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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme nach Konzertkartenverkauf


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knuffel
10-11-2009, 11:20
Ich habe im Dez. 2006 zwei Konzertkarten online verkauft. Diese wurden mit Hermes verschickt, sind verloren gegangen, Den Kaufbetrag habe ich von Hermes wieder erstattet bekommen und dem Käufer zurück überwiesen.

Heute (also knapp 3 Jahre später!!!) erhalte ich Post von einem RA der mich auffordert 50,99€ an den damaligen Käufer zu zahlen. Er hätte sich damals neue Karten besorgen müssen, diese seien um diesen Betrag teurer gewesen und ich müsse dem Käufer die Differenz gem. BGB blablabla erstatten.

Ich bin privater Verkäufer und normalerweise geht doch mit der Versendung die Gefahr auf den Käufer über.

Bevor ich zum Anwalt renne wollte ich mal nachfragen ob mir hier evtl. jemand Auskunft geben kann.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Zaadi
10-11-2009, 11:43
Ich glaube kaum das dieser Anspruch geechtfertigt ist, aber bei unserer Rechtssprechung weiss man ja nie... :crap:

kleineelfe
10-11-2009, 11:59
bin mir nich sicher, aber gibbet da niocht sowas wie verjährungsfristen

vor allem nach drei jahren angerannt zu kommen...

scheinen ja schwer pleite zu sein, so kurz vor weihnachten, dass man damit nu ankommt

knuffel
10-11-2009, 12:03
Der Käufer hatte mir Anfang 2008 geschrieben ich solle ihm den Schaden des Betrages ersetzen.

Der RA schreibt im Übrigen: "Aufgrund der nichterfüllten Vertragsverpflichtung Ihrerseits, die verkauften Karten zu verschicken, hat unserer Mandant Anspruch auf Ersatz der Differenz, die er für den Kartenerwerb in Höhe von 50,99 mehr aufwenden musste."

Ich habe die Karten ja nachweislich verschickt.

Schnappshirley
10-11-2009, 12:13
Dann schick dem RA den Nachweis und gut ist :)
Soll er dir beweisen, das er sie nicht bekommen hat.

ruru
10-11-2009, 12:13
Geh zum Anwalt und lass dort ne Antwort aufsetzten.
Ist besser und stressfreier für dich.

knuffel
10-11-2009, 12:19
Dann schick dem RA den Nachweis und gut ist :)
Soll er dir beweisen, das er sie nicht bekommen hat.
Er hat sie ja nicht bekommen - Hermes hat die Kosten ja auch erstattet und das Geld hat der Käufer von mir zurück gekriegt.

Tasmanische Teufelin
10-11-2009, 12:25
Er hat sie ja nicht bekommen - Hermes hat die Kosten ja auch erstattet und das Geld hat der Käufer von mir zurück gekriegt.


Dann hast du doch nachweislich verschickt, der Fehler ist bei Hermes passiert (das kannst du ja nachweisen), soll er sich das Geld bei Hermes holen.

knuffel
10-11-2009, 13:23
Dann hast du doch nachweislich verschickt, der Fehler ist bei Hermes passiert (das kannst du ja nachweisen), soll er sich das Geld bei Hermes holen.
Ja und er hat ja auch die Kohle die er bezahlt hat zurück bekommen.

Mir geht es darum ob er nun noch Schadenersatz verlangen kann.

Das wär doch klasse. Ich kaufe was - es geht verloren. Verkäufer kann (da Einzelstück) nicht neu liefern. Ich kaufe wo anders (für das dreifache Geld) und stelle die zusätzlichen Kosten dem ersten Verkäufer in Rechnung...

keating
10-11-2009, 13:49
Das wär doch klasse. Ich kaufe was - es geht verloren. Verkäufer kann (da Einzelstück) nicht neu liefern. Ich kaufe wo anders (für das dreifache Geld) und stelle die zusätzlichen Kosten dem ersten Verkäufer in Rechnung...
Das ist klasse, denn so ist die Rechtslage:
WEnn ich etwas verkaufe, aber nciht liefern kann, muss ich den Schaden ersetzen, den der Käufer hat, weil er sich Ersatz besorgen musste.
Auch die Verjährungsfrist läuft erst nach drei Jahren ab.

