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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ec-Karten Zahlung ging nicht durch


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marsi
12-02-2015, 09:25
Hallo, hat schonmal jemand sowas gehabt?

Ich habe heute einen Brief bekommen von einer Buchhandlung, dass ich im Juli 2014 dort 2 Bücher gekauft habe (das stimmt), deren Betrag aber bei meiner Zahlung per ec-Karte aber nicht abgebucht werden konnte. Das ich die Bücher dort gekauft habe, stimmt definitiv, aber ist das normal, dass die jetzt mit der fehlenden Abbuchung erst nach über einem halben Jahr damit ankommen? Sieht man auf seinem Bankkonto "fehlgeschlagene Abbuchungen"? Konto war immer gedeckt, also daran kann es auch nicht gelegen haben. Und ich hatte auch noch NIE eine Abbuchung, die wegen irgendwas nicht durchgeführt werden konnte. Also: Woran sehe ich das, ob die überhaupt versucht haben, abzubuchen? Vielleicht hat ja den ihr System rumgesponnen und die Schuld liegt gar nicht bei mir?! Die fordern jetzt nämlich auch Mahngebühren.

:help:

Mrs. Loveable
12-02-2015, 09:28
Verwahrst Du Deine Kontauszüge?
Dann kontrollier doch einfach, ob irgendwann im entsprechenden Zeitraum von dieser Buchhandlung etwas abgebucht wurde... :nixweiss:

Richer
12-02-2015, 09:30
Ich würde als erstes mal die Kontoauszüge von dem Zeitraum durchsehen
Sollte was abgebucht sein, kann man das ja dann belegen

Sollte nichts abgebucht sein, würde ich mich mit dem Geschäft in Verbindung setzen und anbieten, das Geld für die Bücher zu überweisen, aber ohne Mahngebühren. Letztlich ist es ja nicht Dein Fehler, wenn die nichts abgebucht haben

marsi
12-02-2015, 09:33
Verwahrst Du Deine Kontauszüge?
Dann kontrollier doch einfach, ob irgendwann im entsprechenden Zeitraum von dieser Buchhandlung etwas abgebucht wurde... :nixweiss:


Ich würde als erstes mal die Kontoauszüge von dem Zeitraum durchsehen
Sollte was abgebucht sein, kann man das ja dann belegen

Sollte nichts abgebucht sein, würde ich mich mit dem Geschäft in Verbindung setzen und anbieten, das Geld für die Bücher zu überweisen, aber ohne Mahngebühren. Letztlich ist es ja nicht Dein Fehler, wenn die nichts abgebucht haben

Kontoauszüge habe ich durchgeschaut, da ist keine Abbuchung von denen dabei.

Richer, aber die schreiben ja, dass die versucht haben, abzubuchen und quasi ich jetzt dran Schuld bin, dass die Abbuchung nicht durchging.

UschivonBayern
12-02-2015, 09:37
Wieso sollst du denn daran Schuld sein?
Mein EC-Terminal bricht schon mal ab, wenn irgendwas nicht passt. Müssten die auf alle Fälle gemerkt haben, wenn irgendwas mit dem Terminal war.
Auf jedem Beleg steht Autorisierung erfolgt oder Zahlung erfolgt. Fällt bei Blick auf den Beleg eigentlich auch gleich auf.
Und spätestens am Abend, wenn der Kassenschnitt gemacht wird und alle Buchungen nochmal aufgeführt sind, müsste man merken, dass vielleicht was fehlt.
Und das sind ja alles Sachen die du nicht kontrollieren kannst. Finde ich schon sehr unverschämt dir das anzulasten.

Richer
12-02-2015, 09:38
Richer, aber die schreiben ja, dass die versucht haben, abzubuchen und quasi ich jetzt dran Schuld bin, dass die Abbuchung nicht durchging.

Kannst Du hinfahren und das vor Ort klären? ich würde ggf mal bei der Bank fragen, was die für einen Tipp haben?

Letztlich, ich würde keine Mahngebühren bezahlen, wenn die nicht abbuchen können.


