PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nadja Benaissa (No Angels) soll mehrere Sexualpartner mit HIV infiziert haben!


Werbung

Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 [15] 16 17 18 19 20

*fever*
25-08-2010, 14:04
Staatsanwaltschaft fordert für Benaissa zweijährige Bewährungsstrafe (http://www.stern.de/news2/aktuell/staatsanwaltschaft-fordert-fuer-benaissa-zweijaehrige-bewaehrungsstrafe-1596868.html)


Als strafmildernd wertete Staatsanwalt Peter Liesenfeld in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Darmstadt vor allem ihr Geständnis. Die Sängerin habe "Schuldeinsicht" gezeigt", sagte er in seinem Plädoyer.

wanda
25-08-2010, 14:07
Promi müsste man sein

floehle
25-08-2010, 14:08
Promi müsste man sein

tja :nixweiss:

manial fly
25-08-2010, 14:10
Ja beim nem Normalo wär der ganze Prozess nicht so durch die Welt gegangen...

wanda
25-08-2010, 14:12
Ja beim nem Normalo wär der ganze Prozess nicht so durch die Welt gegangen...

das ist halt der Preis, wenn man zu den Reichen und Schönen gehört. Hat aber durchaus auch Vorteile, wie wir grad sehen ;)

manial fly
25-08-2010, 14:18
das ist halt der Preis, wenn man zu den Reichen und Schönen gehört. Hat aber durchaus auch Vorteile, wie wir grad sehen ;)

Wer sagt denn das ein Normalo nicht auch so eine Strafe bekommen würde?

Anoia
25-08-2010, 14:24
Wer sagt denn das ein Normalo nicht auch so eine Strafe bekommen würde?

Vorherige Urteile:


Partner mit HIV angesteckt - Urteile

So verurteilte das Landgericht Köln im Juni 2007 einen 38-jährigen HIV-infizierten Monteur zu acht Jahren Haft.
...
Drei Jahre Haft lautete das Urteil für einen 26-Jährigen im September 2007 in Braunschweig.
...
Im Januar 2007 wurde ein HIV-infizierter Mann vom Landgericht Würzburg zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
...
Zu zehn Jahren Gefängnis verurteilte das Landgericht Stuttgart im Juli 2001 einen Aids-kranken US-Rapper wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung.
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/aids/article/543425/partner-hiv-angesteckt-urteile.html

2 Jahre auf Bewährung für ein Todesurteil. :dada:

Ceddylee
25-08-2010, 14:25
Staatsanwaltschaft fordert für Benaissa zweijährige Bewährungsstrafe (http://www.stern.de/news2/aktuell/staatsanwaltschaft-fordert-fuer-benaissa-zweijaehrige-bewaehrungsstrafe-1596868.html)ich falle echt vom glauben ab.:o :eek: :ko:

manial fly
25-08-2010, 14:31
Vorherige Urteile:


http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/aids/article/543425/partner-hiv-angesteckt-urteile.html

2 Jahre auf Bewährung für ein Todesurteil. :dada:

"So verurteilte das Landgericht Köln im Juni 2007 einen 38-jährigen HIV-infizierten Monteur zu acht Jahren Haft. Er hatte vier Frauen wissentlich mit dem Virus infiziert. Die Richter erkannten auf gefährliche Körperverletzung in vier Fällen. Außerdem verurteilten sie ihn wegen einer Vielzahl von Fällen versuchter gefährlicher Körperverletzung, weil er mit zahlreichen Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt hatte, ohne sie zu infizieren. Einer Frau soll der Mann sogar eine SMS geschrieben haben, in der es hieß: "Viel Spaß mit HIV"."

Zur Erinnerung Nadja hat einen Mann infiziert, und in drei weiteren Fällen ungeschützen Sex. Desweiteren lässt die SMS des oben genannten Fall daraufschließen das die Taten des Mannes vorsätzlich waren.
Und von einem Geständnis lese ich da auch nichts.
Willst du das etwa vergleichen?

*fever*
25-08-2010, 14:35
Promi müsste man sein

nö. es reicht schon, wenn man gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis abgibt.

renes
25-08-2010, 14:39
das ist der Hammer :mad:

das ist der Freifahrtschein......:mad:

Marakuja
25-08-2010, 14:45
Zwei Jahre auf Bewährung :ko:
Hammer......das widerspricht total meinem Rechtsempfinden!
Hatte der Kläger nicht sogar vorher nachgefragt, ob sie irgendwelche Krankheiten hat? Sie hatte ihn doch bewusst belogen und dann so eine Forderung vom Staatsanwalt........:nein:
Der Kläger muss sich ja verarscht fühlen! Schmerzensgeld ist bestimmt dann auch nicht für ihn drin.
Ich fass es nicht!

*pling*
25-08-2010, 14:45
das ist der Hammer :mad:

das ist der Freifahrtschein......:mad:


sehe ich auch so :(


Naja, wo wir wieder beim Anfangsthema wären...schützen, damit man niemals in so eine Lage kommen kann.

MissElli
25-08-2010, 14:50
sehe ich auch so :(


Naja, wo wir wieder beim Anfangsthema wären...schützen, damit man niemals in so eine Lage kommen kann.

Und mir fallen gerade massenweise Marketingideen für die Kondomindustrie ein.
Ich hätte nicht gedacht, dass selbst in einem solchen Fall der Promibonus zählt. Unfassbar.

K.Ramba
25-08-2010, 14:51
Vielleicht scheitert sie ja auch daran:


Zwei Jahre auf Bewährung für die Angeklagte Nadja Benaissa sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit, wenn möglich abgeleistet in einer Einrichtung für Menschen mit einer HIV-Infektion. (bild)

Oder sie poppt mal wieder unkontrolliert im Suff ... :nixweiss:

mObscene
25-08-2010, 14:51
nö. es reicht schon, wenn man gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis abgibt.

kann man so pauschal auf keinen fall sagen

*fever*
25-08-2010, 14:52
kann man so pauschal auf keinen fall sagen

im Nadja-Fall wohl aber schon.

Anoia
25-08-2010, 14:52
"So verurteilte das Landgericht Köln im Juni 2007 einen 38-jährigen HIV-infizierten Monteur zu acht Jahren Haft. Er hatte vier Frauen wissentlich mit dem Virus infiziert. Die Richter erkannten auf gefährliche Körperverletzung in vier Fällen. Außerdem verurteilten sie ihn wegen einer Vielzahl von Fällen versuchter gefährlicher Körperverletzung, weil er mit zahlreichen Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt hatte, ohne sie zu infizieren. Einer Frau soll der Mann sogar eine SMS geschrieben haben, in der es hieß: "Viel Spaß mit HIV"."

Zur Erinnerung Nadja hat einen Mann infiziert, und in drei weiteren Fällen ungeschützen Sex. Desweiteren lässt die SMS des oben genannten Fall daraufschließen das die Taten des Mannes vorsätzlich waren.
Und von einem Geständnis lese ich da auch nichts.
Willst du das etwa vergleichen?
Vergleichbar zu Nadjas Verhalten wäre das des Mannes, der 3 Jahre gekriegt hat wegen Ansteckung seiner Freundin.

Und nein, ich denke nicht, dass, weil sie ihr verantwortungloses Handeln eingeräumt hatte, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

P.S. Der Artikel war lediglich eine Antwort auf deine Frage ob nicht 'Normalos' auch nur Bewährung kriegen würden.

mObscene
25-08-2010, 14:54
im Nadja-Fall wohl aber schon.

genau. bei nadja hats geholfen

Katse
25-08-2010, 14:55
Zwei Jahre auf Bewährung
Hammer......das widerspricht total meinem Rechtsempfinden!
Hatte der Kläger nicht sogar vorher nachgefragt, ob sie irgendwelche Krankheiten hat? Sie hatte ihn doch bewusst belogen und dann so eine Forderung vom Staatsanwalt........
Der Kläger muss sich ja verarscht fühlen! Schmerzensgeld ist bestimmt dann auch nicht für ihn drin.
Ich fass es nicht!
Sehe das ganz genauso wie du! Ich kann das auch nicht verstehen wie sie so wenig bekommen kann, v.a. wenn man bedenkt dass der Kläger noch nachgefragt hatte!!! Bin echt geschockt :hair:

Miss Rotstift
25-08-2010, 14:59
Die 2 Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt, was der Richter daraus macht, ist eine andere Sache. Der kann da durchaus auch 2 Jahre ohne Bewährung draus machen.

Vielleicht kann man einfach mal mit der Empörung warten, bis auch der wirkliche Urteilsspruch durch ist. :rolleyes:

floehle
25-08-2010, 15:05
....sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit

das ist noch der oberknüller :lol:
zumal die ja eh nix zu tun hat..

das kriegen hier schon die kids, wenn sie ihren roller unerlaubterweise
von 25 kmh auf 50 kmh gepimpt haben...schulfrei gibts deswegen natürlich nicht.

MarkenMusik-Fan
25-08-2010, 15:06
Vielleicht kann man einfach mal mit der Empörung warten, bis auch der wirkliche Urteilsspruch durch ist. :rolleyes:

Na dann warten wir halt noch 1 Tag

manial fly
25-08-2010, 15:07
Vergleichbar zu Nadjas Verhalten wäre das des Mannes, der 3 Jahre gekriegt hat wegen Ansteckung seiner Freundin.

Und nein, ich denke nicht, dass, weil sie ihr verantwortungloses Handeln eingeräumt hatte, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

P.S. Der Artikel war lediglich eine Antwort auf deine Frage ob nicht 'Normalos' auch nur Bewährung kriegen würden.

Ja du hast nur folgendes vergessen zu erwähnen:

"Um die Bedenken der 22-Jährigen gegen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu zerstreuen, hatte er ihr sogar einen gefälschten Aids-Test vorgelegt."

Somit könnte man da auch wieder von einem Vorsatz sprechen, und von einem Geständnis lese ich auch nichts.