Einziger Lichtblick: Der Gedanke mit dem Gefahrübergang.
Im Normalfall gilt hier § 447 BGB, d.h. die Gefahr wäre mit der Übergabe an Hermes auf den Käufer übergegangen.
Diese Regel ist aber nciht zwingend und kann geändert werden. Da kommt es jetzt auf die Formulierung beim Verkauf an.

keating
10-11-2009, 13:51
Geh zum Anwalt und lass dort ne Antwort aufsetzten.
Ist besser und stressfreier für dich.
Das ist vermutlich nicht billiger ;)

knuffel
10-11-2009, 13:55
Das ist klasse, denn so ist die Rechtslage:
WEnn ich etwas verkaufe, aber nciht liefern kann, muss ich den Schaden ersetzen, den der Käufer hat, weil er sich Ersatz besorgen musste.
Auch die Verjährungsfrist läuft erst nach drei Jahren ab.

Einziger Lichtblick: Der Gedanke mit dem Gefahrübergang.
Im Normalfall gilt hier § 447 BGB, d.h. die Gefahr wäre mit der Übergabe an Hermes auf den Käufer übergegangen.
Diese Regel ist aber nciht zwingend und kann geändert werden. Da kommt es jetzt auf die Formulierung beim Verkauf an.
was meinst Du mit Formulierung?

Das war eine normale ebay-Auktion...

Und warum hat er sich nicht günstigere Karten gekauft?.... Die gab es ja zu dem Zeitpunkt immer noch.

ruru
10-11-2009, 13:56
Das ist vermutlich nicht billiger ;)
Schon, aber erfahrungsgemäß werden Erklärungen, dass alle Ansprüche bereits abgegolten sind nur dann anerkannt, wenn der "richtige" Briefkopf vorhanden ist.

knuffel
10-11-2009, 14:04
a. Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Quelle (http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html)

also für mich ist das eindeutig - evtl. kann er gegen Hermes fordern - aber nicht gegen mich oder sehe ich das falsch?

keating
10-11-2009, 14:05
was meinst Du mit Formulierung?

Das war eine normale ebay-Auktion...
Da trägt im Normalfall (d.h. Du verkauft dort nicht regelmäßig etwas) der Käufer die Transportgefahr. Du musst nur beweisen, dass Du die Karten an Hermes übergeben hast.



Und warum hat er sich nicht günstigere Karten gekauft?.... Die gab es ja zu dem Zeitpunkt immer noch.
Dass es günstigere gleichwertige Karten gab müsstest Du dann beweisen.
Aber wenn das oben stimmt, hat der Käufer ohnehin keinen Anspruch mehr.

knuffel
10-11-2009, 14:23
Da trägt im Normalfall (d.h. Du verkauft dort nicht regelmäßig etwas) der Käufer die Transportgefahr. Du musst nur beweisen, dass Du die Karten an Hermes übergeben hast.


Dass es günstigere gleichwertige Karten gab müsstest Du dann beweisen.
Aber wenn das oben stimmt, hat der Käufer ohnehin keinen Anspruch mehr.
Also nochmal:

Ich habe die Karten verschickt...

Hermes hat sie nicht geliefert da sie verloren gegangen sind...

Habe das Geld der Karten von Hermes zurück erstattet bekommen..

Das Geld habe ich dann dem Käufer überwiesen (Kompletter Betrag außer den Versandkosten)...

Käufer hat sich dann anderweitig Karten besorgt (die teurer waren waren wie die Meinigen) und ich soll nun die ihm mehr entstandenen Kosten erstatten... --->

Das hat er mir 14 Monate nach Auktionsende per E-Mail mitgeteilt, worauf ich ihm den Sachverhalt nochmal geschildert habe und klar gemacht das ich sicher nichts zahlen werde.

Heute (knapp 3 Jahre nach Auktionsende) dann der Brief vom Anwalt...

OF-Hänger
10-11-2009, 14:35
Vermutlich versucht der Käufer irgendwie zu Geld zu kommen.:nixweiss:
Das gleiche gilt dann auch für den Anwalt. Kleinvieh ....

marakuta
10-11-2009, 15:08
M.E. haftet -wenn überhaupt- Hermes. Zudem muss der Käufer beweisen, dass es nur teurere Karten gab und zwar in dem Zeitpunkt, in dem er von Dir Bescheid bekommen hat, dass die Karten verloren gegangen sind. Kenn mich bei Kaufrecht nicht (mehr) aus, aber wenns nur um den "richtigen Briefbogen" geht könnten wir das machen. Schick mir doch einfach mal ne Kopie des RA-Schreibens, wenn Du magst ([email protected])

Tel
10-11-2009, 15:12
Was sagt uns das? Niemals irgendwas mit Hermes versenden. Das sind nämlich die, die dir die Ware bei Nichtanwesenheit rotzfrech an die Türklinke hängen, für jedermann frei zugänglich.

Zaadi
10-11-2009, 15:34
und außerdem... Den "Schaden" hat sich der Typ doch selber zugefügt. Es hat ihn ja niemand gezwungen die überteuerten Karten zu kaufen, lebensnotwendig waren die auch nicht :rolleyes:

Hermine
10-11-2009, 15:42
Was sagt uns das? Niemals irgendwas mit Hermes versenden. Das sind nämlich die, die dir die Ware bei Nichtanwesenheit rotzfrech an die Türklinke hängen, für jedermann frei zugänglich.

Oder einen erst gar nicht finden, woraufhin man eine kostenpflichtige Hotlinenummer anrufen muss, um zu erklären, wo man denn überhaupt wohnt und wann man die Ware denn jetzt haben möchte :rolleyes:

Teddymaus
10-11-2009, 15:45
und außerdem... Den "Schaden" hat sich der Typ doch selber zugefügt. Es hat ihn ja niemand gezwungen die überteuerten Karten zu kaufen, lebensnotwendig waren die auch nicht :rolleyes:
Da sagst Du was :ja: Und dann noch anderen Leuten mit sowas das Leben schwer machen :rolleyes: Das macht mich ganz fertig :crap:

can_rebooted
10-11-2009, 15:54
üble sache

knuffel
10-11-2009, 15:55
Da sagst Du was :ja: Und dann noch anderen Leuten mit sowas das Leben schwer machen :rolleyes: Das macht mich ganz fertig :crap:
Der Vogel macht uns das Leben ganz sicher nicht schwer :knuddel: :kuss:

Und das muß Dich auch nicht fertig machen :tröst: geht doch eh nicht um Unsummen, lediglich um Gerechtigkeit :ja:

raschni
10-11-2009, 15:56
Ehrlich gesagt, ich würde nie selber etwas mit Hermes versenden, die haben gefühlt eine unheimlich hohe Quote von Sendungsverlusten, wenn ich so Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis betrachte und selbst wenn es nicht verloren geht, ist man fast schneller, wenn man mit dem Paket selber losläuft. Während DHL meist einen Lauf von 1-2 Tagen hat, kann man sich bei Hermes schon freuen, wenn man unter einer Woche wegkommt :rolleyes:

Da bezahl ich als Käufer liebend gerne ein paar Euro mehr Porto. Tragisch, dass mittlerweile sogar Amazon teilweise mit Hermes versendet.

knuffel
10-11-2009, 15:57
Meint Ihr denn wenn ich es mit DHL geschickt hätte und es wäre verloren gegangen hätte er die Forderung nicht gestellt? :ko:

raschni
10-11-2009, 15:59
Meint Ihr denn wenn ich es mit DHL geschickt hätte und es wäre verloren gegangen hätte er die Forderung nicht gestellt? :ko:

richtig :D

nein natürlich nicht, aber wenn du es mit dhl verschickt hättest, wäre es wahrscheinlich nicht verloren gegangen :D

im ernst

hermes ist wirklich ein saftladen, es ging mehr um die als um deinen fall im speziellen

knuffel
10-11-2009, 16:29
M.E. haftet -wenn überhaupt- Hermes. Zudem muss der Käufer beweisen, dass es nur teurere Karten gab und zwar in dem Zeitpunkt, in dem er von Dir Bescheid bekommen hat, dass die Karten verloren gegangen sind. Kenn mich bei Kaufrecht nicht (mehr) aus, aber wenns nur um den "richtigen Briefbogen" geht könnten wir das machen. Schick mir doch einfach mal ne Kopie des RA-Schreibens, wenn Du magst ([email protected])


Danke für das Angebot - wenn es nötig ist komme ich gern auf das Angebot zurück :)

marakuta
10-11-2009, 17:08
Ehrlich gesagt, ich würde nie selber etwas mit Hermes versenden, die haben gefühlt eine unheimlich hohe Quote von Sendungsverlusten, wenn ich so Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis betrachte und selbst wenn es nicht verloren geht, ist man fast schneller, wenn man mit dem Paket selber losläuft. Während DHL meist einen Lauf von 1-2 Tagen hat, kann man sich bei Hermes schon freuen, wenn man unter einer Woche wegkommt :rolleyes:

Da bezahl ich als Käufer liebend gerne ein paar Euro mehr Porto. Tragisch, dass mittlerweile sogar Amazon teilweise mit Hermes versendet.

:nixweiss: Hatte bislang nur gute Erfahrung mit Hermes, als ich nach ner OP aus dem Krankenhaus entlassen wurde und nix schleppen durfte, haben die den Koffer abgeholt und am nächsten Tag 300 km weiter vor meiner Haustür (im 4. Stock) abgeliefert und auch bei Päckchen hatte ich keine Probleme:kopfkratz Und dass die Knuffel das Geld zurückerstattet haben, wundert mich auch, ob das bei DHL so einfach ginge?

Danke für das Angebot - wenn es nötig ist komme ich gern auf das Angebot zurück :)

Mach das, der Käufer hat wahrscheinlich einen Kumpi, der Anwalt ist und der ihm angeboten hat, das für ihn "zu erledigen", um sich wichtig zu machen:zeter:
Hast Du denn noch Belege, mit denen Du nachweisen kannst, dass Hermes Dir die Kohle zurückgezahlt hat, zumindest einen Kontoauszug????

keating
10-11-2009, 18:17
Zudem muss der Käufer beweisen, dass es nur teurere Karten gab und zwar in dem Zeitpunkt, in dem er von Dir Bescheid bekommen hat, dass die Karten verloren gegangen sind.
Ich fürchte fast, das muss schon der Verkäufer beweisen, denn dieser beruft sich auf das "Mitverschulden" des Käufers, was die Höhe des Schadens angeht. Der Verkäufer müsste daher nachweisen, dass im Zeitpunkt der Verlsutmeldung gleichwertige, preisgünstigere Karten zu haben gewesen wären.

Mrs C.
10-11-2009, 22:42
Da bezahl ich als Käufer liebend gerne ein paar Euro mehr Porto. Tragisch, dass mittlerweile sogar Amazon teilweise mit Hermes versendet.

Unser Hermesbote sagte dass Hermes ab Januar komplett den Amazontransport übernimmt.
Den muss ich übrigens in Schutz nehmen. Extrem serviceorientiert. Wenn er was nicht zustellen kann dann schreibt er seine Handynummer auf den Zustellschein und kommt dann entweder am gleichen oder am nächsten Tag spätestens vorbei und liefert dann nach Termin aus.

mav
10-11-2009, 23:01
ooohr, dass mit amazon ist bitte nicht wahr. :kater:

raschni
10-11-2009, 23:02
tja, adieu schnelle und zuverlässige amazonlieferungen :rolleyes:

Hase Cäsar
10-11-2009, 23:06
das wäre allerdings ein alptraum.

Mrs C.
10-11-2009, 23:17
Es sei denn natürlich man wird prime Kunde. :floet:

Hase Cäsar
10-11-2009, 23:18
na wenn alles über hermes läuft wird auch das nicht wirklich helfen.

Mrs C.
10-11-2009, 23:19
na wenn alles über hermes läuft wird auch das nicht wirklich helfen.
Es kann ja sein dass prime weiterhin über DHL läuft und der Normalversand über Hermes.

Hase Cäsar
10-11-2009, 23:23
das wäre aber fies. irgendwie.

Mrs C.
10-11-2009, 23:27
das wäre aber fies. irgendwie.
Das wäre genau das was ich erwarte seitdem es den prime Versand gibt. Die Zeit zwischen Einführung und Versandumstellung war lang genug um den Kunden an das Modell zu gewöhnen. Bisher sind die Gründe, prime zu bezahlen äusserst mager. Bücher sind ohnehin kostenlos, alles andere ab 20€. Die Versandkosten sind über DHL bestimmt nicht zu verachten. Hermes ist deutlich billiger, und dann ist es ein logischer Schritt die zwei Klassen Gesellschaft konsequent einzuführen.
Wer es schnell haben will muss zahlen, ist ja sonst auch überall so.

raschni
10-11-2009, 23:30
na dann

ich bin eh prime kunde

Hase Cäsar
10-11-2009, 23:32
Typisch. Die Olle denkt wieder nur an sich.

alter Mann
11-11-2009, 00:25
na dann

ich bin eh prime kunde

Liefern die dann auch Wäschetrockner?http://mainzelsmile.ioff.de/frech/grinundwech.gif

knuffel
11-11-2009, 08:46
...

Mach das, der Käufer hat wahrscheinlich einen Kumpi, der Anwalt ist und der ihm angeboten hat, das für ihn "zu erledigen", um sich wichtig zu machen:zeter:
Hast Du denn noch Belege, mit denen Du nachweisen kannst, dass Hermes Dir die Kohle zurückgezahlt hat, zumindest einen Kontoauszug????

Einen Kontoauszug habe ich sicher noch :ja:

knuffel
25-11-2009, 10:47
für alle die es interessiert

Habe dem Anwalt geschrieben und mich u.A. auf § 447 Abs. 1 BGB berufen.
Nun rudert die Gegenseite zurück und bittet mich lediglich, die mir (evtl.) zustehenden Schadenersatzansprüche gegen HLG an den Käufer abzutreten.

Danke nochmal für Eure Meinungen :)

kleineelfe
25-11-2009, 11:21
für alle die es interessiert

Habe dem Anwalt geschrieben und mich u.A. auf § 447 Abs. 1 BGB berufen.
Nun rudert die Gegenseite zurück und bittet mich lediglich, die mir (evtl.) zustehenden Schadenersatzansprüche gegen HLG an den Käufer abzutreten.

Danke nochmal für Eure Meinungen :)

:d:

da würd ich denen nen vogel zeigen und sagen dasse sich ihre eventuellen ansprüche dahin stecken können, wo die sonne scheint...

knuffel
25-11-2009, 11:36
:d:

da würd ich denen nen vogel zeigen und sagen dasse sich ihre eventuellen ansprüche dahin stecken können, wo die sonne scheint...

Der Anwalt hat doch gleich nen § (242, 241 II BGB) gezogen und mir mitgeteilt das ich dazu verpflichtet sei :D

Aber das Schreiben selbst ist so widersprüchlich... - erst bitten Sie mich die Ansprüche abzutreten und im nächsten Absatz steht das ich dazu verpflichtet sei :hehe:

schafbremse
25-11-2009, 11:40
der anwalt ist sicher ein freund von dem...sind bei einer bierrunde mal auf das gespräch gekommen, und dann hat er gemeint: "mensch, da können wir noch was machen!" :rolleyes: ist ja wirklich lächerlich das ganze :kater:

kleineelfe
25-11-2009, 11:43
Der Anwalt hat doch gleich nen § (242, 241 II BGB) gezogen und mir mitgeteilt das ich dazu verpflichtet sei :D

Aber das Schreiben selbst ist so widersprüchlich... - erst bitten Sie mich die Ansprüche abzutreten und im nächsten Absatz steht das ich dazu verpflichtet sei :hehe:


geh doch mal mit dem gesamten schrief zur verbraucherzentrale in deinem örtchen... sollen die mal schauen, ob der werte herr anwalt überhaupts einer is... und ob der für solche sachen nicht schon bekannt ist


lass dich nicht einschüchtern...

zur not wende dich wirklich an einen anwalt... die machen solche "banalitäten" meisstens mit einer beratungsstunde... wo sie zwar kein schreiben selber aufsetzen, aber dir tips und kniffe zeigen, wie du es am besten aufsetzt...

knuffel
25-11-2009, 11:51
der anwalt ist sicher ein freund von dem...sind bei einer bierrunde mal auf das gespräch gekommen, und dann hat er gemeint: "mensch, da können wir noch was machen!" :rolleyes: ist ja wirklich lächerlich das ganze :kater: Das Gefühl habe ich schon lange :)

geh doch mal mit dem gesamten schrief zur verbraucherzentrale in deinem örtchen... sollen die mal schauen, ob der werte herr anwalt überhaupts einer is... und ob der für solche sachen nicht schon bekannt ist


lass dich nicht einschüchtern...

zur not wende dich wirklich an einen anwalt... die machen solche "banalitäten" meisstens mit einer beratungsstunde... wo sie zwar kein schreiben selber aufsetzen, aber dir tips und kniffe zeigen, wie du es am besten aufsetzt...
Das Schreiben jetzt ist doch schon ein zurückrudern. Von denen lasse ich mich eh nicht kirre machen. Für mich ist der Fall gegessen. Alles Notwendige hat der Käufer schon Anfang 2007 von mir per E-Mail erhalten.

Meine pers. Meinung ---> Den Weg zur Verbraucherschutzzentrale kann man sich sparen.

1. Schau mal bei denen auf der I-Net-Seite was die für Tarife haben ;)

2. (ist zwar ne andere Sache aber m.E. hochgradig peinlich) Die VSZ unserer Hauptstadt kannte nicht mal den Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Werksliefervertrag. Das hat dem Kunden viel Geld gekostet.

knuffel
26-11-2009, 16:55
bitte schließen :)