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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mal ne rechtliche frage


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kernseife
13-07-2015, 20:20
letztes jahr habe ich bei einem örtlichen raumausstatter jalousien für unsere schlafzimmer gekauft, ende mai diesen jahres ist eine der jalousien kaputt gegangen. er hat sie dann abgeholt und versprochen sie in einer woche bis maximal 10 tagen zu reparieren. wie gesagt, das war ende mai.

ich warte immer noch auf das teil.

er redete sich zunächst damit raus, dass er sie eingeschickt hätte zum hersteller. dann versprach er es würde dann und dann geliefert. wir sind dann ende juni in urlaub gefahren und wir hatten dann einen termin für den 2. juli vereinbart (weil die dann ja, so o-ton raumaustatter, ja in jedem fall da wären. waren sie natürlich nicht. er redete sich mit dem poststreik raus.

er hat mir dann aber schriftlich zugesagt, dass die jalousie letzten freitag geliefert wird und wir definitiv in dieser woche einen termin vereinbaren können zum anbringen der reparierten jalousie. ich war dann heute da, und natürlich ist die jalousie immer noch nicht da, immer noch wegen poststreik.

ich habe ihm dann gesagt, dass, wenn das ding ende der woche nicht angebracht ist, ich einen anwalt aufsuchen werde.

meine frage ist: wenn ich jetzt, sagen wir freitag zum anwalt gehe und der wird montag aktiv, indem er etwa ein schreiben aufsetzt, aber der raumausstatter mir am dienstag sagt das teil ist da-wer kommt dann für die kosten des anwalts auf. wie ist da der generelle ablauf?

ewa
13-07-2015, 20:28
letztes jahr habe ich bei einem örtlichen raumausstatter jalousien für unsere schlafzimmer gekauft, ende mai diesen jahres ist eine der jalousien kaputt gegangen. er hat sie dann abgeholt und versprochen sie in einer woche bis maximal 10 tagen zu reparieren. wie gesagt, das war ende mai.

ich warte immer noch auf das teil.

er redete sich zunächst damit raus, dass er sie eingeschickt hätte zum hersteller. dann versprach er es würde dann und dann geliefert. wir sind dann ende juni in urlaub gefahren und wir hatten dann einen termin für den 2. juli vereinbart (weil die dann ja, so o-ton raumaustatter, ja in jedem fall da wären. waren sie natürlich nicht. er redete sich mit dem poststreik raus.

er hat mir dann aber schriftlich zugesagt, dass die jalousie letzten freitag geliefert wird und wir definitiv in dieser woche einen termin vereinbaren können zum anbringen der reparierten jalousie. ich war dann heute da, und natürlich ist die jalousie immer noch nicht da, immer noch wegen poststreik.

ich habe ihm dann gesagt, dass, wenn das ding ende der woche nicht angebracht ist, ich einen anwalt aufsuchen werde.

meine frage ist: wenn ich jetzt, sagen wir freitag zum anwalt gehe und der wird montag aktiv, indem er etwa ein schreiben aufsetzt, aber der raumausstatter mir am dienstag sagt das teil ist da-wer kommt dann für die kosten des anwalts auf. wie ist da der generelle ablauf?

Wieso sollte er deine Anwaltskosten tragen :kopfkratz

kerate
13-07-2015, 20:32
Weil er in Verzug ist?

bauknecht
13-07-2015, 20:33
Nach was wurde der Vertrag denn geschlossen? Nach VOB oder BGB?

Jedenfalls erst mal eine formvollendete Mängelrüge und Aufforderung
zur Mängelbeseitigung mit Frist schicken. Das kannst du auch ohne Anwalt.
----> http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=512

Wenn doch noch größere Probleme auftreten, könntest du dich auch
noch an die zuständige Handwerkskammer wenden. Da gibt es Schlichter.

EDIT:
Ähhh, ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Handwerker die Dinger
auch ursprünglich montiert hat. Oder hast du die nur gekauft und selbst montiert?
In diesem Fall gilt mein oben Geschriebenes eher nicht.

kernseife
13-07-2015, 20:42
Nach was wurde der Vertrag denn geschlossen? Nach VOB oder BGB?

Jedenfalls erst mal eine formvollendete Mängelrüge und Aufforderung
zur Mängelbeseitigung mit Frist schicken. Das kannst du auch ohne Anwalt.
----> http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=512

Wenn doch noch größere Probleme auftreten, könntest du dich auch
noch an die zuständige Handwerkskammer wenden. Da gibt es Schlichter.