Ich wusste übrigens gar nicht das wir soviele Juristen unter uns haben, die auch alle noch live beim Prozess dabei waren, und sich jede Aussage anhören durften:o

Marakuja
25-08-2010, 15:07
Die 2 Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt, was der Richter daraus macht, ist eine andere Sache. Der kann da durchaus auch 2 Jahre ohne Bewährung draus machen.
Vielleicht kann man einfach mal mit der Empörung warten, bis auch der wirkliche Urteilsspruch durch ist. :rolleyes:

Stimmt natürlich, auch wenn es ungewöhnlich wäre.
Aber allein die Tatsache, dass ein Staatsanwalt für dieses Verbrechen nur eine kurze Bewährungsstrafe fordert, empört mich :ja:

Marakuja
25-08-2010, 15:08
das ist noch der oberknüller :lol:
zumal die ja eh nix zu tun hat..

das kriegen hier schon die kids, wenn sie ihren roller unerlaubterweise
von 25 kmh auf 50 kmh gepimpt haben...schulfrei gibts deswegen natürlich nicht.

:d:

Leander
25-08-2010, 15:13
nö. es reicht schon, wenn man gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis abgibt.
Das auch, aber nicht NUR. Man hat in diesem Forum bei dieser Debatte völlig vergessen, dass der Prozess unter Jugendstrafrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht) stattfindet (nachzulesen auch hier (http://www.jugendstrafrecht.de/)).

Wenn ein Jugendlicher ab 14 Jahre eine Straftat begeht und angezeigt wird, muss er damit rechnen, auch bestraft zu werden. Es wird angenommen, dass Jugendliche in diesem Alter reif genug sind, um einzusehen, dass zum Beispiel ... Körperverletzung ... kein Spaß (ist), sondern Unrecht. Allerdings werden die Täter in diesem jugendlichen Alter (von 14 bis 18 Jahren, in vielen Fällen auch bis 21 Jahren) nicht nach dem gleichen Strafrecht wie Erwachsene verurteilt. Bei ihnen gilt das Jugendstrafrecht. Das wurde in Deutschland 1974 eingeführt. Es soll in erster Linie nicht bestrafen, sondern erziehen.

HEUTE ist Nadja 28, also Erwachsene. Zur Tatzeit ABER war sie höchstens "Heranwachsende", denn wenn sie heute 28 ist, war sie 2000 (vor 10 Jahren) 18 und 2004 ca. 22 Jahre alt.

Es muss keiner "vom Glauben fallen". Das Rechtsystem hat hier tadellos funktioniert, obwohl (= despite) Nadja "prominent" ist.

EDIT - anstatt euch zu empören, solltet ihr euch darüber freuen, denn ich vermute stark, dass viele Schreiber hier gerade noch Jugendliche / Heranwachsende sind. Der Gesetzgeber und seine Richter bewerten also mangelnde Reife durchaus noch ... anders als in den USA.

floehle
25-08-2010, 15:16
Das auch, aber nicht NUR. Man hat in diesem Forum bei dieser Debatte immer wieder gerne vergessen, dass der Prozess unter Jugendstrafrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht) stattfindet (nachzulesen auch hier (http://www.jugendstrafrecht.de/)).

[.

das hat kein mensch vergessen und ist bekannt.



Das Rechtsystem hat hier tadellos funktioniert, obwohl (= despite) Nadja "prominent" ist.

das ist deine ansicht.

du erlaubst sicher, dass es auch andere meinungen gibt.

Anoia
25-08-2010, 15:18
Die 2 Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt, was der Richter daraus macht, ist eine andere Sache. Der kann da durchaus auch 2 Jahre ohne Bewährung draus machen.

Vielleicht kann man einfach mal mit der Empörung warten, bis auch der wirkliche Urteilsspruch durch ist. :rolleyes:
Man kann auch darüber empört sein, wie wenig die Staatsanwaltschaft fordert.


Ja du hast nur folgendes vergessen zu erwähnen:

"Um die Bedenken der 22-Jährigen gegen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu zerstreuen, hatte er ihr sogar einen gefälschten Aids-Test vorgelegt."

Somit könnte man da auch wieder von einem Vorsatz sprechen, und von einem Geständnis lese ich auch nichts.
Und Nadja hat ihr(e) Opfer angelogen als sie sie fragten. Durchaus vergleichbar, finde ich.

Und wie gesagt, ihr 'Geständnis' ist mir völlig egal, da auch ein Geständnis nicht eine Strafe so weit drücken dürfte, dass ein Straftäter praktisch straffrei davonkommt.



Ich wusste übrigens gar nicht das wir soviele Juristen unter uns haben, die auch alle noch live beim Prozess dabei waren, und sich jede Aussage anhören durften:o
Ich wußte nicht, dass man nur als Jurist seine Meinung zu einem Prozess haben und sagen darf. http://i80.photobucket.com/albums/j200/ixolite2/smilies/icon_smug.gif

Independent
25-08-2010, 15:19
Der Staatsanwalt fordert (nur) 2 Jahre auf Bewährung.

Was hat der Verteidiger denn verlangt?


Ist es üblich, dass der Richter über die Forderung des Staatsanwaltes hinausgeht?



Ob Strafandrohungen oder Strafen wirklich was nützen, um verantwortliches Handeln hervorzurufen, wird schon seit ewigen Zeiten heftig diskutiert und ist auch ein heikles Thema.
Aber ein derart mildes Urteil könnte eher als Signal für weitere Sorglosigkeit Infizierter aufgefasst werden. Der Ernst und die Tragweite, was es bedeutet, jemanden zu infizieren, bleibt mir dabei auf der Strecke. Da könnte ich auch schier vom Glauben abfallen.

manial fly
25-08-2010, 15:25
Und Nadja hat ihr(e) Opfer angelogen als sie sie fragten. Durchaus vergleichbar, finde ich.

Weißt du wie glaubwürdig die Aussagen sind?
Und es mag sein das du das so "findest", aber die Justiz offenbar nicht.



Und wie gesagt, ihr 'Geständnis' ist mir völlig egal, da auch ein Geständnis nicht eine Strafe so weit drücken dürfte, dass ein Straftäter praktisch straffrei davonkommt.

Es ist dir egal, aber der Justiz nicht. Es ist allgemein bekannt das sich ein Geständnis immer strafmildernd auf das Urteil auswirkt. Und das in Nadjas Fall nun nicht die große Ausnahme



Ich wußte nicht, dass man nur als Jurist seine Meinung zu einem Prozess haben und sagen darf. http://i80.photobucket.com/albums/j200/ixolite2/smilies/icon_smug.gif

Meinetwegen hab deine Meinung.
Aber ich denke man kann sich nur eine richtige Meinung von einem Prozess machen, wenn man alle Fakten kennt. Wenn man alle Aussagen kennt, und nicht nur ein paar Auszüge davon. Wenn man sämtliche Reaktionen von Opfer/Zeugen/Angeklagten kennt. Und zumindest an hand davon einigermaßen deren Glaubwürdigkeit einschätzen kann.
Und dann kann man sich über ein mögliches Urteil aufregen.

wanda
25-08-2010, 15:29
Der Staatsanwalt fordert (nur) 2 Jahre auf Bewährung.

Was hat der Verteidiger denn verlangt?


Ist es üblich, dass der Richter über die Forderung des Staatsanwaltes hinausgeht?



Ob Strafandrohungen oder Strafen wirklich was nützen, um verantwortliches Handeln hervorzurufen, wird schon seit ewigen Zeiten heftig diskutiert und ist auch ein heikles Thema.
Aber ein derart mildes Urteil könnte eher als Signal für weitere Sorglosigkeit Infizierter aufgefasst werden. Der Ernst und die Tragweite, was es bedeutet, jemanden zu infizieren, bleibt mir dabei auf der Strecke. Da könnte ich auch schier vom Glauben abfallen.


und ich fall vom Glauben ab, wenn ich das Gerede der Aidshilfen lesen muss:

Währenddessen fordert die Aids-Hilfe einen Freispruch für Benaissa. „Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den positiven Menschen aufgebürdet werden. Das Urteil gegen Benaissa wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet.
Quelle:
http://www.focus.de/panorama/boulevard/hiv-prozess-gutachter-belastet-nadja-benaissa_aid_545059.html


bei der Aidshilfe ist grade eine ehrenamtliche Stelle frei geworden :smoke:
da kann sie gerne ihre 300 Sozialstunden ableisten

Basty
25-08-2010, 15:30
Der Staatsanwalt fordert (nur) 2 Jahre auf Bewährung.



halt ich für angemessen. das eine ist die strafe vom gericht und die andere die soziale öffentliche strafe. es weiss so gut wie jetzt jeder das nadja hiv hat und diese verurteilung dürfte ihr auch musikalisch das genick brechen.....


selbst ein andreas türck,der wegen vergewaltigung freigesprochen wurde, kam nie in die öffentlichkeit zurück und arbeite jetzt hinter den kulissen..

mich freut es vorallem für nadjas tochter das es eine bewährungsstrafe wird. die kleine hat es denk ich auch so schon schwer genug .....

magixx
25-08-2010, 15:30
Stimmt natürlich, auch wenn es ungewöhnlich wäre.
Aber allein die Tatsache, dass ein Staatsanwalt für dieses Verbrechen nur eine kurze Bewährungsstrafe fordert, empört mich :ja:


Die 2 Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt, was der Richter daraus macht, ist eine andere Sache. Der kann da durchaus auch 2 Jahre ohne Bewährung draus machen.

Vielleicht kann man einfach mal mit der Empörung warten, bis auch der wirkliche Urteilsspruch durch ist. :rolleyes:

Dass der Staatsanwalt nur 2 Jahre auf Bewährung fordert reicht, um sich aufzuregen.

