PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Architekten anwesend?


Werbung

Juli
03-02-2013, 18:15
Ich hab da mal ne Frage. Angenommen es sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, auf einem Grundstück für den es einen Bebauungsplan gibt. Laut Bebauungsplan dürfen die Häuser höchstens 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss haben. Wäre es zulässig wenn innerhalb des Staffelgeschosses noch ein Geschoss gebaut wird? :kopfkratz Weiß das zufällig jemand?

Vielen Dank. :helga:

Voltaire
03-02-2013, 20:38
Warum fragst Du nicht bei dem Behörde an, die den Bebauungsplan erstellt hat?
Egal, was Dir die IOFF-Architekten antworten, letztenendes gilt ja doch, wie es der zuständige Beamte sieht.
Und deren Ansicht ist ja meist mit Fachwissen oder gesundem Menschenverstand nur schwer in Einklang zu bringen.

Juli
03-02-2013, 20:42
Weil ich dachte dass es dafür entweder die Antwort ja oder nein gibt. Und ist sowas tatsächlich Auslegungssache des Beamten? Wozu gibt es solche Pläne? :suspekt:

gytha
03-02-2013, 22:17
Ich hab da mal ne Frage. Angenommen es sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, auf einem Grundstück für den es einen Bebauungsplan gibt. Laut Bebauungsplan dürfen die Häuser höchstens 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss haben. Wäre es zulässig wenn innerhalb des Staffelgeschosses noch ein Geschoss gebaut wird? :kopfkratz Weiß das zufällig jemand?

Vielen Dank. :helga:
Der B-Plan legt auch die erlaubte Bauhöhe der Gebäude fest, soweit ich das richtig in Erinnerung habe.
Aber generell würde ich sagen, daß ein Geschoß ein Geschoß ist. Wären zwei Staffelgeschoße erlaubt, dann stünde das im Plan :nixweiss:

bauknecht
04-02-2013, 11:00
Ich hab da mal ne Frage. Angenommen es sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, auf einem Grundstück für den es einen Bebauungsplan gibt. Laut Bebauungsplan dürfen die Häuser höchstens 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss haben. Wäre es zulässig wenn innerhalb des Staffelgeschosses noch ein Geschoss gebaut wird? :kopfkratz Weiß das zufällig jemand?

Vielen Dank. :helga:
Ich verstehe deine Frage nicht mal richtig...

Was meinst du denn mit "innerhalb des Staffelgeschosses
noch ein Geschoss"?

Soll das dann ein 2-geschossiges Staffelgeschoss sein, oder wie?

Falls das so gemeint war: Nein, denn dann ergibt das Geschoss
auf dem Staffelgeschoss ein weiteres Vollgeschoss, und du hättest
dann 3 Vollgeschosse. Ausser du errichtest auf dem Stafelgeschoss
ein weiteres "echtes Staffelgeschoss" (auf max. 75% der darunter-
liegenden Grundfläche - jedenfalls in den meisten Landesbauordnungen),
dann ergibt das kein weiteres Vollgeschoss.

Aber, wie gytha schon schrieb, hängt das noch von weiteren Faktoren
ab. Im B-Bplan kann auch die Wandhöhe festgesetzt sein. Dann ist
auch noch zu beachten, dass die Abstandsfläche (die von der Wandhöhe
abhängt) eingehalten wird.


Weil ich dachte dass es dafür entweder die Antwort ja oder nein gibt.
Und ist sowas tatsächlich Auslegungssache des Beamten? Wozu gibt es solche Pläne?
Nein, wenn es einen qualifizerten B-Plan gibt, gibt es keine "Auslegungssachen" mehr.
Aber so ein B-Plan ist oft sehr komplex. Man müsste den schon genau kennen,
um dir eine genaue Antwort geben zu können. Viele Gemeinden stellen ihre
B-Pläne online. Gibt es einen Link? :D
Und dann müsste man auch noch die genaue Grundstückssituation kennen.

Juli
04-02-2013, 11:59
Es geht um den Link entfernt

Angrenzend wäre der Bebauungsplan 27
Link entfernt

Es geht darum dass es eine Ausschreibung des Grundstückes gab, die Baubehörde jetzt 3 Einreichungen favorisiert von denen min. 1 plant innerhalb des Staffelgeschosses noch ein Geschoss zu bauen.

Vielleicht steht hier alles wichtige: link entfernt

Juli
04-02-2013, 12:18
In dem eingereichten und von der Baubehörde favorisierten Vorschlag ist nämlich II+DG verzeichnet. Das ist doch gar nicht zulässig.

bauknecht
04-02-2013, 13:58
Es geht um den Sportplatz hier http://geodaten.metropolregion.hamburg.de/bplan/Marienthal11.pdf

Welches Baurecht gilt denn derzeit für dieses Grundstück?

D.h. gibt es einen aktuelleren Bebauungsplan für dieses Grundstück,
als der oben verlinkte B-Plan "Marienthal 11"?


[......]
Vielleicht steht hier alles wichtige: http://oktaviostrasse.de/Bebauung_Concordia-Stadion/Downloads_files/Verwaltungsvorlage_1.pdf
Das ist kein B-Plan, sondern eine Absichtserklärung, das
Grundstück zum Verkauf auszuschreiben, einen
städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, und darauf
basierend einen B-Plan aufzustellen. Die Rahmenbedingung
"Geschossigkeit: max. II plus Staffelgeschoss" ist hierzu ein
VORSCHLAG vom Bezirksamt. Ob diesem Vorschlag vom
Planungsausschuss zugestimmt wurde und auch von
der Finanzbehörde als ausschreibende Stelle so übernommen
wurde, geht aus oben verlinkter Verwaltungsvorlage nicht
hervor.

Den Ausschreibungstext der Finanzbehörde bräucht man mal ;)


[.....]
Es geht darum dass es eine Ausschreibung des Grundstückes gab, die Baubehörde jetzt 3 Einreichungen favorisiert von denen min. 1 plant innerhalb des Staffelgeschosses noch ein Geschoss zu bauen.[.....]
Meinst du mit "Ausschreibung" evtl. den städtebaulichen Wettbewerb?
Wie gesagt, die 2 Vollgeschosse + 1 Staffelgeschoss waren nur ein
Vorschlag im Vorfeld. Wenn jetzt ein Wettbewerbsteilnehmer eine
andere Idee hat, und die Behörde diesen favorisiert ist das auch OK.


[....]
Angrenzend wäre der Bebauungsplan 27
http://geodaten.metropolregion.hamburg.de/bplan/Marienthal27.pdf
[....]
Und was hat dieser angrenzende B-Plan jetzt mit der Sache zu tun?


In dem eingereichten und von der Baubehörde favorisierten Vorschlag ist nämlich II+DG verzeichnet. Das ist doch gar nicht zulässig.
sh. oben (unter der Voraussetzung, dass wirklich nicht inzwischen
ein Nachfolger des B-Plans "Marienthal 11" aufgestellt wurde, und
dieser z.B. "II VG + SG" festsetzt).

Juli
04-02-2013, 14:09
Nee, für dieses Grundstück gilt der "11".

bauknecht
04-02-2013, 14:34
Und um welches Grundstück geht es denn jetzt eigentlich?

Um das Grundstück, das unten links im 11er als "Sportplatz"
bzw. "Sportanlage" bezeichnet ist?

Juli
04-02-2013, 15:56
Ja, um genau das.

bauknecht
04-02-2013, 16:23
Das war eine schwere Geburt :D

Ich halte fest:

- Lt. deiner Aussage ist der Bebauungsplan,
auf dem das besagte Grundstück liegt, noch rechtskräftig.

- Das besagte Grundstück ist in diesem B-Plan als Sportanlage
ausgewiesen, und damit gar nicht mit Wohnhäusern bebaubar.

- Wie du auf diese Aussage:

Laut Bebauungsplan dürfen die Häuser höchstens 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss haben.
gekommen bist, ist mir schleierhaft.

- Vor über 3 Jahren spielte das Bezirksamt Wandsbek mit dem Gedanken,
für das besagte Grundstück einen B-Plan aufzustellen.

- Wie der Status Quo ist, weisst du anscheinend nicht.

Tipp:
Nachforschen, ob es einen Aufstellungsbeschluss für einen
neuen B-Plan gibt, oder ob ein neuer B-Plan schon in der Mache ist.

Du scheinst Bedenken gegen eine bestimmte Bebauung zu haben:
Hierzu gibt dir der Gesetzgeber Gelegenheit Einwände, Bedenken
und Anregungen gegen den B-Plan zu äußern - der B-Plan muss
öffentlich ausgelegt werden, bevor er rechtskräftig wird.

Juli
04-02-2013, 18:14
Ich weiß wie der Status Quo ist. Es gab eine Ausschreibung.

In wessen Folge ein Gebot abgegeben, und von der Behörde favorisiert, eurde welches den Eindruck vermittelt innerhalb des einen Staffelgeschosses gibt es noch ein weiteres Geschoss.

bauknecht
04-02-2013, 18:41
Warum kommst du mit den maßgeblichen Infos eigentlich erst am Schluss? :nixweiss:

Wie ich schon schrieb, ist es durchaus möglich innerhalb des
Staffegelschosses ein weiteres Geschoss zu bilden, ohne dass
ein Vollgeschoss entsteht. Entweder durch eine weitere Staffelung
(falls als Dachform ein Flachdach vorgeschrieben ist) oder indem
man dem Staffelgeschoss ein geneigtes Dach verpasst, und
den Dachraum als weiteres "nicht-Vollgeschoss" ausbaut.
Ist alles eine Frage der Formulierung im B-Plan.

Und einen B-Plan gibt es ja noch nicht.
Es wird ein vorhabenbezogener B-Plan gem. §12 BauGB erstellt,
d.h. erst wird die Planung, und danach der B-Plan erstellt.
Dass abweichend vom B-Plan gebaut wird ist also sowieso kaum denkbar. ;)

Juli
04-02-2013, 18:45
Hab den B-Plan doch verlinkt. Ich habe oben auch schon geschrieben dass eine Ausschreibung stattfand.

bauknecht
04-02-2013, 19:01
Hab den B-Plan doch verlinkt. Ich habe oben auch schon geschrieben dass eine Ausschreibung stattfand.

Wenn du meinst....
Nur hat der alte B-Plan rein gar nichts mit deiner Frage zu tun. :D

Die wichtigen Dinge standen erst im Link von #13.

Du scheinst in der Sache absolut nicht durchzublicken,
im Eingangspost gingst du ja noch davon aus, dass ein
B-Plan für die Neubebauung des Sportplatzes existiert :D

Wie auch immer, ich hoffe ich konnte ein wenig Licht
ins Dunkel bringen :D

Juli
04-02-2013, 19:50
Hä? Ich habe im Eingabgsposting geschrieben dass es einen Bebauungsplan gibt. Das ist richtig. Den gibt es auch. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans 11. oder nicht? Wenn du mir keine Antwort geben kannst, gut. Nur brauchst du nicht immer wieder zu betonen dass ich angeblich keine Ahnung habe wenn du meine posts nicht richtig liest. :)

Ich habe eine ganz einfache frage gestellt. Was ist wenn...? Die Zusatzinfos hab ich nur gepostet weil du Interesse daran gezeigt hast.

bauknecht
04-02-2013, 20:25
Hä? Ich habe im Eingabgsposting geschrieben dass es einen Bebauungsplan gibt. Das ist richtig. Den gibt es auch. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans 11. oder nicht? Wenn du mir keine Antwort geben kannst, gut. Nur brauchst du nicht immer wieder zu betonen dass ich angeblich keine Ahnung habe wenn du meine posts nicht richtig liest. :)

Kernpunkt ist, dass es noch gar keinen B-Plan für die neu
geplante Bebauung gibt.

Du bist aber anscheinend im Eingangspost davon ausgegangen,
dass ein B-Plan für die Neubebauung (II VG + I SG) existiert.
Aber wahrscheinlich habe ich das falsch gelesen.

Du hast deinen Durchblick im Threadverlauf jedenfalls geschickt getarnt.



Die Zusatzinfos hab ich nur gepostet weil du Interesse daran gezeigt hast.
Dann mal dankeschön für die Befriedigung meiner Interessen,
und noch einen schönen Abend. :)

frau weber
05-02-2013, 04:37
Kernpunkt ist, dass es noch gar keinen B-Plan für die neu
geplante Bebauung gibt.

Du bist aber anscheinend im Eingangspost davon ausgegangen,
dass ein B-Plan für die Neubebauung (II VG + I SG) existiert.
Aber wahrscheinlich habe ich das falsch gelesen.

Du hast deinen Durchblick im Threadverlauf jedenfalls geschickt getarnt.



Dann mal dankeschön für die Befriedigung meiner Interessen,
und noch einen schönen Abend. :)

:rotfl:






sorry :schäm: