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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befristete Arbeitsverträge im Fußball demnächst ungültig?


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goldstern
24-03-2015, 22:09
Hier in Mainz macht grade ein Urteil Furore, dass wenn es in den nächsten Instanzen auch durchkommt, Auswirkungen wie das Bosman-Urteil haben könnte.

Und zwar geht es um befristete Arbeitsverträge im Fußball. Heinz Mülller hatte einen über drei Jahre befristeten Vertrag, der danach nochmal (bzw. nur) um 2 Jahre befristet verlängert wurde. Danach lief der Vertrag aus, ein neuer Vertrag wurde nicht geschlossen.


Laut Arbeitsgericht Mainz ist das unzulässig. Es geht dabei um Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: Entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt" [...] Die Höchstbefristungsdauer war im Fall Müller bereits überschritten, weil der Torwart bei den 05ern zuvor schon einmal einen Dreijahresvertrag von 2009 bis 2012 unterschrieben hatte. "Einen Sachgrund haben wir auch nicht für gegeben erachtet", betonte Lippa. Denn: "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", heißt es in der Erklärung des Gerichts.
hier mehr (http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/623733/artikel_urteil-pro-heinz-mueller-birgt-sprengkraft.html)

hier noch weitere Links
http://www.spox.com/de/sport/fussball/bundesliga/1503/Artikel/heinz-mueller-klage-fsv-mainz-urteil-vertraege.html?cid=HPT_2065767_1
http://www.faz.net/aktuell/klage-gegen-mainz-05-befristete-vertraege-rechtswidrig-13504268.html
Urteil
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150300657&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Das würde dann letzen Endes bedeuten, dass für Fussballer die gleichen Rechte wie für alle anderen Arbeitnehmer gelten und es keine Sonderregelung gibt. Wenn also ein Verein sagt, wir verlängern jetzt nur noch um ein Jahr und der Spieler sagt, nö ich möchte aber länger für euch spielen, dann könnte er sich theoretisch bis zum Rentenalter in den Vertrag klagen.

@reddie habe ich das so richtig verstanden? :zahn:

reddevil
24-03-2015, 22:11
Jo. Es geht darum ob Profifussballer sein per se ein sachlicher Grund ist, weil sonst, grosser Ärger voraus :ja: :D
Klassische Sachgründe sind zB Elternzeitvertretung - Das scheidet ja eher aus :D

tanguy
24-03-2015, 22:12
Hab vorhin auch erstmal doof geguckt - da das aber erstinstanzlich war, denke ich mal recht sicher, dass das kein Bosman-2.0 geben wird.
Hoffe ich zumindest.

reddevil
24-03-2015, 22:17
Hab vorhin auch erstmal doof geguckt - da das aber erstinstanzlich war, denke ich mal recht sicher, dass das kein Bosman-2.0 geben wird.
Hoffe ich zumindest.
Das Mainzer Arbeitsgericht ist kein Wald- und Wiesengericht wie zB das Landgericht Berlin :sumo:


:teufel:

tanguy
24-03-2015, 22:19
:D

goldstern
24-03-2015, 22:22
Könnte so ein Urteil nicht auch zu Gunsten eines Vereins ausgelegt werden. Also wenn der Spieler früher gehen möchte, dann könnte der Verein einfach sagen, nö geht nicht, das ist Arbeitsrechtlich nicht zuässig? :D

marble
24-03-2015, 22:35
Wie auch immer - die Blase wird irgendwann platzen.

Wollte ich nur mal vorsorglich erwähnt haben. :D

reddevil
24-03-2015, 22:37
Könnte so ein Urteil nicht auch zu Gunsten eines Vereins ausgelegt werden. Also wenn der Spieler früher gehen möchte, dann könnte der Verein einfach sagen, nö geht nicht, das ist Arbeitsrechtlich nicht zuässig? :D
:tsts: Es gibt ja noch das Kündigungsrecht gemäss 622 bgb :D;)

Lazarus
24-03-2015, 22:49
Also ich kann mir nicht vorstellen, das so ein Urteil wirklich vor der nächsten Instanz standhält. Weil das würde ja quasi jedem Arbeitgeber die Möglichkeit nehmen, einen Mitarbeiter los zu werden, wenn er ihn nicht mehr haben will....

tanguy
24-03-2015, 22:50
Also ich kann mir nicht vorstellen, das so ein Urteil wirklich vor der nächsten Instanz standhält. Weil das würde ja quasi jedem Arbeitgeber die Möglichkeit nehmen, einen Mitarbeiter los zu werden, wenn er ihn nicht mehr haben will....
Aha?

Alex111-111
25-03-2015, 00:22
Jo. Es geht darum ob Profifussballer sein per se ein sachlicher Grund ist, weil sonst, grosser Ärger voraus :ja: :D
Klassische Sachgründe sind zB Elternzeitvertretung - Das scheidet ja eher aus :D

Oh ja, das wird ein sehr explosives Thema werden.

Die entscheidenden Fragen werden sein:
1. Sind Profisportler (Fussballer, Handballer, etc.) Arbeitnehmer oder nicht?