Gestern war doch einer bei X-Factor, der war 2,5 Jahre im Knast und ist als Jugendlicher so verknackt worden, weil er jemanden mit ner Waffe bedroht hat, der seinem Stiefvater was getan hat oder antun wollte. Es ist nichts passiert, trotzdem hartes Strafurteil. Und die Benaissa bekommt 2 Jahre auf Bewährung obwohl sie definitiv jemanden infiziert hat :vogel:

Independent
25-08-2010, 15:32
.... Wenn man alle Aussagen kennt, und nicht nur ein paar Auszüge davon. Wenn man sämtliche Reaktionen von Opfer/Zeugen/Angeklagten kennt. Und zumindest an hand davon einigermaßen deren Glaubwürdigkeit einschätzen kann.
Und dann kann man sich über ein mögliches Urteil aufregen.
Ich fürchte, dass selbst den Prozessbeteiligten nicht alle Fakten bekannt sind. Zum Beispiel dass Süchtige, insbesondere Crack-Süchtige, ein unglaubliches Talent haben, eine Show hinzulegen und zu lügen wie gedruckt, wenn es um ihren Vorteil geht.

Das ist nicht diskreditierend gemeint, sondern gehört zum Krankheitsbild einer Suchterkrankung. Dies wissen alle Fachleute, die mit Suchtkranken arbeiten.
Ob dieser Umstand dem Gericht bekannt/bewußt war?

magixx
25-08-2010, 15:34
es weiss so gut wie jetzt jeder das nadja hiv hat und diese verurteilung dürfte ihr auch musikalisch das genick brechen.....



Soll sie doch "normal" arbeiten gehen. Dass sie bewusst in Kauf genommen hat Menschen zu infizieren reicht aus, ihr nicht über den Weg zu trauen.

magixx
25-08-2010, 15:36
Ich fürchte, dass selbst den Prozessbeteiligten nicht alle Fakten bekannt sind. Zum Beispiel dass Süchtige, insbesondere Crack-Süchtige, ein unglaubliches Talent haben, eine Show hinzulegen und zu lügen wie gedruckt, wenn es um ihren Vorteil geht.


Die war doch weg vom Crack als sie mit den Männern gepoppt hat.

Leander
25-08-2010, 15:40
Gehören persönlichen Stärken, Schwächen und Ängste, die wir ja alle haben,
auf eine Stufe mit kriminellen Handlungen/ einem Vergehen?
Nein, aber persönliche Schwächen und Ängste, die wir alle haben, können unter besonderen Umständen dazu führen, dass man sich kriminell vergeht - ohne es wirklich so gewollt / gemeint / verstanden zu haben.


Gehört mangelnde persönliche Vorsicht und Eigenverantwortung auf eine Stufe mit kriminellen Handlungen?
Sicher nicht. Aber in diesem SONDERFALL "Safer Sex" (or not) handelt man sich selbst gegenüber so gut wie kriminell, wenn man der persönlicher Schwäche mangelnder Vorsicht (und großer Geilheit) nachgegeben hat.


Wenn aber diese Verharmlosung Schule macht, können wir uns die HIV-Prävention in die Haare schmieren.
Verharmlosung? Wirklich? Ich erwarte eher das Gegenteil. Eben WEIL man(n) davon ausgehen muss, dass man nicht automatisch geschützt oder zumindest entschädigt wird per Gesetz, wird man(n) hoffentlich endlich beherzigen, dass man Vorsicht und Umsicht nicht vergessen darf.


das ist der Hammer :mad:

das ist der Freifahrtschein......:mad:
Für WEN? Für HIV Positive " 'rumzupoppen" ohne Schutz? Tja, man hätte ja auch neben den 300 Sozialstunden (die es nur im Jugendstrafrecht gibt) möglicherweise auch verlangen können, dass sie von nun an ein Kennzeichen tragen soll (Stern auf Klamotten z.B.), damit keiner übersehen kann, dass sie infiziert ist. Das Urteil hätte man dann auf alle HIV Positiven extrapolieren können, so dass alle Nicht-Infizierten gleich bescheid wissen, mit wem / womit sie es zu tun haben und nicht mehr SELBER AUF SICH aufpassen müssen ... oder so http://l.yimg.com/us.yimg.com/i/mesg/emoticons7/40.gif.

Der Gesetzgeber könnte allerdings auch ein Schutz ähnlich wie der Nichtraucherschutz ersinnen - HIV Infizierte müssten dann immer draussen bleiben ^^ http://l.yimg.com/us.yimg.com/i/mesg/emoticons7/30.gif.

Independent
25-08-2010, 15:41
und ich fall vom Glauben ab, wenn ich das Gerede der Aidshilfen lesen muss:

Währenddessen fordert die Aids-Hilfe einen Freispruch für Benaissa. „Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den positiven Menschen aufgebürdet werden. Das Urteil gegen Benaissa wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet.
Quelle:
http://www.focus.de/panorama/boulevard/hiv-prozess-gutachter-belastet-nadja-benaissa_aid_545059.html

bei der Aidshilfe ist grade eine ehrenamtliche Stelle frei geworden :smoke:
da kann sie gerne ihre 300 Sozialstunden ableisten
Die Politik der Aids-Hilfe kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.

Sie sollte ausgerichtet sein auf einen offenen aufgeklärten Umgang mit der Erkrankung und dem erklärten Ziel, weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Dass Verheimlichen, Verschweigen, Lügen gerade von der Aids-Hilfe gutgeheißen wird, ist einfach unsäglich verantwortungslos.

Damit hat sie für mich ihre Glaubwürdigkeit verloren.

manial fly
25-08-2010, 15:42
Ich fürchte, dass selbst den Prozessbeteiligten nicht alle Fakten bekannt sind. Zum Beispiel dass Süchtige, insbesondere Crack-Süchtige, ein unglaubliches Talent haben, eine Show hinzulegen und zu lügen wie gedruckt, wenn es um ihren Vorteil geht.

Das ist nicht diskreditierend gemeint, sondern gehört zum Krankheitsbild einer Suchterkrankung. Dies wissen alle Fachleute, die mit Suchtkranken arbeiten.
Ob dieser Umstand dem Gericht bekannt/bewußt war?

Ich weiß zwar grad nicht was das mit einer Suchterkrankung zu tun hat, aber das Gericht kann und darf aber nur nach dem urteilen was sie im Prozess erfahren.
Da können schlecht vermutungen ins Urteil miteinfließen. Vlt ist es ja auch möglich das Nadja den Mann vorsätzlich infiziert hat, es kann aber nicht nachgewiesen werden, also kann sie auch nicht für etwas verurteil werden, was evtl gemacht haben könnte. Im Zweifel für den Angeklagten...

K.Ramba
25-08-2010, 15:44
bei der Aidshilfe ist grade eine ehrenamtliche Stelle frei geworden :smoke:
da kann sie gerne ihre 300 Sozialstunden ableisten
Hach.... welche Werbemöglichkeiten sich da für alle Beteiligten bieten: :idee:


Dieses bekannte Gesicht für Aids-Kampagnen mit der Bildunterschrift: Bin kein Engel - No Angel *klimper.klimper*


Mal abwarten ...

Independent
25-08-2010, 15:45
Die war doch weg vom Crack als sie mit den Männern gepoppt hat.
Das mag sein.
Aber die Suchtstruktur der Persönlichkeit und das Suchtverhalten ist nicht weg, nur weil kein Stoff mehr genommen wird.

manial fly
25-08-2010, 15:46
Die Staatsanwaltschaft plädiert auf zwei Jahre auf Bewährung für die Angeklagte Nadja Benaissa sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit, wenn möglich abgeleistet in einer Einrichtung für Menschen mit einer HIV-Infektion.

Benaissas Anwalt Oliver Wallasch betonte, dass seine Mandantin ihr Verhalten zutiefst bedaure und gestanden habe. Er nannte kein konkretes Strafmaß. Der Nebenkläger äußerte sich hinsichtlich einer Strafe ähnlich.

http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leute/2010/08/25/nadja-benaissa-prozess/vierter-verhandlungstag-plaedoyer-verteidiger.html

Independent
25-08-2010, 15:55
Verharmlosung? Wirklich? Ich erwarte eher das Gegenteil. Eben WEIL man(n) davon ausgehen muss, dass man nicht automatisch geschützt oder zumindest entschädigt wird per Gesetz, wird man(n) hoffentlich endlich beherzigen, dass man Vorsicht und Umsicht nicht vergessen darf.
Das bestreitet doch niemand, dass zunächst mal jeder selber eigenverantwortlich handeln und sich schützen muss.

Nur, die Verantwortung, die Infektion nicht weiterzugeben, ist mit diesem milden Urteil, der einem Freispruch gleichkommt, hinfällig.
Jeder Infizierte kann jetzt nach N.B. zynischer Bemerkung verfahren: "...die sind doch selbst schuld..."

Jeder Erkrankte (egal welche Infektion) genießt eine gewisse Fürsorgepflicht (Rücksicht, teure Medikamente) von den anderen, als Gegenleistung erwarte ich eine Fürsorgepflicht des Infizierten den anderen gegenüber.
Ein solches Urteil bringt das nicht rüber!

vergas
25-08-2010, 15:59
halt ich für angemessen. das eine ist die strafe vom gericht und die andere die soziale öffentliche strafe. es weiss so gut wie jetzt jeder das nadja hiv hat und diese verurteilung dürfte ihr auch musikalisch das genick brechen.....

Was gibt es denn musikalisch noch zu brechen? De facto sind die Engel doch seit dem katastrophalen Song-Contest-Auftritt vor zwei? Jahren weg vom Fenster.


selbst ein andreas türck,der wegen vergewaltigung freigesprochen wurde, kam nie in die öffentlichkeit zurück und arbeite jetzt hinter den kulissen..

