PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafmündigkeit ab 14 noch zeitgemäß?


Werbung

Seiten : [1] 2 3

ManOfTomorrow
09-03-2016, 17:16
Aus aktuellem Anlass könnte die Diskussion um die Strafmündigkeit mal wieder aufflammen ...


Ein 13 Jahre alter Junge hat gestanden, seinen Freund beim Spielen geschlagen zu haben. Der gleichaltrige Fabian war am Montag in Bad Schmiedeberg tot von der Polizei aufgefunden worden. [...]

http://www.welt.de/vermischtes/article153085138/Toter-13-Jaehriger-Spielkamerad-gesteht-Schlag.html
Ich habe ehrlichgesagt noch nie verstanden, wieso man mit 13,99 Jahren noch nicht strafmündig ist, sondern erst ab dem 14. Geburtstag ...

In erster Linie ist es natürlich ein großes menschliches Drama im konkreten Fall. Wenn sich alles so abgespielt hat, wie es sich abzeichnet, wird der Täter komplett straffrei davonkommen.

Aequotus
09-03-2016, 18:51
Strafmündigkeit ab 14 noch zeitgemäß?

nein!
aber das interessiert eh keinen, der daran was ändern könnte :nixweiss:

Lisa Simpson
09-03-2016, 19:00
Aus aktuellem Anlass könnte die Diskussion um die Strafmündigkeit mal wieder aufflammen ...


Ich habe ehrlichgesagt noch nie verstanden, wieso man mit 13,99 Jahren noch nicht strafmündig ist, sondern erst ab dem 14. Geburtstag ...

In erster Linie ist es natürlich ein großes menschliches Drama im konkreten Fall. Wenn sich alles so abgespielt hat, wie es sich abzeichnet, wird der Täter komplett straffrei davonkommen.

Wie in dem Artikel aufgeführt, kommen Tötungsdelikte bei Kindern untereinander sehr selten vor.
Das ist sehr unglücklich für den toten Jungen und dessen Eltern - aber ich würde das eher unter "Unfall" einordnen. Ich glaube nicht, dass der Junge seinen Freund erschlagen wollte, wenn dann war das aus meiner sicht eine Affekthandlung im Streit.

Viel schlimmer finde ich Kinderkriminalität, nämlich dass die Kinder bis Jugendlichen klauen, Autos stehlen, dealen (z.B.) wissentlich: Die können mir nichts, ich bin ja noch nicht strafmündig. Ebenso das Jugendstrafrecht, es läuft noch unter dem Aspekt "Erziehung" - wobei ich mich aber frage: Wenn es immer nur auf Bewährungsstrafen, auch bei Wiederholungstätern und max. Verdonnern zu sozialer Arbeit hinausläuft, dann lachen die sich ins Fäustchen.

Heiopei
09-03-2016, 19:03
Wie in dem Artikel aufgeführt, kommen Tötungsdelikte bei Kindern untereinander sehr selten vor.
Das ist sehr unglücklich für den toten Jungen und dessen Eltern - aber ich würde das eher unter "Unfall" einordnen. Ich glaube nicht, dass der Junge seinen Freund erschlagen wollte, wenn dann war das aus meiner sicht eine Affekthandlung im Streit.


Spielt für mich unterm Strich keine Rolle.. tot ist tot und sollte entsprechend bestraft werden.
Wäre für eine Herabsetzung auf 12 Jahre

tanguy
09-03-2016, 19:05
Strafmündigkeit ab 14 noch zeitgemäß?

Nein. Wars aber auch vor 20 Jahren nicht.

Lisa Simpson
09-03-2016, 19:10
Nein. Wars aber auch vor 20 Jahren nicht.

Es ist schon lange fällig, das zu reformieren.

Und wenn man schon dabei ist, könnte man das "Cyber"-Mobbin auch gleich mal mit in den Straftatbestand aufnehmen.

Die "" deshalb, weil das noch so ein Begriff aus den 90ern ist.

X²D²
09-03-2016, 19:12
Ich sehe das wie Lisa. Affekthandlung oder gar eine Rauferei, die mit einem unglücklichen Schlag an der Schläfe oder einem anderen neuralgischen Punkt endete? Wissen wir doch alles nicht.

Lisa Simpson
09-03-2016, 19:16
Spielt für mich unterm Strich keine Rolle.. tot ist tot und sollte entsprechend bestraft werden.
Wäre für eine Herabsetzung auf 12 Jahre

Würdest Du einen 12-jährigen, der aus Wut einem anderen einen Knüppel über den Kopf zieht, genau so bestrafen, wie einen 30-jährigen?

Ich erkläre es mal an einem Beispiel.
Wir waren vor Äonen auf einer Klassenfahrt. Wie es nun so unter 13jährigen ist, wurden einige Jungs übermütig, meinten, die Mädchen mit Stöcken bewerfen zu müssen. Eine meiner Mitschülerinnen hatte danach ein winzigkleines "Loch im Kopp", d.h. sie blutete ein wenig. Riesendrama. Am Ende wurde ihr ein Pflaster dahin geklebt und der Junge hatte für die Dauer der Klassenfahrt ein dauerschlechtes Gewissen.

Heutzutage wären wohl die Eltern als erstes auf der Palme, wie denn so etwas passieren könne. Aufsichtspflicht durch Lehrer etc.

Die theoretische verschärfte Situation im Strafrecht: Der Junge würde wegen Körperverletzung angeklagt. Ob die Eltern dann noch haften, weiß ich nicht.

Ich finde Gewalt unter Kindern wirklich nicht gut, aber wer hat sich denn in seiner Kindheit nicht gekloppt? (Ich bin Jahrgang 74) Dass Kinder und heranwachsende sich oft nicht unter Kontrolle haben wie Erwachsene, und auch die Konsequenzen nicht kennen, sollte doch bekannt sein. (Wobei sich viele Erwachsene auch nicht unter Kontrolle haben, das möchte ich noch mal feststellen.)

Es liegt wie immer an der Erziehung und in der Kontrolle der Eltern.

Eisperlchen
09-03-2016, 19:21
Ich sehe das wie Lisa. Affekthandlung oder gar eine Rauferei, die mit einem unglücklichen Schlag an der Schläfe oder einem anderen neuralgischen Punkt endete? Wissen wir doch alles nicht.

Es war aber von "mehreren Schlägen gegen den Kopf" die Rede und mit 13 sollte man schon längst wissen, dass besonders der Kopf eine Tabuzone beim Raufen ist .

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/sachsen-anhalt-13-jaehriger-soll-gleichaltrigen-fabian-getoetet-haben/13073872.html

Heiopei
09-03-2016, 19:23
Würdest Du einen 12-jährigen, der aus Wut einem anderen einen Knüppel über den Kopf zieht, genau so bestrafen, wie einen 30-jährigen?

???

schonmal was von Jugendstrafrecht gehört ? Das geht heute von 14-18... warum soll es nicht von 12-18 gehen können ?

X²D²
09-03-2016, 19:23
Es war aber von "mehreren Schlägen gegen den Kopf" die Rede und mit 13 sollte man schon längst wissen, dass besonders der Kopf eine Tabuzone beim Raufen ist .

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/sachsen-anhalt-13-jaehriger-soll-gleichaltrigen-fabian-getoetet-haben/13073872.html
Oh, danke, das wusste ich nicht. Somit scheint eine übliche Rangelei wohl ausgeschlossen zu sein.

Lisa Simpson
09-03-2016, 19:28
Es war aber von "mehreren Schlägen gegen den Kopf" die Rede und mit 13 sollte man schon längst wissen, dass besonders der Kopf eine Tabuzone beim Raufen ist .

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/sachsen-anhalt-13-jaehriger-soll-gleichaltrigen-fabian-getoetet-haben/13073872.html

Das war mir auch nicht bekannt und ändert natürlich die Situation.

Will.Hunting
09-03-2016, 19:46
Spielt für mich unterm Strich keine Rolle.. tot ist tot und sollte entsprechend bestraft werden.
Wäre für eine Herabsetzung auf 12 Jahre

Und dann? Dann kommt ein 11-Jähriger durch einen Gleichaltrigen ums Leben, und mancheiner würde auch dann die neue Grenze gerne weiter heruntergesetzt sehen, weil es ihm primär um Bestrafung und Sühne geht.

Wie viele Erwachsene müssen eigentlich versagt haben, dass sowas passieren kann?

Lisa Simpson
09-03-2016, 19:54
Und dann? Dann kommt ein 11-Jähriger durch einen Gleichaltrigen ums Leben, und mancheiner würde auch dann die neue Grenze gerne weiter heruntergesetzt sehen, weil es ihm primär um Bestrafung und Sühne geht.

Wie viele Erwachsene müssen eigentlich versagt haben, dass sowas passieren kann?

Das ist der Punkt.

Eisperlchen
09-03-2016, 20:00
Wie viele Erwachsene müssen eigentlich versagt haben, dass sowas passieren kann?

Er soll sich ja jetzt in psychiatrischer Behandlung befinden , wo er auch auf eine mögliche Persönlichkeitsstörung begutachtet wird.

So hart es klingt ... man kann nicht immer die Eltern zu 100% verantwortlich machen , da bei Persönlichkeitsstörungen auch eine genetische Disposition eine Rolle spielt.

Loxagon
09-03-2016, 20:05
???

schonmal was von Jugendstrafrecht gehört ? Das geht heute von 14-18... warum soll es nicht von 12-18 gehen können ?

So wie die Kinder von heute drauf sind, sollte es ab 8 Jahren gelten.

sinead_morrigan
09-03-2016, 20:10
Und dann? Dann kommt ein 11-Jähriger durch einen Gleichaltrigen ums Leben, und mancheiner würde auch dann die neue Grenze gerne weiter heruntergesetzt sehen, weil es ihm primär um Bestrafung und Sühne geht.