EDIT:
Ähhh, ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Handwerker die Dinger
auch ursprünglich montiert hat. Oder hast du die nur gekauft und selbst montiert?
In diesem Fall gilt mein oben Geschriebenes eher nicht.


ich habe sie dort gekauft und er hat sie bei uns montiert. aber das ist doch jetzt kein baumangel. oder ist das dann analog anzuwenden?

bauknecht
13-07-2015, 20:44
Ja, das ist analog anzuwenden.
Innenausbau.

ewa
13-07-2015, 20:49
Weil er in Verzug ist?

Womit, mit der Lieferung eines Teils, das zur Reparatur zum Hersteller musste, vermutlich noch unter Garantie?

Selbst wenn er schriftlich in Verzug gesetzt wird mit einer Reparatur, die Übernahme von Anwaltskosten für ein Normschreiben ist illusorisch.

kernseife
13-07-2015, 20:54
Ja, das ist analog anzuwenden.
Innenausbau.

Womit, mit der Lieferung eines Teils, das zur Reparatur zum Hersteller musste, vermutlich noch unter Garantie?


ok, danke.

Selbst wenn er schriftlich in Verzug gesetzt wird mit einer Reparatur, die Übernahme von Anwaltskosten für ein Normschreiben ist illusorisch.

weisst du das, weil du ahnung vom fachg hast, oder ist das eine vermutung? bitte denke daran, dass er mir den termin schriftlich bestätigt hat, und nicht einhält (wahrscheinlich). kein einfluss?

kerate
13-07-2015, 20:54
Womit, mit der Lieferung eines Teils, das zur Reparatur zum Hersteller musste, vermutlich noch unter Garantie?

Selbst wenn er schriftlich in Verzug gesetzt wird mit einer Reparatur, die Übernahme von Anwaltskosten für ein Normschreiben ist illusorisch.
Wenn er die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesichert hat, und nicht liefert, ist er in Verzug. Die Anwaltskosten sind dann als Schadensersatz zu ersetzen.
Dürfte übrigens ein Werklieferungsvertrag sein, da gilt dann Kaufrecht

Pinsel
13-07-2015, 21:04
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt.
Ich würde so etwas dann doch lieber dort klären, als in einem Forum :helga:

Gibt Fälle, da kann Streik als höhere Gewalt zählen. Die Post selber hat gesagt, es wird dauern, bis alles wieder pünktlich kommt.
Auf den Streik wurde hier in den Antwort gar nicht eingegangen. Würde mir persönlich zu denken geben.

Wenn ich mir ein Erstgespräch beim Anwalt nicht leisten könnte, würde ich erst Recht nicht auf den Rat aus einem Forum hören und einfach noch etwas abwarten.

kernseife
13-07-2015, 21:04
Wenn er die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesichert hat, und nicht liefert, ist er in Verzug. Die Anwaltskosten sind dann als Schadensersatz zu ersetzen.
Dürfte übrigens ein Werklieferungsvertrag sein, da gilt dann Kaufrecht

mit meinen bescheidenen noch vorhandenen jurakenntnissen würde ich das eigentlich auch so sehen. mit der schriftlichen zusage hat er sich selbst reingeritten, oder? und dann muss er die anwaltskosten tragen, sobald der anwalt aktiv wird??

kernseife
13-07-2015, 21:06
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt.
Ich würde so etwas dann doch lieber dort klären, als in einem Forum :helga:

Gibt Fälle, da kann Streik als höhere Gewalt zählen. Die Post selber hat gesagt, es wird dauern, bis alles wieder pünktlich kommt.
Auf den Streik wurde hier in den Antwort gar nicht eingegangen. Würde mir persönlich zu denken geben.

Wenn ich mir ein Erstgespräch beim Anwalt nicht leisten könnte, würde ich erst Recht nicht auf den Rat aus einem Forum hören und einfach noch etwas abwarten.

:D ich bin bekannt dafür, dass ich solche fragen, die man nicht in foren stellt, hier stelle:( btw...ich finde das aber jetzt auch nicht persönlich, nach dem motto...sowas postet man nicht in einem forum

ewa
13-07-2015, 21:06
weisst du das, weil du ahnung vom fachg hast, oder ist das eine vermutung? bitte denke daran, dass er mir den termin schriftlich bestätigt hat, und nicht einhält (wahrscheinlich). kein einfluss?

Hast du schriftlich geantwortet, eine Frist gesetzt, allfällige Konsequenzen und Kostenfolgen schriftlich formuliert? siehe bauknechts link

kernseife
13-07-2015, 21:10
Hast du schriftlich geantwortet, eine Frist gesetzt, allfällige Konsequenzen und Kostenfolgen schriftlich formuliert? siehe bauknechts link

nein, habe ich nicht. ich wüsste auch nicht, was ich da reinschreiben sollte, etwa was für eine frist (was wäre da angemessen?)

bauknecht
13-07-2015, 21:14
weisst du das, weil du ahnung vom fachg hast, oder ist das eine vermutung? bitte denke daran, dass er mir den termin schriftlich bestätigt hat, und nicht einhält (wahrscheinlich). kein einfluss?
Du hast immer noch nicht mitgeteilt, ob VOB oder BGB vereinbart war ;)

Ich weiss nicht, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn er eine von ihm selbst
gesetzte Frist nicht einhält (ich vermute, das ist rechtlich eher nicht relevant).

Wichtig ist, dass du ihm erst mal eine Frist vorgibst. Da kannst du gar nichts
falsch machen ;)


Wenn er die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesichert hat, und nicht liefert, ist er in Verzug. Die Anwaltskosten sind dann als Schadensersatz zu ersetzen.
Dürfte übrigens ein Werklieferungsvertrag sein, da gilt dann Kaufrecht
Ähm, Werklieferungsverträge gibt es seit fast 15 Jahren nicht mehr :floet:
Du meinst wohl einen Kaufvertrag?

Es handelt sich aber ziemlich sicher um einen Werkvertrag, da Handwerkerleistung.

kerate
13-07-2015, 21:14
Grds würde ich Streik auch als höhere Gewalt werten... wenn da nicht die Zusicherung, das zum Tag x geliefert wird wäre. Hinzu kommt ja, dass die Zusicherung während des Streiks kam. Wobei man da die schriftliche Zusicherung sicher nochmal unter die Lupe nehmen müsste

Als Auftraggeber deines Anwaltes musst Du ihn bezahlen. Du hättest dann einen Erstattungsanspruch gg den Verkäufer. Zahlt der nicht freiwillig, bliebe nur die Klage.

kernseife
13-07-2015, 21:18
booh is dat kompliziert. man bauknecht. was weiss ich denn ob vob oder bgb....

ich geh in den laden kauf was, der liefert, teil kaputt, er holt ab, repariert nicht.

kerate
13-07-2015, 21:18
Ähm, Werklieferungsverträge gibt es seit fast 15 Jahren nicht mehr :floet:
Du meinst wohl einen Kaufvertrag?

Es handelt sich aber ziemlich sicher um einen Werkvertrag, da Handwerkerleistung.
§651 bgb

ewa
13-07-2015, 21:19
nein, habe ich nicht. ich wüsste auch nicht, was ich da reinschreiben sollte, etwa was für eine frist (was wäre da angemessen?)

Das musst du schon selber wissen bis wann du die Jalousie unbedingt willst :D

Du musst ein konkretes Datum nennen, keine Zeitspanne, um ihn in Verzug zu setzen.


Edit: Er repariert nicht, kernseife, das Teil musste zum Hersteller.

bauknecht
13-07-2015, 21:24
nein, habe ich nicht. ich wüsste auch nicht, was ich da reinschreiben sollte, etwa was für eine frist (was wäre da angemessen?)

..... Sie hatten mir eine Mängelbeseitigung zum 02.07.2015 zugesagt (sh. Ihr Schreiben vom 20.06.2015). Bis heute ist eine Mängelbeseitigung nicht erfolgt. Wir (ich) fordern Sie auf, die oben genannten Mängel einschließlich der Ursachen der geschilderten Mängelerscheinungen bis zum 10.08.2015 ordnungsgemäß, fachgerecht, dauerhaft und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen.............

kernseife
13-07-2015, 21:26
..... Sie hatten mir eine Mängelbeseitigung zum 02.07.2015 zugesagt (sh. Ihr Schreiben vom 20.06.2015). Bis heute ist eine Mängelbeseitigung nicht erfolgt. Wir fordern Sie auf, die oben genannten Mängel einschließlich der Ursachen der geschilderten Mängelerscheinungen bis zum 10.08.2015 ordnungsgemäß, fachgerecht, dauerhaft und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen.............

wat??? so lange??? ich dachte da eher an ne woche. und weil ich das nicht weiss, dachte ich, ich gehe zum anwalt.

kerate
13-07-2015, 21:26
Was hatn die Jalousie eigentlich gekostet?

ewa
13-07-2015, 21:28
Was hatn die Jalousie eigentlich gekostet?