Gerecht war das sicher nicht. Wobei, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war Türck vorrangig auf ein sehr junges Publikum ausgerichtet. Vielleicht war das der entscheidende Faktor, warum er seine Show nicht zurück bekommen hat. Und man sollte nicht vergessen, dass Türck mittlerweile sehr erfolgreich mit seiner Arbeit ist.


mich freut es vorallem für nadjas tochter das es eine bewährungsstrafe wird. die kleine hat es denk ich auch so schon schwer genug .....

In diesem Punkt stimme ich dir zu.

Kaan
25-08-2010, 16:02
Verharmlosung? Wirklich? Ich erwarte eher das Gegenteil. Eben WEIL man(n) davon ausgehen muss, dass man nicht automatisch geschützt oder zumindest entschädigt wird per Gesetz, wird man(n) hoffentlich endlich beherzigen, dass man Vorsicht und Umsicht nicht vergessen darf.

Was für ne Entschädigung denn? Es geht um Gerechtigkeit vielleicht, um etwas Genutuung, mehr aber auch nicht. Kein Geld der Welt oder keine Strafe der Welt kann es rückgängig machen.

ingrid1966
25-08-2010, 16:14
Das bestreitet doch niemand, dass zunächst mal jeder selber eigenverantwortlich handeln und sich schützen muss.

Nur, die Verantwortung, die Infektion nicht weiterzugeben, ist mit diesem milden Urteil, der einem Freispruch gleichkommt, hinfällig.
Jeder Infizierte kann jetzt nach N.B. zynischer Bemerkung verfahren: "...die sind doch selbst schuld..."

Jeder Erkrankte (egal welche Infektion) genießt eine gewisse Fürsorgepflicht (Rücksicht, teure Medikamente) von den anderen, als Gegenleistung erwarte ich eine Fürsorgepflicht des Infizierten den anderen gegenüber.
Ein solches Urteil bringt das nicht rüber!

1.
Bewährung bedeutet, daß diese bei der nächsten Sraftat hinfällig ist. Auch so etwas soll es geben.

2.
Wenn sie keine Vorstrafen hatte, und das Jugendrecht ist insgesamt "sanfter" in Bestrafungen, als gegenüber einem Erwachsenen, wird vieles in Bewährung ausgeurteilt und nicht gleichgesetzt mit einer Haft.

3.
Bleiben immer noch die zivilrechtlichen Ansprüche z.B. von der Krankenkasse des Opfers = Erstattung der Medikamenten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld für das Opfer etc. Hier käme auch dann zum Tragen, auch wenn Frau B. ein Insolvenzverfahren durchführen sollte, daß es sich durchaus um Forderungen aus Delikt handelt und die nach Ablauf eines Insolvenzverfahrens vollstreckt werden könnten.

Ich finde nicht, daß es mild ist, weil, es gibt ja noch zivilrechtliche Ansprüche und das sollte man nicht vergessen. Mit dem Urteil ist die GEschichte noch lange nicht fertig.

Leander
25-08-2010, 16:15
Nur, die Verantwortung, die Infektion nicht weiterzugeben, ist mit diesem milden Urteil, der einem Freispruch gleichkommt, hinfällig.
Dieser Urteil kommt sicher NICHT einem Freispruch gleich. Und vergiß nicht, das Strafmaß wurde von der Staatsanwaltschaft (= Kläger) verlangt. (War das dieselbe Staatsanwaltschaft, die die Verhaftung mit einem Trara inszeniert hatte, die einem ganzen Menschenhändlerring würdig gewesen wäre?)


Jeder Infizierte kann jetzt nach N.B. zynischer Bemerkung verfahren: "...die sind doch selbst schuld..."
Hat NB tatsächlich diese zynische Bemerkung getan? Möglich ... nach einer (vermutlichen) Vergangenheit als minderjährigen Prostituierte auch nicht unbedingt verwunderlich. Aber ich hoffe, dass die Mehrzahl der Infizierten gerade durch ein Paradigmenwechsel in der Strafbemessung / gesellschaftliche Bewertung eher den Mut fassen werden, sich zu ihrem Gebrechen und ihrer Gefährlichkeit freimutig zu bekennen ... immerhin sind das die reinsten Biobomben mitten in der City http://l.yimg.com/us.yimg.com/i/mesg/emoticons7/109.gif.


Jeder Erkrankte (egal welche Infektion) genießt eine gewisse Fürsorgepflicht (Rücksicht, teure Medikamente) von den anderen, als Gegenleistung erwarte ich eine Fürsorgepflicht des Infizierten den anderen gegenüber.
Ein solches Urteil bringt das nicht rüber!
Sagst du das auch deinen Arbeitskollegen, wenn sie verrotzt, vertrieft, vergrippt und Tröpfchen sprühend ihre Heldenhaftigkeit und Loyalität am Arbeitsplatz demonstrieren? OK ... Grippe ist nicht immer tödlich, weiss ich ... aber könnte mutieren ^^.

Ninny
25-08-2010, 16:17
....den Antrag der Staatsanwaltschaft zu den Sozialstunden find ich eine gute Idee....aber bitte nicht nur Autogramme in der Zeit schreiben...zur Bewährungsstrafe...da warte ich erst mal die Urteilsverkündung ab....zur Stellungnahme der Aids Hilfe: ist mir zu parteiisch einseitig ausgerichtet..wenn der Nebenkläger an Aids erkrankt u. sich bei denen melden würde, sagen sie dann zu ihm " Tja, selbst schuld"?

Hewitt
25-08-2010, 16:17
Staatsanwaltschaft fordert für Benaissa zweijährige Bewährungsstrafe (http://www.stern.de/news2/aktuell/staatsanwaltschaft-fordert-fuer-benaissa-zweijaehrige-bewaehrungsstrafe-1596868.html)

Also scheint sie eine sehr milde Strafe zu bekomen Wenn selbst die Statsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe fordert. Dann wird der Richter bestimmt keine härtere Strafe geben.

Basty
25-08-2010, 16:20
Was gibt es denn musikalisch noch zu brechen? De facto sind die Engel doch seit dem katastrophalen Song-Contest-Auftritt vor zwei? Jahren weg vom Fenster.




schreib das mal in den no angels thread :undwech::undwech::undwech:

denke halt auch das sie ihren plattenvertrag verlieren werden und dann die band geschichte ist.... glaube auch nicht das sie noch was veröffentlichen werden... allerdings sind einige clubkonzerte glaub ich geplant. weiss u.a. von oldenburg.

Bijou
25-08-2010, 16:22
Ist es üblich, dass der Richter über die Forderung des Staatsanwaltes hinausgeht? Soweit ich weiß ist es ein Schöffengericht (= 1 Richter, 2 Schöffen und die Schöffen können den Richter theoretisch überstimmen)







Währenddessen fordert die Aids-Hilfe einen Freispruch für Benaissa. „Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den positiven Menschen aufgebürdet werden. Das Urteil gegen Benaissa wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet.
Quelle:
http://www.focus.de/panorama/boulevard/hiv-prozess-gutachter-belastet-nadja-benaissa_aid_545059.html


bei der Aidshilfe ist grade eine ehrenamtliche Stelle frei geworden :smoke:
da kann sie gerne ihre 300 Sozialstunden ableisten

Was ist denn das bitte für eine Botschaft?!???!!!??? Jeder der sich ansteckt, hat selber Schuld, alles klar :ko:
Es ist also völlig ok einem Partner eine HIV Infektion zu verschweigen und gleichzeit nicht mal auf Gummis zu bestehen. Wenn sich unter diesen Umständen jemand ansteckt, hat er selber schuld. Die ticken doch nicht ganz sauber :dada: :dada: :dada: :dada:




Was für ne Entschädigung denn? Es geht um Gerechtigkeit vielleicht, um etwas Genutuung, mehr aber auch nicht. Kein Geld der Welt oder keine Strafe der Welt kann es rückgängig machen. Könnte man bei jeden Delikt sagen, bei Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch usw.

ManOfTomorrow
25-08-2010, 16:22
2 Jahre Haft auf Bewährung ist ja mittlerweile zur Standardstrafe für Promis geworden ...

Basty
25-08-2010, 16:27
2 Jahre Haft auf Bewährung ist ja mittlerweile zur Standardstrafe für Promis geworden ...

du vergisst das es sich hier um ein jugendgericht handelt ;) sehe bei 2 jahren haft auf bewährung kein promibonus....

Bijou
25-08-2010, 16:29
du vergisst das es sich hier um ein jugendgericht handelt ;) sehe bei 2 jahren haft auf bewährung kein promibonus....

Von vornherein ein Unding, da sie zum Zeitpunkt als sie mit dem Nebenkläger Sex hatte erwachsen war.

Noch schlimmer als das Urteil finde ich die Botschaft, die die Aids Hilfe gerade verbreitet :kater: :kater: :kater:

Kaan
25-08-2010, 16:30
Könnte man bei jeden Delikt sagen, bei Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch usw.
Ja, würde ich auch. Es geht aber darum, dass er geschrieben hat, dass Menschen nun vorsichtiger sein könnten, weil sie nicht vom Gesetzgeber automatisch entschädigt würden. Wer denkt denn bei ungeschützem Verkehr und einer möglichen Anteckung dadurch an eine Entschädigung? Es ist Leichtsinn, Vertrauen oder was weiss ich, aber es geht in dem Moment doch nicht um irgendeine Entschädigung.

Basty
25-08-2010, 16:31
und der nächste....


Neuer Skandal um DSDS-Vize Menowin Fröhlich: Er wurde von einem Mädchen angezeigt, das behauptet, er habe sie mit dem gefährlichen HI-Virus angesteckt! Das erzählt der Sänger jetzt in einem Interview mit der Zeitschrift "Bravo". Als sein Anwalt ihm von der Anzeige berichtete und sagte, dass er deswegen sogar wieder in Haft kommen könnte, wollte Menowin am liebsten alles hinschmeißen ...
http://starlounge.unterhaltung.msn.de/index.cfm?objectid=85734

Emotions
25-08-2010, 16:38
2 Jahre Haft auf Bewährung ist ja mittlerweile zur Standardstrafe für Promis geworden ...