So ist es. 1993 hat im UK ein Fall für Schlagzeilen gesorgt, die bis heute anhalten: ein zweijähriges Baby wurde von zwei Zehnjährigen, Robert Thompson und Jon Venables, entführt und ermordet. Die beiden kamen bis 2001 ins Gefängnis. Und selbst dieses Urteil war vielen noch zu milde. Da fragt man sich halt, wie viel weiter man als kultiviertes und wissenschaftlich auf dem neuesten Stand stehendes Land die Strafmündigkeit noch herabsetzen will (dort ist man mit zehn strafmündig). Es ist wissenschaftlich nun einmal so, dass der präfrontale Cortex mit seinen wichtigen Aufgaben für Emotionsregulation/Handlungssteuerung relativ spät ausreift. Gleichzeitig ist es auch noch so, dass die Hirnentwicklung extrem unterschiedlich ausfallen kann. Eine pauschale Herabsetzung der Strafmündigkeit finde ich deswegen nicht sinnvoll und sie ist auch neurowissenschaftlich nicht zu rechtfertigen.

Dass Altersgrenzen immer eine gewisse Willkürlichkeit besitzen, ist immer so. Um 23.59 an Tag X ist man noch 17 und ist sehr limitiert in den Sachen, die man tun kann - eine Minute später ist man vor dem Gesetz ein Erwachsener.

Lisa Simpson
09-03-2016, 20:23
So ist es. 1993 hat im UK ein Fall für Schlagzeilen gesorgt, die bis heute anhalten: ein zweijähriges Baby wurde von zwei Zehnjährigen, Robert Thompson und Jon Venables, entführt und ermordet. Die beiden kamen bis 2001 ins Gefängnis. Und selbst dieses Urteil war vielen noch zu milde. Da fragt man sich halt, wie viel weiter man als kultiviertes und wissenschaftlich auf dem neuesten Stand stehendes Land die Strafmündigkeit noch herabsetzen will (dort ist man mit zehn strafmündig). Es ist wissenschaftlich nun einmal so, dass der präfrontale Cortex mit seinen wichtigen Aufgaben für Emotionsregulation/Handlungssteuerung relativ spät ausreift. Gleichzeitig ist es auch noch so, dass die Hirnentwicklung extrem unterschiedlich ausfallen kann. Eine pauschale Herabsetzung der Strafmündigkeit finde ich deswegen nicht sinnvoll und sie ist auch neurowissenschaftlich nicht zu rechtfertigen.

Dass Altersgrenzen immer eine gewisse Willkürlichkeit besitzen, ist immer so. Um 23.59 an Tag X ist man noch 17 und ist sehr limitiert in den Sachen, die man tun kann - eine Minute später ist man vor dem Gesetz ein Erwachsener.


Wenn ich an diesen Fall denke, wird mir ganz schlecht. Und eine längere Unterbringung in der Psychatrie wäre in diesem Fall besser gewesen als Gefängnis.

Mit einer pauschalen Herabsetzung der Strafmündigkeit ist aber niemandem geholfen. Gerade bei solchen Persönlichkeitsstörungen.

Will.Hunting
09-03-2016, 20:39
So wie die Kinder von heute drauf sind, sollte es ab 8 Jahren gelten.

Ich bin der Meinung, dass es sich verbietet, einem Kind die selbe Böswilligkeit, Perfidität und Grausamkeit zu unterstellen, wie das bei einem erwachsenen Straftäter als Tatmotiv der Falll sein kann. Das auf eine Stufe zu stellen, ist für mich zum einen ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, zum anderen aber auch eine unangemessene Verharmlosung der wirklich schlimmen und zu recht hart zu bestrafenden Straftaten, die von Erwachsenen begangen werden.

Vespertine
09-03-2016, 20:50
So wie die Kinder von heute drauf sind, sollte es ab 8 Jahren gelten.
ich denke heutzutage sind kinder viel zivilisierter als *damals*

X²D²
09-03-2016, 20:58
ich denke heutzutage sind kinder viel zivilisierter als *damals*
Außer die wohnen in Berlin (vorzugsweise Prenzlauer Berg) und gehen mit ihren Eltern in einen Supermarkt. Da verabschiedet sich oft jede Zivilisation und Anstand.
Es werden Egomanen und Psychopathen großgezogen (meine Meinung).

Django78
09-03-2016, 21:02
Dass Altersgrenzen immer eine gewisse Willkürlichkeit besitzen, ist immer so. Um 23.59 an Tag X ist man noch 17 und ist sehr limitiert in den Sachen, die man tun kann - eine Minute später ist man vor dem Gesetz ein Erwachsener.

Und wie oft wird ein 18jähriger nach Erwachsenenstrafrecht verknackt?

Lazarus
09-03-2016, 21:27
Und wie oft wird ein 18jähriger nach Erwachsenenstrafrecht verknackt?

In Deutschland so gut wie keiner, weil die Gerichte in 99% der Fälle Jugendstrafrecht anwenden. Das gehört endlich für Volljährige abgeschafft

Django78
09-03-2016, 21:27
In Deutschland so gut wie keiner, weil die Gerichte in 99% der Fälle Jugendstrafrecht anwenden. Das gehört endlich für Volljährige abgeschafft

Amen, Bruder

MarkenMusik-Fan
09-03-2016, 22:15
In Deutschland so gut wie keiner, weil die Gerichte in 99% der Fälle Jugendstrafrecht anwenden. Das gehört endlich für Volljährige abgeschafft

:d:

Lunchen07
09-03-2016, 23:27
Es gibt so viele (psychiatrische) Gründe, aus denen der Junge das getan haben könnte. Daher finde ich es gut, dass er nun in der Forensik/Psychiatrie begutachtet wird. Bei eventuellen psychischen Erkrankungen als Ursache für ein Verbrechen wird bei Erwachsenen genau dasselbe getan.

SnakeX
10-03-2016, 00:22
strafmündigkeit spielt doch in dem Fall keine Rolle. mir reicht es aus wenn man strafunmündige, aggressive Kinder, die andere mit irgendwelchen Gegenständen auf den Kopf schlagen, in die geschlossene Psychiatrie einweist und solange dort drin lässt und beobachtet, bis man relativ sicher sein kann, dass man sie wieder auf ihre Mitmenschen loslassen kann.
ist ja keine Strafe.

Lieb-Ellchen
10-03-2016, 07:32
Aus aktuellem Anlass könnte die Diskussion um die Strafmündigkeit mal wieder aufflammen ...


Ich habe ehrlichgesagt noch nie verstanden, wieso man mit 13,99 Jahren noch nicht strafmündig ist, sondern erst ab dem 14. Geburtstag ...

In erster Linie ist es natürlich ein großes menschliches Drama im konkreten Fall. Wenn sich alles so abgespielt hat, wie es sich abzeichnet, wird der Täter komplett straffrei davonkommen.

Also willst du Rache? Wem nutzt sie?

Was würde eine frühere Strafmündigkeit ändern? Was hätte sie im konkreten Fall geändert?

Gar nichts. Daher ist die Diskussion unsinnig.

Willipruefer
10-03-2016, 07:48
Also willst du Rache? Wem nutzt sie?

Was würde eine frühere Strafmündigkeit ändern? Was hätte sie im konkreten Fall geändert?

Gar nichts. Daher ist die Diskussion unsinnig.

Wenn man deinen Gedanken weiterspinnt, könnte man auch der Ansicht sein, daß Strafe ganz allgemein unsinnig sei. Wenn also eine frühere Strafmündigkeit bei Jugendlichen eine Straftat nicht verhindern kann, dann doch wohl auch nicht die Strafandrohung für die Tat eines Erwachsenen.

Dennoch denke ich, daß ein Täter, auch wenn er noch jugendlich ist, für seine Tat verantwortlich ist und dem Aspekt der Sühne nähergerückt werden sollte. Wir sind ein Gemeinwesen und Menschen müssen sich an Regeln halten, wenn dieses Gemeinwesen so halbwegs funktionieren soll. Das können Kinder und Jugendliche gar nicht früh genug lernen. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.

Lieb-Ellchen
10-03-2016, 09:00
Wenn man deinen Gedanken weiterspinnt, könnte man auch der Ansicht sein, daß Strafe ganz allgemein unsinnig sei. Wenn also eine frühere Strafmündigkeit bei Jugendlichen eine Straftat nicht verhindern kann, dann doch wohl auch nicht die Strafandrohung für die Tat eines Erwachsenen.

Dennoch denke ich, daß ein Täter, auch wenn er noch jugendlich ist, für seine Tat verantwortlich ist und dem Aspekt der Sühne nähergerückt werden sollte. Wir sind ein Gemeinwesen und Menschen müssen sich an Regeln halten, wenn dieses Gemeinwesen so halbwegs funktionieren soll. Das können Kinder und Jugendliche gar nicht früh genug lernen. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.

Das ist halt deine Art des Weiterspinnens. Ich bin nicht der Ansicht, dass Strafen allgemein unsinnig wären.

RAPtile
10-03-2016, 09:29
???

schonmal was von Jugendstrafrecht gehört ? Das geht heute von 14-18... warum soll es nicht von 12-18 gehen können ?

Ich denke mal, dass die Entwicklungsunterschiede der 12-Jährigen deutlich höher ist als die der 14-Jährigen.

Also wieso um 2 Jahre herabsetzen, wenn es 1 Jahr auch täte?

Willipruefer
10-03-2016, 09:50
Das ist halt deine Art des Weiterspinnens. Ich bin nicht der Ansicht, dass Strafen allgemein unsinnig wären.

Ich doch auch nicht. Wurde das in meinem Beitrag nicht genug deutlich?

Nosferata
10-03-2016, 10:47
Ich bin dafür, dass jeder Einzelfall seeehr seeehr differenziert betrachtet wird!
Bei manchen stimmt im Gehirn was nicht, bei anderen in der Entwicklung.
Aber für irgendeine Art von Strafe oder Konsequenz bin ich auf jeden Fall.
Niemand, und sei er noch so jung, sollte ohne Strafe ausgehen dürfen. Dann wird auch minderjährigen Dieben kein Vorschub geleistet. Die Strafe sollte altersgemäß sein und mit der Tat zu tun haben (wenn möglich).
Und bei Wiederholungstätern, die meinen, sie kämen ja immer milde davon, sollte man dann jeweils die Zügel straffer anziehen.