:Popcorn:

kernseife
13-07-2015, 21:31
400 euronen

bauknecht
13-07-2015, 21:32
wat??? so lange??? ich dachte da eher an ne woche. und weil ich das nicht weiss, dachte ich, ich gehe zum anwalt.
Die Daten sind nicht festgemeißelt (ich weiss ja auch nicht, ob
das Schreiben vom 20.06, war :D )
Aber 1 Woche finde ich etwas knapp.
Nimm doch 2.

kerate
13-07-2015, 21:33
83,54 euro aussergerichtliche kosten

kernseife
13-07-2015, 21:33
Die Daten sind nicht festgemeißelt (ich weiss ja auch nicht, ob
das Schreiben vom 20.06, war :D )
Aber 1 Woche finde ich etwas knapp.
Nimm doch 2.

ja siehste, oder 3 oder 4. am besten würfeln. und weil ich das nicht weiss würde ich gerne nen anwalt fragen.

bauknecht
13-07-2015, 21:39
ja siehste, oder 3 oder 4. am besten würfeln. und weil ich das nicht weiss würde ich gerne nen anwalt fragen.
Dann mach' doch. :zahn:

Nee, jetzt mal ehrlich: Nach der Vorgeschichte sind 2 Wochen
Frist imho angemessen. Geh' halt auf Nr. sicher, und nimm
3 Wochen. Wenn du danach nicht weiter gekommen bist,
geh' zum Schlichter der Handwerkskammer. Kostet glaub' ich nix.

Wegen 400 Tacken zum Anwalt, wenn es erst mal andere Möglichkeiten gibt.... :dada:

ewa
13-07-2015, 21:39
ja siehste, oder 3 oder 4. am besten würfeln. und weil ich das nicht weiss würde ich gerne nen anwalt fragen.

Ein Datum Ende Juli ist doch realistisch, hat nichts mit würfeln zu tun
- ausser er hat den ganzen August Betriebsferien :helga:

X²D²
13-07-2015, 21:40
kernseife, ich gebe dir einen guten Rat: Ruf einfach die Rechtsanwalt-Hotline an. Da bezahlst du zwar 1,99/min, wirst aber anständig beraten und die Kosten für einen organisierten Rechtsanwalt (der um die einiges teurer ist...) sparst du dir vorerst auch.

Viel Glück.

bauknecht
13-07-2015, 21:41
[.....]was weiss ich denn ob vob oder bgb....[......]
Was steht denn auf dem Auftrag im Kleingedruckten?
Was steht auf der Rechnung im Kleingedruckten?

kernseife
13-07-2015, 21:43
ja, vielleicht. das mit der handwerkskammer höre ich ja auch zum ersten mal. das wusste ich nicht. aber irgendwie missfällt mir das alles, muss ich sagen.

vob bgb..kleingedruckt...muss ich mal gucken, wo die rechnung ist. macht das einen relevanten unterschied?

ich glaube ich habe gar keinen. hingegangen...problem geschildert...er holt hab...sagt 35€. in 1 woche ferig.

tanguy
13-07-2015, 21:43
Der Thread ist ein herrliches Beispiel, warum eine (sehr gute!) Rechtsschutzversicherung sinnvoll und langfristig für den Geldbeutel sparsam ist.

FrauSchatz
13-07-2015, 21:46
Der Thread ist ein herrliches Beispiel, warum eine (sehr gute!) Rechtsschutzversicherung sinnvoll und langfristig für den Geldbeutel sparsam ist.
Wobei dann wieder zu klären wäre, was eine sehr gute Rechtsschutzversicherung ist und wo ich die am besten abschließe :zahn:

kernseife
13-07-2015, 21:47
kernseife, ich gebe dir einen guten Rat: Ruf einfach die Rechtsanwalt-Hotline an. Da bezahlst du zwar 1,99/min, wirst aber anständig beraten und die Kosten für einen organisierten Rechtsanwalt (der um die einiges teurer ist...) sparst du dir vorerst auch.

Viel Glück.


auch keine schlechte idee.:d:

kerate
13-07-2015, 21:49
Wenn allerdings die Selbstbeteiligung die Kosten übersteigt, hilft die beste RSV auch nichts

bauknecht
13-07-2015, 21:50
ja, vielleicht. das mit der handwerkskammer höre ich ja auch zum ersten mal. das wusste ich nicht. aber irgendwie missfällt mir das alles, muss ich sagen.

vob bgb..kleingedruckt...muss ich mal gucken, wo die rechnung ist. macht das einen relevanten unterschied?

Ist er hier dabei? http://www.hwk-potsdam.de/9,0,bdblist.html
Dann kannst du die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen: http://www.hwk-potsdam.de/9,463,500.html

Bei VOB wäre alles etwas detaillierter geregelt......

bauknecht
13-07-2015, 21:53
Wobei dann wieder zu klären wäre, was eine sehr gute Rechtsschutzversicherung ist und wo ich die am besten abschließe :zahn:
Die beste ist die, die man nie braucht, und auch nie abgeschlossen hat.