Bewährungsstrafen sind für finanzkräftige Bürger praktisch keine spürbaren Strafen - Bewährung ist ein Problem für Leute aus dem kriminellen Milieu (Beschaffungskriminalität usw.).

Der frühere Bundesinnenminister Kanther (http://www.focus.de/politik/deutschland/schwarzgeldaffaere_aid_133935.html) wurde ja verurteilt weil er 11 Millionen illegal ins Ausland geschafft hat, er bekam 18 Monate auf Bewährung, diese Strafe hätte aber seine Pension kosten können und so wurde nochmal verhandelt und es kam "nur" eine Geldstrafe raus und die üppige Pension lief weiter.

Man fragt sich manchmal schon was in den Gerichten so läuft ...

ingrid1966
25-08-2010, 17:24
Von vornherein ein Unding, da sie zum Zeitpunkt als sie mit dem Nebenkläger Sex hatte erwachsen war.

Noch schlimmer als das Urteil finde ich die Botschaft, die die Aids Hilfe gerade verbreitet :kater: :kater: :kater:

Es kann ins solchen Fällen auch nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht in solchen Verfahren verurteilt werden. Das hat einfach zur Folge, daß im Erwachsenenstrafrecht andere Strafen gelten, als im Jugendstrafrecht, weil da vermehrt darauf geachtet werden soll, daß die Jugendlichen wieder integriert werden können und sollen. Das wird allerdings vorher überprüft, was nun zur Anwendung kommt, Jugendstrafrecht und/oder Erwachsenenstrafrecht.

Warum das heute immer noch so ist, versteh ich persönlich auch nicht, weil 18jährig ja eigentlich für alles haften, was sie dann so anstellen und sei es, daß die Schulden aufbauen etc.

Und wenn eine Person vorher mit dem gleichen Delikt nicht verurteilt worden ist, es die Möglichkeit gibt, Bewährungsstrafe zu verhängen, werden das die meisten Gerichte auch tun. Wenn Frau B. noch einmal angeklagt werden sollte und zwar wegen genau des selben Deliktes, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus, weil dann läuft sie wirklich Gefahr in den Knast zu landen.

Im übrigen können Bewährungsstrafen auch verlängert bzw. sogar aufgehoben werden, sollte sich z.B. in den nächsten 2 Jahren herausstellen, daß Frau B. während der Bewährungszeit wiederum ungeschützten sexuellen Verkehr hatte und der nächste ankommt und sie anzeigt.

Bis zu 10 Jahren, was auch gerne in der Presse verkündet wird, heißt noch lange nicht, daß man für 10 Jahre verurteilt wird, sondern dann kommt es auf ein Delikt an und auf die Richter.

Und Anklageschriften beinhalten immer mehrere §§ aus dem Strafrecht und nicht, wie man vielleicht denken könnte, nur ein §.

Touchdown
25-08-2010, 17:32
das was strafrechtlich nachweisbar ist wird auch nach gültigem gesetz geahndet. von den ursprünglichen 4 anklagen wegen sind drei fallengelassen weil sie schlicht und einfach nicht wahrheit entsprachen. d.h. sie wird wegen eines nachweislichen ungeschütztem sex in 1 fall verurteilt werden.


Der Staatsanwalt hielt der 28-Jährigen ihr Geständnis und die Schuldeinsicht zu Gute. Außerdem habe sie keine Vorstrafen und wegen der HIV-Infektion eine eingeschränkte Lebenserwartung. Jedoch habe er zwei Seiten an Nadja kennen gelernt. Zum einen verantwortungsvoll im Umgang mit der Infektion, zum anderen aber auch gleichgültig gegenüber dem geschützten Verkehr mit dem Nebenkläger. In seinen Augen führe sie ein Leben mit Widersprüchen. Er habe keine Antwort darauf, warum sie mal Männer aufklärt und andere wieder nicht. Daher sieht der Staatsanwalt bewusste Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit als gegeben.

http://www.rtl.de/medien/information/rtl-exclusiv/da11-67fdc-3fe6-12/anwaelte-fordern-bewaehrung-fuer-benaissa.html


bzgl des plädoyer ihres anwaltes - das ist das übliche anwalt / staatsanwalt bohai.


ansonsten . . . wenn ich die meisten postings hier les kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen möcht.

es ist zwar perlen vor die säue geworfen aber ich mach s halt doch mal . . . .


1. Bei sexuellen Begegnungen gilt das Prinzip der geteilten Verantwortung.

HIV-Prävention bedeutet in unserem Verständnis, dass alle Beteiligten lernen müssen, sich nicht auf andere zu verlassen, sondern den Schutz vor HIV in die eigene Hand zu nehmen. Daraus folgt für uns zum Beispiel, dass von Menschen mit HIV bei Gelegenheitskontakten oder am Beginn neuer Beziehungen nicht gefordert werden kann, ihre Infektion offenzulegen – wohl aber, dass sie ihre Verantwortung für den Schutz vor einer HIV-Übertragung wahrnehmen wie ihre Partner/innen auch.

Wir gehen dabei vom Prinzip der geteilten Verantwortung aus. Eine einseitige Zuschreibung von Verantwortung an Menschen mit HIV ist nicht nur ethisch unhaltbar, sondern auch kontraproduktiv für die Verhütung von HIV-Übertragungen (siehe Einleitung).

Geteilte Verantwortung heißt für uns, dass wir die Partner/innen in sexuellen Begegnungen – ob HIV-positiv getestet, ungetestet oder HIV-negativ getestet – grundsätzlich „auf gleicher Augenhöhe“ sehen, als freie und gleichberechtigte Menschen, die auf der Grundlage von Informationen und Kommunikation gemeinsame Entscheidungen treffen oder den Schutz vor einer Übertragung in die eigene Hand nehmen können.

Es kann allerdings Fälle geben, wo diese gleiche Augenhöhe nicht gegeben ist, zum Beispiel, wenn ein Partner/eine Partnerin aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, bei Abhängigkeiten, Zwang oder verminderten kognitiven Fähigkeiten. In solchen Fällen kommt dem Gegenüber in der überlegenen Position eine größere Verantwortung zu. Wir sehen daher die Einzelne/den Einzelnen nie allein mit ihrer/seiner Verantwortung, sondern immer auch die Mitverantwortung der anderen (bzw. für die anderen).

quelle

http://blog.aidshilfe.de/2010/08/16/hiv-und-strafrecht-vier-prinzipien/

Touchdown
25-08-2010, 17:34
Von vornherein ein Unding, da sie zum Zeitpunkt als sie mit dem Nebenkläger Sex hatte erwachsen war.

Noch schlimmer als das Urteil finde ich die Botschaft, die die Aids Hilfe gerade verbreitet :kater: :kater: :kater:

welche botschaft denn du superschlaue

Bijou
25-08-2010, 17:48
Wir gehen dabei vom Prinzip der geteilten Verantwortung aus. Eine einseitige Zuschreibung von Verantwortung an Menschen mit HIV ist nicht nur ethisch unhaltbar, sondern auch kontraproduktiv für die Verhütung von HIV-Übertragungen (siehe Einleitung). Wenn einer der Partner weiß, dass er HIV positiv ist, verlagert sich die Verantwortlichkeit, da gilt eine 1:1 Verantwortung nicht mehr :nein:
Der Infizierte ist ganz eindeutig in einer wesentlich höheren Verantwortung. Das ist doch ÜBERHAUPT keine Frage.
Gälte diese Verantwortungsverhältnis, wäre das was Nadja getan hat nicht strafbar. Ganz einfach.


Eine Frage an alle die der Meinung sind, dass der Nebenkläger selber Schuld hat: Angenommen jemand hilft einem Verletzten, der starkt blutet, aber ansonsten bei klarem Verstand ist. Bei der Hilfe kommt unweigerlich mit dessen Blut in Berührung. Würdet ihr von einem HIV Positiven erwarten, dass er euch warnt? Hätte der Helfende auch selber Schuld, wenn er sich anstecken würde?
Ich benötige keine Wahrscheinlichtkeitsrechnung zu diesem Beispiel :D

floehle
25-08-2010, 17:50
.... kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen möcht.


ich auch, und zwar bei dem gedanken daran, dass ein potentieller sexualpartner, auch auf nachfrage, seine infektion verschweigen
wird/kann/darf.

selbst mit gummi, es wird eine nicht geringe anzahl menschen geben,
die möchten keinen sexualkontakt mit einem infizierten sexualpartner.

in der tat zum erbrechen, dass denen die wahl genommen wird.

Bijou
25-08-2010, 17:50
welche botschaft denn du superschlaue

Achso, auf dem Niveau - dann lassen wir das wohl besser :crap:

Prayer
25-08-2010, 17:59
Wenn einer der Partner weiß, dass er HIV positiv ist, verlagert sich die Verantwortlichkeit, da gilt eine 1:1 Verantwortung nicht mehr :nein:
Der Infizierte ist ganz eindeutig in einer wesentlich höheren Verantwortung. Das ist doch ÜBERHAUPT keine Frage.
Gälte diese Verantwortungsverhältnis, wäre das was Nadja getan hat nicht strafbar. Ganz einfach.


:d:
Sie hätte einfach auf ein Kondom bestehen müssen und schon hätte sie kein Problem gehabt.

Sp!nne
25-08-2010, 18:04
Ist die Botschaft der Aidshilfe nicht einfach: "Niemals einfach so vertrauen!" ? Lieber immer mit Gummi - dann ist es kein Thema?

Für mich hätte ich aber auch lieber die Wahl in einer Beziehung, ob ich überhaupt sexuelle Kontakte zu einem Infizierten haben möchte.

Member6582
25-08-2010, 18:11
Für mich hätte ich aber auch lieber die Wahl in einer Beziehung, ob ich überhaupt sexuelle Kontakte zu einem Infizierten haben möchte.


:d:

Das vergessen IMO total viele, Kondom schön und gut, aber ich würde trotzdem keinen sexuellen Kontakt mit einem HIV infizierten haben wollen.

Ninny
25-08-2010, 18:12
....@ Touchdown....ich zitiere Dich mal auszugsweise: "...das von Menschen mit HIV bei Gelegenheitskontakten oder am Beginn neuer Beziehungen nicht gefordert werden kann, ihre Infektion offenzulegen-----wohl aber, daß sie ihre Verantwortung für den Schutz vor einer HIV Übertragung wahrnehmen---wie ihre Partner auch...."...tun sie es nicht, machen sie sich strafbar... der Partner/Nebenkläger war dumm u. verantwortungslos u. wird mit den Folgen leben.......... "Geteilte Verantwortung heißt, daß wird die Partner in sexuellen Begegnungen-gru ndsätzlich als freie u. gleichberechtigte Menschen, die auf Grundlage vonInfo u. Kommunikation gemeinsame Entscheidungen treffen.....das beinhaltet aber doch wohl, daß 2 Leute den selben Infostand haben, damit siegemeinsamentscheiden können....der Nebenkläger hatte sicher den Infostand, daß bei GV HIV übertragen werden kann, u.--ich wiederhole mich---hat dumm u. verantwortungslos gehandelt. Frau Benaissa hat die über allgemein hinausgehende Info über HIV, ihre Ansteckung verschwiegen u. nicht auf einem Kondom bestanden. Das ist nicht nur dumm u. verantwortungslos, sondern strafbar....

Prayer
25-08-2010, 18:17
:d:

Das vergessen IMO total viele, Kondom schön und gut, aber ich würde trotzdem keinen sexuellen Kontakt mit einem HIV infizierten haben wollen.

Ne, darum geht es gar nicht. Jemanden nicht zu sagen dass man aids hat, aber sich zu schützen ist moralisch und strafrechtlich auf einer andere stufe als wissentlich dass man Aids/Hiv hat, mit einem menschen der es nicht weiss zu schlafen ohne schutz.

Member6582
25-08-2010, 18:23
Ne, darum geht es gar nicht. Jemanden nicht zu sagen dass man aids hat, aber sich zu schützen ist moralisch und strafrechtlich auf einer andere stufe als wissentlich dass man Aids/Hiv hat, mit einem menschen der es nicht weiss zu schlafen ohne schutz.

Ja, aber ich bin jetzt nur explizit auf diesen Post eingegangen. ;)

Touchdown
25-08-2010, 18:30
Wenn einer der Partner weiß, dass er HIV positiv ist, verlagert sich die Verantwortlichkeit, da gilt eine 1:1 Verantwortung nicht mehr :nein:
Der Infizierte ist ganz eindeutig in einer wesentlich höheren Verantwortung. Das ist doch ÜBERHAUPT keine Frage.
Gälte diese Verantwortungsverhältnis, wäre das was Nadja getan hat nicht strafbar. Ganz einfach.


Eine Frage an alle die der Meinung sind, dass der Nebenkläger selber Schuld hat: Angenommen jemand hilft einem Verletzten, der starkt blutet, aber ansonsten bei klarem Verstand ist. Bei der Hilfe kommt unweigerlich mit dessen Blut in Berührung. Würdet ihr von einem HIV Positiven erwarten, dass er euch warnt? Hätte der Helfende auch selber Schuld, wenn er sich anstecken würde?
Ich benötige keine Wahrscheinlichtkeitsrechnung zu diesem Beispiel :D

Aha HIV positive haben eine besondere Verantwortung

DAS ist Stigma und Diskriminierung pur . . .

ich würde dir empfehlen dch mit dem StgB zu beschäftigen.

Du scheints mir echt n Duchtblickerin zu sein wennDu der Meinung bist das man sich mit dem Kontakt mit Blut eines HIV Inifzierten mit dem HIvirus infizieren kann . . . Mann oh Mann wo hast Du die letzten 25 Jahren gelebt?

http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/96/0/

Independent
25-08-2010, 18:35
Sagst du das auch deinen Arbeitskollegen, wenn sie verrotzt, vertrieft, vergrippt und Tröpfchen sprühend ihre Heldenhaftigkeit und Loyalität am Arbeitsplatz demonstrieren?.
Ja!

Es wäre effizienter, gleich zuhause zu bleiben und sich auszukurieren (dauert auch nicht so lange wie ne verschleppte Grippe), als erst noch die ganze Mannschaft mit der Grippe zu beglücken.
Leider ist diese Art der "Loyalitätsbekundung" viel zu gängig und wird teilweise ja auch von AG-Seite gefordert. :q:
Wider jedwede Vernunft.

Independent
25-08-2010, 18:43
Aha HIV positive haben eine besondere Verantwortung
DAS ist Stigma und Diskriminierung pur . . .
Aus einer Verantwortung ein Stigma zu konstruieren ist jetzt wirklich perfide.
Nicht nur für HIV, auch für andere Arten der Infizierung hat die Allgemeinheit ein Recht auf Schutz, genauso wie der Infizierte ein Recht auf Integration.
Zu einer Erkrankung zu stehen und verantwortlich damit umzugehen, sollte deshalb selbstverständlich sein.
Geheimiskrämerei oder gar Lügen schafft sicher Stigma und passt weder in unsere Zeit, noch ist es ein verantwortlicher Umgang mit diesem Faktum Infektion.

Touchdown
25-08-2010, 18:51
Aus einer Verantwortung ein Stigma zu konstruieren ist jetzt wirklich perfide.
Nicht nur für HIV, auch für andere Arten der Infizierung hat die Allgemeinheit ein Recht auf Schutz, genauso wie der Infizierte ein Recht auf Integration.
Zu einer Erkrankung zu stehen und verantwortlich damit umzugehen, sollte deshalb selbstverständlich sein.
Geheimiskrämerei oder gar Lügen schafft sicher Stigma und passt weder in unsere Zeit, noch ist es ein verantwortlicher Umgang mit diesem Faktum Infektion.

JEDER HAT FÜR SEINEN SCHUTZ ZU SORGEN. Das ist die Kernaussage seit 25 JAhren.

Willst Du ficken nimm ein Kondom. Das gilt für JEDEN

1. Wenn ich HIV bin und mich mit nem Kondom schütze dann habe ich Verantwortung übernommen. Für und für den Andren. Zudem habe ich damit dem Gesetz entsprochen.

2. Es gibt kein Gesetzt das besagt das wer HIV +s zusaätzlich sagen muß das er HIV + ist.

3. Zu seiner Erkrankung zu stehen ist nicht gleichbedeutend damit es jedem auf die Nase zu binden. Aus einer HIV inifzierung abzuleiten das man es tun muß weil . . . . . . diese Argumentation hat ausschließlich mit der Angst und der Unwissenheit des Anderen zu sein. Und Unwissenheit ist eine der Ursachen von Diskriminierung.

Wie Du darauf kommst das ein HIV Positiver eine besondere Art der Vaerantwortung so wie Du sie interpretierst hat, erschließt sich mir nicht.

Deine Argumentation ist eintspricht einem Prinzip das in der Vergangenheit der GEschichte schon angewendet wurde. Und das ist schlicht und einfach diskriminierend. Die Tasache das du dies nicht verstehst ist nicht gleichbedeutend damit das es nicht so ist.

Also erzähl mir nix wenn Du keine Ahnung hast.

Bugaboo
25-08-2010, 18:54
1. Wenn ich HIV bin und mich mit nem Kondom schütze dann habe ich Verantwortung übernommen. Für und für den Andren. Zudem habe ich damit dem Gesetz entsprochen.

.

und wenn das Kondom reisst? Pech oder wie? da will ich doch zumindest vorher wissen, dass wenn es reisst, ich evtl. HIV positiv bin!

vergas
25-08-2010, 19:01
Aha HIV positive haben eine besondere Verantwortung

DAS ist Stigma und Diskriminierung pur . . .

...

Du scheints mir echt n Duchtblickerin zu sein wennDu der Meinung bist das man sich mit dem Kontakt mit Blut eines HIV Inifzierten mit dem HIvirus infizieren kann . . . Mann oh Mann wo hast Du die letzten 25 Jahren gelebt?

http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/96/0/


Auch bei Blutkontakt, obwohl Blut die Flüssigkeit mit der höchsten HIV-Konzentration ist, gibt es keinen Automatismus der Ansteckung .... Bei Erster Hilfe oder im medizinischen Bereich ist der Gebrauch von Handschuhen geraten, wenn mit Blutkontakt zu rechnen ist.

Kein Automatismus, aber doch ein höheres Risiko.

:aggro: Und ja, damit hat der HIV-Positive im Zweifelsfall auf seine Infizierung hinzuweisen. Das ist keine Stigmatisierung oder Diskriminierung, sondern schlicht und ergreifend Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Mitmenschen, der ihm gerade hilft!

Kaan
25-08-2010, 19:04
und wenn das Kondom reisst? Pech oder wie? da will ich doch zumindest vorher wissen, dass wenn es reisst, ich evtl. HIV positiv bin!
Ja, ist nicht so schlimm als dem Infizierten zuzutrauen, dass er seinen Partnern die Wahrheit sagt. (Die würden ja schliesslich mehrheitlich nicht mehr mit diesem schlafen). Im Grunde nix anderes als ne Lüge, da man es ja niemandem ansehen kann.

Independent
25-08-2010, 19:05
..
3. Zu seiner Erkrankung zu stehen ist nicht gleichbedeutend damit es jedem auf die Nase zu binden. Aus einer HIV inifzierung abzuleiten das man es tun muß weil . . . . . . diese Argumentation hat ausschließlich mit der Angst und der Unwissenheit des Anderen zu sein. Und Unwissenheit ist eine der Ursachen von Diskriminierung.

Jedem auf die Nase binden? Wer hat davon geredet?

Nein, nicht jedem.
Aber jedem/r mit der er/sie vögelt.