Edelstahl
10-03-2016, 11:53
Von wann ist denn diese Gesetzesgebung?

Lisa Simpson
10-03-2016, 12:07
Von wann ist denn diese Gesetzesgebung?

Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes vom 1. Oktober 1953 hob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre (war zwischenzeitlich wieder 12 Jahre).

Edelstahl
10-03-2016, 12:12
Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes vom 1. Oktober 1953 hob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre (war zwischenzeitlich wieder 12 Jahre).

Danke.

Tjo, das erklärt dann für mich auch eigentlich schon alles.
Ich bin Jahrgang 75, und damals waren das auch noch wirklich "Raufereien". Eine Blutige Nase war damals schon viel.

Die gesellschaftliche Entwicklung(in dem Fall "Verrohung") macht natürlich auch nicht vor den Kindern halt.
Deshalb wäre für mich eine Änderung bzw. Anpassung der Gesetzeslage notwendig.


Edit: Gibt meiner Meinung nach leider noch zu viele blauäugige Richter etc., die Auseinandersetzungen unter Kindern/Jugendlichen als "Rauferei" verstehen(wollen).
Entsprechend sind dann die Urteile.

Nosferata
10-03-2016, 12:48
kriminielle Kinder (http://www.wissenschaft.de/archiv/-/journal_content/56/12054/1549228/Kriminelle-Kinder---immer-%C3%B6fter,-immer-fr%C3%BCher/)


Im Jahr 1975 mussten nahezu alle Dreijährigen der neuseeländischen Hafenstadt Dunedin zu einer psychologischen Untersuchung, deren prophetische Kraft niemand ahnen konnte. Die Aufgaben waren harmlos. Die Kleinen sollten beispielsweise sagen, was sie auf Bildern sahen, und zeigen, wie geschickt sie sich bewegen konnten. Anschließend beurteilten die Psychologen die Knirpse: Reagierten sie übermäßig empfindlich? Benahmen sie sich aggressiv? Verhielten sie sich freundlich? Wirkten sie gleichgültig? Die Wissenschaftler hatten die Kinder vorher nie gesehen, sie verließen sich allein auf ihre Eindrücke aus dem anderthalbstündigen Test. Ihr Urteil erwies sich als hellsichtig.

Das zeigte sich, als die Forscher den weiteren Lebensweg der 3000 Kinder verfolgten. Dazu mussten sie sie in späteren Jahren auf drei Kontinenten wieder aufspüren. Selbst mit 21 Jahren kamen noch über 97 Prozent zu den aufwendigen Nachuntersuchungen.
.......

Es gibt Menschen, die wenig Mitgefühl für andere aufbringen, sie manipulieren, schlagen und manchmal töten, aber keine Reue spüren. Das Diagnose-Handbuch der Weltgesundheitsorganisation bescheinigt ihnen eine sogenannte Dissoziale Persönlichkeitsstörung, andere Forscher verwenden den griffigeren Begriff „Psychopath". Der kanadische Psychologieprofessor Robert Hare macht Psychopathen für über die Hälfte aller schweren Verbrechen verantwortlich.

Hierzulande ist die Erforschung von Psychopathen wegen der scheinbaren Nähe zur von den Nazis propagierten Idee des geborenen Verbrechers wenig beliebt. Daher wurde die Frage, wie aggressives und dissoziales Verhalten entsteht, im deutschen Sprachraum „erschreckend wenig bearbeitet", so ein Team der Universität Köln um den Jugendpsychiater Gerd Lehmkuhl.

......

Voltaire
10-03-2016, 13:44
Vielleicht ist ja der richtige Weg, dass man die Strafmündigkeit drastisch heruntersetzt, aber zuerst einmal die grundsätzliche Handlungsreife des Kindes feststellen muss, bevor man an die eigentliche Verhandlung geht.

Lisa hat völlig recht, dass man Schlägereien nicht kriminalisieren soll.
Auf der anderen Seite können wir uns auch nicht verarschen lassen, dass 13 Jährige zu organisierten Straftaten geschickt werden, weil sie keine Bestrafung zu befürchten haben.
Natürlich muss bedacht werden, dass ein Jugendlicher sein Handeln noch nicht voll verantworten kann, aber andererseits muss man die Gesellschaft durchaus auch vor jugendlichen Wiederholungs- oder Gewalttätern schützen.
Der entscheidende Unterschied ist ja oft die fatale Handlung aus der Situation heraus im Gegensatz zum Vorsatz.
Im ersten Fall billige ich dem Jugendlichen eine sehr weit gefasste Nachsicht zu, im zweiten Fall nur im Ausnahmefall.

Lisa Simpson
10-03-2016, 20:08
Ich doch auch nicht. Wurde das in meinem Beitrag nicht genug deutlich?




Und du meinst, so ´nem 13-Jährigen, dem wird im Knast was beigebracht, was irgendwie förderlich ist?

Ich habe Willis Post schon so verstanden, dass dem kindlichen/jugendlichen Straftäter mit merklichen Konsequenzen begegnet werden müsse.

Das Gefängnis ist für solche Extremfälle wie das Erschlagen eines Freundes als 13jähriger nicht der richtige Ort. Da ist aus meiner Sicht eher die Psychatrie die bessere Wahl.

Zur "Wirtschaftskriminalität":

Ich greife noch mal ein theoretisches Beispiel auf.

Eine 14jährige, die einmal einen Lippenstift klaut, würde ich weder zu 30 Sozialstunden verdonnern noch zu Arrest. Verkaufspreis + Kosten der Anzeigeerstattung und gut ist.
Sollte die 14jährige öfter und regelmäßig klauen, eine saftige Geldstrafe oben drauf (ich denke beim 3. Erwischen ab 800 Euro aufwärts.) DAS tut weh.
Nix mit sozialer Arbeit, wo man kaum auftauchen muss, nix mit Bewährung, die wenig kontrolliert wird und am Ende - ha! sowieso unter dem Erziehungsaspekt behandelt wird.
So.

Voltaire
11-03-2016, 12:53
Ich habe lange in einer Einrichtung gearbeitet, die Sozialdienstleistende hatte.
Aus dieser Erfahrung bin ich ein großer Fan davon. Bei den meisten hatte es den Effekt, dass sie gefühlt haben, der Gesellschaft etwas zurückgeben zu müssen und Zeit hatten, dies zu reflektieren. Einer ist nach Ableistung seiner Stunden sogar geblieben.
Wir sind übrigens alle davon ausgegangen, dass wenn jemand die abgeleisteten Stunden von uns nicht minutiös bestätigt bekommt, den Richter mit verdammt schlechter Laune wiedersehen würde.


Allerdings waren das auch andere Zeiten. Das war die Gesellschaft noch ein Wert für sich und es gab auch mehr persönliches Schuldempfinden. Ich bin mir nicht sicher, ob das mit den heutigen Jugendlichen und vor allem deren Eltern noch ginge. Vielleicht wäre heute bei Dienstantritt schon der Rechtsanwalt dabei, der den sozialen Betrieb als erstes Mal wegen unzumutbarer Arbeitskleidung verklagt.

Lisa Simpson
11-03-2016, 13:52
Mal abgesehen davon, dass mir nicht klar ist, woher immer alle so genau wissen, dass man zu den Sozialstunden "kaum auftauchen" muss und ähnliches, tut die Geldstrafe usw. der 14 Jährigen, die im Zweifel weder eigenes Einkommen noch Vermögen hat, mit Sicherheit sehr viel weniger weh, als wenn sie ihre Freizeit mit Arbeiten verbringen muss, auf die sie keinen Bock hat (bei denen sie aber vielleicht noch was lernt).

Der Punkt ist doch, dass bei Kindern eine Strafe im Sinne von "Sühne" wenig bringen wird (es sei denn, man begreift die "Sühne" als Wiedergutmachung => z.B. Arbeitsstunden in dem Laden, in dem man geklaut hat. Was aber eben auch nur wieder mit entsprechender Begleitung geht und wenn "das Opfer" das will).
Es geht um "Erziehung", etwas, was das Strafrecht nur sehr eingeschränkt leisten kann, dafür sind einfach andere Stellen berufen, von der Erziehungsberatung über das Jugendamt bis hin zur Kinder- und Jugendpsychiatrie.


Da haben wir eine völlig unterschiedliche Sicht auf die Dinge.

Du meinst, dass der Erziehungsfaktor auch bei Wiederholungstätern noch wirkt. Ich nicht. Wer mehmals wissentlich Straftaten begeht - und klauen gehört dazu - wird wohl kaum durch 6 Stunden im Altenheim (die er wahrscheinlich gegen seinen Willen abarbeiten muss) zur großen Einsicht gelangen. Das glaube ich einfach nicht.

Das Strafrecht soll keine Erziehung leisten. Dafür sind die Eltern verantwortlich.

Mausophon
11-03-2016, 14:23
...
Das Strafrecht soll keine Erziehung leisten. Dafür sind die Eltern verantwortlich.

Wenn Jugendliche straffällig werden, ist das kein sicheres Zeichen, aber doch immerhin ein Indiz dafür dass die Erziehung durch die Eltern nicht das bewirkt hat, was sie bewirken sollte. Das kann im einzelnen viele Gründe haben. Im Extremfall sind die Eltern erziehungsunfähig.
Welchen Sinn macht es, auf ihre Verantwortung zu verweisen? Der Umgang mit Straftaten Jugendlicher ist und bleibt ein gesellschaftliches Problem.

Will.Hunting
11-03-2016, 14:39
Das Strafrecht soll keine Erziehung leisten. Dafür sind die Eltern verantwortlich.

Ich würde es begrüßen, wenn auch die Eltern viel empfindlicher für die Straftaten ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen würden. Für Eltern sollte es nicht so einfach sein, ihre Kinder ohne Erziehung und ohne die Vermittlung grundlegender Werte aufwachsen zu lassen. Wer dabei versagt, sollte letztlich auch primär die Konsequenzen zu tragen haben.

Nosferata
11-03-2016, 14:42
Rischtisch!!
Eltern haften für ihre Kinder.
http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/boese/n038.gif

Nosferata
11-03-2016, 14:49
Bis ins letzte Fingerglied...


Eltern gibt's nur 1 x. :ja:
Nix mit Vendetta. :nein:

Lisa Simpson
11-03-2016, 14:54
Ich würde es begrüßen, wenn auch die Eltern viel empfindlicher für die Straftaten ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen würden. Für Eltern sollte es nicht so einfach sein, ihre Kinder ohne Erziehung und ohne die Vermittlung grundlegender Werte aufwachsen zu lassen. Wer dabei versagt, sollte letztlich auch primär die Konsequenzen zu tragen haben.

Ja und da greift (traurigerweise) auch mein böser Vorschlag mit der Geldstrafe. Wenn es ans Geldsäckel der Eltern geht, dann ist nämlich die Heulerei groß. Und dann fangen im besten Fall mal an, drüber nachzudenken, wo sie versagt haben. Und ziehen hoffentlich daraus ihre Konsequenzen.

Der Umgang mit Jugendstraftaten ist schwierig. Für uns in unserer Jugendt war Ladendiebstahl wirklich eine Straftat, mit Eintrag ins Führungszeugnis etc. Da wäre schon einfach ein schwarzer Fleck auf der Weste gewesen.

Da sich die Fälle aber heutzutage häufen, es zwar zur Anzeige kommt, aber wegen Nichtigkeit fallengelassen wird - wo werden da noch Grenzen gesetzt?

Vespertine
11-03-2016, 14:56
Ja und da greift (traurigerweise) auch mein böser Vorschlag mit der Geldstrafe. Wenn es ans Geldsäckel der Eltern geht, dann ist nämlich die Heulerei groß. Und dann fangen im besten Fall mal an, drüber nachzudenken, wo sie versagt haben. Und ziehen hoffentlich daraus ihre Konsequenzen.

das finde ich gut :D

Nosferata
11-03-2016, 14:58
Ja, nur: wenn die Eltern nicht erziehungsfähig sind, und deshalb die Kinder straffällig werden, waren ja schon die Großeltern offenbar nicht erziehungsfähig, sonst hätten sie ja ihre Kinder zu erziehungsfähigen Eltern erzogen.

Ich finde, die sollen auch mit in den Knast. :sumo:

Es gibt eine Verjährungsfrist.
Und alte gebrechliche Menschen kommen nicht mehr in den Knast. Das hat so manchen Alt-Nazi bewahrt...
http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/boese/e045.gif

Nosferata
11-03-2016, 15:05
Oh, bei dem Fall des 13-Jährigen wären sie ggf. drann. Mord verjährt nicht.

Ich denke, das war Totschlag.
Mord setzt hinterrückse Planung voraus.

Mausophon
11-03-2016, 15:12
Ich denke, das war Totschlag.
Mord setzt hinterrückse Planung voraus.

Nein.

Mausophon
11-03-2016, 15:13
...
Der Umgang mit Jugendstraftaten ist schwierig. Für uns in unserer Jugendt war Ladendiebstahl wirklich eine Straftat, mit Eintrag ins Führungszeugnis etc. Da wäre schon einfach ein schwarzer Fleck auf der Weste gewesen.

Da sich die Fälle aber heutzutage häufen, es zwar zur Anzeige kommt, aber wegen Nichtigkeit fallengelassen wird - wo werden da noch Grenzen gesetzt?

Wie alt bis du? 100? Auf welche Strafrechtsreform beziehst du dich?

Nosferata
11-03-2016, 15:14
Doch.
:schmoll:

Lisa Simpson
11-03-2016, 15:16
Das heisst, Du meinst auch, die Geldstrafe sollte die Eltern treffen, sprich, die Eltern werden für eine Tat Ihres KIndes verurteilt?

Wenn es der jugendliche Straftäter nicht aus eigener Tasche bezahlen kann: Ja.

Wie gesagt, als Wiederholungstäter, der vorher schon mal die gelbe Karte gesehen haben sollte.

Würdest Du lieber den Geschädigten (Ladeninhaber) auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen lassen und den Staat auf den Justizkosten?



Nochmal die Frage: woher kommt diese Einschätzung?

Ach, lies doch mal da:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gangsterlaeufer/203562/zahlen-und-fakten?p=all

Und: Dieser Artikel (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687728.html) ist, halt dich fest, von 1992. Ist es besser geworden?

Mausophon
11-03-2016, 15:20
Doch.
:schmoll:

Wenn du gut erzogen wärst, würdest du nicht schmollen, sondern dich bilden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Lisa Simpson
11-03-2016, 15:21
Wie alt bis du? 100? Auf welche Strafrechtsreform beziehst du dich?

Ich beziehe mich auf gar keine Strafrechtsreform.

Eine Mitazubine wurde im Jahr 1991 beim ersten Klauen erwischt (Kosmetik, haha, im Wert von unter 20 DM), wurde angezeigt, musste zur Polizei dackeln, verhört, und hatte danach einen Eintrag im Führungszeugnis. Mit 17 Jahren.

Mausophon
11-03-2016, 15:22
Wenn es der jugendliche Straftäter nicht aus eigener Tasche bezahlen kann: Ja.

Wie gesagt, als Wiederholungstäter, der vorher schon mal die gelbe Karte gesehen haben sollte.

Würdest Du lieber den Geschädigten (Ladeninhaber) auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen lassen und den Staat auf den Justizkosten?



Ach, lies doch mal da:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gangsterlaeufer/203562/zahlen-und-fakten?p=all

Und: Dieser Artikel (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687728.html) ist, halt dich fest, von 1992. Ist es besser geworden?

Gelesen:
"Über kriminelle Jugendliche wurde und wird zu allen Zeiten geklagt. Die wohl schönste poetische Ausdrucksform dieser Klage hat vor 400 Jahren Shakespeare gefunden: "Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig, oder die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit: Denn dazwischen ist nichts, als den Dirnen Kinder schaffen, die Alten ärgern, stehlen, balgen.""

:idee:

Lisa Simpson
11-03-2016, 15:23
Ich kann da nichts dazu finden, dass Ladendiebstahl nicht mehr verfolgt würde.

Allerdings einen ganzen Absatz dazu, dass frühes "Wegsperren" nichts hilft.

Dunkelziffer ...

Vom Wegsperren halte ich auch nichts, wie ich bereits mehrfach geschrieben habe.

Und da ich dir auf deine Frage geantwortet habe, könntest Du so freundlich sein, mir meine zu beantworten.

Mausophon
11-03-2016, 15:24
Ich kann da nichts dazu finden, dass Ladendiebstahl nicht mehr verfolgt würde.

Allerdings einen ganzen Absatz dazu, dass frühes "Wegsperren" nichts hilft.

...Und das Fazit in Lisas verlinktem Artikel lautet:
"Welche der verschiedenen Messinstrumente auch immer gewählt werden – sie zeigen, dass Jugendkriminalität in ihren leichten Formen ubiquitär ist, dass sie bagatellhaft und vor allem episodenhaft ist. Einen empirischen Beleg gibt es weder für eine zunehmende Brutalisierung noch für eine Zunahme des Anteils der Mehrfachtäter. Vor allem zeigen die vorliegenden Zahlen, dass für eine Dramatisierung der Jugendkriminalität und für eine Verschärfung des Strafrechts kein Anlass besteht. "

Lisa Simpson
11-03-2016, 15:29
...Und das Fazit in Lisas verlinktem Artikel lautet:
"Welche der verschiedenen Messinstrumente auch immer gewählt werden – sie zeigen, dass Jugendkriminalität in ihren leichten Formen ubiquitär ist, dass sie bagatellhaft und vor allem episodenhaft ist. Einen empirischen Beleg gibt es weder für eine zunehmende Brutalisierung noch für eine Zunahme des Anteils der Mehrfachtäter. Vor allem zeigen die vorliegenden Zahlen, dass für eine Dramatisierung der Jugendkriminalität und für eine Verschärfung des Strafrechts kein Anlass besteht. "

Na, wenn das alles so normal und gleichbleibend und vor allem bagatellhaft ist, dann kann man alles auch so lassen :d:

Und die Geschädigten finden das bestimmt auch ganz spitze.

Nosferata
11-03-2016, 15:30
Ist da auch was mit der Erziehung falsch gelaufen?

NEIN
http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/e076.gif
Ich hab das so aus seriösen Medien gelernt!

Nosferata
11-03-2016, 15:34
Wenn du gut erzogen wärst, würdest du nicht schmollen, sondern dich bilden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Siehste!
http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/c014.gif


§ 211
Mord
.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


Jetzt hab ich dich mit deinen eigenen "Waffeln" geschlagen!

Ich glaube nicht, dass der 13jährige den anderen 13jährigen mit Vorsatz angegriffen hat. Das hat sich irgendwann im Laufe des Spiels, des Tages, eines Streits etc. pp. so ergeben. Er konnte sich nicht beherrschen und hat im Affekt zugehauen. Da steckt keine Planung dahinter!

Mausophon
11-03-2016, 15:45
Siehste!
http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/c014.gif


Jetzt hab ich dich mit deinen eigenen "Waffeln" geschlagen!

Ich glaube nicht, dass der 13jährige den anderen 13jährigen mit Vorsatz angegriffen hat. Das hat sich irgendwann im Laufe des Spiels, des Tages, eines Streits etc. pp. so ergeben. Er konnte sich nicht beherrschen und hat im Affekt zugehauen. Da steckt keine Planung dahinter!

Nein, denn du überliest jeweils die Konjunktion "oder".
"Heimtückisch" bedeutet zudem unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit und bezieht sich auf die Begehungsweise. Beispiel: Der prügelnde Gatte A pennt auf der Couch. Seine Ehefrau O brutzelt in der Küche. Als sie ihn schnarchen sieht, beschließt sie, ihm die Bratpfanne über den Kopf zu ziehen. Sie nimmt dabei seinen Tod in Kauf. A versieht sich keines Angriffs und stirbt an den Folgen des Schlags. Da steckt auch keine Planung dahinter. Trotzdem ist das Merkmal der Heimtücke erfüllt.

Wer willentlich schlägt, hat auch Vorsatz, selbst wenn keine längere Planung dahintersteckt. Du vewechelst Vorsatz, Absicht, Planung und Merkmale der Begehungsweise.

Mausophon
11-03-2016, 15:56
Ich beziehe mich auf gar keine Strafrechtsreform.

Eine Mitazubine wurde im Jahr 1991 beim ersten Klauen erwischt (Kosmetik, haha, im Wert von unter 20 DM), wurde angezeigt, musste zur Polizei dackeln, verhört, und hatte danach einen Eintrag im Führungszeugnis. Mit 17 Jahren.


Damals gab es bereits das Erziehungsregister.
Es ist höchst bemerkenswert dass, ein erstmaliger Bagatelldiebstahl nicht mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln geahndet wurde, sondern mit einer Jugendstrafe. Nur dann kann er nämlich ins "normale" Führungszeugnis gelangt sein.

Lisa Simpson
11-03-2016, 16:14
Damals gab es bereits das Erziehungsregister.
Es ist höchst bemerkenswert dass, ein erstmaliger Bagatelldiebstahl nicht mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln geahndet wurde, sondern mit einer Jugendstrafe. Nur dann kann er nämlich ins "normale" Führungszeugnis gelangt sein.

Tja, wurde es nicht. Vielleicht hat sie auch der Polizist angeschwindelt :nixweiss:


______________________

Lustiges aus Wikipedia:


Aufgrund der Tatsache, dass Ladendiebstahl häufig auftritt, der Schaden zumeist gering und die Beweislage klar ist, wird immer wieder die Möglichkeit diskutiert, den Ladendiebstahl aus dem Bereich der Straftaten herauszunehmen und nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Hierfür spricht die damit verbundene mögliche Entlastung der Justiz. Andererseits ist so die erforderliche härtere Bestrafung von Wiederholungstätern nicht sichergestellt und beinhaltet eine Bagatellisierung des Unrechts.

Nosferata
11-03-2016, 18:20
Nein, denn du überliest jeweils die Konjunktion "oder".
"Heimtückisch" bedeutet zudem unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit und bezieht sich auf die Begehungsweise. Beispiel: Der prügelnde Gatte A pennt auf der Couch. Seine Ehefrau O brutzelt in der Küche. Als sie ihn schnarchen sieht, beschließt sie, ihm die Bratpfanne über den Kopf zu ziehen. Sie nimmt dabei seinen Tod in Kauf. A versieht sich keines Angriffs und stirbt an den Folgen des Schlags. Da steckt auch keine Planung dahinter. Trotzdem ist das Merkmal der Heimtücke erfüllt.

Wer willentlich schlägt, hat auch Vorsatz, selbst wenn keine längere Planung dahintersteckt. Du vewechelst Vorsatz, Absicht, Planung und Merkmale der Begehungsweise.
Natürlich hatte die Frau dann einen Vorsatz. Ein Schlafender kann sie ja kaum provoziert haben. Da is nix mit Affekt.

Mausophon
11-03-2016, 18:42
Seufz. Naürlich handelte sie mit Vorsatz. So wie ich den Fall geschildert habe, ist sie eine Mörderin.
Absicht ist aber nur eine Form des Vorsatzes. Und Planung ist wieder etwas anderes.
Beides ist in meinem Beispiel nicht gegeben.

Um einen Mord zu begehen, muss weder Absicht noch Planung vorliegen
Es reicht, wenn der Täter den Taterfolg nur billigend in Kauf nimmt. Auch das ist Vorsatz.
Absicht ist, wenn es ihm gerade auf den Taterfolge, hier: die Tötung ankommt. Eine weitere Form ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

Nosferata
11-03-2016, 18:48
Und du willst einem 13jährigen diese Absicht unterstellen?
Das er schon früh beim Aufstehen vorhatte, heute seinen Kumpel zu erschlagen?

Mausophon
11-03-2016, 19:23
Und du willst einem 13jährigen diese Absicht unterstellen?
Das er schon früh beim Aufstehen vorhatte, heute seinen Kumpel zu erschlagen?

:confused: Was ist los?
Ich habe mich mit keinem Wort auf den Fall des 13-Jährigen bezogen.
Ich erklärte lediglich die Begriffe "Vorsatz" und "Absicht".

Nosferata
11-03-2016, 19:26
Aber ich.
Siehe 15.00 und 15.05 Uhr.
Daraus entsprang doch die Diskussion.

Nosferata
11-03-2016, 19:27
Absicht und Vorsatz ist trotzdem dasselbe.

Mausophon
11-03-2016, 19:50
Absicht und Vorsatz ist trotzdem dasselbe.

Allenfalls im grob-umgangssprachlichen Sinne. Im strafrechtlichen Sinne wird da unterschieden. Billigendes Inkaufnehmen z.B. ist, wie gesagt, auch Vorsatz. Absicht ist nicht das gleiche.

Mausophon
11-03-2016, 23:27
Aber ich.
Siehe 15.00 und 15.05 Uhr.
Daraus entsprang doch die Diskussion.

Da hast du außerdem behauptet, das Mord "hinterrückse" Planung voraussetze und später in Posting Nr. 71 auf zwei unterschiedliche Mordmerkmale verwiesen.

Warum glaubst du, die Motive des 13-Jährigen zu kennen?

Und, soweit es mögliche Heimtücke betrifft: Die knüpft an die Begehungsweise an. Du kannst doch nicht wissen, ob der später Getötete arg- und wehrlos war und ob der Täter das ausgenutzt hat.

Lieb-Ellchen
12-03-2016, 13:01
Ich würde es begrüßen, wenn auch die Eltern viel empfindlicher für die Straftaten ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen würden. Für Eltern sollte es nicht so einfach sein, ihre Kinder ohne Erziehung und ohne die Vermittlung grundlegender Werte aufwachsen zu lassen. Wer dabei versagt, sollte letztlich auch primär die Konsequenzen zu tragen haben.

Und wie soll das in der Praxis aussehen? Nach dem Motto "Kind ist kriminell also ist es falsch erzogen?"
Da könnte man ja auch gleich die Kindergärtnerin oder Lehrer mit in die Haftung nehmen.

Proteus
12-03-2016, 13:36
Im Falle des 13 jährigen (und ähnlichen Fällen) frage ich mich ehrlich gesagt, wie es mit Schulbildung und Sozialisierung weiter verlaufen soll.

Ich kann mir kaum, vorstellen dass eine normale Schule einen Mörder/Totschläger freiwillig aufnehmen will, sofern sie nicht vom Gesetzgeber dazu verdonnert werden können ... und denke mir dass Eltern Sturm dagegen laufen werden, wenn sie erfahren dass ein Mörder/Totschläger in ihre Klasse/Schule aufgenommen wird.
Genausowenig wie ich mir vorstellen kann, dass Eltern ihren Kindern erlauben würden, mit ihm zu spielen.

(was wiederum auch die Frage nach Identitätsschutz aufwirft ... in wie weit wird die Identität eines Minderjährigen geschützt, welcher einen Mord/Totschlag begangen hat (aber aufgrund des Alters nicht verurteilt werden kann) ... und in wieweit ist der Staat (im Interesse der anderen Kinder und ihrer Eltern) verpflichtet, vor der Aufnahme des Kindes an eine neue Schule, der Schule (und den Eltern der dort unterrichteten Kinder) zu offenbaren, welche Vergangenheit das Kind hat)

sinead_morrigan
12-03-2016, 13:54
Bei Thompson/Venables war es so, dass sie (mehrfach) neue Identitäten bekamen.

Will.Hunting
12-03-2016, 14:08
Und wie soll das in der Praxis aussehen? Nach dem Motto "Kind ist kriminell also ist es falsch erzogen?"
Da könnte man ja auch gleich die Kindergärtnerin oder Lehrer mit in die Haftung nehmen.

Wer sich auf eine Elternschaft einlässt, sollte sich bewusst sein, welcher besonderen Verantwortung er sich damit gleichzeitig stellt. Diese Verantwortung für das Kind und bis zu einem gewissen Alter auch für dessen Tun ist für mich in keinster Weise vergleichbar mit der Verantwortung, die etwa ein Lehrer oder ein Erzieher im Kinder für die ihm anvertrauten Kinder zu übernehmen hat.

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wie einfach es sich einige hier machen, die lieber einem Kind/Jugendlichen niedere Beweggründe und Heimtücke unterstellen, statt zu hinterfragen, was da eigentlich los ist und wie es überhaupt dazu kommen konnte. Natürlich gehört ein solcher Fall sytematisch untersucht und analysiert. Aber wenn ein Kind/Jugendlicher in einer solchen Art auffällig wir, sollte es primär mal darum gehen, ihm zu helfen und Unterstützung an die Hand zu geben, und nicht darum, zu bestrafen. Erklären sollten sich in einem solchen Fall primär Erwachsene müssen, und dabei ganz sicher nicht zuletzt die Eltern.

Eisperlchen
12-03-2016, 16:59
Im Falle des 13 jährigen (und ähnlichen Fällen) frage ich mich ehrlich gesagt, wie es mit Schulbildung und Sozialisierung weiter verlaufen soll.

Ich kann mir kaum, vorstellen dass eine normale Schule einen Mörder/Totschläger freiwillig aufnehmen will, sofern sie nicht vom Gesetzgeber dazu verdonnert werden können ... und denke mir dass Eltern Sturm dagegen laufen werden, wenn sie erfahren dass ein Mörder/Totschläger in ihre Klasse/Schule aufgenommen wird.
Genausowenig wie ich mir vorstellen kann, dass Eltern ihren Kindern erlauben würden, mit ihm zu spielen.

(was wiederum auch die Frage nach Identitätsschutz aufwirft ... in wie weit wird die Identität eines Minderjährigen geschützt, welcher einen Mord/Totschlag begangen hat (aber aufgrund des Alters nicht verurteilt werden kann) ... und in wieweit ist der Staat (im Interesse der anderen Kinder und ihrer Eltern) verpflichtet, vor der Aufnahme des Kindes an eine neue Schule, der Schule (und den Eltern der dort unterrichteten Kinder) zu offenbaren, welche Vergangenheit das Kind hat)

Es gibt u.a. Einrichtungen ( stationäre Erziehungshilfen ) , in denen dann natürlich auch Schulunterricht angeboten wird .

Mausophon
12-03-2016, 19:59
Ich würde es begrüßen, wenn auch die Eltern viel empfindlicher für die Straftaten ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen würden. Für Eltern sollte es nicht so einfach sein, ihre Kinder ohne Erziehung und ohne die Vermittlung grundlegender Werte aufwachsen zu lassen. Wer dabei versagt, sollte letztlich auch primär die Konsequenzen zu tragen haben.


Ja, nur: wenn die Eltern nicht erziehungsfähig sind, und deshalb die Kinder straffällig werden, waren ja schon die Großeltern offenbar nicht erziehungsfähig, sonst hätten sie ja ihre Kinder zu erziehungsfähigen Eltern erzogen.

Ich finde, die sollen auch mit in den Knast. :sumo:


Wer sich auf eine Elternschaft einlässt, sollte sich bewusst sein, welcher besonderen Verantwortung er sich damit gleichzeitig stellt. Diese Verantwortung für das Kind und bis zu einem gewissen Alter auch für dessen Tun ist für mich in keinster Weise vergleichbar mit der Verantwortung, die etwa ein Lehrer oder ein Erzieher im Kinder für die ihm anvertrauten Kinder zu übernehmen hat.

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wie einfach es sich einige hier machen, die lieber einem Kind/Jugendlichen niedere Beweggründe und Heimtücke unterstellen, statt zu hinterfragen, was da eigentlich los ist und wie es überhaupt dazu kommen konnte. Natürlich gehört ein solcher Fall sytematisch untersucht und analysiert. Aber wenn ein Kind/Jugendlicher in einer solchen Art auffällig wir, sollte es primär mal darum gehen, ihm zu helfen und Unterstützung an die Hand zu geben, und nicht darum, zu bestrafen. Erklären sollten sich in einem solchen Fall primär Erwachsene müssen, und dabei ganz sicher nicht zuletzt die Eltern.


Wie wäre es, wenn du dich inhaltlich auf tirets scherzhaft formulierten, in der Sache jedoch durchaus beachtlichen Einwand einließest?

Und dir die Mühe machtest, die Beiträge, auf die du dich beziehst, zu lesen?
In der Unterhaltung zwischen Nosferata und mir ging es u.a. um Heimtücke. Ich habe einige juristische Begriffe wie eben "Heimtücke" allgemein erklärt, weil in den Beiträgen von Nosferata diesbzüglich mehrere Missverständnisse auftauchen. Niemand unterstellt dem 13-Jährigen hier Heimtücke oder niedere Beweggründe. Ich habe sogar ausdrücklich darauf verwiesen, dass Aussagen und Muitmaßungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen irgendwelche Tatumstände, des Motivs usw. völlig haltlos sind, weil darüber nichts bekannt ist.

Lieb-Ellchen
12-03-2016, 20:42
Wer sich auf eine Elternschaft einlässt, sollte sich bewusst sein, welcher besonderen Verantwortung er sich damit gleichzeitig stellt. Diese Verantwortung für das Kind und bis zu einem gewissen Alter auch für dessen Tun ist für mich in keinster Weise vergleichbar mit der Verantwortung, die etwa ein Lehrer oder ein Erzieher im Kinder für die ihm anvertrauten Kinder zu übernehmen hat.

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wie einfach es sich einige hier machen, die lieber einem Kind/Jugendlichen niedere Beweggründe und Heimtücke unterstellen, statt zu hinterfragen, was da eigentlich los ist und wie es überhaupt dazu kommen konnte. Natürlich gehört ein solcher Fall sytematisch untersucht und analysiert. Aber wenn ein Kind/Jugendlicher in einer solchen Art auffällig wir, sollte es primär mal darum gehen, ihm zu helfen und Unterstützung an die Hand zu geben, und nicht darum, zu bestrafen. Erklären sollten sich in einem solchen Fall primär Erwachsene müssen, und dabei ganz sicher nicht zuletzt die Eltern.

Die Eltern wie auch das gesamte Umfeld werden sich insofern erklären, wie es zur Aufklärung des Falles, vor allem was die Persönlichkeit des Kindes als auch die möglichen Motive notwendig ist.

Aber du wolltest die Eltern zur Rechenschaft ziehen. Und da frage ich mich, nach welchen Maßstäben und natürlich auch mit welchen Gesetzen (falls es keine gibt, wie sollten die aussehen), soll das in der Praxis erfolgen.

symantec
13-03-2016, 10:07
Im Falle des 13 jährigen (und ähnlichen Fällen) frage ich mich ehrlich gesagt, wie es mit Schulbildung und Sozialisierung weiter verlaufen soll.

Ich kann mir kaum, vorstellen dass eine normale Schule einen Mörder/Totschläger freiwillig aufnehmen will, sofern sie nicht vom Gesetzgeber dazu verdonnert werden können ... und denke mir dass Eltern Sturm dagegen laufen werden, wenn sie erfahren dass ein Mörder/Totschläger in ihre Klasse/Schule aufgenommen wird.
Genausowenig wie ich mir vorstellen kann, dass Eltern ihren Kindern erlauben würden, mit ihm zu spielen.

Beruhige dich einfach mal, wer sagt denn das dieser Junge ein Mörder ist? Kann ja auch sein das das Opfer ihn gemobbt hat oder das sie sich einfach gestritten haben.

Ehrlich einen 13 jährigen als Mörder zu bezeichnen ist schon dreist und ihn dann noch ächten zu wollen ohne jedes Hintergrundwissen, da frage ich mich wie alt bist du eigentlich?

Frosch17
13-03-2016, 10:30
Beruhige dich einfach mal, wer sagt denn das dieser Junge ein Mörder ist?

Ich hab keine Ahnung, wer das sagt.


Kann ja auch sein das das Opfer ihn gemobbt hat oder das sie sich einfach gestritten haben.

Ich mag mich täuschen, aber ich glaube sowas gelesen zu haben, dass die beiden befreundet waren. Gestritten haben sie sicherlich.


Ehrlich einen 13 jährigen als Mörder zu bezeichnen ist schon dreist und ihn dann noch ächten zu wollen ohne jedes Hintergrundwissen, da frage ich mich wie alt bist du eigentlich?

Ähm, tut mir Leid, aber da steht was von Mörder/Totschläger. Da gibt es schon gewisse Unterschiede. Wobei es sich natürlich auch um eine Körperverletzung mit Todesfolge handeln könnte. Ich vermute mal, weil das Kind nicht strafmündig ist und damit kein Gerichtsverfahren stattfindet, wird das wohl nicht weiter unterschieden werden.

symantec
13-03-2016, 11:34
Ähm, tut mir Leid, aber da steht was von Mörder/Totschläger. Da gibt es schon gewisse Unterschiede. Wobei es sich natürlich auch um eine Körperverletzung mit Todesfolge handeln könnte. Ich vermute mal, weil das Kind nicht strafmündig ist und damit kein Gerichtsverfahren stattfindet, wird das wohl nicht weiter unterschieden werden.

Körperverletzung mit Todesfolge oder vielleicht auch Notwehr? Ich weiß es nicht die Polizei weiß es nicht momentan weiß das niemand. Ich wollte nur andeuten das man solche Schlüsse wie du sie gezogen hast nicht schließen sollte:tsts:

Auch wenn es kein Gerichtsverfahren geben wird so wird dieser Fall genauso wie jedes Tötungsdelikt bis ins kleinste Detail aufgeklärt, soweit es möglich ist da bin ich mir sicher.

BlackGirl
13-03-2016, 12:54
Wer sich auf eine Elternschaft einlässt, sollte sich bewusst sein, welcher besonderen Verantwortung er sich damit gleichzeitig stellt. Diese Verantwortung für das Kind und bis zu einem gewissen Alter auch für dessen Tun ist für mich in keinster Weise vergleichbar mit der Verantwortung, die etwa ein Lehrer oder ein Erzieher im Kinder für die ihm anvertrauten Kinder zu übernehmen hat.

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wie einfach es sich einige hier machen, die lieber einem Kind/Jugendlichen niedere Beweggründe und Heimtücke unterstellen, statt zu hinterfragen, was da eigentlich los ist und wie es überhaupt dazu kommen konnte. Natürlich gehört ein solcher Fall sytematisch untersucht und analysiert. Aber wenn ein Kind/Jugendlicher in einer solchen Art auffällig wir, sollte es primär mal darum gehen, ihm zu helfen und Unterstützung an die Hand zu geben, und nicht darum, zu bestrafen. Erklären sollten sich in einem solchen Fall primär Erwachsene müssen, und dabei ganz sicher nicht zuletzt die Eltern.

Sag mal, so eine ganz persönliche Frage: Hast du überhaupt Kinder? Weißt du überhaupt wie das so im Alltag ist sich 24/7 um ein Kind kümmern zu müssen?

Meines Wissen nicht.

Edelstahl
13-03-2016, 18:09
Für mich muss der Täter nicht weggesperrt werden.
Kinder im Knast machen für mich keinen Sinn.

Aber Der hat einem Gleichaltrigen mit einem Gegenstand den Schädel eingeschlagen.
Mehrfach draufgehauen, so das das Opfer daran gestorben ist.
Bei Dem läuft gewaltig was schief.

Für muss der lange lange weg in Behandlung, und wenns 10 Jahre dauert.
Und raus erst wieder wenn gefühlt 100 Gutachter sagen, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass es zu einer Wiederholung kommt.

Bei den Eltern des Täters würde ich eingehend untersuchen lassen, ob Sie ihrer Fürsorge-/Erziehungspflicht nachgekommen sind. Und ob Sie in Zukunft noch Kinder haben dürfen.
Und die Eltern tragen bitte jegwede Kosten die den Eltern des Opfers entstanden sind, und noch entstehen werden.

symantec
13-03-2016, 18:19
Für mich muss der Täter nicht weggesperrt werden.
Kinder im Knast machen für mich keinen Sinn.

Aber Der hat einem Gleichaltrigen mit einem Gegenstand den Schädel eingeschlagen.
Mehrfach draufgehauen, so das das Opfer daran gestorben ist.
Bei Dem läuft gewaltig was schief.

Für muss der lange lange weg in Behandlung, und wenns 10 Jahre dauert.
Und raus erst wieder wenn gefühlt 100 Gutachter sagen, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass es zu einer Wiederholung kommt.

Bei den Eltern des Täters würde ich eingehend untersuchen lassen, ob Sie ihrer Fürsorge-/Erziehungspflicht nachgekommen sind. Und ob Sie in Zukunft noch Kinder haben dürfen.
Und die Eltern tragen bitte jegwede Kosten die den Eltern des Opfers entstanden sind, und noch entstehen werden.

Klar in den Knast muss er nicht aber 10 Jahre weggesperrt? Klar die Eltern sind schuld und müssen alle Kosten tragen.

Du weißt doch garnicht was da wirklich passiert ist und machst hier einfach Stimmung gegen den Jugendlichen und seine Eltern. Wie kommt man darauf sowas von sich zu geben, also ich verstehe sowas nicht.

Nosferata
13-03-2016, 18:43
Für mich muss der Täter nicht weggesperrt werden.
Kinder im Knast machen für mich keinen Sinn.

Aber Der hat einem Gleichaltrigen mit einem Gegenstand den Schädel eingeschlagen.
Mehrfach draufgehauen, so das das Opfer daran gestorben ist.
Bei Dem läuft gewaltig was schief.

Für muss der lange lange weg in Behandlung, und wenns 10 Jahre dauert.
Und raus erst wieder wenn gefühlt 100 Gutachter sagen, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass es zu einer Wiederholung kommt.

Bei den Eltern des Täters würde ich eingehend untersuchen lassen, ob Sie ihrer Fürsorge-/Erziehungspflicht nachgekommen sind. Und ob Sie in Zukunft noch Kinder haben dürfen.
Und die Eltern tragen bitte jegwede Kosten die den Eltern des Opfers entstanden sind, und noch entstehen werden.
Ob sie noch Kinder haben dürfen?

Bist du noch übrig aus dem Dritten Reich?

Eisregen
13-03-2016, 18:57
Bei den Eltern des Täters würde ich eingehend untersuchen lassen, ob Sie ihrer Fürsorge-/Erziehungspflicht nachgekommen sind. Und ob Sie in Zukunft noch Kinder haben dürfen.
Und die Eltern tragen bitte jegwede Kosten die den Eltern des Opfers entstanden sind, und noch entstehen werden.

Was passiert mit dem letzten Satz, wenn die Untersuchungen zu der 100 %igen Gewissheit kommen, das die Eltern KEINE Schuld trifft und sie weder Fürsorge noch ihre Erziehungspflicht etc vernachlässigt haben ?

Edelstahl
13-03-2016, 18:58
OhHo "dritte Reich"... nicht schlecht :Popcorn:

Entspann' Dich mal.

Warum denn nicht 10 Jahre, wenn es(die Therapie) halt so lange dauert?
Der andere Kleene ist schließlich für immer tot, und (u a) seine Eltern den Rest ihres Lebens gestraft.
Das fände ich zehn Jahre nicht viel.

Ne, weiss noch keiner was genau passiert ist.
Ist für mich aber am Ende auch unerheblich.
Es gibt per se keinen Grund einem anderen Menschen mit einem "Knüppel" den Schädel einzuschlagen.
Panische Angst, Notwehr meinetwegen noch ganz vielleicht.

So jemand wie dieser Junge müssen weg und behandelt werden.



Was passiert mit dem letzten Satz, wenn die Untersuchungen zu der 100 %igen Gewissheit kommen, das die Eltern KEINE Schuld trifft und sie weder Fürsorge noch ihre Erziehungspflicht etc vernachlässigt haben ?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Sollte das dennoch so attestiert werden, sollte meiner Meinung nach der Täter selbst entsprechend bezahlen.
Bevor die Frage kommt: Meinetwegen auch erst in zwanzig Jahren. Und er kann den entstandenen Schaden monetär eh niemals ausgleichen - aber diese Verfehlung ohne Strafe auslaufen zu lassen, hielte ich für falsch.
Und da in unserer oft queren Gesellschaft vielleicht der Gedanke käme, die Eltern des Opfers wollten sich an dem Geld nur frisch machen, kann er es ja auch an den Opferschutz etc. pp. monatlich abstottern.

symantec
13-03-2016, 19:25
Warum denn nicht 10 Jahre, wenn es(die Therapie) halt so lange dauert?
Der andere Kleene ist schließlich für immer tot, und (u a) seine Eltern den Rest ihres Lebens gestraft.
Das fände ich zehn Jahre nicht viel.

Ne, weiss noch keiner was genau passiert ist.
Ist für mich aber am Ende auch unerheblich.
Es gibt per se keinen Grund einem anderen Menschen mit einem "Knüppel" den Schädel einzuschlagen.
Panische Angst, Notwehr meinetwegen noch ganz vielleicht.

So jemand wie dieser Junge müssen weg und behandelt werden.



Das kann ich mir nicht vorstellen.
Sollte das dennoch so attestiert werden, sollte meiner Meinung nach der Täter selbst entsprechend bezahlen.
Bevor die Frage kommt: Meinetwegen auch erst in zwanzig Jahren. Und er kann den entstandenen Schaden monetär eh niemals ausgleichen - aber diese Verfehlung ohne Strafe auslaufen zu lassen, hielte ich für falsch.
Und da in unserer oft queren Gesellschaft vielleicht der Gedanke käme, die Eltern des Opfers wollten sich an dem Geld nur frisch machen, kann er es ja auch an den Opferschutz etc. pp. monatlich abstottern.

Ich verstehe ja deinen Frust denn auch ich war fassungslos als ich von dieser Tat erfahren habe. Bloß ich habe mich erinnert als ich selber jung war und musste feststellen das auch ich in diesem Alter wenig Hemmschwellen hatte wenn es darum ging mich oder meine Lieben zu verteidigen. So ein junger Mensch weiß garnicht was passieren kann wenn man solche Mittel nutzt um sich Luft zu verschaffen. Mal so nebenbei wir haben uns mit Pfeil und Bogen beschossen und an den Pfeilen waren Stricknadeln befestigt. Da hat sich damals kein Schwein nen Kopf gemacht was da hätte passieren können, es ist nichts passiert ein Glück. Wir sind vor LKWs gesprungen und haben uns den Arsch abgefreut wenn der Fahrer scharf bremsen musste und und und....

Bloß in diesem Fall sollte man sich solange zurückhalten bist der Junge befragt wurde und eine hoffentlich umfassende Aussage macht.

Edelstahl
13-03-2016, 19:33
Ich verstehe ja deinen Frust denn auch ich war fassungslos als ich von dieser Tat erfahren habe. Bloß ich habe mich erinnert als ich selber jung war und musste feststellen das auch ich in diesem Alter wenig Hemmschwellen hatte wenn es darum ging mich oder meine Lieben zu verteidigen. So ein junger Mensch weiß garnicht was passieren kann wenn man solche Mittel nutzt um sich Luft zu verschaffen. Mal so nebenbei wir haben uns mit Pfeil und Bogen beschossen und an den Pfeilen waren Stricknadeln befestigt. Da hat sich damals kein Schwein nen Kopf gemacht was da hätte passieren können, es ist nichts passiert ein Glück. Wir sind vor LKWs gesprungen und haben uns den Arsch abgefreut wenn der Fahrer scharf bremsen musste und und und....

Bloß in diesem Fall sollte man sich solange zurückhalten bist der Junge befragt wurde und eine hoffentlich umfassende Aussage macht.

Wie kommst Du darauf, dass ich "gefrustet" bin?

Yo. Schöne Beispiele. Nur passt zum Beispiel das mit vor LKWs springen gar nicht.
Wir sind damals auch nachts auf alten, unbeleuchteten Brücken rumgeklettert.
Oder, typisch im Ruhrpott, haben uns im Kanal von fahrenden Schuten mitziehen lassen, haben Beo laufender Fahrt auch gerne mal das Schiff "geentert".
Dabei haben wir uns also selbst in Gefahr gebracht.

Was soll denn bei der Aussage des Jungen herauskommen?
Was erwartest Du?

Er hat Ihn totgeschlagen. That`s it.

Mausophon
13-03-2016, 21:17
Ein Kind ist kein Computer, der richtig läuft, wenn man ihn richtig programmiert.
Und wenn schon Computer-Vergleich: Jeder versteht, dass ein PC nicht richtig funktionieren kann, wenn die Hardware es nicht zulässt oder wenn viele Programmierer daran herumdoktern und unterschiedliche Programme eingeben.

Es gibt genetische Faktoren, eine unüberschaubare Zahl von Umweltbedingungen und Wechselwirkungen zwischen beiden. Vielleicht haben die Eltern vieles falsch gemacht, vielleicht nicht.

Dass Kinder töten, komm selten vor. Entsprechende Statistiken kann ich nicht finden, wahrscheinlich weil die Fälle, die nicht mit Unfallgeschehen oder Kriegen, in denen Kinder zu Gewalttaten gezwungen werden zusammenhängen, so selten sind. Von daher taugt Fall, der Analss zu Eröffnung des Threads gab, wohl kaum als Grundlage einer Debatten über den Umgang mit Jugendkriminalität.

Warum spielt in Diskussionen wie dieser eigentlich die Frage, welche Botschaften und Werte durch die Gemeinschaft an Kinder vermittelt werden, nie eine Rolle?
Meiner Meinung nach ist es kein Wunder, wenn in einer Gesellschaft in der Äußerlichkeiten, "Individualität" und die Pflege des Egos als zentral verkauft werden, in der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die soziale Marktwirschaft für nicht mehr existent erklärt, in der ein Rattenrennen um materielle Erfolge herrscht, gleichzeitig aber Hirn-Nichtgebrauch, Stumpfsinn und Ablenkung z.B. vor der Glotze, vor dem PC oder im Zusammenhang mit Alkoholkonsum so verbreitet und akzeptiert sind wie nie zuvor, in der "Gutmensch" das verbreiteste Schimpfwort zu sein scheint und Werte wie Solidarität und Mitgefühl immer mehr in den Hintergrund treten, die Gewaltneigung zumindest bei denen wächst, die diese Entwicklung nicht hinterfragen. Eltern können ihre Folgen nicht im Alleingang aufhalten und Eltern sind ein Teil dieser Gesellschaft, die ihren Einfluss auf Kinder ausübt.

symantec
13-03-2016, 22:10
Wie kommst Du darauf, dass ich "gefrustet" bin?

Yo. Schöne Beispiele. Nur passt zum Beispiel das mit vor LKWs springen gar nicht.
Wir sind damals auch nachts auf alten, unbeleuchteten Brücken rumgeklettert.
Oder, typisch im Ruhrpott, haben uns im Kanal von fahrenden Schuten mitziehen lassen, haben Beo laufender Fahrt auch gerne mal das Schiff "geentert".
Dabei haben wir uns also selbst in Gefahr gebracht.

Was soll denn bei der Aussage des Jungen herauskommen?
Was erwartest Du?

Er hat Ihn totgeschlagen. That`s it.

Warum du gefrustet bist? Wer fordert denn hier ohne Hintergründe zu kennen 10 Jahre Therapie in einer Anstalt? Und das die Eltern keine Kinder mehr kriegen dürfen, das warst du doch oder?

Ob er ihn totgeschlagen hat weißt du auch nicht oder weißt du mehr als die Polizei? Du weißt garnichts und forderst für einen strafunmündigen Jungen und seine Eltern harte Konsequenzen. Wenn das kein Frust ist?

Mit den Beispielen wollte ich sagen das man mit den Konsequenzen garnicht rechnet in dem Alter, man ist einfach leichtlebiger und fühlt sich unverwundbar.

Edelstahl
13-03-2016, 22:24
Warum du gefrustet bist? Wer fordert denn hier ohne Hintergründe zu kennen 10 Jahre Therapie in einer Anstalt? Und das die Eltern keine Kinder mehr kriegen dürfen, das warst du doch oder?

Ob er ihn totgeschlagen hat weißt du auch nicht oder weißt du mehr als die Polizei? Du weißt garnichts und forderst für einen strafunmündigen Jungen und seine Eltern harte Konsequenzen. Wenn das kein Frust ist?

Mit den Beispielen wollte ich sagen das man mit den Konsequenzen garnicht rechnet in dem Alter, man ist einfach leichtlebiger und fühlt sich unverwundbar.
Das hat für mich nichts mit "Frust" zu tun. Bei Dir vielleicht?
Ich möchte Menschen die so unsauber ticken einfach nicht in meiner Umgebung haben.
Tut er das meiner Tochter an, oder jemand anders den ich liebe, schmeisse ich Ihn dafür aus dem Fenster.
Also könnte man das meinetwegen noch Selbstschutz nennen - aber sicher nicht Frust. Da gibts andere Sachen.

Laut Presse/Polizei hat der Junge sich doch schon so weit eingelassen, dass er das Opfer mit einem Gegenstand geschlagen hat. Nicht gelesen?

Ja ist richtig, so fühlt man sich als Kind. Grundsätzlich auch gut so. Aber überhaupt keine Erklärung / Entschuldigung dafür jemand den Schädel einzuschlagen.
Ich hab aber auch früher als Kind nie Tiere gequält. Das wird ja heute von einigen Spacko Eltern auch schon als normaler Teil der Entwicklung bei ihren Nachkommen angesehen.

Ich hatte Dich übrigens gefragt, was deiner Meinung nach bei der Befragung des Jungen rumkommen soll.

symantec
13-03-2016, 22:44
Laut Presse/Polizei hat der Junge sich doch schon so weit eingelassen, dass er das Opfer mit einem Gegenstand geschlagen hat. Nicht gelesen?

Sicher weiß ich das aber keiner weiß was da wirklich war und warum er das gemacht hat. Kann ja sein das er gequält wurde und sich nicht anders zu helfen wußte. Da gibt es soviele Möglichkeiten und ohne die wahren Motive zu kennen kann man doch hier nicht drastische Strafen fordern wie du es hier tust.

Was du hier machst ist nichts anderes als eine Hetzjagd, weil du einfach meinst das der bösartig sein muss.

marble
14-03-2016, 00:36
LOL, dieser AfD-Thread läuft ja immer noch.

Edelstahl
15-03-2016, 20:13
Sicher weiß ich das aber keiner weiß was da wirklich war und warum er das gemacht hat. Kann ja sein das er gequält wurde und sich nicht anders zu helfen wußte. Da gibt es soviele Möglichkeiten und ohne die wahren Motive zu kennen kann man doch hier nicht drastische Strafen fordern wie du es hier tust.

Was du hier machst ist nichts anderes als eine Hetzjagd, weil du einfach meinst das der bösartig sein muss.

"Hetzjagd", yo.
Fehlt jetzt irgendwie nur noch "Mobbing".

Ich habe geschrieben, dass der Junge m M n krank ist und in Behandlung muss - und wenn es sein muss, dann dauert das halt zehn Jahre.
Bevor Du nicht liest was ich schreibe, brauchen wir dann auch nicht weiterquatschen.

--------

"Gesellschaftliche Wertevermittlung an Kinder und Jugendliche" ist sicher ein interessanter Punkt.
In Bezug auf so einen Fall, aber vor allem generell.

Imho wird oftmals nur noch ganz ganz wenig vermittelt.
Aus Langweile, Desinteresse und/oder Überforderung der Eltern und Gesellschaft.

Ergebnis siehe Alltag.

SnakeX
16-03-2016, 06:07
Was passiert mit dem letzten Satz, wenn die Untersuchungen zu der 100 %igen Gewissheit kommen, das die Eltern KEINE Schuld trifft und sie weder Fürsorge noch ihre Erziehungspflicht etc vernachlässigt haben ?

tjo, wie beim Autounfall greift dann sowas wie eine Gefährdungshaftung durch die "Betriebsgefahr", sobald du dich ins Auto setzt und losfährst.
wenn du dich für eine Sache entschließt, solltest du auch die Konsequenzen dafür tragen.
warum auch nicht? wem denn, außer den Eltern, sollte man die Kosten denn eher aufdrücken? dem Steuerzahler?

jaja, ich weiß, jetzt kommt wieder "aber dann möchte niemand mehr Kinder haben und wir werden alle aussterben"
man muss die Eltern ja nun nicht komplett bis aufs Existenzminimum zahlen lassen, aber grundsätzlich kann man das doch irgendwie staffeln.
Haftpflichtversicherungen gibt es auch. aber die möchte ja auch niemand zahlen. alles shice egal und lieber die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen....

Eisregen
16-03-2016, 11:33
tjo, wie beim Autounfall greift dann sowas wie eine Gefährdungshaftung durch die "Betriebsgefahr", sobald du dich ins Auto setzt und losfährst.

wenn du dich für eine Sache entschließt, solltest du auch die Konsequenzen dafür tragen.

warum auch nicht? wem denn, außer den Eltern, sollte man die Kosten denn eher aufdrücken? dem Steuerzahler?



jaja, ich weiß, jetzt kommt wieder "aber dann möchte niemand mehr Kinder haben und wir werden alle aussterben"

man muss die Eltern ja nun nicht komplett bis aufs Existenzminimum zahlen lassen, aber grundsätzlich kann man das doch irgendwie staffeln.

Haftpflichtversicherungen gibt es auch. aber die möchte ja auch niemand zahlen. alles shice egal und lieber die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen....


Genau...ICH muss die Konsequenzen tragen wenn ich Scheisse baue. Das muss ich jetzt in dem Alter (erst Recht), aber ich musste es auch wo ich noch jünger war.

Ich hab keine Ahnung was du in meine Frage interpretierst, aber da steht weder was von "die Allgemeinheit soll zahlen" , noch "das niemand mehr, unter dem Aspekt, Kinder will und wir aussterben".

Mir geht es einzig und allein darum, was passiert wenn wirklich zu 100 pro bewiesen ist, das die Eltern eben KEINE Schuld tragen ?

Ehrlich, würdest du wirklich deine Eltern für irgendwas bezahlen lassen, wo nur dich die alleinige Schuld trifft ? Also ich nicht.

Dann sehe ich es eher so wie Edelstahl. Das Kind muss dafür gerade stehen und wenn es eben Jahre dauert bis irgendwann abgezählt ist. Vielleicht bin ich naiv, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen das man mit 13 noch nicht weiß was passieren kann, wenn man seinem Gegenüber irgendwelche Gegenstände über den Kopf zieht.

blaupause
16-03-2016, 11:54
Wir sind vor LKWs gesprungen und haben uns den Arsch abgefreut wenn der Fahrer scharf bremsen musste


:suspekt:

Wie alt warst du denn da, 1?

OuterRange
16-03-2016, 12:41
Seufz. Naürlich handelte sie mit Vorsatz. So wie ich den Fall geschildert habe, ist sie eine Mörderin.
Absicht ist aber nur eine Form des Vorsatzes. Und Planung ist wieder etwas anderes.
Beides ist in meinem Beispiel nicht gegeben.

Um einen Mord zu begehen, muss weder Absicht noch Planung vorliegen
Es reicht, wenn der Täter den Taterfolg nur billigend in Kauf nimmt. Auch das ist Vorsatz.
Absicht ist, wenn es ihm gerade auf den Taterfolge, hier: die Tötung ankommt. Eine weitere Form ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

Entschuldige bitte, dass ich das leicht verspätet aufgreife, aber ich glaube da ist noch der ein oder andere Irrtum. Für eine Verurteilung als Mord muss das Gericht zwei Mordmerkmale als gegeben erkennen, ist das nicht der Fall, wird nach Totschlag geurteilt. Planung zählt dabei meines Wissens nach mit zur Heimtücke und die Sache mit dem Vorsatz ist glaube ich an anderer Stelle geregelt und nicht im Mordparagraphen. Wobei das mit dem Vorsatz auch noch ein weites Feld ist, da wohl Vorsatz nicht gleich Vorsatz ist.