Zumal, Dein Kauf war im Juli und nun mahnen die das an.

marsi
12-02-2015, 09:40
Wieso sollst du denn daran Schuld sein?
Mein EC-Terminal bricht schon mal ab, wenn irgendwas nicht passt. Müssten die auf alle Fälle gemerkt haben, wenn irgendwas mit dem Terminal war.
Auf jedem Beleg steht Autorisierung erfolgt oder Zahlung erfolgt. Fällt bei Blick auf den Beleg eigentlich auch gleich auf.
Und spätestens am Abend, wenn der Kassenschnitt gemacht wird und alle Buchungen nochmal aufgeführt sind, müsste man merken, dass vielleicht was fehlt.
Und das sind ja alles Sachen die du nicht kontrollieren kannst. Finde ich schon sehr unverschämt dir das anzulasten.

OK, ich guck mir heute abend nochmal ganz genau das Schreiben und den Beleg an; jetzt bin ich auf Arbeit und gleich wird Karneval gefeiert. Aber heute abend klär ich das :sumo:

Nanana
12-02-2015, 09:40
Ich hatte ja gerade heute das "Brandnooz-Rücklastschrift-Drama", siehe anderer Thread :rolleyes:.

Ich habe dann mit meiner Bank telefoniert und die sagten mir, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, sei es wegen fehlender Deckung des Kontos, oder auch wegen eines Widerrufes, dann würde man das definitiv auf dem Kontoauszug sehen.

Da soll dann stehen "Lastschrift XYZ -(z.B.)50€" und gleich danach dann "Rücklastschrift XYZ +50€".

...und wenn nichts dergleichen im Kontoauszug auftaucht, dann wurde gar nicht erst versucht, die Lastschrift einzulösen.

War/ist zum Glück auch alles Neuland für mich... Ob andere Banken das evtl. anders machen, kann ich daher nicht sagen.

...aber bei EC-Karten-Zahlung ist es ja nur dann eine Laststschrift, wenn man mit Karte & Unterschrift gezahlt hat. Bei Zahlung mit PIN wäre ich jetzt aber auch überfragt.

Was ist bloß heute im Bankenwesen los... ;-)?

marsi
12-02-2015, 09:42
Oh, gut zu wissen, Nanana! Dann schreib ich sicherheitshalber auch mal ne Mail an meine Bank, dass die mir bitte bestätigen sollen, dass die Buchhandlung gar nicht erst versucht hat, abzubuchen.

Blöde Frage, aber: Ich stehe doch jetzt nicht direkt in der Schufa, oder? :hair:

Sara Sidle
12-02-2015, 09:43
Meine Bank (bzw. wahrscheinlich jede Bank) berechnet Rücklastschriftgebühren bei nicht eingelösten Lastschriften. Und diese Gebühren tauchen auf den Kontoauszügen auf. Wenn in dem Zeitraum, um den es hier geht, also weder eine Abbuchung noch eine Rücklastschriftgebühr auf den Kontoauszügen zu sehen ist, würde ich das als Beweis werten, dass die gar nicht versucht haben, abzubuchen. Aber ich bin kein Banker, ist nur meine Laienmeinung.

Bona Dea
12-02-2015, 09:46
Marsi, dafür bekommst Du sicher keinen Schufa-Eintrag :nein: .

UschivonBayern
12-02-2015, 09:46
Die Buchhandlung sollte vielleicht auch erstmal mit dem Terminalbetreiber reden.
Wenn du ein gedecktes Konto hattest, könnte ja schließlich auch bei denen der Fehler liegen.
Aber wie gesagt, normalerweise kommt eine Fehlermeldung. Und bei mangelnden Netz tut sich gleich gar nichts.

Eisperlchen
12-02-2015, 09:48
Blöde Frage, aber: Ich stehe doch jetzt nicht direkt in der Schufa, oder? :hair:

Nein, eigentlich nicht.
Meines Wissens gibt es nur einen Schufa-Eintrag, wenn der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel gegen dich erwirkt hat .
Wenn es dich beruhigt, kannst du in einigen Wochen einen kostenlosen Schufa-Auszug beantragen ( das geht auch, nur wissen es die wenigsten ) ;)

marsi
12-02-2015, 09:51
Ihr habt so tolle Tipps, danke!!!!! :)

Kanns kaum erwarten, heute abend zu hause zu sein um mich richtig darum kümmern zu können.

Bona Dea
12-02-2015, 10:47
Neue Rechtslage


Mit der Regelung des § 28a Abs. 1 BDSG-neu hat der Gesetzgeber die durch die Rechtsprechung herausgebildeten Regelfälle in einer abschließenden Aufzählung zusammengefasst. Ab dem 1.4.2010 dürfen Daten über eine Forderung nach § 28a Abs. 1 BDSG-neu nur dann an eine Auskunftei übermittelt werden, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und wenn

1. der Forderung ein (vorläufig) vollstreckbarer Titel zugrunde liegt.

(Übermittlung durch das Merkmal SE)

2. die Forderung durch einen Insolvenzverwalter festgestellt wurde, der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat.

(Übermittlung durch das Merkmal SE)

3. der Betroffene die Forderung anerkannt hat. Dieses Anerkenntnis muss kein notarielles Schuldanerkenntnis sein, es reicht ein formloses Anerkenntnis.

(Übermittlung durch das Merkmal SG, Aktualisierung mittels SD)

4. die Forderung zweimal angemahnt wurde, zwischen der ersten Mahnung und der Datenübermittlung mindestens vier Wochen liegen, der Schuldner frühestens mit der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet wurde und der Betroffene der Forderung nicht widersprochen hat. Nach Vorliegen der Meldevorraussetzungen ist die Meldung gemäß unseren AGB dann ohne Zeitverzögerung vorzunehmen.

(Übermittlung durch das Merkmal SG, Aktualisierung mittels SD)
Quelle: schufa4b.de

marsi
12-02-2015, 17:13
So, jetzt bin ich zuhaue und habs mir nochmal ganz genau angeguckt.

Die haben einen Kontoauszug von ihrem eigenen Konto beigefügt. Da steht drauf:

"Rücklastschrift, dann meine BLZ und KontoNr. . Dann: MD01: Kein gültiges Mandat/keine Autorisierung".

:nixweiss:

Romy123
12-02-2015, 17:39
So, jetzt bin ich zuhaue und habs mir nochmal ganz genau angeguckt.

Die haben einen Kontoauszug von ihrem eigenen Konto beigefügt. Da steht drauf:

"Rücklastschrift, dann meine BLZ und KontoNr. . Dann: MD01: Kein gültiges Mandat/keine Autorisierung".

:nixweiss:

Geh damit mal zu Deiner Hausbank. Ich schätze, dass die mit der "Fehlermeldung" am ehesten was anfangen können. Rein intuitiv würde ich sagen, dass der Lastschriftauftrag nicht ordnungsgemäß war und deshalb zurück gewiesen wurde. :nixweiss: Du hast da aber was unterschrieben, oder?

Hast Du denn Deine Kontoauszüge aus dem Zeitraum schon überprüft? Normalerweise müsste das dort irgendwie auftauchen.

Ansonsten würde ich einfach die Buchhandlung anrufen und versuchen, das ohne Mahngebühren über die Bühne zu kriegen. Wie viele Lastschriften hast Du denn so, dass Du zu der Zeit nicht gemerkt hast, dass das Geld nicht abgebucht wurde? Mir würde es auffallen, wenn eine Lastschrift nicht abgebucht wird, die ich autorisiert habe.

Sara Sidle
12-02-2015, 17:47
So, jetzt bin ich zuhaue und habs mir nochmal ganz genau angeguckt.

Die haben einen Kontoauszug von ihrem eigenen Konto beigefügt. Da steht drauf:

"Rücklastschrift, dann meine BLZ und KontoNr. . Dann: MD01: Kein gültiges Mandat/keine Autorisierung".

:nixweiss:

Und was steht auf deinem Kontoauszug?

Richer
12-02-2015, 18:16
Hat sie heute mittag schon geschrieben, das keine Abbuchung auf den Auszügen war


Kontoauszüge habe ich durchgeschaut, da ist keine Abbuchung von denen dabei.

Sara Sidle
12-02-2015, 18:20
Hat sie heute mittag schon geschrieben, das keine Abbuchung auf den Auszügen war

Ja, hab ich mitgekriegt. Es geht um Rücklastschriftgebühren. Die müssen auf dem Kontoauszug auftauchen. Dazu hatte sie noch nichts geschrieben.

marsi
12-02-2015, 18:25
Ja, hab ich mitgekriegt. Es geht um Rücklastschriftgebühren. Die müssen auf dem Kontoauszug auftauchen. Dazu hatte sie noch nichts geschrieben.

Keine Rücklastschriftgebühren!

Ich hatte an diesem Tag viele "Kleinigkeiten" eingekauft (DM, C&A, 20 Euro tanken), alle anderen Abbuchungen sind durch. :nixweiss:

Und für mich liest sich das so "kein gültiges Mandat / keine Autorisierung", dass die Bank da direkt die Abbuchung abgeblockt hat (warum auch immer). Der Einzugsermächtigungs-Beleg mit meiner Unterschrift drauf lag vor (haben die dem Schreiben mit beigefügt). War also nichts mit PIN, sondern mit Unterschrift....

Sara Sidle
12-02-2015, 18:33
Okay. Ohne Rücklastschriftgebühren gab's auch keine Rücklastschrift.

Dann solltest du tatsächlich deine Bank kontaktieren und dir erklären lassen, was es mit der Fehlermeldung auf sich hat - und vielleicht können Sie dir ja auch schriftlich bestätigen, dass dein Konto gedeckt war und das nicht deine Schuld war. Vielleicht liest ja auch ein Banker mit und kann diese Fehlermeldung erklären.

@Romy: Ich finde nicht, dass es einem zwangsläufig auffällt, wenn eine Lastschrift nicht gebucht wird, gerade wenn es ein kleinerer Betrag war und in der Zeit noch viele andere Lastschriften anfielen.

Miss Rotstift
12-02-2015, 18:37
Du hast die Bücher also gekauft und durch einen Fehler, von wem und warum auch immer, hat die Buchhandlung ihr Geld nicht bekommen.
Ich würde die Bücher jetzt bezahlen, aber die Mahngebühren nicht.
Anhand von Kontoauszügen kannst Du ja beweisen, dass genug Kohle auf dem Konto gewesen ist, es also nicht Deine Schuld ist, warum die Buchhandlung ihr Geld nicht hat.

marsi
12-02-2015, 18:37
Ich habe gerade die Mail an meine Bank abgeschickt, mal gucken, was die mir (hoffentlich morgen) antworten.

UschivonBayern
12-02-2015, 18:43
Mich wundert ehrlich gesagt auch, dass deren Steuerberater nicht eher Alarm geschlagen hat. Meiner würde sofort fragen, warum für einen EC Beleg die Summe nicht auf dem Konto zu finden ist. Das würde bei dem sofort nach Eingang der Unterlagen auffallen und nicht erst Monate später. Echt komische Sache.
Marsi ich hoffe, deine Bank kann dir helfen.

Sara Sidle
12-02-2015, 18:49
Mich wundert ehrlich gesagt auch, dass deren Steuerberater nicht eher Alarm geschlagen hat. Meiner würde sofort fragen, warum für einen EC Beleg die Summe nicht auf dem Konto zu finden ist. Das würde bei dem sofort nach Eingang der Unterlagen auffallen und nicht erst Monate später. Echt komische Sache.
Marsi ich hoffe, deine Bank kann dir helfen.

Naja, nicht jeder lässt seine Buchhaltung vom Steuerberater machen. :nixweiss:

@marsi: MissRotstift hat natürlich Recht: Bezahlen musst du die Bücher noch, aber bei den Mahngebühren würde ich mich auch weigern.

joergsz
12-02-2015, 19:00
Keine Rücklastschriftgebühren!

Ich hatte an diesem Tag viele "Kleinigkeiten" eingekauft (DM, C&A, 20 Euro tanken), alle anderen Abbuchungen sind durch. :nixweiss:

Und für mich liest sich das so "kein gültiges Mandat / keine Autorisierung", dass die Bank da direkt die Abbuchung abgeblockt hat (warum auch immer). Der Einzugsermächtigungs-Beleg mit meiner Unterschrift drauf lag vor (haben die dem Schreiben mit beigefügt). War also nichts mit PIN, sondern mit Unterschrift....
Gibt es unter Umständen eine Begrenzung der Buchungen pro Tag oder ist eine Betragsgrenze überschritten worden? Aber eigentlich müsste dann doch direkt eine Fehlermeldung kommen? :kopfkratz

marsi
12-02-2015, 19:18
Naja, nicht jeder lässt seine Buchhaltung vom Steuerberater machen. :nixweiss:

@marsi: MissRotstift hat natürlich Recht: Bezahlen musst du die Bücher noch, aber bei den Mahngebühren würde ich mich auch weigern.

Ja, ich habe denen eben ne Mail geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist es leider unerklärlich, warum der genannte Betrag als Lastschriftverfahren storniert wurde. Ich habe mich heute umgehend mit meiner Bank in Verbindung gesetzt und erwarte von dort eine Antwort.

Selbstverständlich werde ich den ersteinmal ausstehenden Betrag von xxxx Euro umgehend auf das von Ihnen genannte Konto überweisen.

Für mich besteht absoluter Klärungsbedarf, wo und bei wem hier der Fehler lag.

Bis zur Klärung behalte ich die Bearbeitungsgebühren erst einmal zurück.

Mit freundlichen Grüßen"

marsi
12-02-2015, 19:26
Gibt es unter Umständen eine Begrenzung der Buchungen pro Tag oder ist eine Betragsgrenze überschritten worden? Aber eigentlich müsste dann doch direkt eine Fehlermeldung kommen? :kopfkratz

Da hab ich auch schon nach gegoogelt, aber nichts gefunden :nixweiss:

Das ist der Kontoauszug VON DENEN (also nicht meiner!):

https://lh6.googleusercontent.com/-p2mb2t2JK04/VNz-AnWg3_I/AAAAAAAAKNo/nx5TmroKGg0/w775-h582-no/Nr.2a.jpg

https://lh4.googleusercontent.com/-SLzCdCAsvhA/VNz9gvY2zAI/AAAAAAAAKNU/LJQxUxMssHI/w436-h582-no/Nr.1a.jpg

Grizu
12-02-2015, 19:34
MD01: Kein gültiges Mandat/keine Autorisierung.

Das klingt für mich so, als hätte die Bank die Einzugsermächtigung wegen einer Art Formfehler des Händlers abgelehnt.

Wäre das Konto nicht gedeckt gewesen, hätte es wohl "AM04: Rückgabe mangels Deckung" geheißen. (http://www.bayernlb.de/internet/media/de/internet_4/de_1/downloads_5/0800_financial_office_it_operations_5/4200_1/formate/MT940_942.pdf)

Aber ohne Gewähr. Deine Bank kann es sicher genauer sagen. Die Gebühren würde ich aber auch nicht zahlen, da das Problem wohl nicht auf deiner Seite lag.

Jaluda
12-02-2015, 19:58
Gibt es unter Umständen eine Begrenzung der Buchungen pro Tag oder ist eine Betragsgrenze überschritten worden? Aber eigentlich müsste dann doch direkt eine Fehlermeldung kommen? :kopfkratz

Da es mit Unterschrift war, wird da keine Online-Prüfung erfolgt sein, also auch keine Fehlermeldung.