Und wenn jemand mit jedem vögelt, dann eben doch jedem. Gerade dann.

ingrid1966
25-08-2010, 19:09
Ne, darum geht es gar nicht. Jemanden nicht zu sagen dass man aids hat, aber sich zu schützen ist moralisch und strafrechtlich auf einer andere stufe als wissentlich dass man Aids/Hiv hat, mit einem menschen der es nicht weiss zu schlafen ohne schutz.

Es gab mal Zeiten der Aufklärung im Bezug auf Aids, da war man am sichersten, solange mit Kondomen zu verhüten, dann einen gemeinsamen Aidstest zu machen, um absolute Sicherheit zu haben. Immerhin gibt es auch noch die Möglichkeit, das ich unwissentlich Aids habe, und es dann ebenfalls weitertrage an meinen eventuellen Sexpartner.

Offenkundig gibt es diese Denkweise kaum noch.

Ich kann eigentlich zu den Aussagen gar nichts sagen, weil sie nur auszugsweise in der Presse veröffentlicht werden und worden sind.

In erster Linie, wenn ich Sex habe und zwar ungeschützten, bin ich selbst dafür verantwortlich, wenn ich mir Krankheiten einhole, die halt eben bei geschütztem Sex mit großer Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Und das heißt für mich sowohl beim One-Night-Stand oder auch wenn ich eine Partnerschaft auf Dauer anlegen möchte.

Wenn ich dann einen Partner habe, der nichts vom Aids-Test hält und zwar dem gemeinsamen, dann sollte man sich vielleicht auch einmal aus Selbstschutz heraus, die Frage stellen, ob das alles so in Ordnung ist.

Klar haben Infizierte ihre Verpflichtungen, wenn sie in gewissen Sitautionen gefragt werden, müssen sie eigentlich die Wahrheit sagen, andererseits gibt es auch Angesteckte, die heute Aids bekommen, weil sie meinen, ungeschützter Sex ist besser als ohne.

Und ich bin dann in dem Fall - sollte das wirklich so stimmen und die ganzen Aussagen belegen das, bei Frau B. - wäre doch mal ein psychiatrisches Gutachten gut gewesen, um herauszufinden, warum sie mal so agiert und mal so. Nur weil sie bestraft wird, heißt das noch lange nicht, daß sie ihre Art und Weise unbedingt verändert. Es gibt auch Leute, die kennen diese Frau B. gar nicht, weil sie sich null für sie interessieren.

Andererseits möchte ich nicht wissen, wie viele Leute es heute noch gibt, die bei der Aussage, ich habe Aids, gleich denken, ups, wenn die Person mich anhustet, habe ich Aids und wenn ich das als erkrankte Person mehrmals ertragen muss, mich auch frage, soll ich es noch sagen oder auch nicht.

Aids war doch für viele aus ihrem eigenen Leben verschwunden, weil es kein Thema der breiten Öffentlichkeit war. Nach dem Urteil wird das ebenfalls wieder so sein.

Swirly Whirly
25-08-2010, 19:15
3. Zu seiner Erkrankung zu stehen ist nicht gleichbedeutend damit es jedem auf die Nase zu binden.


Ein Infizierter muss es nicht JEDEM sagen, aber sein Maul vielleicht mal aufkriegen bei seinem PARTNER!!
Und nicht denken "och, der will ohne, ok sein Pech, wenn ICH IHN anstecke" Sowas nenne ich Asozial und Verlogen!

Ich möchte auch nicht mit einem HIV Infizierten Sex haben, wenn er es mir deshalb verschweigt, weil er weiß dass ich dann (trotz Kondom) keinen Sex mit ihm will, BELÜGT er mich und hat in meinem Leben nixmehr verloren.

Oder mal anders, wenn du HIV hast, und hast ne freundin, die es ohne will, sagst du dann Nein oder denkst du "Ihr Pech"? Wieviel Verantwortung übernimmst du dann oder wie ehrlich bist du?

Independent
25-08-2010, 19:27
Und ich bin dann in dem Fall - sollte das wirklich so stimmen und die ganzen Aussagen belegen das, bei Frau B. - wäre doch mal ein psychiatrisches Gutachten gut gewesen, um herauszufinden, warum sie mal so agiert und mal so. Nur weil sie bestraft wird, heißt das noch lange nicht, daß sie ihre Art und Weise unbedingt verändert. Es gibt auch Leute, die kennen diese Frau B. gar nicht, weil sie sich null für sie interessieren.

Aids war doch für viele aus ihrem eigenen Leben verschwunden, weil es kein Thema der breiten Öffentlichkeit war. Nach dem Urteil wird das ebenfalls wieder so sein.
:d:

Es lebe die Verdrängung.

N.B. hat jedenfalls gut verdrängt, das hat sie sogar bestätigt. Ein psychiatrisches Gutachten wäre gerade deswegen wichtig gewesen, anstatt sich von gekonnten dramatischen Auftritten vor Gericht beeindrucken zu lassen.

Es lebe die Verdrängung auch für den Rest. Verdrängen, nichts sagen.
Das könnte ja den Spass verderben, und das kommt in einer hedonistisch dominierten Gesellschaft einfach nicht gut.

MissElli
25-08-2010, 19:34
Ich erwarte von einem normal denkenden Menschen, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, eine entsprechende Ansage. Vor allem bei sexuellem Kontakt. Ist das zuviel verlangt? Dass ich mich selbst jederzeit schütze, steht auf einem anderen Blatt.

Touchdown
25-08-2010, 19:35
und wenn das Kondom reisst? Pech oder wie? da will ich doch zumindest vorher wissen, dass wenn es reisst, ich evtl. HIV positiv bin!


das ist ein Risikio das mit der Benutzung eines jeden kondomes einhergeht.
die safer sex regel gilt unabhängig von einer krankheit und im falle das man hiv + explizit dafür.

ihr vemischt hier einiges. eure eigenen ängste - aber ganz besonders eure moralvorstellungen derer sich die meisten gar nicht bewußt sind das sie es sind die ihr hier einbringt.

ich kann dann nur hoffen das ihr diesen hohen moralischen anspruch auf alle bereiche eures alltages anwendet. das wage ich aber zu bezweifeln.

Touchdown
25-08-2010, 19:37
Ich erwarte von einem normal denkenden Menschen, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, eine entsprechende Ansage. Vor allem bei sexuellem Kontakt. Ist das zuviel verlangt? Dass ich mich selbst jederzeit schütze, steht auf einem anderen Blatt.

ah du bringst die moral mit ins spiel. ist sie justitiabel? soweit mir bekannt ist nicht.

Lazarus
25-08-2010, 19:39
was für eine lasche Strafe, dafür das sie einen Menschen in gewisser Weise umgebracht hat....

caesar
25-08-2010, 19:41
was für eine lasche Strafe, dafür das sie einen Menschen in gewisser Weise umgebracht hat....

noch dazu, dass nicht-promis dafür in den knast gewandert sind. :q:

Independent
25-08-2010, 19:44
das ist ein Risikio das mit der Benutzung eines jeden kondomes einhergeht.
die safer sex regel gilt unabhängig von einer krankheit und im falle das man hiv + explizit dafür.
ihr vemischt hier einiges.
Und Du vermischt hier safer sex, also den Minimalstanspruch, mit ausreichender Verantwortung.

Es wurde hier schon seitenlang darüber diskutiert, dass man diese Info VORHER mitgeteilt bekommen will, um selbst entscheiden zu können.
Safer sex ist nicht ausreichend, weil nur "safer", aber eben nicht sicher.
Wenn nur der Infizierte entscheidet, indem er einfach nix sagt, übt er Macht aus. Er weiß und der andere ist der Dumme, wenns dumm läuft.
So geht das nicht! :aggro:

Bijou
25-08-2010, 19:45
Aha HIV positive haben eine besondere Verantwortung Ja, potentiellen Sex Partnern gegenüber haben sie das.



DAS ist Stigma und Diskriminierung pur . . .
Blödsinn. Verantwortung für sich und andere zu übernehmen hat rein gar nichts damit zu tun.
Wenn man sich nicht traut seinem potentiellen Sexpartner über Krankheiten zu sprechen, weil man Schiss hat, dass er einen stigmatisiert oder diskriminiert, dann sollte man das mit dem poppen sowieso lieber sein lassen.


ich würde dir empfehlen dch mit dem StgB zu beschäftigen. Da steht drin, dass HIV Positive keine andere Verantwortung im Umgang mit ihrer Sexualität haben als nicht Positive? :kopfkratz


Du scheints mir echt n Duchtblickerin zu sein wennDu der Meinung bist das man sich mit dem Kontakt mit Blut eines HIV Inifzierten mit dem HIvirus infizieren kann . . . Kann man, wenn man selber verletzt ist.



Eine HIV-Übertragung ist grundsätzlich auf zwei Wegen möglich:

1. wenn eine infektiöse Körperflüssigkeit auf entsprechende Schleimhäute oder direkt in eine offene Wunde gerät oder
2. wenn Schleimhäute, die HIV-aufnahmefähige und HIV-abgabefähige Zellen enthalten, aufeinandertreffen, zum Beispiel Vaginalschleimhaut und Innenseite der Vorhaut des Penis

Körperflüssigkeiten, die HIV enthalten können sind

* Blut
* Samenflüssigkeit
* Scheidenflüssigkeit
* Flüssigkeitsfilm auf der Darmschleimhaut
* Muttermilch

Eintrittspforten über die HIV in den Körper eindringen kann, sind

* Schleimhäute, das heißt Darmschleimhaut, Vaginalschleimhaut und Schleimhaut der inneren Vorhaut des Penis
* blutende Wunden und entzündete Hautflächen

Ist nicht sehr wahrscheinlich, deshalb aber auch mein Hinweis auf die Wahrcheinlichkeitsrechnung



Mann oh Mann wo hast Du die letzten 25 Jahren gelebt?