Eine RSV ist nach der KLV der zweitgrößte Blödsinn,
den die Versicherungswirtschaft je erfunden hat.

ewa
13-07-2015, 21:53
Wobei dann wieder zu klären wäre, was eine sehr gute Rechtsschutzversicherung ist und wo ich die am besten abschließe :zahn:

Mit Selbstbehalt falls ein Anwalt notwendig wird :schleich:

Aber eine Rechtsschutzversicherung hilft auch nicht gegen den Poststreik. Und der Unternehmer hat (wann genau wissen wir nicht) geschrieben, dass er das Teil bis letzten Freitag habe und man danach einen Termin vereinbaren könne für die Montage laut EP.

tanguy
13-07-2015, 21:57
Wobei dann wieder zu klären wäre, was eine sehr gute Rechtsschutzversicherung ist und wo ich die am besten abschließe :zahn:
Sehr gut ist z.B. eine, die trotz nicht versicherbarer Streitigkeiten (üblicherweise Immobau/erwerb etc./Scheidung/Erbe) eine kostenlose Erstberatung gewährt (ohne anfallender SB, obwohl diese vereinbart ist) und für zudem umfangreiche Musterschreiben bereitstellt. :D

@bauknecht: Da widerspreche ich massiv. Das galt vielleicht noch vor 20 Jahren, heute ist das anders.

ewa
13-07-2015, 21:58
Sehr gut ist z.B. eine, die trotz nicht versicherbarer Streitigkeiten (üblicherweise Immobau/erwerb etc./Scheidung/Erbe) eine kostenlose Erstberatung gewährt (ohne anfallendem SB, obwohl dieser vereinbart ist) und für zudem umfangreiche Musterschreiben bereitstellt. :D

@bauknecht: Da widerspreche ich massiv. Das galt vielleicht noch vor 20 Jahren, heute ist das anders.

Das bietet die Lounge auch :sumo:

tanguy
13-07-2015, 22:01
Das bietet die Lounge auch :sumo:
:lol:

:D

Aber nicht von Volljuristen. :sumo:

bauknecht
13-07-2015, 22:03
Aber von Vollpfosten


:o



:undwech:

kernseife
13-07-2015, 22:06
ich klinke mich hier jetzt erstmal aus. das ist mir zu heftig...info overflow. danke aber trotzdem

tanguy
13-07-2015, 22:08
Aber von Vollpfosten


:o



:undwech:
Du scheinst schlechte Erfahrungen gemacht zu haben (was ich mir verflixt gut vorstellen kann) - das muss aber nicht für alle RS-Versicherer gelten.

bauknecht
13-07-2015, 22:14
Der Vollpfosten war nicht auf dich bezogen :nein:
sondern so "allgemein" (einschl. Selbstironie) ;)

Und nein, ich habe noch keine schlechten Erfahrungen
mit einer RSV gemacht, da ich noch nie eine hatte.

Aber ich könnte mir mal die Summe ausrechnen, die
ich dadurch in sagenwirmal den letzten 30 Jahren
gespart habe. :D

kernseife
05-09-2015, 21:22
das thema ist imer noch nicht durch. der typreagiert irgendwie gar nicht. ich hatte irgendwann das glück ihn mal an der leitung zu haben. da hat er mir zugesagt, in 2 wochen sich was zu überlegen. ist natürlich nie passiert. ich habe ihm dann am 28.08 einen brief geschrieben, wo ich ihm nochmals 2 wochen zeit gebe um das problem zu lösen. den brief habe ich per einschreiben rückschein geschickt. was ist passiert??? nix. der hat deas einschreiben gar nicht erst angenommen.

NJAS
06-09-2015, 07:25
In solchen Fällen (also wenn man damit rechnen muss, dass der Empfänger die Annahme verweigert) ist es besser, auf den Rückschein zu verzichten und ein Einwurf-Einschreiben zu verschicken. Dabei wirft der Postbote das Einschreiben in den Briefkasten und quittiert die Zustellung. Du kannst dann über die Sendungsverfolgung sehen, ob und wann die Zustellung erfolgt ist.

Jannick
06-09-2015, 11:30
Einschreiben-Rückschein gilt rechtlich als zugestellt, auch wenn der Empfänger die Annahme verweigert. Wir haben das bei, vor allem, Münchener Gerichten immer so gehandhabt und damit Recht bekommen.
Alles andere an Einschreiben (Übergabe- oder Einwurf-Einschreiben) kann ich nicht empfehlen.

NJAS
06-09-2015, 12:22
Auch das Einwurf-Einschreiben gilt mit Einwurf als zugestellt. Rechtssicher. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Richter da ein Fass aufmacht. Auch z. B. Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden oft nur in den Briefkasten eingelegt und gelten auch damit rechtssicher als zugestellt (natürlich immer vorausgesetzt, der Adressat hat einen auf ihn lautenden Briefkasten).

