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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grenzgänger, Deutschland - Schweiz


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Aella
22-06-2011, 18:34
vielleicht könnt ihr ja helfen...

mein mann hat ein jobangebot in der schweiz erhalten.
er könnte den job via homeoffice machen. d..h. hier weiter in deutschland wohnen und als angestellter bei der schweizer firma arbeiten.

wir haben und bereits die finger wund-gegoogelt, man findet im netz aber so viele irreführende meldungen, so dass ich hier einfach die fragen mal stelle.

1. ist mein mann rechtlich gesehen ein grenzgänger (= deutschland leben, schweiz arbeiten), wenn er homeoffice macht, d.h. garnicht täglich über die grenze fährt.
2. benötigt man in de schweiz ein girokonto auf welches das gehalt in schweizer franken überwiesen wird? oder kann der arbeitgeber das gehalt direkt auf ein deutsches konto überweisen?
3. muss man in deutschland lohnsteuer dann noch lohnsteuer zahlen? wenn ja, wie ist die bemessungsgrundlage? das volle bruttogehalt oder nach abzug der schweizer 4,5% quellensteuer?
4. welche zusätzliche kosten kommen auf einen zu? muss man zusätzliche arbeitgeberanteile selbst abdrücken?
5. kann man die (schon viele jahre vom bisherigen deutschen arbeitgeber bestehende) pensionskasse privat weiter zahlen?

vielleicht hat jemand erfahrung damit, beruflich mit der thematik zu tun oder ist selbst grenzgänger und kann mir diese fragen beantworten...

skonto
22-06-2011, 21:08
vielleicht könnt ihr ja helfen...

mein mann hat ein jobangebot in der schweiz erhalten.
er könnte den job via homeoffice machen. d..h. hier weiter in deutschland wohnen und als angestellter bei der schweizer firma arbeiten.

wir haben und bereits die finger wund-gegoogelt, man findet im netz aber so viele irreführende meldungen, so dass ich hier einfach die fragen mal stelle.

1. ist mein mann rechtlich gesehen ein grenzgänger (= deutschland leben, schweiz arbeiten), wenn er homeoffice macht, d.h. garnicht täglich über die grenze fährt.
2. benötigt man in de schweiz ein girokonto auf welches das gehalt in schweizer franken überwiesen wird? oder kann der arbeitgeber das gehalt direkt auf ein deutsches konto überweisen?
3. muss man in deutschland lohnsteuer dann noch lohnsteuer zahlen? wenn ja, wie ist die bemessungsgrundlage? das volle bruttogehalt oder nach abzug der schweizer 4,5% quellensteuer?
4. welche zusätzliche kosten kommen auf einen zu? muss man zusätzliche arbeitgeberanteile selbst abdrücken?
5. kann man die (schon viele jahre vom bisherigen deutschen arbeitgeber bestehende) pensionskasse privat weiter zahlen?

vielleicht hat jemand erfahrung damit, beruflich mit der thematik zu tun oder ist selbst grenzgänger und kann mir diese fragen beantworten...

zu 1. und 3.
IMHO ist er laut Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Artikel 15 Abs. 1 kein Grenzgänger und wird komplett in Deutschland versteuert, da er seine Arbeit in Deutschland ausübt. Dafür gibt es aber relativ viele Ausnahmen z.B. Künstler, Studenten oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Da einfach selber mal im Artikel 17 bis 20 querlesen.

zu 2.
Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Das sollte prinzipiell mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

zu.4
Nein

zu 5.
Ich hab keine Ahnung :D

Aella
22-06-2011, 21:24
vielen dank skonto, deine antwort hilft mir schon sehr weiter :anbet:

noch eine frage zu 4.
muss man auch nicht den arbeitgeberanteil zur krankenversicherung zahlen?

Robben
22-06-2011, 21:37
vielen dank skonto, deine antwort hilft mir schon sehr weiter :anbet:

noch eine frage zu 4.
muss man auch nicht den arbeitgeberanteil zur krankenversicherung zahlen?
Zu 5.: Frag einfach mal bei der Versicherungsgesellschaft unter Angabe der Versicherungsscheinnummer nach und bitte dabei gleich um eine Erläuterung der steuerlichen Auswirkungen. Per E-Mail geht, ein Brief wird aber idR schneller und kompetenter bearbeitet. Also erstmal E-mail, wenn nach drei Werktagen nix brauchbares kommt, nen Brief. Anrufen lohnt nicht, da wird Dir uU einfach ein totaler Scheiß erzählt. :)

Lil
23-06-2011, 00:02
@Aella, ich denke, das ist ein vergleichsweise komplexer Fall.

1. Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkomme DE-CH, so dass ein Arbeitnehmer nur in 1 Land Steuern bezahlen muss. Damit das klappt, braucht es einige Formulare, Anmeldungen in beiden Ländern, Abklärungen wegen Arbeitslosenversicherung etc.

2. Krankenversicherung. In CH gibts keine AOK. Du zahlst Kopfprämie. Wenn er als Arbeitnehmer in der Schweiz gilt, dann zahlt er in CH Kopfprämie. Wie das mit Grenzgängern geregelt ist, weiss ich nicht.

3. Würde ich mich a) auf dem Arbeitsamt (oder Steueramt oder wer auch immer zuständig ist) schriftlich schlau machen, wie das mit dem Grenzgängerstatus ist bei Homeoffice-Arbeit. Schriftlich, weil dann kriegt ihr schriftlich Antwort, habt also was, wenns zum Rechtsstreit kommt. Zu diesem kann es kommen, weil in DE und CH unterschiedliche Vorgaben zum STatus "Arbeitnehmer" bestehen. Solange dein Mann tun muss, was die Firma sagt, ist er Arbeitnehmer, egal, wo er arbeitet. Wie das über die Grenze geht = geh zu Spezialisten und nicht in ein Medien-Forum.

4. Es sind schon viele Leute aus DE blauäugig in seltsame Situationen in CH getappt und hinterher waren alle Schuld, nur nicht sie selber. Also, geh bitte zum Arbeitsamt, zum Finanzamt, von mir aus zum Aussenministerium, aber hol dir Auskunft bei Leuten, die rechtlich abgesichert schriftlich Auskunft geben.

5. Nachdem du Schritt 4 getan hast, machst du dasselbe mit den CH-Behörden. Ausländeramt oder wie sie immer heissen mögen, die CH-ler sollen dir das auch schriftlich mitteilen. Setze Fristen. Schreib: ich davon aus, dass...., sollte ich nicht bis.... gegenteiliges hören.
Wenn du das schreibst, bist du einigermassen abgesichert, weil wenn sie nicht anworten, kannst du dich im Zweifelsfall auf "ich gehe aus..." berufen.

6. Pass auf wie ein Luchs, CH-STeuern sind hoch, wenn du in DE auch noch zahlen musst, und die KK in CH ist nicht ohne.

Nati
23-06-2011, 10:56
Du kannst auch viele nützliche Informationen bei einer EURES-Beratungsstelle bekommen.

EURES steht für EURopean Employment Services und ín fast allen Grenzregionen zu finden. Es ist ein Netzwerk von Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen und Arbeitsverwaltung,

In der Schweiz gibt es folgende Beratungsstellen:
klick (http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&acro=eures&catId=3&parentCategory=3&searchmembers=yes&countryId=CH&regionId=CH0)

Viel Glück :)

Gustave Erpél
23-06-2011, 11:10
Ich habe gehört, das Deutsche in der Schweiz (als Arbeitnehmer) sehr unbeliebt sind. Und nachdem auch der Rest (s.o.) ziemlich kompliziert klingt... möchte ich Deinem Mann folgenden Spruch mitgeben: Bleibe im Lande und nähre dich redlich. ;)