PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hagelschaden Wohnung - welche Versicherung zahlt ?


Werbung

vertige
14-08-2013, 17:42
Bei dem großen Hagelsturm vor 2,5 Wochen lief meine Wohnung voll Wasser, der Hagel türmte sich 10-20 cm vor der Haustür auf und das Wasser lief unter der Haustüre rein. Ich wohne im Souterrain. Vor der Haustüre ist ein Abfluß, der hat diese Massen Wasser aber nicht gepackt. Ich habe den Schaden in der Wohnung dem Vermieter gemeldet und meine Hausratversicherung informiert. Mein Vermieter ist der Meinung die Hausratversicherung muss zahlen, diese hat heute ein Schreiben geschickt, daß sie nicht zahlt, da das Wasser nicht durch ein kaputtes Fenster oder so eingedrungen ist, sondern unter der Türe durch.

Bleibe ich nun auf dem ganzen Schaden sitzen :crap: ?

Oder wer ist dafür zuständig ?

Die Wohnung stand bis zu 20 cm unter Wasser.

Robben
14-08-2013, 17:56
Da Du wohl einen Vertrag ohne Schutz vor Elementarrisiken hast, wirst Du wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben.

Sollte auch das Gebäude an sich Schaden genommen haben, ist das Sache der Wohngebäudeversicherung der Eigentümer.

Nea
14-08-2013, 18:05
Hatte gerade einen ähnlichen Fall. Deine Hausratversicherung wird tatsächlich in diesem Fall nicht zahlen. Falls die Gebäudeversicherung des Vermieters bzw. Hausbesitzers Sturmschäden beinhaltet, wird sich die Versicherung meist mit Händen und Füßen dagegen wehren, ein Gewitter als Sturm anzuerkennen.

Du solltest prüfen, wer lt. Mietvertrag für die Instandhaltung von Türen und Fenstern verantworlich ist. Falls das dein Vermieter ist, müsste seine Gebäude-Haftpflicht greifen, sofern er eine hat. Es handelt sich in dem Fall dann um einen Gebäudemangel. Ebenso kläre, wer für die Funktionalität des Gullis vor der Tür zu sorgen hat. Gehört der zum Gebäude/Grundstück, oder der Stadt? Ist er verunreinigt/verstopft?

Und mach am besten Fotos von allen Einzelheiten.

vertige
14-08-2013, 18:09
Ich zahle per Nebenkosten an meinen Vermieter anteillig an einer Elementarschadenversicherung. Betrifft die nur das Gebäude ?

Meine Hausratversicherung weist explizit Sturm und Hagel aus.

Na, ja ich befürchte ich bin hier echt mal wieder der Arsch :crap:

Robben
14-08-2013, 18:12
Das dürfte nur die Gebäudeversicherung betreffen.


Wenn der Schaden sehr hoch ist, könntest Du den von Nea aufgezeigten Weg gehen und jemanden suchen, den Du in Haftung nehmen kannst.
Tendenziell sind die Aussichten da aber eher schlecht.

Nea
14-08-2013, 18:14
Na ist doch super, wenn der Vermieter so eine Hagel-Versicherung hat, dann wird die greifen. Weise ihn darauf hin, und auch darauf, dass eine Hausratversicherung bei sowas nicht entschädigt.

Prüf erstmal, wer für Türen und Fenster zuständig ist. Du als Mieter hast ja wahrscheinlich nur die Schönheitsreparaturen im Vertrag, dann ist die undichte Tür Vermietersache.

Robben
14-08-2013, 18:16
Äh, nein. Der Gebäudeversicherung ist der Hausrat der Mieter schnurz. Dazu gehören eben die wahrscheinlich kaputten Dinge - Teppiche, Möbel etc.

Nea
14-08-2013, 18:20
Nein, Robben, die Hausratversicherung würde das bewegliche Inventar ersetzen, Möbel, Teppiche etc, wenn es sich um einen Rohrbruch oder zerstörte Scheibe oder sowas handeln würde. Eine undichte Tür gehört zum Gebäude und fällt unter Gebäudemängel, nicht Inventar. Und der Schaden wurde durch diesen Mangel verursacht. Also würde ich direkt die Gebäude-Hagelversicherung bzw. die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers in Anspruch nehmen.

Wie gesagt, wir hatten das Drama auch gerade vor ein paar Wochen, allerdings als Eigentümer gegenüber der Hausverwaltungs-Firma. Und deren Haftpflicht griff, weil Türen und Schäden daran ihre Sache sind. edit: Wir haben auch auf Entschädigung des Laminatschadens gepocht, nicht nur bewegliches Inventar.

Aber am besten erstmal den Mietvertrag durchgehen.

Robben
14-08-2013, 18:23
Die Haftpflicht könnte vielleicht zahlen, die Gebäude nicht.

Die HR würde (gute Bedingungen vorausgesetzt) mit dem oben erwähnten Elementarzusatz natürlich zahlen.

eina
14-08-2013, 18:36
Prüf erstmal, wer für Türen und Fenster zuständig ist. Du als Mieter hast ja wahrscheinlich nur die Schönheitsreparaturen im Vertrag, dann ist die undichte Tür Vermietersache. Ich habe keine Ahnung. Wirklich nicht. Aber in dem Fall würde ich die Möglichkeit prüfen, dass der Vermieter vielleicht vertige Schadensersatz schuldet. Welche Versicherung er dann in Anspruch nehmen kann oder nicht, ist dafür imho nicht wichtig. Auch wenn er das vielleicht gerne miteinander gekoppelt sehen würde.

:nixweiss:

Nea
14-08-2013, 18:43
Ja, eina, aber Vermieter zeigen sich deutlich einsichtiger und williger, wenn sie nicht selbst auf dem Schaden sitzen bleiben, sondern ihre Haftpflicht in Anpruch nehmen können. Bzw. scheint ja auch der Vermieter eine Hagelversicherung zu haben, da der Mieter seinen Anteil an der Prämie per NK leistet. Die Frage ist nur, ob die ebenfalls nur zahlen würde, wenn der Hagel eine Scheibe zerstört hätte. Ich denke, es wird im Zweifelsfall alles daran hängen bleiben, wer bei diesem Grundstück für dichte Türen und Fenster zu sorgen hat.

raschni
14-08-2013, 18:54
Auf RTL habe ich gelernt, dass du erstmal versuchen solltest, bei der Haftpflicht einer Freundin mit Kleinkind zu versichern, dass das Kleinkind den Hagel auf deine Haustür geschmissen hat.

Unter Umständen klappt das :D

vertige
14-08-2013, 19:05
Danke für die Ansätze, Meinungen und Ideen, ich bin dankbar für jeglichen Input.

heiko
14-08-2013, 19:19
Auf RTL habe ich gelernt,

http://4.bp.blogspot.com/-kIMtbeUqMyE/UbcXACavIvI/AAAAAAAADQQ/b9BvMbdUlXs/s400/triple_facepalm_by_spottedheart98464-d3kuyp3.png


Sorry, aber das musste sein ;)

dorsdor
14-10-2013, 08:38
Nein, Robben, die Hausratversicherung (http://www.wohngebaeudeversicherung.eu) würde das bewegliche Inventar ersetzen, Möbel, Teppiche etc, wenn es sich um einen Rohrbruch oder zerstörte Scheibe oder sowas handeln würde. Eine undichte Tür gehört zum Gebäude und fällt unter Gebäudemängel, nicht Inventar. Und der Schaden wurde durch diesen Mangel verursacht. Also würde ich direkt die Gebäude-Hagelversicherung bzw. die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers in Anspruch nehmen.

Wie gesagt, wir hatten das Drama auch gerade vor ein paar Wochen, allerdings als Eigentümer gegenüber der Hausverwaltungs-Firma. Und deren Haftpflicht griff, weil Türen und Schäden daran ihre Sache sind. edit: Wir haben auch auf Entschädigung des Laminatschadens gepocht, nicht nur bewegliches Inventar.

Aber am besten erstmal den Mietvertrag durchgehen.

Wurde der Laminat dann auch wirklich repariert?
Aus Erfahrung weiß ich dass Hausverwaltungen ziemlich bockig sein können wenns um die Böden geht...