Aber manchmal geht es ja nicht nur um die bloße Rechtssicherheit, manchmal will man ja auch tatsächlich, dass der Empfänger das Schreiben liest, das man ihm zustellt. Und da ist die Chance größer (nur größer!), dass er es tut, wenn der Brief schon drin ist im Kasten.

MissElli
06-09-2015, 12:55
Als Raumausstatter ist er bei der Handwerkskammer registriert. Ich würde mich da mal informieren über den Herren. Ich staune immer wieder, dass Firmen, die so ein Verhalten ihren Kunden gegenüber an den Tag legen, nicht irgendwann dicht machen müssen. Außerdem weiß ich mit Sicherheit, dass die Hersteller defekte Sachen ziemlich schnell reparieren. Und er wird die Jalousien ja nicht selbst zusammengebastelt haben. Wer ist es denn der Hersteller der Jalousien?

kernseife
06-09-2015, 20:36
Als Raumausstatter ist er bei der Handwerkskammer registriert. Ich würde mich da mal informieren über den Herren. Ich staune immer wieder, dass Firmen, die so ein Verhalten ihren Kunden gegenüber an den Tag legen, nicht irgendwann dicht machen müssen. Außerdem weiß ich mit Sicherheit, dass die Hersteller defekte Sachen ziemlich schnell reparieren. Und er wird die Jalousien ja nicht selbst zusammengebastelt haben. Wer ist es denn der Hersteller der Jalousien?

meine frau glaubt e ihm von anfan an nicht, dass der poststreik schuld ist. sie wollte den namen des herstellers wissen und sich selbst drum kümmern. das wollte der gute man ihr aber nicht sagen.

MissElli
06-09-2015, 20:39
Und an der/den verbliebenen Jalosien findet sich kein Herstellername?
Meistens steht was auf den Bedienteilen oder am Beschwerungsprofil unten.
Es sei denn, es ist ein Billigteil. Sorry. :schäm: Dann findet man nix.

tanguy
06-09-2015, 20:41
Hast Du einen Juristen im Bekanntenkreis, der Dir ein paar Tipps geben könnte?

Ich habe von der Materie wenig Ahnung (ich habe meine Hotline :zahn: ), könnte mir aber folgenden Weg ganz gut vorstellen:

Final Mahnen, einen anderen Handwerker reparieren lassen, diesen bezahlen und dann die Kosten dieser Pfeife in Rechnung stellen.
Dann wieder das übliche Mahnverfahren um dann den Gerichtsvollzieher los schicken zu können.

Ist ein Jurist hier, der die Idee bewerten könnte?

MissElli
06-09-2015, 20:48
Ich denke mal, wir sprechen hier nicht über hunderte von Euro. So ein Rechtsstreit kostet Geld und vor allem viel, viel Zeit und Nerven. Wendet euch an die Handwerkskammer, die haben auch Juristen und vor allem Gutachter, die man ansprechen kann.

kernseife
06-09-2015, 20:50
nein, da steht kein name drauf. ja, das doofe ist, das wir hier über reperaturkosten von mal gerade 35€ reden, die er uns ja auch noch erlassen wollte. ach mensch, aber mittlerweile gehts mir eher ums prinzip.

ich werde ende dieser/anfang nächster woche mal nen anwalt anrufen. mal gucken, was der sagt.

kernseife
23-09-2015, 19:45
der typ hat ja auf mein einschreiben nicht reagiert, und es kam wieder zurück. darauf hin war ich jetzt beim anwalt. interessantes und informatives gespräch. wir haben uns dann darauf verständigt, dass ich das schreiben nochmal, dieses mal per boten abgebe. das habe ich dann auch gemacht. man hat mir sogar schriftlich bestätigt, dass das schreiben angenommen wurde. das ist jetzt über eine woche her. passiert ist natürlich nix.

kernseife
03-10-2015, 21:50
auch darauf hat er, wie erwartet, nicht reagiert. montag wird dann der anwalt endgültig aktiviert. ich bins echt leid.

stesyl
03-10-2015, 22:00
Du hast wirklich lange genug gewartet und alle Moeglichkeiten ausgeschoepft. Viel Glueck :knuddel:

edit: Ich bewundere eh deine Geduld. Die haette ich nicht :nein:

kernseife
03-10-2015, 22:20
ich eigentlich auch nicht, ist nur meiner frau geschuldet, die es abgeschrieben hätte.
aber ich sehe es wirklich nicht ein.

es geht jetzt nur noch ums prinzip.

anwalt wird jetzt aktiv.

kernseife
14-10-2015, 20:11
der anwalt hat ihm jetzt nochmal ne frist bis zum 30.10. gesetzt. ich bin mir ziemlich sicher, dass er auch auf das anwaltschreiben nicht reagiert. schon ein krasser typ.

Eisperlchen
14-10-2015, 21:02
Der Typ wird sich einfach denken "was soll´s , ich bin eh pleite" ;)
So ein Verhalten konnte ich bislang 2x beobachten und bei beiden ging es in die Insolvenz ...

kernseife
14-10-2015, 21:23
ja, den gedanken hatte ich auch schon. aber ich bin eben nochmal an dem laden vorbei, geben tut es den noch. zumal, es würden ihm ja eigentlich gar keine kosten entstehen. er ist imo einfach nur eine fauler, der nur nach schema f arbeiten kann und nicht über seinen sehr begrenzten horizont schauen kann.

Will.Hunting
15-10-2015, 04:29
Vielleicht hat er die Jalousien ja zwischenzeitlich als neu verscherbelt, um wieder flüssig zu werden für eine wichtige Steuerzahlung etc. pp.? Weiß man's. ;)

X²D²
15-10-2015, 18:34
Kleiner Tipp an dich, kernseife und alle anderen Leser hier: Niemals Einschreiben mit Rückantwort!, sondern ausschließlich und immer mit Einwurf!

Wenn der nicht auf das Schreiben vom Anwalt reagiert (der wird das sicher mit Einwurf versendet haben), dann hat der Mann ganz schlechte Karten. Nützt dir vielleicht nicht mehr unbedingt viel, aber du hast wenigstens die Gewissheit, dass ein Schreiben vom Anwalt bei dem angekommen ist (bei Einwurf muss er reagieren, Rückantwort ist schwierig).
Dann muss der Typ sich rechtfertigen. Hält er den Termin nicht ein hat er mindestens ein Problem mehr. Seine Reputation ist dahin.
Nebenbei haben Anwälte andere/mehr Möglichkeiten und Vernetzungen als unsereiner, um Liquidität etc. des Gegenüber festzustellen.

Weiterhin alles Gute und halte uns auf dem Laufenden.

kernseife
15-10-2015, 19:15
Kleiner Tipp an dich, kernseife und alle anderen Leser hier: Niemals Einschreiben mit Rückantwort!, sondern ausschließlich und immer mit Einwurf!

...




ja vielleicht. aber habe ich noch nicht geschrieben, dass ich es im anschluss, auf anraten des anwaltes noch mit einem boten habe überbringen lassen, er mir, bzw. dem boten den erhalt des schreibens quittiert hat.

X²D²
15-10-2015, 20:50
ja vielleicht. aber habe ich noch nicht geschrieben, dass ich es im anschluss, auf anraten des anwaltes noch mit einem boten habe überbringen lassen, er mir, bzw. dem boten den erhalt des schreibens quittiert hat.
Es braucht heutzutage keinen "Boten" mehr! Es genügt wirklich ein Einschreiben mit Einwurf.
Ich weiß ja nicht, was dir dein Anwalt da erzählt, aber das ist einfach mal Unsinn. Einwürfe sind vor Gericht anerkannt, Rückschreiben nicht sonderlich und die sollte man auch wirklich lassen!
Bei Einwürfen könnte der Typ natürlich behaupten, dass sein Briefkasten aufgebrochen wurde, aber das muss er dann beweisen. Soviel Unbill gibt es einfach nicht, schon gar nicht bei dieser Vorgeschichte.

Näheres gerne per PN.

kernseife
15-10-2015, 21:00
Es braucht heutzutage keinen "Boten" mehr! Es genügt wirklich ein Einschreiben mit Einwurf.
Ich weiß ja nicht, was dir dein Anwalt da erzählt, aber das ist einfach mal Unsinn. Einwürfe sind vor Gericht anerkannt, Rückschreiben nicht sonderlich und die sollte man auch wirklich lassen!
Bei Einwürfen könnte der Typ natürlich behaupten, dass sein Briefkasten aufgebrochen wurde, aber das muss er dann beweisen. Soviel Unbill gibt es einfach nicht, schon gar nicht bei dieser Vorgeschichte.

Näheres gerne per PN.

ich habe ja nachdem er den rückschein nicht beachtet habe den boten geschickt, das wurde sogar quittiert, dass es abgegeben wurde. das dürfte doch mehr als ausreichend sein.

X²D²
15-10-2015, 21:18
ich habe ja nachdem er den rückschein nicht beachtet habe den boten geschickt, das wurde sogar quittiert, dass es abgegeben wurde. das dürfte doch mehr als ausreichend sein.
Alles gut und schön, aber weißt du, wieviel Zeit du verplämperst? Selbst Unterschriften haben bei Rückscheinen kaum Wert, da dort jeder, im Namen des Deliquenten, unterschreiben kann (Freund, Freundin, gestorbener Nachbar etc.). Bei Einwürfen NICHT! Das wird direkt, ohne die in Klammern genannten, direkt an ihn gesendet. Lass dich nicht auf "Mittelsmänner" ein, sondern bestehe nur noch auf Einwurf.
Fakt und Basta!

kernseife
15-10-2015, 21:25
Alles gut und schön, aber weißt du, wieviel Zeit du verplämperst? Selbst Unterschriften haben bei Rückscheinen kaum Wert, da dort jeder, im Namen des Deliquenten, unterschreiben kann (Freund, Freundin, gestorbener Nachbar etc.). Bei Einwürfen NICHT! Das wird direkt, ohne die in Klammern genannten, direkt an ihn gesendet. Lass dich nicht auf "Mittelsmänner" ein, sondern bestehe nur noch auf Einwurf.
Fakt und Basta!

also beim boten hat er selbst unterschrieben und ja, das was du sagst, hat ja jetzt der anwalt gemacht.

X²D²
15-10-2015, 21:34
also beim boten hat er selbst unterschrieben und ja, das was du sagst, hat ja jetzt der anwalt gemacht.

Na klar; der Anwalt hat gewartet, weil du nicht "fähig" warst (wie fast jeder Mandant). Von irgendwas muss ein Anwalt ja auch leben... :eek: ;)

kernseife
15-10-2015, 21:37
seh ich anders. ich bin ja zum anwalt gegangen. der anwalt ist ja nicht zu mir gekommen.

was hätte das geändert, wenn ich es per einwurf gemacht hätte? er hätte genauso nicht reagiert und ich wäre auch dann zum anwalt gegangen. also der sachverhalt bleibt gleich.

X²D²
15-10-2015, 21:58
Wie hoch belaufen sich die Anwaltskosten zu dem, was der Typ dir schuldig ist, wenn ich mal fragen darf.

Nebenbei kannst du deinen Anwalt mal fragen, was der Unterschied zwischen einem Boten und einem Einwurf ist.

edit: ist er ein Fachanwalt? Wenn ja, für welches Thema?

kernseife
15-10-2015, 22:10
Wie hoch belaufen sich die Anwaltskosten zu dem, was der Typ dir schuldig ist, wenn ich mal fragen darf.

Nebenbei kannst du deinen Anwalt mal fragen, was der Unterschied zwischen einem Boten und einem Einwurf ist.

edit: ist er ein Fachanwalt? Wenn ja, für welches Thema?


jetzt fragst du aber sachen... der streitwert ist zunächst mal minimal. für alles andere habe ich ne rechtsschutzversicherung.

kernseife
21-10-2015, 20:12
der typ hat sich natürlich nicht gemeldet, wird er auch garantiert nicht bis zur gesetzten deadline am 30. machen.

diese ignoranz ist schon irgendwie bewundernswert.:rotauge:

kernseife
07-11-2015, 22:13
also, wollte ich jetzt nochmal loswerden. der mensch hat sich nicht gemeldet. waren jetzt bei einem anderen händler, der kommt dann montag zum ausmessen der neuen jalousie vorbei.:)

kernseife
13-11-2015, 19:02
jetzt bin ich ein bisschen enttäuscht vom anwalt.:( nachdem er selbst in seinem schreiben vom 12.10. dem händler eine frist bis 30.10 gesetzt und bemerkte, dass wir ab dann auf seine dienste verzichten würden und uns nach einer alternative umsehen würden. rief er mich heute freudestrahlend an?! Er hätte es doch tatsächlich geschafft heute morgen mit dem händler in kontakt. ihmtäte das ja alles total leid. wir wären ja nicht die einzigen. er hätte jetzt selbst nen anwalt eingestellt und dhl verklagt. er hätte dhl ne frist bis 10.12 gesetzt..bla bla. und mein anwalt wollt wohl darauf eingehen:dada:
ich sagte...zu spät. ich habe jetzt nen anderen für eine neue jalousie beauftragt. da war mein anwalt pikiert, und meinte das wäre aber jetzt schlechte kommunikation von mir:dada::dada:

ich hab ihn dannan sein eigenes schreiben erinnert. ich meinte er noch, dass der typ doch nur lügt und wie lange ich noch warten solle. ich würde mich auf nichts mehr einlassen.

:sumo:soll der anwalt sehen, wie er das jetzt wieder gerade biegt.:schmoll:

kernseife
16-11-2015, 20:52
so der anwalt hat mir heute ein schreiben zukommen lassen, was er dem typen schicken wird. liest sich erstmal ganz gut. er fordert ihn auf, das rollo zu ersetzen mit nem kleinen abschlag und fordert seine kosten ein. ich möchte meine linke habd darauf verwetten, dass der "händler" null rektion zeigt.:D ich bin gespannt, wie es weiter geht.:Popcorn: