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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studentenvisum 90 Tage bzw. 180 halbe Tage


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solution
28-08-2009, 23:27
Mal eine Frage, ich habe folgenden Text


Beschäftigung während des Studiums

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht bei Aufenthalten zur Studienvorbereitung im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit.


Quelle (http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/studium.html#Beschaeftigung)

Für mich bedeutet das man als Student 90 Tage bzw. 180 Tage als "Arbeiter"/"Angestellter" arbeiten kann und zusätzlich eben ohne zeitliche Beschränkung als studentische Aushilfe zu diesen Tagen oder verstehe ich was falsch?