Meines Erachtens (ohne rechtliche Grundlage) nimmt damit der Händler ein Risiko in Kauf, das mit der Zahlungsabwicklung einhergeht. Wenn dabei nun etwas schiefgeht, bleibt natürlich der Anspruch gegenüber dem Kunden erhalten, aber daraus zu zahlende Bearbeitungsgebühren abzuleiten, halte ich auch für fragwürdig. Insbesondere wenn der Kunde das nicht zu verantworten hat.

marsi
13-02-2015, 13:51
Ansonsten würde ich einfach die Buchhandlung anrufen und versuchen, das ohne Mahngebühren über die Bühne zu kriegen. Wie viele Lastschriften hast Du denn so, dass Du zu der Zeit nicht gemerkt hast, dass das Geld nicht abgebucht wurde? Mir würde es auffallen, wenn eine Lastschrift nicht abgebucht wird, die ich autorisiert habe.

Ich muss hier einhaken! Die sagen, ich muss die Bearbeitungsgebühr zahlen, weil mir ja hätte auffallen müssen, das die nicht abgebucht haben und ich somit mit dran Schuld bin :help:

Ansonsten haben die am Telefon gesagt "Das sowas wohl öfter vorkommt" :dada: Von meiner Bank hab ich noch nichts gehört! :zeter:

ruru
13-02-2015, 15:06
Also nur so aus dem Bauch raus:
Die Händler arbeiten ja gern mit Lastschrift, weil das für sie kostengünstiger ist, als das sicherere Pin-Verfahren. Da kann es dann ja wohl nicht sein, dass man als Kunde verpflichtet ist, für den Händler zu prüfen, ob eine Zahlung durchgegangen ist, nur weil der Händler sich die Gebühren sparen will und das unsicherer Verfahren wählt.
Vielleicht bin ich in der Hinsicht eh nachlässig, aber ich renn doch nicht nach jeder Shopping-Tour sofort zum Auszug-Drucker und kontrolliere alles, wenn es sich jetzt nicht um wahnsinns Beträge handelt :suspekt:

caz
13-02-2015, 15:08
Soll man dann alle 5 Tage anrufen und fragen wo die Lastschrift bleibt ? :dada:

UschivonBayern
13-02-2015, 15:24
Also nur so aus dem Bauch raus:
Die Händler arbeiten ja gern mit Lastschrift, weil das für sie kostengünstiger ist, als das sicherere Pin-Verfahren. Da kann es dann ja wohl nicht sein, dass man als Kunde verpflichtet ist, für den Händler zu prüfen, ob eine Zahlung durchgegangen ist, nur weil der Händler sich die Gebühren sparen will und das unsicherer Verfahren wählt.
Vielleicht bin ich in der Hinsicht eh nachlässig, aber ich renn doch nicht nach jeder Shopping-Tour sofort zum Auszug-Drucker und kontrolliere alles, wenn es sich jetzt nicht um wahnsinns Beträge handelt :suspekt:

Da hast du völlig recht :d:.


Soll man dann alle 5 Tage anrufen und fragen wo die Lastschrift bleibt ? :dada:

Vor allem wo sollte man da anrufen? Bank? Geschäft? Terminalbetreiber?

kleineelfe
13-02-2015, 15:43
Also nur so aus dem Bauch raus:
Die Händler arbeiten ja gern mit Lastschrift, weil das für sie kostengünstiger ist, als das sicherere Pin-Verfahren. Da kann es dann ja wohl nicht sein, dass man als Kunde verpflichtet ist, für den Händler zu prüfen, ob eine Zahlung durchgegangen ist, nur weil der Händler sich die Gebühren sparen will und das unsicherer Verfahren wählt.
Vielleicht bin ich in der Hinsicht eh nachlässig, aber ich renn doch nicht nach jeder Shopping-Tour sofort zum Auszug-Drucker und kontrolliere alles, wenn es sich jetzt nicht um wahnsinns Beträge handelt :suspekt:

Ich muss Dir leider widersprechen Ruru.

Denn kostengünstiger und auch sicherer ist für den Händler das Pin-Verfahren, denn da wird sofort geprüft und geklärt ob genügend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Falls dem nicht so ist hat der Kunde Pech, denn er kriegt die Ware nicht.

Beim Lastschriftverfahren (EcKarte mit Unterschrift) liegt das volle Risiko beim Händler, denn wenn das Konto nicht gedeckt ist und die Lastschrift zurück kommt, muss er in dem Moment die Kosten übernehmen. Er kann die zwar auf den Kunden später abwälzen, aber wenn er Pech hat bleibt er auf allem sitzen UND hat zudem keine Ware mehr, denn die hat der Kunde ja mitgenommen.


Gerade um die Weihnachtszeit musst du mal beobachten, dass viele Händler lieber Pinverfahren machen, als mit Unterschrift. Denn zuviele geklaute Karten haben so manchem Händler Ärger beschert.

Will.Hunting
13-02-2015, 15:52
Ich muss hier einhaken! Die sagen, ich muss die Bearbeitungsgebühr zahlen, weil mir ja hätte auffallen müssen, das die nicht abgebucht haben und ich somit mit dran Schuld bin :help:

Ansonsten haben die am Telefon gesagt "Das sowas wohl öfter vorkommt" :dada: Von meiner Bank hab ich noch nichts gehört! :zeter:

Daraus könnte man ja fast ein Geschäftsmodell machen. Lastschriften durch irgendeinen Winkelzug ins Leere laufen lassen, und den Kunden ein halbes Jahr später eine Rechnung mit saftigen Mahn-/Bearbeitungsgebühren ins Haus flattern lassen. :dada:

blaupause
13-02-2015, 15:56
Wieso fällt denen das eigentlich erst so spät auf?

Eisperlchen
13-02-2015, 15:58
Daraus könnte man ja fast ein Geschäftsmodell machen. Lastschriften durch irgendeinen Winkelzug ins Leere laufen lassen, und den Kunden ein halbes Jahr später eine Rechnung mit saftigen Mahn-/Bearbeitungsgebühren ins Haus flattern lassen. :dada:

:d:

Denen würde ich was husten :aggro: und die Zahlung der Bearbeitungsgebühren verweigern .
Und etwas dort kaufen würde ich da erst recht nicht mehr :D

kleineelfe
13-02-2015, 15:58
Daraus könnte man ja fast ein Geschäftsmodell machen. Lastschriften durch irgendeinen Winkelzug ins Leere laufen lassen, und den Kunden ein halbes Jahr später eine Rechnung mit saftigen Mahn-/Bearbeitungsgebühren ins Haus flattern lassen. :dada:


wenn man liest "das kommt öfters vor" drängt sich einem der gedanke auf. :ja: zumal im zeitalter von e-books und ähnlichem


Wieso fällt denen das eigentlich erst so spät auf?
schlampige buchhaltung:nixweiss:

ruru
13-02-2015, 16:22
Ich muss Dir leider widersprechen Ruru.

Denn kostengünstiger und auch sicherer ist für den Händler das Pin-Verfahren, denn da wird sofort geprüft und geklärt ob genügend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Falls dem nicht so ist hat der Kunde Pech, denn er kriegt die Ware nicht.

Beim Lastschriftverfahren (EcKarte mit Unterschrift) liegt das volle Risiko beim Händler, denn wenn das Konto nicht gedeckt ist und die Lastschrift zurück kommt, muss er in dem Moment die Kosten übernehmen. Er kann die zwar auf den Kunden später abwälzen, aber wenn er Pech hat bleibt er auf allem sitzen UND hat zudem keine Ware mehr, denn die hat der Kunde ja mitgenommen.


Gerade um die Weihnachtszeit musst du mal beobachten, dass viele Händler lieber Pinverfahren machen, als mit Unterschrift. Denn zuviele geklaute Karten haben so manchem Händler Ärger beschert.
Ich hab ja gesagt, dass das Pin-Verfahren sicherer ist, allerdings sind die Gebühren für den Händler dort höher und nicht jeder denkt so weit wie du, sondern sieht erstmal nur, dass es billiger wirkt.
Es gibt auch genug, die mischen und erst ab einer bestimmten Einkaufssumme auf die Pin bestehen, weil ihnen dann das von dir beschriebene Risiko zu hoch wird.

UschivonBayern
13-02-2015, 16:30
Ich habe jetzt nochmal bei meinem Anbieter nachgeschaut und da ist die Gebühr gestaffelt. So wie ich das lese, unabhängig von PIN oder Unterschrift. Vielleicht irre ich mich auch, aber wie gesagt, erwähnt ist nichts.

kleineelfe
13-02-2015, 16:40
Ich hab ja gesagt, dass das Pin-Verfahren sicherer ist, allerdings sind die Gebühren für den Händler dort höher und nicht jeder denkt so weit wie du, sondern sieht erstmal nur, dass es billiger wirkt.
Es gibt auch genug, die mischen und erst ab einer bestimmten Einkaufssumme auf die Pin bestehen, weil ihnen dann das von dir beschriebene Risiko zu hoch wird.

Die Gebühren für Pin und/oder Lastschrift geben sich inzwischen nicht mehr viel. Zumindest bei den Ec-Karten, anders schaut es bei Kreditkarten aus. Da sind die Gebühren richtig happig, weswegen Kreditkartenzahlungen hier in Deutschland nicht so verbreitet ist.

Und wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, sind die Einheitsgebühren ja weggefallen seit letztem Jahr, das heißt der Händler kann selber mit den Banken verhandeln.

blaupause
13-02-2015, 16:42
Das klingt für mich so, als hätte die Bank die Einzugsermächtigung wegen einer Art Formfehler des Händlers abgelehnt.

Wäre das Konto nicht gedeckt gewesen, hätte es wohl "AM04: Rückgabe mangels Deckung" geheißen. (http://www.bayernlb.de/internet/media/de/internet_4/de_1/downloads_5/0800_financial_office_it_operations_5/4200_1/formate/MT940_942.pdf)

Aber ohne Gewähr. Deine Bank kann es sicher genauer sagen. Die Gebühren würde ich aber auch nicht zahlen, da das Problem wohl nicht auf deiner Seite lag.


Könnte das nicht auch sein, wenn die Unterschrift abweichend war?

marsi
13-02-2015, 16:52
Ich hab Antwort von meiner Bank!

"Sehr geehrte Frau XXX,

seit Inkrafttreten des SEPA-Lastschriftabkommens haben wir mit solchen Vorgängen umzugehen. Der Erklärung hierzu lautet wie folgt:

SEPA-Lastschriften müssen, im Gegensatz zu dem alten Inlandslastschriftverfahren, als Einmal- oder Mehrfachlastschriften gekennzeichnet werden.

Dazu ist in dem Datensatz, der von der Bank des Zahlungsempfängers elektronisch übermittelt wird, bei jeder Einreichung der Typ der Lastschrift anzugeben (Sequenztyp). Es gibt 4 verschiedene: Einmallastschrift, Erstlastschrift, Folgelastschrift und Letztmalige Lastschrift.

Anders als viele andere Institute prüfen wir gemäß den Vorgaben der SEPA-Richtlinie die korrekte Angabe des Sequenztyps sehr streng. Fehlerhaft verschlüsselte Lastschriften werden sofort mit dem Rückgabegrund „MD01 – No Mandate“ zurückgewiesen.

Wenn der Zahlungsempfänger Geld von Ihnen einziehen möchte, muss er die Lastschrift neu auf den Weg bringen und vor allen Dingen korrekt verschlüsseln. Da es sich in Ihrem Fall um eine POS-Zahlung mit Ihrer MAESTRO-Card handelt, ist es sicher am einfachsten, wenn Sie die Summe dorthin überweisen. Mahngebühren würde ich an Ihrer Stelle in diesem Fall nicht akzeptieren. Sie haben keinen Fehler gemacht. Unser Haus hat nur das Abkommen eingehalten.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Karnevalswochenende."

Schöne Antwort! :)

Eisperlchen
13-02-2015, 16:58
Na also, dann bist du aus dem Schneider und die solchen sich ihre Gebühren sonst wohin schieben :p

kleineelfe
13-02-2015, 16:59
Das klingt doch super :d:

Also reine Dämlichkeit vom Händler.



So kann man sich auch die Kunden vergraulen in den miesen Zeiten. :rolleyes: