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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrecht-Kündigung


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Nerris
06-11-2010, 08:59
Vielleicht kennt sich hier ja jmd. aus:

Wir haben letzte Woche einen Mietvertrag zum 1.4. 2011 unterschrieben. Theoretisch müssten wir mit normaler 3-monatiger Kündigungsfrist unsere jetzige Wohnung erst Ende Dezember kündigen. Da wir den anderen vertrag aber schon unterschrieben haben, und ich meiner Vermieterin auch gerne die Chance geben würde noch etwas länger Zeit zu haben, um einen vernünftigen Mieter zu finden, würde ich eigentlich gerne schon nächste Woche kündigen, damit alles geklärt ist. Zudem möchte der neue Vermieter unsere Vermieter anrufen, um sicherzugehen, daß wir vernünftige Leute sind, da er zum ersten Mal vermietet, das kann er aber nicht, solange wir noch nicht gekündigt haben.

Nun meine Frage: Was ist, wenn ich jetzt zum 1.4.2011 kündige und unsere Vermieterin findet noch diesen Monat einen neuen Mieter, der die Bude aber schon zum 1.3. haben will? Kann sie uns dann noch nachträglich zum 1.3. kündigen? Sie hat ja auch nur eine 3-Monats-Frist. Das wäre natürlich ganz schlecht, dann stünden wir ja einen Monat ohne Wohnung da.:hair: Unsere Vermieter sind nett, aber man weiß ja nie, was es für dumme Zufälle gibt.

Voltaire
06-11-2010, 09:05
M.W. gelten nach wie vor die unsymmetrischen Kündigungsfristen, d.h. je nach Vertragsdauer hat der Vermieter Dir gegenüber eine längere Kündigungsfrist.
Andererseits müsste er den Mieter zum 1.3. ja noch in diesem Monat finden, damit er selbst die 3 Monate einhält.

Aber als sicherer Kompromiss kannst Du ja nicht erst auf den letzten Drücker, sondern gleich am 1. Dezember kündigen. So sind es 3,99 Monate.

Nerris
06-11-2010, 09:08
Da wir hier erst im April eingezogen sind und aufgrund von ganz unglaublich schlimmen Nachbarn wieder ausziehen (siehe Umzugs-Thread :crap:), gilt im ersten Jahr laut Vertrag auch die 3-Monats-Frist für den Vermieter. Der neue Vermieter drängt uns etwas, bald zu kündigen, darum wollte ich wissen, ob das rechtens ist, wenn die Vermieterin unserer Kündigung eine eigene zu nem Monat früher hinterherschiebt.

Voltaire
06-11-2010, 09:08
Nachtrag: Witzig finde ich ja auch den neuen Vermieter, der die Referenz erst nach der Unterschrift einholt.

Nerris
06-11-2010, 09:09
Nachtrag: Witzig finde ich ja auch den neuen Vermieter, der die Referenz erst nach der Unterschrift einholt.

HIHI, ja ich auch. Das verstehe ich auch nicht so ganz, aber wir sind so froh, über das schöne neue Haus, daß ich das mal so hinnehme.

SunCat
06-11-2010, 09:10
Na ja, der neue Mieter würde die Wohnung ja besichtigen wollen...und wenn deine Vermieterin wirklich so unfair wäre könntest du ihm ja mal bei der Gelegenheit die ganzen Geschichten von deinem Horrornachbarn erzählen:D
Mal schauen ob er dann wirklich noch einziehen möchte wenn er den Grund für euren Wohnungswechsel weiß;)

Voltaire
06-11-2010, 09:10
ob das rechtens ist, wenn die Vermieterin unserer Kündigung eine eigene zu nem Monat früher hinterherschiebt. Ich würde sagen. Ganz klar: ja.
Andererseits gibt es nur 2 echte Kündigungsgründe: Mietschulden oder Eigenbedarf. In sofern wird er sich dieses Problem nicht ans Bein binden, nur um Euch einen Monat früher loszuwerden.

Dicky Fox
06-11-2010, 09:12
.

Nerris
06-11-2010, 09:14
Ich denke, da sie wissen, daß wir schon nach ein paar Monaten die Wohnung wechseln, wollen sie vor der Schlüsselübergabe sicher sein, daß wir keine Mietnomaden sind. So ganz verstehen wir das aber auch nicht. Aber die wollen es halt.

Voltaire
06-11-2010, 09:15
Referenzen sind sowieso ein Witz.
Wenn ich als Vermieter die Chance wittere, einen Schmutzbuckel loszuwerden, werde ich ihn doch auf Nachfrage übern grünen Klee loben.

solution
06-11-2010, 18:16
Ich würde sagen. Ganz klar: ja.
Andererseits gibt es nur 2 echte Kündigungsgründe: Mietschulden oder Eigenbedarf. In sofern wird er sich dieses Problem nicht ans Bein binden, nur um Euch einen Monat früher loszuwerden.

So ist auch mein Wissensstand. Wenn Nerris zum 1.4.2011 kündigt dann kann der Vermieter nur auf Eigenbedarf sich berufen um früher bzw. überhaupt zu kündigen bevor der Mietvertrag abläuft. Du könntest dann rein theoretisch dagegen klagen und den Monat bist noch in der Wohnung, den so eine schnelle Entscheidung gibt es gerichtlich dann sicher nicht ;)

Nerris
07-11-2010, 15:27
OK, stimmt, und die Vermieter sind hier ja selbst wegen der Familie unter uns ausgezogen, die klagen bestimmt nicht auf Eigenbedarf.:rotfl:



Na ja, der neue Mieter würde die Wohnung ja besichtigen wollen...und wenn deine Vermieterin wirklich so unfair wäre könntest du ihm ja mal bei der Gelegenheit die ganzen Geschichten von deinem Horrornachbarn erzählen:D
Mal schauen ob er dann wirklich noch einziehen möchte wenn er den Grund für euren Wohnungswechsel weiß;)

Stimmt, wir sitzen irgendwie schon am längeren Hebel.:helga:

Nun gut, dann werde ich die Kündigung schreiben und Ende der Woche zur Post bringen.