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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An alle Rechts-, Arbeits- und Steuerexperten


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Amolithis
28-07-2010, 11:46
Hallo zusammen,

brüte derzeit über eine Frage, auf die ich keine Antwort finde. Die Situation ist die folgende:

Ich bin in den kommenden Wochen einmal für zwei Wochen in einem Aushilfs-Arbeitsverhältnis angestellt, man könnte es also "Nebenjob" nennen, diese Stelle wollte meine Lohnsteuerkarte für diesen Job. Jetzt hab ich auch noch eine Teilzeitstelle (15 h/Woche) in Aussicht, die ich aber schon vor diesem 2-Wochen-Nebenjob antreten würde und dann wahrscheinlich während meines Aushilfs-Arbeitsverhältnisses ruhen müsste. Wie läuft das dann steuerrechtlich ab? Ist das überhaupt möglich? Des Weiteren werde ich eventuell dann nach diesem Aushilfs-Arbeitsverhältnis noch ein Praktikum anfangen - kann dann die Teilzeitstelle überhaupt weiterlaufen?


Zur Veranschaulichung vielleicht eine kleine Skizze dazu :D

Heute ........................... September/Oktober ......... ab Okt/Nov .........
------ TZS(MJ)......................TZS(MJ).......................... TZS(MJ).........
------------------------------ AAV........... ------------- Praktikum...........

TZS = Teilzeitstelle, AAV = Aushilfs-Arbeitsverhältnis

Ich hoffe, man checkt es halbwegs :zahn:

Vielleicht kann mir jemand ein bisschen helfen. Die TZS bzw. der Minijob (weiß noch nicht genau, was da rauskommt) würde also die ganze Zeit "durchlaufen", das AAV nur für 2-3 Wochen sein und dann das Praktikum anschließen.

Freue mich über jede Antwort, die mir sagt, ob sowas überhaupt rechtlich machbar bzw. ohne dabei steuerlich belastet zu werden :maso: :D

:wink:

Leo
28-07-2010, 21:09
Frag einfach beim FA nach, die können dir genau erklären, was machbar ist.

Claudia
28-07-2010, 23:08
Möglich ist es auf jeden Fall, ob ganz ohne Steuerzahlung, kommt auf deinen Verdienst an. :) Notfalls mußt du dir noch eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen (macht die Gemeinde bzw. das Ortsamt, nicht das Finanzamt), oder noch eine dritte fürs Praktikum.

Auf der zweiten und dritten LK hast du allerdings dann Steuerklasse 6 und zahlst damit relativ viele Steuern.

Wenn die Teilzeitstelle aber wirklich nur ein Minijob auf 400€-Basis ist, bin ich mir zu 99% sicher, daß du da keine Lohnsteuerkarte abgeben mußt.

Hermine
29-07-2010, 06:21
Für einen Minijob auf 400 €-Basis braucht man keine Lohnsteuerkarte, meine Tochter musste zumindest keine einreichen.

miss muffin
29-07-2010, 16:33
soweit ich das verstanden habe sind es 2 minijobs, der eine kurzfristig. stimmt das so?
dann werden beide zusammengezählt und davon werden sozialversicherungbeiträge abgezogen, lohnsteuer wird dann glaub ich noch nicht fällig weil unter der grenze. bin zu faul jetzt in die lohnsteuertabelle zu schauen.kommt auch drauf an was du verdienst.
beim 2. arbeitgeber müßte dann die lohnsteuerkarte abgegeben werden und der hinweis das es sich um eine weitere beschäftigung handelt.

micafer
14-08-2010, 07:55
Da habe ich auch mal eine Frage. Ich versuche es mal einfach auszudrücken.
Mein Kind (Minderjährig, Schule) besitzt ein Haus und bezieht etwas Miete.
Vorletztes Jahr Steuererklärung vom Experten erstellen lassen.
Erst berechnet er di Miete zu meinem Verdienst. Dann macht er meinem Kind eine eigene Steuererklärung, dann bekam ich den Bescheid, und stellte fest, daß das komplett rausgelassen wurde.
Letztes Jahr machte ich selbst die Erklärung. Setzte natürlich alles fein säuberlich ein.
Beim Bescheid wieder alles weggelassen.
Jetzt meine Frage:
Können die vom FiA damit nichts anfangen und lassen es weg?
Oder haben die kein Bedarf an steuerliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Kinder?
Erst mal bin ich ja erfreut, daß das FiA das so handhabt. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der Schuß mal nach hinten losgeht und hinterher mal eine saftige Nachzahlung kommt.

huntress
14-08-2010, 09:07
Totaler Offtopic-Kommentar, aber ich kann es nicht für mich behalten: Adoptier mich, micafer! Ich möchte auch ein Haus!

Merit-Ra
14-08-2010, 10:29
Da habe ich auch mal eine Frage. Ich versuche es mal einfach auszudrücken.
Mein Kind (Minderjährig, Schule) besitzt ein Haus und bezieht etwas Miete.
Vorletztes Jahr Steuererklärung vom Experten erstellen lassen.
Erst berechnet er di Miete zu meinem Verdienst. Dann macht er meinem Kind eine eigene Steuererklärung, dann bekam ich den Bescheid, und stellte fest, daß das komplett rausgelassen wurde.
Letztes Jahr machte ich selbst die Erklärung. Setzte natürlich alles fein säuberlich ein.
Beim Bescheid wieder alles weggelassen.
Jetzt meine Frage:
Können die vom FiA damit nichts anfangen und lassen es weg?
Oder haben die kein Bedarf an steuerliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Kinder?
Erst mal bin ich ja erfreut, daß das FiA das so handhabt. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der Schuß mal nach hinten losgeht und hinterher mal eine saftige Nachzahlung kommt.Steht denn nichts in den Erläuterungen? Wenn da nichts drin steht, würde ich einfach mal da anrufen und nachfragen.

micafer
14-08-2010, 11:12
Totaler Offtopic-Kommentar, aber ich kann es nicht für mich behalten: Adoptier mich, micafer! Ich möchte auch ein Haus!

glaub mir, das gibt nur Laufereien, Ärger und kostet. Gerne würde ich es Dir übergeben, aber es gehört nicht mir. :mad:

micafer
14-08-2010, 11:18
Steht denn nichts in den Erläuterungen? Wenn da nichts drin steht, würde ich einfach mal da anrufen und nachfragen.

In den Erläuterungen steht null.
...anrufen...:kopfkratz hab echt Schiß, daß ich die Pferde scheu mache. Letztendlich bleibt mir wohl nichts anderes übrig. :fürcht:

Rachel Green
14-08-2010, 11:22
Wenn deine Toichter ein zu versteuerndes Einkommen unter 7.834 Euro hat, muss sie eh keine Einkommensteuer bezahlen (Nullzone).

micafer
15-08-2010, 08:00
@ Melli
Danke für die Info. Auf die einfachste Lösung kam ich einfach nicht.