Frag ich dich :crap: So wirklichen Durchblick hast Du nicht :crap:
Aber falls Du noch Fragen hast, kannste dich gern an mich wenden :)

Touchdown
25-08-2010, 19:49
:d:

Es lebe die Verdrängung.

N.B. hat jedenfalls gut verdrängt, das hat sie sogar bestätigt. Ein psychiatrisches Gutachten wäre gerade deswegen wichtig gewesen, anstatt sich von gekonnten dramatischen Auftritten vor Gericht beeindrucken zu lassen.

Es lebe die Verdrängung auch für den Rest. Verdrängen, nichts sagen.
Das könnte ja den Spass verderben, und das kommt in einer hedonistisch dominierten Gesellschaft einfach nicht gut.

es gAB ein psychologische gutachten das unter ausschluß der öffentlichkei heute vorgetragen wurde. . . . du bist schlecht informiert . .aber hast was zu sagen . . .das ist genau das was ich meine.

Im Anschluss wurde der Psychologe der Sängerin befragt - jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
http://www.rtl.de/medien/information/rtl-exclusiv/da11-67fdc-3fe6-12/anwaelte-fordern-bewaehrung-fuer-benaissa.html


keine ahnung von gar nichts aber zu allem was zu sagen.

Bijou
25-08-2010, 19:52
ah du bringst die moral mit ins spiel. ist sie justitiabel? soweit mir bekannt ist nicht.


Zum Glück ist Nadjas Verhalten es.
Ihr Glück ist, dass sie vor dem Jugendgericht steht, sonst wäre sie mit Sicherheit im Knast gelandet.

Independent
25-08-2010, 19:52
Ich erwarte von einem normal denkenden Menschen, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, eine entsprechende Ansage. Vor allem bei sexuellem Kontakt. Ist das zuviel verlangt? Dass ich mich selbst jederzeit schütze, steht auf einem anderen Blatt.

ah du bringst die moral mit ins spiel. ist sie justitiabel? soweit mir bekannt ist nicht.
was soll das heissen, "ätsch" oder was?

Bei allem, was justiziabel ist, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.
Das Verhalten wird von Wertvorstellungen / Moral geleitet. Wenn diese durch solche Urteile untergraben wird, kann jeder jeden anstecken, wie er lustig ist.
Dem einen sagt er/sie es, dem anderen nicht.
Je nach Laune der "Göttin" / des "Gottes" oder wie. :nein:

MissElli
25-08-2010, 19:52
ah du bringst die moral mit ins spiel. ist sie justitiabel? soweit mir bekannt ist nicht.

Ich wünschte, sie wäre es.

Touchdown
25-08-2010, 19:53
Ja, potentiellen Sex Partnern gegenüber haben sie das.

Blödsinn. Verantwortung für sich und andere zu übernehmen hat rein gar nichts damit zu tun.
Wenn man sich nicht traut seinem potentiellen Sexpartner über Krankheiten zu sprechen, weil man Schiss hat, dass er einen stigmatisiert oder diskriminiert, dann sollte man das mit dem poppen sowieso lieber sein lassen.

Da steht drin, dass HIV Positive keine andere Verantwortung im Umgang mit ihrer Sexualität haben als nicht Positive? :kopfkratz
Kann man, wenn man selber verletzt ist.



Ist nicht sehr wahrscheinlich, deshalb aber auch mein Hinweis auf die Wahrcheinlichkeitsrechnung


Frag ich dich :crap: So wirklichen Durchblick hast Du nicht :crap:
Aber falls Du noch Fragen hast, kannste dich gern an mich wenden :)

hast du nicht von einer ersten hlfe gesprochen? und da gilt der satz wenn du verletzt bist dann ist erste hilfe nicht von dir zu erwarten

oder vögelst du jemand wenn er verletzt da liegt?

und über die haut ist keine infizierung durch blutkontakt möglich. dabei sprechen wir von einer intakten haut und nicht deiner wenn ja dann . . .also komm mal zurück in die realität du schmuckstück

ich lade dich gerne mal zu vorträgen von ärzten und fachleuten ein die in aids hilfe darüber sprechen . .extra für menschen wie dich die meinen die alles in einen topf werfen und dann vermischen . . .so als lieblingsbeschäftigung . . . :wink:

Smilla81
25-08-2010, 19:57
das ist ein Risikio das mit der Benutzung eines jeden kondomes einhergeht.
die safer sex regel gilt unabhängig von einer krankheit und im falle das man hiv + explizit dafür.

ihr vemischt hier einiges. eure eigenen ängste - aber ganz besonders eure moralvorstellungen derer sich die meisten gar nicht bewußt sind das sie es sind die ihr hier einbringt.

ich kann dann nur hoffen das ihr diesen hohen moralischen anspruch auf alle bereiche eures alltages anwendet. das wage ich aber zu bezweifeln.

Wenn ich deine Aussagen zuende denke, bedeutet das, dass ein HIV-Infizierter wild durch die Gegend vögeln darf, er sollte nur lediglich an ein Gummi denken und wenn nicht, dann halt nicht. Wenn der Sexualpartner nicht auf einem Kondom besteht, dann hat er halt Pech gehabt. Der Infizierte trägt keine Verantwortung.

Dem kann ich nicht zustimmen, ein Infizierter kann nicht mehr wild durch die Gegend vögeln und das als Diskrimierung zu bezeichnen ist sehr daneben und eine Ohrfeige für jeden, der wirklich diskrimiert wird.

Touchdown
25-08-2010, 19:57
Ich wünschte, sie wäre es.


mit anderen worten- wenn existierende gesetze nicht euren eigenen werte und moralvorstellungen entsprechen dann, habe sie für euch keine bedeutung und überdem der mensch in diesem fall ein hiv positiver schon mal gar nicht. das einzigste was in solch einem fall zählt sind die eigenen wert und moralvorstellungen . . .


wild west
at his best
have gun will travel

history will teach us nothig - sting

menschen wie ihr machen mir angst

MissElli
25-08-2010, 20:00
@ Touchdown: Du diskutierst auf einem Niveau, das mir Angst macht.

Wenn dir die Moralvorstellung von ehrlichen Menschen schon zu hoch ist, muss dich jemand ziemlich enttäuscht haben.

Touchdown
25-08-2010, 20:02
Wenn ich deine Aussagen zuende denke, bedeutet das, dass ein HIV-Infizierter wild durch die Gegend vögeln darf, er sollte nur lediglich an ein Gummi denken und wenn nicht, dann halt nicht. Wenn der Sexualpartner nicht auf einem Kondom besteht, dann hat er halt Pech gehabt. Der Infizierte trägt keine Verantwortung.

Dem kann ich nicht zustimmen, ein Infizierter kann nicht mehr wild durch die Gegend vögeln und das als Diskrimierung zu bezeichnen ist sehr daneben und eine Ohrfeige für jeden, der wirklich diskrimiert wird.

ich kann mich nicht daran erinner dies oder hier geschrieben zu haben gesagt zu haben.

ich wäre mit solchen unterstellungen vorsichtig . . . .

Independent
25-08-2010, 20:02
history will teach us nothig - sting

menschen wie ihr machen mir angst
sag mal gehts noch?

wir reden hier von Verantwortung anderen gegenüber und du ziehst hier geschmacklose Vergleiche zur history?

Wer hier anscheinend gern im Wilden Westen leben würde, bist anscheinend du!

Bijou
25-08-2010, 20:05
hast du nicht von einer ersten hlfe gesprochen? und da gilt der satz wenn du verletzt bist dann ist erste hilfe nicht von dir zu erwarten

oder vögelst du jemand wenn er verletzt da liegt?

und über die haut ist keine infizierung durch blutkontakt möglich. dabei sprechen wir von einer intakten haut und nicht deiner wenn ja dann . . .also komm mal zurück in die realität du schmuckstück

ich lade dich gerne mal zu vorträgen von ärzten und fachleuten ein die in aids hilfe darüber sprechen . .extra für menschen wie dich die meinen die alles in einen topf werfen und dann vermischen . . .so als lieblingsbeschäftigung . . . :wink:

Wie souverän du bist :lol: :clap: :lol:
Ich hoffe dein :wink: war ernst gemeint :engel:

Touchdown
25-08-2010, 20:05
....@ Touchdown....ich zitiere Dich mal auszugsweise: "...das von Menschen mit HIV bei Gelegenheitskontakten oder am Beginn neuer Beziehungen nicht gefordert werden kann, ihre Infektion offenzulegen-----wohl aber, daß sie ihre Verantwortung für den Schutz vor einer HIV Übertragung wahrnehmen

das heißt das sie ein kondom nehmen müssen

---wie ihre Partner auch...."...tun sie es nicht, machen sie sich strafbar... der Partner/Nebenkläger war dumm u. verantwortungslos u. wird mit den Folgen leben.......... "Geteilte Verantwortung heißt, daß wird die Partner in sexuellen Begegnungen-gru ndsätzlich als freie u. gleichberechtigte Menschen, die auf Grundlage vonInfo u. Kommunikation gemeinsame Entscheidungen treffen.....das beinhaltet aber doch wohl, daß 2 Leute den selben Infostand haben, damit siegemeinsamentscheiden können

DAS ist aber nicht per gesetz definiert. das ist die eigene moral die einen so handelt läßt wir sprechen hier aber von der trennung von moral und gesetz. zudem geht es nicht um mich sondern um den fall n.b.

....der Nebenkläger hatte sicher den Infostand, daß bei GV HIV übertragen werden kann, u.--ich wiederhole mich---hat dumm u. verantwortungslos gehandelt. Frau Benaissa hat die über allgemein hinausgehende Info über HIV, ihre Ansteckung verschwiegen u. nicht auf einem Kondom bestanden. Das ist nicht nur dumm u. verantwortungslos, sondern strafbar....

ja eben nichts anderes sage ich doch


ja und wo ist das problem?