Meines Erachtens ja, denn Profifussballer stellen ihre gesamte Arbeitskraft alleine einem Auftraggeber (Verein) zur Verfügung, und nicht mehreren gleichzeitig. Kein Tätigwerden am allgemeinen Markt, allein dadurch schon Scheinselbständigkeit.
Passend dazu noch eine alte Kamelle von vor über einem Jahrzehnt, die untermauert, dass zumindest ein Verein, damals bereits Profifussballer als Arbeitnehmer angesehen hat:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/steuerschlupfloecher-fuer-fussballer-eichel-will-gesetzesaenderung-aid-1.2345189

2. Die Eigenart als Profisportler ein Befristungsgrund?
Sachgrundlos funktioniert auf jeden Fall nicht, dann dürften maximal nur noch 2-Jahres-Verträge ohne Verlängerungen bei einem Verein abgeschlossen werden.
Mit Sachgrund wird die Frage sein, ob als Profisportler,
a) die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, oder ob
b) in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen.

Das müsste dann erstmal entweder gerichtlich bzw. gesetzlich festgelegt werden.

Alternativ könnte eine Eigenart, wie bei Aufsichtsräten bei Konzernen, eine spezielle Regelung für alle (Profi)Sportler geschaffen werden, die dies als Allein/Hauptverdienst betreiben.

Alex111-111
25-03-2015, 06:53
Klassische Sachgründe sind zB Elternzeitvertretung - Das scheidet ja eher aus :D

wirklich :eek:


:D


Bin ja echt gespannt, was da noch rauskommen wird :trippel:

Dr.Murder
25-03-2015, 09:11
Wenn das durchkommt, dann hat halt jeder Fußballer eine normale Kündigungsfrist wie andere Arbeitnehmer auch.
4 Wochen vor Monatsende...

Hinnack
25-03-2015, 09:13
Naja, Gerichte in Deutschland... Das muss man nicht immer verstehen.

Wär aber z.B. lustig für den HSV, wenn die teuren Verträge mit Spielern nach dem Sommer automatisch weiter laufen. Oder generell für jeden Verein, wenn alle Vereine bis ins Rentenalter laufen würden.

Echt krank, wie wirklichkeitsfremd manche Juristen sein können.

Dr.Murder
25-03-2015, 10:33
Naja, Gerichte in Deutschland... Das muss man nicht immer verstehen.

Wär aber z.B. lustig für den HSV, wenn die teuren Verträge mit Spielern nach dem Sommer automatisch weiter laufen. Oder generell für jeden Verein, wenn alle Vereine bis ins Rentenalter laufen würden.

Echt krank, wie wirklichkeitsfremd manche Juristen sein können.

Wieso bis ins Rentenalter?
Sie würden behandelt wie "normale" Arbeitnehmer, also kann ihnen innerhalb der ges. Kündigungsfrist auch gekündigt werden.

Wobei ich den Unterschied nicht verstehe zu einem Fall der neulich durch die Presse ging, wo eine Postangestellte über 30 Zeitverträge hintereinander hatte. Alle allerdings mit unterschiedlichen Laufzeiten - manchmal nur ein paar Wochen.

Aber erstmal abwarten was tatsächlich in der nächsten Instanz rum kommt.

Ash3000
25-03-2015, 11:40
Wieso bis ins Rentenalter?
Sie würden behandelt wie "normale" Arbeitnehmer, also kann ihnen innerhalb der ges. Kündigungsfrist auch gekündigt werden.

Nix da, dann greift das Kündigungsschutzgesetz ein :D Allerdings wird natürlich spätestens zum Karriereende dann eine personenbedingte Kündigung möglich sein, da der Spieler die Arbeit nicht mehr ausführen kann. Mit bis zur Rente unter Vertrag würde es daher nix. Außer vielleicht bei Leuten wie Albert Streit und Ailton, die dann einfach nie ihr Karriereende verkünden sondern es immer weiter versuchen würden :zahn:

Nelstar
27-03-2015, 21:57
Nix da, dann greift das Kündigungsschutzgesetz ein :D

Was ja wiederum besonders heimtückisch ist, da die Sozialauswahl ja i.d.R. langjährige und ältere Arbeitnehmer besonders schützt :D

Ich hab schon lange darauf gewartet, dass mal ein Spieler diesen Weg geht. Jetzt kriegen wir Klarheit :trippel:

goldstern
27-03-2015, 22:13
Das witzige an der Sache ist ja eigentlich, dass Müller eigentlich nur wegen der entgangenen Prämien geklagt hat, weil er in die U23 zurückversetzt worden war. Stattdessen hat sich der Richter aber auf die Zeitverträge gestürzt, das Geld kriegt er nach wie vor nicht :zahn:

mene
28-03-2015, 16:59
Wäre es denn rechtens, eine Dauerstelle für monatlich 2.000,- € brutto anzubieten und nur von Fall zu Fall einen Jahresbonus von - sagen wir mal - 30.000.000 € zu zahlen, um einen wertvollen Angestellten vom Wechsel des Arbeitgebers abzuhalten?

goldstern
17-02-2016, 14:30
Also vorerst wird Müller nicht zu Bosman :D

Befristete Arbeitsverträge von Fußball-Profis zulässig. (http://www.swr.de/sport/fall-mueller-vorerst-kein-zweiter-bosman/-/id=13831144/did=16965364/nid=13831144/6mvuoe/index.html)