Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tengelmann, Edeka, Gabriel
Emotions
17-03-2016, 17:29
Chef der Monopolkommission tritt zurück (http://www.deutschlandfunk.de/kritik-an-bundeswirtschaftsminister-gabriel-chef-der.1818.de.html?dram:article_id=348640)
Trotz Veto von Bundeskartellamt und Monopolkommission - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch den Mitbewerber Edeka genehmigt. Konkurrent Rewe kündigte an, dagegen vorzugehen. Der Chef der Monopolkommission ist aus Protest zurückgetreten.
:d:
Da haben wir ein unabhängiges Kartellamt und ein Minister kann dessen Entscheidung per Ministerentscheid überstimmen, soll der Justizminister demnächst unabhängige Gerichte überstimmen? Oder der Kanzler das Verfassungsgericht?
Die SPD-Spitze hat garkeine Skrupel mehr...
Chandler
17-03-2016, 21:35
Das war aber auch keine leichte Entscheidung für Gabriel. Wenn Tengelmann keinen Käufer findet der dem Kartellamt genehm ist und die Verluste nicht weiter tragen will würden die Läden geschlossen. Dann stünde Gabriel auch in der Kritik.
Die Metro will ihre Real Märkte ebenfalls loswerden und findet bisher keinen Käufer.
chatte03
17-03-2016, 21:38
Steht es denn um Tengelmann/Kaiser's wirklich so schlecht? Verstehe ich gar nicht, ich kaufe da gern ein, finde das Sortiment sehr gut und vor allem die Öffnungszeiten sehr kundenfreundlich. Dass es Edeka besser gehen soll, kommt mir eigentlich seltsam vor.
Chandler
17-03-2016, 21:47
Es soll regional unterschiedlich sein. Hier in Berlin hat Kaisers ein großes Filialnetz und die Geschäfte gehen wohl noch relativ gut. Die Öffnungszeiten sind in der Tat großzügig. Der kleine Kaisers in meiner Nähe wurde allerdings vor einiger Zeit geschlossen.
Bei Edeka gehe ich nur in das riesige E-Center- das läuft vermutlich gut. Die kleineren Edeka-Märkte sind hier aber relativ teuer.
MarkenMusik-Fan
17-03-2016, 21:48
Ich war noch nie in einem Tengelmann/Kaiser. Gibt's hier einfach nicht in der Umgebung.
Laut kaisers.de gibt es die nur in 3 Bundesländern?
Bin erstaunt, dass Gabriel da das letzte Wort haben darf.
Da haben wir ein unabhängiges Kartellamt und ein Minister kann dessen Entscheidung per Ministerentscheid überstimmen,
Bei der Entscheidung durch den Minister stehen dabei – im Gegensatz zum Kartellamt, das allein die Wettbewerbsbeschränkungen betrachtet – die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses im Vordergrund, zum Beispiel ob Arbeitsplätze geschaffen werden, die die Wirkungen der Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder das Vorliegen eines überragenden Interesses der Allgemeinheit an diesem Zusammenschluss.
Quelle: Wiki
Gibt es Anzeichen, dass es bei dem Ministerentscheid nicht um obige Punkte ging?
Dann wäre es natürlich rechtswidrig!
soll der Justizminister demnächst unabhängige Gerichte überstimmen? Oder der Kanzler das Verfassungsgericht?Hat der Rechtsstaat dafür Möglichkeiten eingeräumt wie beim obigen Ministerbescheid?
Bin erstaunt, dass Gabriel da das letzte Wort haben darf.
Konkurrierende Unternehmen können gegen eine Ministererlaubnis klagen.
Quelle: Wiki
Miss Rotstift
17-03-2016, 21:56
Steht es denn um Tengelmann/Kaiser's wirklich so schlecht?
Die Verluste in den letzten Jahren betragen wohl ca. 500 Millionen Euro.
Steht es denn um Tengelmann/Kaiser's wirklich so schlecht? Verstehe ich gar nicht, ich kaufe da gern ein, finde das Sortiment sehr gut und vor allem die Öffnungszeiten sehr kundenfreundlich. Dass es Edeka besser gehen soll, kommt mir eigentlich seltsam vor.
Es muss nicht am Verkauf liegen. Wahrscheinlich hat K-T als Miniplayer höhere Einkaufspreise und auch sonst schlechtere Kostenstrukturen als der Marktführer Edeka, dessen Märkte flächendeckend sind.
Und angesichts des harten Wettbewerbs hat K-T wohl wenig Spielraum, seine höheren Kosten durch höhere Verkaufspreise zu kompensieren.
Quelle: Wiki
Gibt es Anzeichen, dass es bei dem Ministerentscheid nicht um obige Punkte ging?
Dann wäre es natürlich rechtswidrig!
Hat der Rechtsstaat dafür Möglichkeiten eingeräumt wie beim obigen Ministerbescheid?
Gabriel hat den Entscheid mit dem Erhalt der Arbeitsplätze begründet. Was ich dabei etwas fragwürdig finde: Er hat betont, dass es sich dabei vorwiegend um schlechtbezahlte Arbeitsplätze handelt: Lagerarbeiter, Metzger, Verkäuferinnen ...
Das ist sozial gedacht, sozialdemokratisch gedacht, den Schwachen der Gesellschaft muss geholfen werden.
Unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten, die ja als Rechtfertigung gefordert werden, wäre aber der Erhalt von gutbezahlten Arbeitsplätzen ein größerer Vorteil. Insofern war die Begründung im Hinblick auf die eingereichte Klage nicht besonders geschickt.
Vielleicht dafür im Hinblick auf die nächsten Wahlen.
Ich habe den Luxus, als ehemaliges Landei an der Düsseldorfer Nordstr. zu wohnen, wo es alle besagten Lebensmittelketten gibt.
EDEKA ist ja auch ein Einzelhändler-Verbund. Das heißt: Der kleine Doftmetzger kann einen Laden aufmachen, ist aber mit seinem Lebensmittel-Einkauf an die Kette gebunden. So haben die es als Gemeinschaft billiger. Ich finde die aber immer noch recht teuer.
Kaisers ist aber im Vergleich noch teurer. Ist mir aber als "Besserverdiener" egal. Die Läden sind im Hitze-Sommer klimatisiert, relativ elegant und haben eine verflucht gute Metzgerei.
REWE finde ich eine Katastrophe! Man stolpert von Kartonstapel zu Kartonstapel und wird von bildungsfernen Einsortierern beiseite gedrängt.
Aber es war doch nicht der Sinn des Threads, hier Einkaufserlebnisse zu posten.
Insofern:
Sigmar Gabriel ist mir schon seit TTIP suspekt. Entweder kann er nicht besser oder darf nicht.
Ich kaufe ihm schon ab, dass er mit Herzem Sozialdemokrat ist, aber das Wirtschaftsministerium war von der SPD noch nie gut besetzt. Diese Kartell-/Monopolfragen liegen denen nicht so wirklich. Da kommt es immer zum ungelenken Spagat zwichen Ökonomie und Otto-Normalverbraucher.
Während Schröder uns noch feist als "Genosse der Bosse" mit Maßanzug und Zigarre ins Gesicht zahnen konnte, ist die heutige SPD, vor allem nach den Landtagswahlen, eine blasse Partei, der man mit gutem Willen ein Bütterchen schmieren wollte. Gabriel als geprügeltes Moppelchen ist ihr Gesicht.
Ich glaube auch nicht, dass er da selbst Entscheidungen trifft. Das machen seine Staatsekretäre für ihn. Talkshows sind ja sehr zeitfressend.
Gabriel hat den Entscheid mit dem Erhalt der Arbeitsplätze begründet. Was ich dabei etwas fragwürdig finde: Er hat betont, dass es sich dabei vorwiegend um schlechtbezahlte Arbeitsplätze handelt: Lagerarbeiter, Metzger, Verkäuferinnen ...
Das ist sozial gedacht, sozialdemokratisch gedacht, den Schwachen der Gesellschaft muss geholfen werden.
Unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten, die ja als Rechtfertigung gefordert werden, wäre aber der Erhalt von gutbezahlten Arbeitsplätzen ein größerer Vorteil. Insofern war die Begründung im Hinblick auf die eingereichte Klage nicht besonders geschickt.
Vielleicht dafür im Hinblick auf die nächsten Wahlen.
Dass er das mit den schlechtbezahlten Arbeitsplätzen so ausführlich dargelegt hat, fand ich auch überraschend.
Erstens zeigt es wo wir angekommen sind, wenn ein Sozialdemokrat sich schon auf die Schulter klopfen muss, dass er einem ausgebildeten Metzger eine 1500 EUR brutto Vollzeitstelle erhalten konnte.
Zweitens stärkt die Fusion ja auch die Marktmacht gegenüber den Arbeitnehmern, nicht nur den Zulieferern (Zu denen auch nicht nur außerhalb Siggis Zuständigkeit Ausgebeutete gehören, sondern auch heimische Landwirte. Die mögen keine traditionellen Sozialdemokraten sein, meist aber auch keine Besserverdiener.). Man mag gar nicht fragen, von wievielen erhaltenen Stellen über die 5 Jahre hinaus Siggi ausgeht. Und wie viele von denen dann statt 1500 brutto 1200 brutto, nämlich Mindestlohn, verdienen. Oder vielleicht 1210, wenn Siggi wieder gewählt wird und als Brosamen den Mindestlohn erhöht. :vogel:
Dass er das mit den schlechtbezahlten Arbeitsplätzen so ausführlich dargelegt hat, fand ich auch überraschend.
Erstens zeigt es wo wir angekommen sind, wenn ein Sozialdemokrat sich schon auf die Schulter klopfen muss, dass er einem ausgebildeten Metzger eine 1500 EUR brutto Vollzeitstelle erhalten konnte.
Zweitens stärkt die Fusion ja auch die Marktmacht gegenüber den Arbeitnehmern, nicht nur den Zulieferern (Zu denen auch nicht nur außerhalb Siggis Zuständigkeit Ausgebeutete gehören, sondern auch heimische Landwirte. Die mögen keine traditionellen Sozialdemokraten sein, meist aber auch keine Besserverdiener.). Man mag gar nicht fragen, von wievielen erhaltenen Stellen über die 5 Jahre hinaus Siggi ausgeht. Und wie viele von denen dann statt 1500 brutto 1200 brutto, nämlich Mindestlohn, verdienen. Oder vielleicht 1210, wenn Siggi wieder gewählt wird und als Brosamen den Mindestlohn erhöht. :vogel:
Ich denke 2017 ist Gabriel nah an der Versenkunsgsgrenze. Dann heißt es im Kanzlerinnen-Duell wie unlängst in RP Malu Dreyer gegen Jule Klöckner.
Ich denke 2017 ist Gabriel nah an der Versenkunsgsgrenze. Dann heißt es im Kanzlerinnen-Duell wie unlängst in RP Malu Dreyer gegen Jule Klöckner.
Nah dran ist er ja jetzt schon, aber bei einer Partei, die die Plinsen Gabriel und Nahles nun schon so lange mit sich rumschleppt, da schließ ich nix völlig aus.
Chandler
18-03-2016, 00:33
EDEKA ist ja auch ein Einzelhändler-Verbund. Das heißt: Der kleine Doftmetzger kann einen Laden aufmachen, ist aber mit seinem Lebensmittel-Einkauf an die Kette gebunden. So haben die es als Gemeinschaft billiger..
Das ist bei REWE genauso. Es gibt allerdings auch sogenannte Rewe-Regiemärkte die direkt von der Zentrale betrieben werden. Der hiesige ist recht nobel eingerichtet mit automatisch öffnenden Türen vor den Kühlregalen, daneben noch ein Rewe Biomarkt und ein Rewe Restaurant.
Vermutlich sind die deutschlandweiten Marktanteile von Edeka und Rewe schon so groß, dass es auf die paar Kaisers Märkte auch nicht mehr ankommt.
Oder vielleicht 1210, wenn Siggi wieder gewählt wird und als Brosamen den Mindestlohn erhöht. :vogel:
Den Mindestlohn wird er glücklicherweise nicht erhöhen, denn das ist sinnvollerweise so geregelt, dass eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber entscheidet.
Ohne Politiker.
ManOfTomorrow
18-03-2016, 08:19
Den Mindestlohn wird er glücklicherweise nicht erhöhen, denn das ist sinnvollerweise so geregelt, dass eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber entscheidet.
Ohne Politiker.
Genau ... und auch vollkommen ohne politischen Einfluss. :rotfl:
Durch die Medien kursierten doch in den letzten Wochen schon die Erhöhungs-Forderungen von diversen Politikern.
Voltaire
18-03-2016, 13:51
Genau ... und auch vollkommen ohne politischen Einfluss. :rotfl:
Durch die Medien kursierten doch in den letzten Wochen schon die Erhöhungs-Forderungen von diversen Politikern.Ja, wir müssen diese Meinungsäußerungen von Politikern dringend durch direkte Anweisungen aus dem IOFF ersetzen.
Ich denke 2017 ist Gabriel nah an der Versenkunsgsgrenze.
Nach der Wahlniederlage und seinem angeschlagenem Ego versucht der Gabriel anscheinend, noch sämtliche Aktionen durchzubringen mit dem Wissen, dass er sowieso nichts mehr zu verlieren hat. Auf wessen Kosten sein Ego-Trip geht sieht man gerade vorzüglich.
Der wird kurzfristig offiiziell auch noch TTIP durchboxen, darauf dürfen wir uns wohl einstellen.
und sein Solidaraufruf bei Illner war auch nur heiße Luft, den Antrag der Linken der genau darauf abzielte, hat die SPD geschlossen abgelehnt.
und sein Solidaraufruf bei Illner war auch nur heiße Luft, den Antrag der Linken der genau darauf abzielte, hat die SPD geschlossen abgelehnt.
Als geschlossene Gruppe hat man selbstverfreilich und gefälligst zusammenzuhalten! :sumo:
Hat man doch bei der CDU gesehen, als ein paar Abweichler demonstrativ vom Kauder:kater: abgestraft wurden.
edit: es soll keine Diskussion geben innerhalb der Parteien, sondern Einigkeit herrschen. Irre!
SilverER
12-07-2016, 13:29
Ich weiß nicht, warum der erste Faden dazu geschlossen wurde, aber aktuell hat das OLG Düsseldorf die Erlaubnis für die Übernahme von Tengelmann durch Edeka gestoppt...
Die Erlaubnis erweise sich schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Gabriel habe über die Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, sein Verhalten im Erlaubnisverfahren begründe die Sorge über seine Befangenheit und fehlende Neutralität. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt.
ZON (http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2016-07/oberlandesgericht-stoppt-tengelmann-uebernahme)
Dennis|Natascha
12-07-2016, 16:49
Der tritt wohl auch in jedes Fettnäpfchen.
Grumpyline
12-07-2016, 20:57
Mir tun die Tengelmann-Beschäftigten leid, wieder eine ungewisse Zukunft
Mir tun die Tengelmann-Beschäftigten leid, wieder eine ungewisse Zukunft
Mag sein, aber Gabriel hat hier das Kartellamt ausgehebelt, das die Fusion zurecht untersagte. Damit hatten die Richter eigentlich keine Wahl, als so zu entscheiden, wie sie entschieden haben. Das haben die Beschäftigten eindeutig Gabriel zu verdanken.
Juristisch festgestellte Befangenheit in einem Amt war früher mal mit einem Auschluß aus dem Amt verbunden.
Heute unterscheidet man wohl zwischen hohen, mittelhohen, mitteltiefen, unteren etc. Ämtern.
ab wieviel politischen Schlappschüssen und Fettnäpfchen wird man in dieser Republik automatisch zum Kanzler befördert?
Gabriel dürfte nicht mehr allzuweit davon entfernt sein....
Ich kaufe ihm schon ab, dass er mit Herzem Sozialdemokrat ist
ich nicht, denn dann müsste er alleine aus Prostest schon aus der SPD austreten.
Hengsbach
13-07-2016, 04:30
ab wieviel politischen Schlappschüssen und Fettnäpfchen wird man in dieser Republik automatisch zum Kanzler befördert?
Gabriel dürfte nicht mehr allzuweit davon entfernt sein....
:kopfkratz
Wer als Politiker in Deutschland Sch* baut, wurde doch bislang immer noch nach Brüssel "entsorgt" :idee: ?
:kopfkratz
Wer als Politiker in Deutschland Sch* baut, wurde doch bislang immer noch nach Brüssel "entsorgt" :idee: ?
"entsorgt" ist gut. Özdemir wurde nach der Bonusmeilenaffäre dort "geparkt" und kam als Vorsitzender der Grünen wieder zurück...
GodicsGuru
13-07-2016, 08:16
Mag sein, aber Gabriel hat hier das Kartellamt ausgehebelt, das die Fusion zurecht untersagte. Damit hatten die Richter eigentlich keine Wahl, als so zu entscheiden, wie sie entschieden haben. Das haben die Beschäftigten eindeutig Gabriel zu verdanken.
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Ministererlaubnis ist ein durchaus legitimes und legales Instrument. Die Richter haben anders als Gabriel den Erhalt von Arbeitsplätze als nicht "überragendes Interesse der Allgemeinheit" eingeordnet und damit eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen. Andere Richter hätten in diesem Verfahren auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.
Sollte die Fusion nun endgültig scheitern und Tengelmann seine verlustbringenden Filialen schließen und den Rest an Rewe verkaufen, wäre wettbewerbsrechtlich die gleiche Situation entstanden wie im Fall der Fusion - der Unterschied liegt nur im Erhalt der Arbeitsplätze (zumindest für die vereinbarte Frist). Arbeitsplätze sind für die Entscheidung des Kartellamts kein Kriterium und das Gericht hat sie als unbedeutend eingestuft. Klar, als Richter ist man durch Arbeitslosigkeit nicht bedroht.
Ich halte in dieser Situation die Fusion für den besten Ausweg. Auch wenn ich Gabriel sonst eher kritisch sehe hat er hier die richtige Entscheidung getroffen.
Mag sein, aber Gabriel hat hier das Kartellamt ausgehebelt, das die Fusion zurecht untersagte. Damit hatten die Richter eigentlich keine Wahl, als so zu entscheiden, wie sie entschieden haben. Das haben die Beschäftigten eindeutig Gabriel zu verdanken.
Was genau haben die Beschäftigten Gabriel zu verdanken? Dass ihre Zukunft immer noch ungewiss ist - während sie ohne seine Intervention bereits als arbeitslos gemeldet wären?
Juristisch festgestellte Befangenheit in einem Amt war früher mal mit einem Auschluß aus dem Amt verbunden.
Heute unterscheidet man wohl zwischen hohen, mittelhohen, mitteltiefen, unteren etc. Ämtern.
Was war das für eine Regelung? War das verbindlich, oder Gewohnheitsrecht ("gehört sich so"). Für welche Ämter galt das?
ManOfTomorrow
13-07-2016, 09:29
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Ministererlaubnis ist ein durchaus legitimes und legales Instrument. Die Richter haben anders als Gabriel den Erhalt von Arbeitsplätze als nicht "überragendes Interesse der Allgemeinheit" eingeordnet und damit eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen. Andere Richter hätten in diesem Verfahren auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.
Die Rechtfertigung sollte sich die Bundesregierung für nächsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts schon mal zurechtlegen ... :zahn: :rotfl:
Lieb-Ellchen
13-07-2016, 09:30
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Ministererlaubnis ist ein durchaus legitimes und legales Instrument. Die Richter haben anders als Gabriel den Erhalt von Arbeitsplätze als nicht "überragendes Interesse der Allgemeinheit" eingeordnet und damit eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen. Andere Richter hätten in diesem Verfahren auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.
Sollte die Fusion nun endgültig scheitern und Tengelmann seine verlustbringenden Filialen schließen und den Rest an Rewe verkaufen, wäre wettbewerbsrechtlich die gleiche Situation entstanden wie im Fall der Fusion - der Unterschied liegt nur im Erhalt der Arbeitsplätze (zumindest für die vereinbarte Frist). Arbeitsplätze sind für die Entscheidung des Kartellamts kein Kriterium und das Gericht hat sie als unbedeutend eingestuft. Klar, als Richter ist man durch Arbeitslosigkeit nicht bedroht.
Ich halte in dieser Situation die Fusion für den besten Ausweg. Auch wenn ich Gabriel sonst eher kritisch sehe hat er hier die richtige Entscheidung getroffen.
Das sehe ich genauso. Ich habe den subjektiven Eindruck, dass das Kartellamt seine wichtigste Aufgabe darin sieht, sein Dasein zu rechtfertigen. Deren Arbeitsplätze sind ihnen natürlich wichtiger als die Arbeitsplätze bei Kaisers/Tengelmann.
SilverER
13-07-2016, 09:31
Die Richter haben anders als Gabriel den Erhalt von Arbeitsplätze als nicht "überragendes Interesse der Allgemeinheit" eingeordnet und damit eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen. Andere Richter hätten in diesem Verfahren auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.
Sollte die Fusion nun endgültig scheitern und Tengelmann seine verlustbringenden Filialen schließen und den Rest an Rewe verkaufen, wäre wettbewerbsrechtlich die gleiche Situation entstanden wie im Fall der Fusion - der Unterschied liegt nur im Erhalt der Arbeitsplätze (zumindest für die vereinbarte Frist). Arbeitsplätze sind für die Entscheidung des Kartellamts kein Kriterium und das Gericht hat sie als unbedeutend eingestuft. Klar, als Richter ist man durch Arbeitslosigkeit nicht bedroht.
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Aus der Begründung:
Zu diesem Zeitpunkt habe ein, am 30. November 2015 auch schriftlich ausgeführtes, Angebot von REWE zur Übernahme von KT vorgelegen. Dieses habe den Erhalt aller 16.000 Arbeitsplätze bei KT vorgesehen. Das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Übernahmeangebot von EDEKA hingegen habe u. a. einen signifikanten Arbeitsplatzabbau bei KT geplant. Unter diesen Voraussetzungen habe eine Ministererlaubnis zur Übernahme von KT durch EDEKA nicht erteilt werden dürfen. Erst im Januar 2016 habe EDEKA sein Übernahmeangebot dann substantiell erweitert und es dem Angebot von REWE angepasst
...
seien auf Veranlassung des Bundesministers am 1. und 16. Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ zwischen ihm, dem Vorstandsvorsitzenden von EDEKA, Herrn M. sowie dem Miteigentümer von KT, Herrn H., zur Ministererlaubnis geführt worden. Der Inhalt dieser Gespräche sei nicht aktenkundig gemacht worden und die Gespräche ohne Kenntnis und unter Ausschluss der weiteren Beteiligten, insbesondere REWE, geführt worden.
Gerade die Darlegung der Begründung "Erhalt der Arbeitsplätze" wird vom OLG kritisiert...
OLG (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20160712_PM_Eilentscheidung-Minister-Edeka_Tengelmann/index.php)
SilverER
13-07-2016, 09:32
Das sehe ich genauso. Ich habe den subjektiven Eindruck, dass das Kartellamt seine wichtigste Aufgabe darin sieht, sein Dasein zu rechtfertigen. Deren Arbeitsplätze sind ihnen natürlich wichtiger als die Arbeitsplätze bei Kaisers/Tengelmann.
Nein, siehe oben...
Emotions
13-07-2016, 09:48
Kein Wunder wenn der SPD Millionen Mitglieder/Wähler weglaufen ...
SilverER
13-07-2016, 09:50
Dazu auch ein statement des wegen der Ministererlaubnis zurückgetretenen (!) Vorsitzenden der Monopolkommission:
"Die nun vom Minister gewährte Ministererlaubnis erscheint unter Gemeinwohlgesichtspunkten als die schlechteste aller Lösungen", heißt es in der Erklärung.
...
"Das Gemeinwohl ist nicht gleichbedeutend mit dem Erhalt ganz bestimmter bestehender Arbeitsverhältnisse. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Beschäftigung im Ganzen zu- oder abnimmt", hatte Zimmer vor wenigen Monaten im Interview mit der "Welt am Sonntag" erklärt.
Auf lange Sicht zeichne sich sogar ab, dass die Beschäftigung sinken werde. Edeka verfüge bereits heute über das dichteste Filialnetz in Deutschland. Durch die Übernahme von Kaiser's komme es zu mehr Doppelstandorten. "Edeka hat deshalb langfristig mehr Anreize zur Schließung von Filialen als irgendein anderer potenzieller Erwerber", ist Zimmer überzeugt.
Auch die von Gabriel zur Bedingung für die Erlaubnis gemachten Anforderungen wie Beschäftigungsgarantien würden daran nichts ändern. Sobald sie ausliefen, seien auch bei den neu erworbenen Filialen Schließungen zu erwarten. "Im Ganzen ist mit einem größeren Stellenabbau zu rechnen als in jedem anderen Szenario", erklärte Zimmer.
Welt (http://www.welt.de/wirtschaft/article153401996/Chef-der-Monopolkommission-tritt-aus-Protest-zurueck.html)
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Ministererlaubnis ist ein durchaus legitimes und legales Instrument. Die Richter haben anders als Gabriel den Erhalt von Arbeitsplätze als nicht "überragendes Interesse der Allgemeinheit" eingeordnet und damit eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen. Andere Richter hätten in diesem Verfahren auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.
Sollte die Fusion nun endgültig scheitern und Tengelmann seine verlustbringenden Filialen schließen und den Rest an Rewe verkaufen, wäre wettbewerbsrechtlich die gleiche Situation entstanden wie im Fall der Fusion - der Unterschied liegt nur im Erhalt der Arbeitsplätze (zumindest für die vereinbarte Frist). Arbeitsplätze sind für die Entscheidung des Kartellamts kein Kriterium und das Gericht hat sie als unbedeutend eingestuft. Klar, als Richter ist man durch Arbeitslosigkeit nicht bedroht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Arbeitsplätze sind auch nach Ansicht der Richter ein Kriterium. Allerdings ist nach Ansicht der Richter durch die Fusion und die Auflagen nicht gewährleistet, dass tatsächlich alle Arbeitsplätze in beiden Unternehmen langfristig erhalten bleiben.
So sei der Ministererlaubnis nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines fusionsbedingten Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung eingeflossen sei. Den Angaben von Edeka sei jedoch zu entnehmen gewesen, dass der Zusammenschluss bei kaufmännisch vernünftigem Handeln mit einem erheblichen Personalabbau verbunden sein müsste. http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2016-07/oberlandesgericht-stoppt-tengelmann-uebernahme
Die Aussicht, dass die Arbeitsplätze bei K-T (für einen begrenzten Zeitraum) erhalten bleiben, während bei Edeka selbst aufgrund der Fusion Personal abgebaut wird, ist den Richtern wohl etwas zu vage. Wenn die übernommenen K-T-Mitarbeiter die Arbeit von eingesparten Edeka-Mitarbeitern machen, ist das zwar gut für die ehemaligen K-T-Mitarbeiter, es ist aber nicht notwendigerweise von großem gesamtwirtschaftlichen Vorteil, und schon gar nicht von überragendem Interesse der Allgemeinheit.
GodicsGuru
13-07-2016, 10:45
Die Rechtfertigung sollte sich die Bundesregierung für nächsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts schon mal zurechtlegen ... :zahn: :rotfl:
Was genau findest du daran witzig? Denkst du, dass das Verfassungsgericht unpolitisch nur auf Basis des Grundgesetzes urteilt? Dann dürfte es ja zu identischen Fragen auch immer die gleichen Urteile aus Karlsruhe gegeben haben. Ist das deiner Meinung nach so?
Glaubst du andererseits ernsthaft, dass irgendeine Bundesregierung ein Gesetz gebastelt hätte, dass gegen den "Buchstaben" des Gesetzes verstoßen hätte? Es geht immer nur um Interpretation des Textes und von daher kann ein Gesetz, das gestern vom Verfassungsgericht verworfen wurde in 10 Jahren unbeanstandet bleiben. Ohne dass das Grundgesetz zwischendurch geändert werden müsste.
Jede Bundesregierung muss mit den Senaten des Verfassungsgerichtes leben, die die Vorgängerregierungen ihr hinterlassen haben und von daher nimmt jede Bundesregierung eine Niederlage vor Gericht dann mit Bedauern zur Kenntnis. Eine Rechtfertigung ist gar nicht nötig, denn jeder halbwegs gebildete Mensch weiß, was Jutta Limbach (http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=90) als "schöperisches Spannungsverhältnis des Richters zum Gesetz" beschreibt:
Die Diskussion um das schöpferische Spannungsverhältnis des Richters zum Gesetz ist älter als die
bundesrepublikanische Verfassungsgerichtsbarkeit. Der Satz von MONTESQUIEU, daß der Richter der
Mund sei, der die Gesetzesworte ausspricht, wird zwar immer noch gern zitiert. Aber nur um einen
wohlfeilen Angriffspunkt für Zweifel zu verorten. Schon im vorigen Jahrhundert haben aufgeklärte Juristen die
Ansicht zurückgewiesen, daß die richterliche Tätigkeit eine "reine Verstandestätigkeit wie jedes andere Urteilen
wäre: Eine logische Operation, für welche die gesetzliche Bestimmung den Obersatz, der abzuurteilende
Tatbestand den Untersatz bildet". Wäre das richtig, so brauchte der Richter nichts anderes "als eine
zuverlässige Ausgabe des Gesetzes, die Kunde des Lesens, Sorgfalt und gesunden, klaren
Menschenverstand" (Fn. 25) . Doch weder ist die Rechtsordnung lückenlos, widerspruchsfrei, sprachlich
eindeutig noch gegenüber dem sozialen Wandel erhaben (Fn. 26) . Das gilt in besonderem Maße für das
Verfassungsrecht, das sich durch eine geringe Regelungsdichte auszeichnet und nicht den Anspruch auf
Lückenlosigkeit erhebt (Fn. 27) .
18 Allerdings delegieren nicht nur Generalklauseln, sondern eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen
die eigentliche Normsetzung auf den Richter. Sie eröffnen semantische Spielräume, die nicht nur die eine
richtige Entscheidung zulassen. Richterliches Entscheiden ist nicht nur Erkenntnis, sondern immer auch
Rechtsgewinnung. "In jedem Akt richterlicher Rechtsanwendung gehen ... kognitive und volitive Elemente
eine unauflösliche Verbindung ein" (Fn. 28) . Der Richter schafft in dem Prozeß der Entscheidungsfindung
Recht. Rechtsprechung hat insoweit auch eine politische Dimension.
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Ministererlaubnis ist ein durchaus legitimes und legales Instrument. Die Richter haben anders als Gabriel den Erhalt von Arbeitsplätze als nicht "überragendes Interesse der Allgemeinheit" eingeordnet und damit eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen. Andere Richter hätten in diesem Verfahren auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.
Sollte die Fusion nun endgültig scheitern und Tengelmann seine verlustbringenden Filialen schließen und den Rest an Rewe verkaufen, wäre wettbewerbsrechtlich die gleiche Situation entstanden wie im Fall der Fusion - der Unterschied liegt nur im Erhalt der Arbeitsplätze (zumindest für die vereinbarte Frist). Arbeitsplätze sind für die Entscheidung des Kartellamts kein Kriterium und das Gericht hat sie als unbedeutend eingestuft. Klar, als Richter ist man durch Arbeitslosigkeit nicht bedroht.
Ich halte in dieser Situation die Fusion für den besten Ausweg. Auch wenn ich Gabriel sonst eher kritisch sehe hat er hier die richtige Entscheidung getroffen.
Diese Sichtweise halte ich für recht verquer. Es gibt in diesem Fall keinen Grund, der eine Ministererlaubnis rechtfertigt.
Dass das Gericht den Erhalt von Arbeitsplätzen als unbedeutend einstuft, ist vollkommen falsch - siehe die Beiträge der Vorredner.
Nicht außer acht lassen darf man außerdem, dass sich nahezu alle Experten gegen die Fusion ausgesprochen haben. Wir haben im Lebensmittelhandel ohnehin schon eine riesige Konzentration. Es gibt kaum noch Wettbewerber - zu Lasten von Bauern, anderen Herstellern und Lieferanten sowie nicht zuletzt den Kunden. In dieser Situation ausgerechnet den Marktführer Edeka zu stärken - zumal er in einigen Tengelmann-Regionen dann nahezu konkurrenzlos wäre - kann kaum im Sinne der Allgemeinheit sein.
In erster Linie geht es in dem Urteil aber darum, dass der Vorwurf der Befangenheit gegen Gabriel nicht unbegründet ist. Er hat sich heimlich zu "Sechs-Augen-Gesprächen" mit dem Edeka-Chef und dem Tengelmann-Eigentümer getroffen ohne die anderen Beteiligten zu informieren. Und dass, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein Rewe-Angebot inkl. Arbeitsplatzerhalt auf dem Tisch lag, während Edeka Stellen abbauen wollte.
Gabriel hat hier weder fair noch transparent gehandelt. Er hat die mittlerweile übliche Hinterzimmer-Politik betrieben und hat dafür vom Gericht zurecht eine Ohrfeige kassiert.
Voltaire
13-07-2016, 13:53
Das sehe ich genauso. Ich habe den subjektiven Eindruck, dass das Kartellamt seine wichtigste Aufgabe darin sieht, sein Dasein zu rechtfertigen. Deren Arbeitsplätze sind ihnen natürlich wichtiger als die Arbeitsplätze bei Kaisers/Tengelmann.Soweit würde ich gar nicht gehen.
Aber das Kartellamt hat zu entscheiden, ob eine Fusion aus kartellrechtlicher Sicht gut oder schlecht ist.
Anscheinend würde aber mit Bedacht die Ministererlaubnis eingeführt, damit der Wirtschaftsminister politisch zu einer anderen Bewertung kommen kann.
Wie sich nun ein Richter dazu aufschwingen kann, unter Ausschluss des weiteren Rechtswegs, zu entscheiden, was politisch richtig ist oder nicht, erschließt sich mir nicht. Auch sehe ich keinen "Neutralitätsgrundsatz", den der Wirtschaftsminister verletzen könnte. Eine politische Entscheidung ist immer eine subjektive Entscheidung, die ein Schwarzer möglicherweise anders entscheiden würde als ein Roter, Grüner oder gar Brauner.
Selbst im tiefschwarzen Bayrischen Rundfunk habe ich gestern einen Kommentator gehört, der aus dem Urteil mehr eine Gabriel-Schelte als eine seinerseits neutrale Beurteilung gelesen hat.
Voltaire
13-07-2016, 13:59
vom Gericht zurecht eine Ohrfeige kassiert.
Ich kann selbst nicht beurteilen, ob die Entscheidung Gabriels sich langfristig als richtig erweisen hätte.
Ohrfeigen an Minister zu verteilen ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe für ein Gericht.
SilverER
13-07-2016, 14:16
Soweit würde ich gar nicht gehen.
Aber das Kartellamt hat zu entscheiden, ob eine Fusion aus kartellrechtlicher Sicht gut oder schlecht ist.
Anscheinend würde aber mit Bedacht die Ministererlaubnis eingeführt, damit der Wirtschaftsminister politisch zu einer anderen Bewertung kommen kann.
Es geht dabei m.E. nicht um eine politische Bewertung, sondern um den teilweise zu engen Focus auf Wettbewerbsfragen zugunsten makroökonomischer Aspekte zu erweitern, siehe Gesetzestext (§42, Satz 1)
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Hierbei ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn durch das Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung die marktwirtschaftliche Ordnung nicht gefährdet wird.
Genau unter diesem Aspekt ist m.E. auch die Begründung des OLG zu verstehen. Danach waren die Voraussetzungen nicht gegeben. Im Vorfeld hatte auch die Monopolkommission selbst schon eine erweiterte ökonomische Analyse geliefert. Das die Ministererlaubnis de facto (auch) eine politische Entscheidung ist, macht das Instrument ambivalent. Besser wäre es, den Auftrag der Monoplokommission zu erweitern...
Wie sich nun ein Richter dazu aufschwingen kann, unter Ausschluss des weiteren Rechtswegs, zu entscheiden, was politisch richtig ist oder nicht, erschließt sich mir nicht. Auch sehe ich keinen "Neutralitätsgrundsatz", den der Wirtschaftsminister verletzen könnte. Eine politische Entscheidung ist immer eine subjektive Entscheidung, die ein Schwarzer möglicherweise anders entscheiden würde als ein Roter, Grüner oder gar Brauner.
:confused:
Aus der Pressemitteilung
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Insbesondere der der Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsbegriff der Besorgnis der Befangenheit beruhe auf einer gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Dem Bundesminister sowie EDEKA und Kaiser´s Tengelmann stehen das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH zur Verfügung. Im Falle der Einlegung dieses Rechtsmittels überprüft der BGH, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Senat aus zutreffenden Gründen erfolgt ist. Andernfalls kann der BGH die Rechtsbeschwerde zulassen und die Eilentscheidung des Senats überprüfen.
...
Die sich ebenfalls um eine Übernahme der KT-Filialen bemühenden Mitbewerber, der REWE-Konzern und die Markant AG, haben gegen die am 17. März 2016 erteilte Ministererlaubnis Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt (Az. OLG Düsseldorf: VI – Kart 5/16 (V)). Da bis zu einer Entscheidung über diese Beschwerde die Erlaubnis wirksam ist, die Übernahme also vollzogen werden könnte, haben sie darüber hinaus im gegenständlichen Eilverfahren beantragt, die Ministererlaubnis zunächst außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag hat der Senat jetzt entsprochen.
Selbst im tiefschwarzen Bayrischen Rundfunk habe ich gestern einen Kommentator gehört, der aus dem Urteil mehr eine Gabriel-Schelte als eine seinerseits neutrale Beurteilung gelesen hat.
Das wundert mich nicht...
Anscheinend würde aber mit Bedacht die Ministererlaubnis eingeführt, damit der Wirtschaftsminister politisch zu einer anderen Bewertung kommen kann.
Wie sich nun ein Richter dazu aufschwingen kann, unter Ausschluss des weiteren Rechtswegs, zu entscheiden, was politisch richtig ist oder nicht, erschließt sich mir nicht.
Allerdings hat der Gesetzgeber an die Anwendung der Ministererlaubnis sehr strikte Bedingungen geknüpft. Es geht nicht um eine allgemeine politische Bewertung, nicht um soziale oder humanitäre Aspekte, nicht um die Interessen der Belegschaft oder einer Region. Gefordert wird
- gesamtwirtschaftliche Vorteile des Zusammenschlusses die Wettbewerbsbeschränkung aufwiegen oder
- ein überragendes Interesse der Allgemeinheit den Zusammenschluss rechtfertigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ministererlaubnis
Auch sehe ich keinen "Neutralitätsgrundsatz", den der Wirtschaftsminister verletzen könnte. Eine politische Entscheidung ist immer eine subjektive Entscheidung, die ein Schwarzer möglicherweise anders entscheiden würde als ein Roter, Grüner oder gar Brauner.
Es geht hier nicht um die Neutralität zwischen Rot und Schwarz, sondern zwischen Edeka und Rewe. Wenn einer von zwei Bewerbern anscheinend von vornherein präferiert und der andere frühzeitig ausgeschlossen wird, sollte es dafür nachvollziehbare Gründe geben. Die konnte das Gericht offenbar nicht erkennen.
Ohrfeigen an Minister zu verteilen ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe für ein Gericht.
Ich denke, die Ohrfeige ergibt sich aus dem Inhalt des Urteils.
Wenn die Entscheidung eines Ministers, dem bei der Entscheidungsfindung ja genügend qualifizierte Juristen zur Seite stehen würden, aus mehreren Gründen rechtswidrig ist, dann muss das Gericht das natürlich feststellen. Und das ist dann eben im Ergebnis eine "Ohrfeige".
Wenn manchem Kommentator und politischen Gegner der "Ohrfeigenaspekt" ("Gabriel hat Mist gebaut") wichtiger ist als die eigentliche Sache (die Auswirkungen auf K-T und dessen Mitarbeiter) dann ist das nicht Schuld des Gerichts.
Ich kann selbst nicht beurteilen, ob die Entscheidung Gabriels sich langfristig als richtig erweisen hätte.
Ohrfeigen an Minister zu verteilen ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe für ein Gericht.
Ich hoffe, ich muss hier jetzt nicht den Begriff Metapher erläutern.
Voltaire
13-07-2016, 17:55
Ich hoffe, ich muss hier jetzt nicht den Begriff Metapher erläutern.Ne musst Du nicht. Ich bin der Meinung, dass ein Gericht (nicht nur) in diesem Fall nichts zu tun hat, was metaphorisch als "Ohrfeige" zu bezeichnen ist.
hockeyfan
13-07-2016, 19:58
Mir tun die Tengelmann-Beschäftigten leid, wieder eine ungewisse Zukunft
Bei der bisherigen Orgie an Privatisierungen seitens EDEKA sind die Kaffekannenmenschen aktuell sogar etwas optimistischer.
Ne musst Du nicht. Ich bin der Meinung, dass ein Gericht (nicht nur) in diesem Fall nichts zu tun hat, was metaphorisch als "Ohrfeige" zu bezeichnen ist.
Anhand des veröffentlichten Beschlusses ( http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20160712_PM_Eilentscheidung-Minister-Edeka_Tengelmann/Beschluss-anoymisiert-VI--Kart-3-16-_V_.pdf ) kann sich jeder selbst ein Urteil bilden, ob das Gericht in unangemessener Weise "Ohrfeigen" verteilt hat (etwa durch Belehrungen, Vorwürfe), oder ob die von vielen Medien gebrauchten Überschriften der Art "Ohrfeige für Gabriel" anders begründet sind.
Die SZ jedenfalls bezieht sich bei ihrem mit "Eine schallende Ohrfeige für Sigmar Gabriel" betitelten Kommentar nicht auf die vom Richter gewählten Formulierungen, sondern auf den sachlichen Inhalt des Urteils:
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf haben Gabriels Entscheidung am Dienstag gestoppt, und zwar mit der denkbar schmerzhaftesten Begründung. Zustande gekommen im Hinterzimmer, greife die Ministererlaubnis auf falsche Begründungen zurück und sei dann auch noch wirkungslos - so liest sich die vernichtende Einschätzung der Richter.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/edeka-tengelmann-fusion-eine-schallende-ohrfeige-fuer-sigmar-gabriel-1.3075185
In dem Beschluss wird übrigens auch begründet, womit die (von Voltaire angezweifelte) Forderung nach Neutralität begründet wird:
(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html
Der Minister tritt in dem Fall als Leiter eines Behörde, nämlich seines Ministeriums, auf, und ist als als solcher zur unparteiischen Amtsausübung verplichtet.
"Unparteiisch" bezieht sich hier natürlich nicht auf politische Parteien (SPD, AfD usw.), sondern auf die Beteiligten des Verfahrens,
GodicsGuru
14-07-2016, 09:50
In dem Beschluss wird übrigens auch begründet, womit die (von Voltaire angezweifelte) Forderung nach Neutralität begründet wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html
Der Minister tritt in dem Fall als Leiter eines Behörde, nämlich seines Ministeriums, auf, und ist als als solcher zur unparteiischen Amtsausübung verplichtet.
"Unparteiisch" bezieht sich hier natürlich nicht auf politische Parteien (SPD, AfD usw.), sondern auf die Beteiligten des Verfahrens,
Jaaa - Aber wer sind denn die Beteiligten? Edeka und Tengelmann. Die beiden möchten miteinander und dürfen nicht.
Rewe möcht auch mit Tengelmann aber
a) Möchte Tengelmann nicht mit Rewe und
b) Hat wegen a) das Kartellamt auch nicht über eine Übernahme von Tengelmann durch Rewe entschieden. Und wenn es das täte, müsste es genauso ablehnen, denn in den betroffenen Regionen wäre der Wettbewerb dann genauso eingeschränkt wie bei der Übernahme durch Edeka.
Für Gabriel bestand daher überhaupt kein Grund mit Rewe ebenfalls zu reden. Rewe hat nun aber die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt und ist damit dann plötzlich aus Sicht des Gerichts "Beteilgter" mit dem Gabriel ebenfalls hätte reden müssen. Nur über was?
Ich verstehe dieses Urteil (auch nach Lektüre der Begründung) nach wie vor nicht....
SilverER
14-07-2016, 10:14
Jaaa - Aber wer sind denn die Beteiligten? Edeka und Tengelmann. Die beiden möchten miteinander und dürfen nicht.
Rewe möcht auch mit Tengelmann aber
a) Möchte Tengelmann nicht mit Rewe und
b) Hat wegen a) das Kartellamt auch nicht über eine Übernahme von Tengelmann durch Rewe entschieden. Und wenn es das täte, müsste es genauso ablehnen, denn in den betroffenen Regionen wäre der Wettbewerb dann genauso eingeschränkt wie bei der Übernahme durch Edeka.
Für Gabriel bestand daher überhaupt kein Grund mit Rewe ebenfalls zu reden. Rewe hat nun aber die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt und ist damit dann plötzlich aus Sicht des Gerichts "Beteilgter" mit dem Gabriel ebenfalls hätte reden müssen. Nur über was?
Ich verstehe dieses Urteil (auch nach Lektüre der Begründung) nach wie vor nicht....
Ist nicht so ganz richtig (denke ich).
a.) Mister Tengelmann möchte evtl nicht mit Rewe, bei den Beschäftigten sieht das durchaus anders aus. Da stellt sich die Frage, warum möchte Mister Tengelmann nicht?
b.) Ob in den betroffenen Regionen der Wettbewerb im gleichen Maß eingeschränkt wäre, wäre die Frage. Schon bei der Übernahme der Plus-Märkte (Tengelmann) durch Edeka hatte das Kartellamt der Übernahme nur unter der Bedingung zugestimmt, einige Plus-Filialen an die Konkurrenz zu übergeben. Insofern würde das Kartellamt auch der Übernahme durch Rewe wahrscheinlich nicht zustimmen. Das war aber nicht die Frage...
Gerade für Gabriel hätte Grund genug bestanden, auch mit Rewe zu reden, da Rewe schon von Anfang an die Sicherung aller Arbeitsplätze zugesichert hat. Inwiefern das tatsächlich auch de facto in die Verträge eingeflossen wäre, sei mal dahingestellt...
Interessant dazu: Worum es im Fall Tengelmann wirklich geht (http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/rewe-edeka-und-das-kartellamt-worum-es-im-fall-tengelmann-wirklich-geht/11574030.html)
Jaaa - Aber wer sind denn die Beteiligten? Edeka und Tengelmann. Die beiden möchten miteinander und dürfen nicht.
Rewe möcht auch mit Tengelmann aber
a) Möchte Tengelmann nicht mit Rewe und
b) Hat wegen a) das Kartellamt auch nicht über eine Übernahme von Tengelmann durch Rewe entschieden. Und wenn es das täte, müsste es genauso ablehnen, denn in den betroffenen Regionen wäre der Wettbewerb dann genauso eingeschränkt wie bei der Übernahme durch Edeka.
Für Gabriel bestand daher überhaupt kein Grund mit Rewe ebenfalls zu reden. Rewe hat nun aber die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt und ist damit dann plötzlich aus Sicht des Gerichts "Beteilgter" mit dem Gabriel ebenfalls hätte reden müssen. Nur über was?
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Ich versuche die Frage mal aus dem Gedächtnis heraus zu beantworten, ohne auf einzelne Passagen des Urteils einzugehen.
Der Minister hat seine Erlaubnis ja mit dem "überragenden Interesse der Allgemeinheit" begründet, das er, verkürzt dargestellt, im Erhalt der Arbeitsplätze bei KT sieht. Logische Voraussetzung, um damit die Außerkraftsetzung des Fusionsverbots zu rechtfertigen ist, dass es keine alternative Möglichkeit gab, um dieses Ziel zu erreichen. Und an der Stelle hat sich REWE mit dem Angebot, KT zu übernehmen, und die Arbeitsplätze zu erhalten, selbst als "Beteiligten" ins Spiel gebracht. Eine Fusion zwischen REWE und KT war nicht verboten. Ob sie verboten worden wäre, wenn sie geprüft worden wäre, ist offen, jedenfalls gab es mit dem Angebot von REWE eine ernsthafte Alternative. Die wurde aber von Gabriel, so hat es zumindest den Anschein, nicht als solche behandelt.
Voltaire
14-07-2016, 11:11
Gerade für Gabriel hätte Grund genug bestanden, auch mit Rewe zu reden, da Rewe schon von Anfang an die Sicherung aller Arbeitsplätze zugesichert hat. Inwiefern das tatsächlich auch de facto in die Verträge eingeflossen wäre, sei mal dahingestellt...
Interessant dazu: Worum es im Fall Tengelmann wirklich geht (http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/rewe-edeka-und-das-kartellamt-worum-es-im-fall-tengelmann-wirklich-geht/11574030.html)Ohne es sicher zu wissen, verstehe ich den Sachstand aber so:
Edeka möchte mit Tengelmann fusionieren, das Kartellamt verweigert (mit aus deren Sicht nachvollziehbaren Gründen) die Erlaubnis.
Also gehen sie zu Minister, weil der das Recht hat, das Kartellamt auszuhebeln.
Dieser Minister hat also aus meiner Sicht die Aufgabe zu prüfen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und die vom Kartellamt verweigerte Fusion Edeka-Tengelmann (aus seiner Sicht) trotzdem erlaubt.
Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
SilverER
14-07-2016, 12:05
Ohne es sicher zu wissen, verstehe ich den Sachstand aber so:
Edeka möchte mit Tengelmann fusionieren, das Kartellamt verweigert (mit aus deren Sicht nachvollziehbaren Gründen) die Erlaubnis.
Also gehen sie zu Minister, weil der das Recht hat, das Kartellamt auszuhebeln.
Dieser Minister hat also aus meiner Sicht die Aufgabe zu prüfen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und die vom Kartellamt verweigerte Fusion Edeka-Tengelmann (aus seiner Sicht) trotzdem erlaubt.
Richtig. Gründe für eine Erlaubnis trotz Verweigerung vom Kartellamt wären
wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird
der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist
die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes berücksichtigt wurde
wenn durch das Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung die marktwirtschaftliche Ordnung nicht gefährdet wird.
Gründe für eine Erlaubnis wären demnach die ersten beiden Punkte, für eine Versagung eher die Letzteren. D.h., Gabriel hat augenscheinlich den Erhalt der Arbeitsplätze als einen schwerwiegenderen gesamtwirtschaftlichen Vorteil, der im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist, gesehen. Diese Argumentation ist aber insofern nicht schlüssig, da nach 5 Jahren Edeka frei wäre, Arbeitsplätze abzubauen, einen bestimmten Prozentsatz sowieso abbauen darf und Rewe im Gegensatz dazu (scheinbar) bedingungslos den Erhalt aller Arbeitsplätze zugesichert hat. Danach hätte er die Erlaubnis nicht erteilen dürfen. Mit Rewe selbst hätte er nicht sprechen müssen, da dies nicht Gegenstand der Erlaubnis war. Zum Vergleich: Rewe (und Andere wie Kaufland, Markant etc) war bei der Erläuterung des Kartellamtes zu den Beschlüssen involviert (Beiladung)...
Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
Das wäre nicht notwendig, da nicht Thema (s.o.)
Ohne es sicher zu wissen, verstehe ich den Sachstand aber so:
Edeka möchte mit Tengelmann fusionieren, das Kartellamt verweigert (mit aus deren Sicht nachvollziehbaren Gründen) die Erlaubnis.
Also gehen sie zu Minister, weil der das Recht hat, das Kartellamt auszuhebeln.
Dieser Minister hat also aus meiner Sicht die Aufgabe zu prüfen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und die vom Kartellamt verweigerte Fusion Edeka-Tengelmann (aus seiner Sicht) trotzdem erlaubt.
Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
Ich denke, (und ich meine, es so ähnlich auch im Urteil gelesen zu haben) dass, wenn der Minister mit gesamtwirtschaftlichen Vorteilen oder dem überragenden Interesse der Allgemeinheit argumentiert, (und das ist Voraussetzung für die Erteilung der Ministererlaubnis), dann ist das Spielfeld automatisch erweitert. Edeka und KT sind weder die Gesamtwirtschaft noch die Allgemeinheit, deshalb geht es in dem Verfahren nicht mehr nur um die beiden. Und REWE wurde mit seinem Angebot für KT zum Player, der als solcher zu behandeln war.
Interessanterweise hat Gabriel (laut der Urteilsbegründung) das Angebot von REWE, das auf seinem Tisch gelandet ist, ja durchaus genutzt. Und zwar als Messlatte dafür, was Edeka als Bedingung für die Erlaubnis zusichern musste.
Der Minister müsste mit REWE wahrscheinlich nicht selbst reden, aber er könnte, bevor er die Erlaubnis erteilt, beispielsweise KT auffordern, das Angebot von REWE zu prüfen und ihm gegebenenfalls zu erklären, warum das keine Alternative darstellen würde, um die Arbeitsplätze zu retten.
Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
Bevor der Minister einen Deal zwischen REWE und KT hätte erlauben müssen oder können, wäre es notwendig gewesen, dass der erst mal beim Kartellamt zur Genehmigung vorgelegt worden wäre. Vielleicht wäre in dem Fall ein Ministererlaubnis gar nicht notwendig gewesen!
Es ist keineswegs unwahrscheinlich, dass das Kartellamt eine Fusion mit dem wesentlich kleineren Player REWE weniger kritisch gesehen hätte als mit dem Marktführer.
SilverER
14-07-2016, 12:24
Interessanterweise hat Edeka vor der Ministererlaubnis in Absprache mit dem Kartellamt bereits zweimal sein Angebot überarbeitet (einmal die Abgabe von 50, dann von 90 Filialen), eine Übereinkunft mit dem Kartellamt also durchaus möglich schien. Trotzdem schien das (durchaus berechtigte) Finanzinteresse von Tengelmann größer als ein Einigungsinteresse
In einem Gespräch im Bundeskartellamt am 17. März 2015 hat der Eigentümer von Kaiser´s Tengelmann, Karl-Erivan Haub, ausgeschlossen, dass der Beschlussabteilung weitere Zusagenvorschläge unterbreitet würden, die über das bereits mit Schreiben vom 27. Februar 2015 angebotene Filialpaket hinausgingen. Am gleichen Tag übersandte der Verfahrensbevollmächtigte der Edeka ein Schreiben, in dem er
ein erneutes Gespräch im Hinblick auf eine etwaige Zusagenlösung anregte.
Kartellamt (http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Fusionskontrolle/2015/B2-96-14.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
SilverER
14-07-2016, 12:30
Es ist keineswegs unwahrscheinlich, dass das Kartellamt eine Fusion mit dem wesentlich kleineren Player REWE weniger kritisch gesehen hätte als mit dem Marktführer.
Das widerum denke ich nicht. Rewe ist ebenfalls gross genug, dass eine Zustimmung zur Fusion zumindest nicht ebenfalls ohne Abstriche möglich wäre. Außerdem wäre die Frage, wie "ernst" das Rewe Angebot ist...
Das widerum denke ich nicht. Rewe ist ebenfalls gross genug, dass eine Zustimmung zur Fusion zumindest nicht ebenfalls ohne Abstriche möglich wäre.
Edeka hat einen Marktanteil von über 25% im Lebensmitteleinzelhandel, die Rewe-Gruppe von rund 15%. Ich weiß nicht, wie sich diese 15% zwischen REWE und Netto aufteilen, aber REWE dürfte demnach nicht mal halb so groß sein wie Edeka.
Der entscheidende Punkt ist aber nicht, ob das Kartellamt eine Fusion REWE-KT genehmigt hätte, mit welchen Abstrichen etc., sondern dass entsprechende Überlegungen in die Abwägung hätten einfließen müssen.
Außerdem wäre die Frage, wie "ernst" das Rewe Angebot ist...
Und diese Frage hätte - nach Ansicht des Gerichte - gestellt werden müssen. Und nicht als Anlass genommen, das Angebot gar nicht zu prüfen
SilverER
14-07-2016, 13:21
Edeka hat einen Marktanteil von über 25% im Lebensmitteleinzelhandel, die Rewe-Gruppe von rund 15%. Ich weiß nicht, wie sich diese 15% zwischen REWE und Netto aufteilen, aber REWE dürfte demnach nicht mal halb so groß sein wie Edeka.
Aus dem Beschluss des Kartellamtes
Die Wettbewerbsbehinderung ist auf unilaterale Effekte zurückzuführen, die unabhängig davon
zu verzeichnen sein werden, ob Edeka mit der Transaktion zum Marktführer wird, seine schon bestehende Marktführerschaft weiter ausbaut oder aber zum bisherigen Marktführer Rewe aufschließt. In jedem Fall steht zu befürchten, dass die wettbewerblichen Verhaltensspielräume der beiden führenden Vollsortimentsanbieter Edeka und Rewe nach dem Zusammenschluss nicht mehr in ausreichendem Maß von den im Markt verbleibenden Wettbewerbern kontrolliert werden können.
Der entscheidende Punkt ist aber nicht, ob das Kartellamt eine Fusion REWE-KT genehmigt hätte, mit welchen Abstrichen etc., sondern dass entsprechende Überlegungen in die Abwägung hätten einfließen müssen.
Ja, d'accord
Und diese Frage hätte - nach Ansicht des Gerichte - gestellt werden müssen.
Ja.
Und nicht als Anlass genommen, das Angebot gar nicht zu prüfen
Prüfen muß Gabriel nix, ansonsten meine Zustimmung... :D
Aus dem Beschluss des Kartellamtes
Die Wettbewerbsbehinderung ist auf unilaterale Effekte zurückzuführen, die unabhängig davon
zu verzeichnen sein werden, ob Edeka mit der Transaktion zum Marktführer wird, seine schon bestehende Marktführerschaft weiter ausbaut oder aber zum bisherigen Marktführer Rewe aufschließt. In jedem Fall steht zu befürchten, dass die wettbewerblichen Verhaltensspielräume der beiden führenden Vollsortimentsanbieter Edeka und Rewe nach dem Zusammenschluss nicht mehr in ausreichendem Maß von den im Markt verbleibenden Wettbewerbern kontrolliert werden können.
Das hatte ich bisher nicht gelesen. Dax Kartellamt betrachtet speziell die Wettbewerbssituation in bestimmten Regionen, etwa Großstädten. Es finden sich dort mehrere Aussagen, die tatsächlich darauf schließen lassen, dass auch eine Fusion mit REWE schwierig geworden wäre.
Schwierig, aber nicht von vornherein ausgeschlossen. Das Gericht erwartet vom Minister nicht, dass er eine kartellrechtliche Prüfung durchführt, aber dass er andere Optionen zumindest in Betracht zieht.
Vielleicht wäre das Gericht ja schon damit zufrieden gewesen, wenn der Minister mit Bezug auf den Kartellamtsbeschluss begründet hätte, warum auch eine Fusion mit REWE keine bessere Lösung gewesen wäre. Aber selbst das hat er (anscheinend) nicht.
SilverER
14-07-2016, 14:08
Vielleicht wäre das Gericht ja schon damit zufrieden gewesen, wenn der Minister mit Bezug auf den Kartellamtsbeschluss begründet hätte, warum auch eine Fusion mit REWE keine bessere Lösung gewesen wäre. Aber selbst das hat er (anscheinend) nicht.
Das wäre tatsächlich interessant zu wissen (und hätte die Entscheidung Gabriels in anderem Licht erscheinen lassen können)...
Voltaire
14-07-2016, 14:57
Vielleicht wäre die auf den ersten Blick bessere Lösung gewesen, Gabriel hätte gesagt:
"Ich erteile die Erlaubnis jetzt nicht, sehe aber grundsätzlich die Notwendigkeit einer Fusion.
Sollte in ein paar Monaten ein anderer - von Kartellamt ebenfalls abgelehnter - Fusionsantrag auf meinem Tisch landen, werde ich aller Voraussicht nach den besseren der beiden unter Auflagen die Erlaubnis erteilen."
Was wäre aber gewesen, wenn kein zweiter Antrag gekommen wäre, weil Rewe sich mit Tegelmann nicht geeinigt hätte. Hätte Gabriel dann ein Ultimatum setzen sollen?? Ist doch auch irgendwie Quatsch.
Fazit bleibt für mich, dass sich Gabriel grundsätzlich korrekt verhalten hat.
Ob seine Entscheidung, das Kartellamt zu überstimmen, fachlich richtig war, vermag ich nicht zu beurteilen.
Für mich ist seine Argumentation zumindest durchaus nachvollziehbar.
Fazit bleibt für mich auch, dass die nicht-Zulassung der Revision durch den Richter Kühnen ein Fehler war, über dessen Motive sich jeder seine eigene Meinung bilden kann.
Lieb-Ellchen
14-07-2016, 14:57
Wenn KT aber nicht an REWE verkaufen will, warum sollte der Minister das prüfen?
Das Angebot von REWE erscheint mir ohnehin nur taktisch bedingt.
Mauberzaus
14-07-2016, 15:01
Stellungnahme der REWE Group zur PK von Bundesminister Gabriel:
http://www.rewe-group.com/de/newsroom/pressemitteilungen/1526
SilverER
14-07-2016, 15:12
Wenn KT aber nicht an REWE verkaufen will, warum sollte der Minister das prüfen?
Natürlich will KT lieber an Edeka verkaufen, da Edeka anscheinend den besseren Preis zahlt o.ä. Dann muß ich als Minister aber sagen, dass es einen gesamtwirtschaftlichen Vorteil bzw eine herausragendes Allgemeinwohlinteresse nicht gibt -> keine Ministererlaubnis.
Das Kartellamt hatte wie gesagt schon Möglichkeiten einer Erlaubnis aufgezeigt
Die Wettbewerbshüter deuteten aber an, womöglich einer Teillösung zuzustimmen. Edeka hätte bei einer Einigung mit dem Amt bis zu 200 der 451 Kaiser‘s Tengelmann-Filialen übernehmen können und die Standorte wären inzwischen wohl längst integriert.
Doch daraus wurde nichts. Mosa schaltete lieber auf Angriff und beklagte sich in Briefen an Bundestagsabgeordnete über den aus seiner Sicht allzu ruppigen Umgang des Bundeskartellamts. Nur verhandeln wollte er nicht und verblüffte damit selbst Andreas Mundt, den Präsidenten des Kartellamtes.
„In schwierigen Fällen bemühen sich die Beteiligten normalerweise schon in intensiven Vorgesprächen darum, einen Kompromiss auszuloten und wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen“, sagte Mundt vor einigen Monaten. „In diesem Fall hat es keine ausführlichen Gespräche gegeben.“ Entsprechend legten die Wettbewerbshüter ihr Veto gegen die Übernahme ein.
WiWo (http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/edeka-hat-sich-verzockt-alle-beteiligten-stehen-blamiert-da/13874508.html)
Im Beschluß des Kartellamtes wird auch aufgezeigt, dass es noch andere kleinere Interessenten gegeben zu haben schien
Die zu veräußernden Standorte in den drei betroffenen Vertriebsgebieten sollten jeweils nicht an mehr als zwei Erwerber oder sukzessive („Salami-Taktik“) veräußert werden. Dies hätte gewährleistet, dass dem Erwerber/den Erwerbern spürbar ein Potential zuwächst, das im Wettbewerb gegen die EDEKA und die REWE erhalten werden kann. Entsprechende Interessenbekundungen alternativer Erwerber lagen der Beschlussabteilung zu diesem Zeitpunkt bereits vor.
Vielleicht wäre die auf den ersten Blick bessere Lösung gewesen, Gabriel hätte gesagt:
"Ich erteile die Erlaubnis jetzt nicht, sehe aber grundsätzlich die Notwendigkeit einer Fusion.
Sollte in ein paar Monaten ein anderer - von Kartellamt ebenfalls abgelehnter - Fusionsantrag auf meinem Tisch landen, werde ich aller Voraussicht nach den besseren der beiden unter Auflagen die Erlaubnis erteilen."
Was wäre aber gewesen, wenn kein zweiter Antrag gekommen wäre, weil Rewe sich mit Tegelmann nicht geeinigt hätte. Hätte Gabriel dann ein Ultimatum setzen sollen?? Ist doch auch irgendwie Quatsch.
Wie genau der Minister hätte vorgehen sollen, beschreibt das Gericht nicht. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Es moniert lediglich, dass er das REWE-Angebot nicht als Alternative berücksichtigt hat.
Meiner Meinung nach wäre es nicht nötig oder sinnvoll gewesen, öffentliche Erklärungen abzugeben oder Ultimaten zu setzen. Eine naheliegende Möglichkeit wäre gewesen, den KT-Chef, mit dem er ja in Kontakt stand, der von ihm eine Ausnahmegenehmigung wollte, mal zu fragen, was denn mit dem REWE-Angebot sei.
Wenn KT aber nicht an REWE verkaufen will, warum sollte der Minister das prüfen?
Weil eine Ministererlaubnis kein normaler Verwaltungsakt ist wie die Ausstellung eines Passes oder die Erteilung (oder Ablehnung) einer Baugenehmigung.
Die Ministererlaubnis ist eine Ausnahmevorschrift, die Außerkraftsetzung des normalen Verwaltungsaktes, nämlich der Ablehnung des Fusionsantrags.
Der Antrag auf die Ministererlaubnis wurde ja (so vermute ich jedenfalls) mit dem Erhalt der Arbeitsplätze begründet, der anders nicht zu sichern sei. Da wäre es doch nahliegend mal zu fragen, was denn mit dem REWE-Angebot sei. Kann ja sein, dass gute Gründe dagegen sprachen, das anzunehmen. Dann hätte Gabriel die Antwort dokumentieren können und später dem Gericht vorlegen. Wenn aber die Antwort gelautet hätte 'Ne, wollen wir nicht, rot ist hässlich', dann hätte Gabriel guten Grund gehabt, an der Ernsthaftigkeit des Antragstellers zu zweifeln.
Wie auch immer: Wer für sich eine Ausnahme von den bestehenden Regeln einfordert, von dem kann man verlangen, dass er überzeugende Gründe dafür darlegt.
Wenn ein Bauherr einem dem Bebauungsplan entsprechenden Bauplan einreicht, darf er erwarten, dass der ohne großes Nachfragen genehmigt wird. Aber wer mit seinem Bauantrag die geltenden Vorschriften verletzt, und dafür eine Ausnahmegenehmigung fordert, der muss schon erklären, warum er ein besonderer Härtefall ist. Und der Sachbearbeiter im Bauamt, der die Baugenehmigung erteilt, ohne die besonderen Gründe festzustellen und zu dokumentieren, kann Probleme bekommen.
Lieb-Ellchen
14-07-2016, 22:37
Natürlich will KT lieber an Edeka verkaufen, da Edeka anscheinend den besseren Preis zahlt o.ä. Dann muß ich als Minister aber sagen, dass es einen gesamtwirtschaftlichen Vorteil bzw eine herausragendes Allgemeinwohlinteresse nicht gibt -> keine Ministererlaubnis.
Das Kartellamt hatte wie gesagt schon Möglichkeiten einer Erlaubnis aufgezeigt
WiWo (http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/edeka-hat-sich-verzockt-alle-beteiligten-stehen-blamiert-da/13874508.html)
Im Beschluß des Kartellamtes wird auch aufgezeigt, dass es noch andere kleinere Interessenten gegeben zu haben schien
Muss ich das als Minister sagen?
Wie dem auch sei. Für mich fangen die Fehler schon an der Stelle an, an der das Kartellamt in den Wettbewerb eingreift. Ich kann verstehen, wenn das beim Zusammenschluss von Großkonzernen passiert, aber beim Kauf einer unrentablen Sparte eines anderen Unternehmens, noch dazu mit einem verschwindend geringen Marktanteil, erscheint mir die ganze Aktion reiner Selbstzweck.
Sigmar Gabriel ist mir schon seit TTIP suspekt.
Gabriel ist Mitglied in der Atlantik-Brücke. Schon mal gegoogelt, was das für ein Verein ist?
SilverER
15-07-2016, 08:53
Muss ich das als Minister sagen?
Wie dem auch sei. Für mich fangen die Fehler schon an der Stelle an, an der das Kartellamt in den Wettbewerb eingreift. Ich kann verstehen, wenn das beim Zusammenschluss von Großkonzernen passiert, aber beim Kauf einer unrentablen Sparte eines anderen Unternehmens, noch dazu mit einem verschwindend geringen Marktanteil, erscheint mir die ganze Aktion reiner Selbstzweck.
Das greift etwas zu kurz. Dies ist ein weiterer Teil des schon länger anhaltenden Konzentrationsprozesses in diesem Bereich. 1999 gabe es noch acht große Ketten (Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe, Aldi, Metro,Tengelmann, Wal Mart und Spar), die 70% der Umsätze in Deutschland ausmachten. Durch die Übernahme von Spar und Plus durch Edeka und das Ausscheiden von Wal Mart hat sich die Anbieterstruktur noch weiter verkleinert bei einem nun noch größeren Umsatzanteil von 85%. Auch der Markanteil von TK ist unter diesem Gesichtpunkt nicht wirklich "verschwindend gering" und die Aktion des Kartellamtes kein Selbstzweck...
Lieb-Ellchen
15-07-2016, 16:15
Das greift etwas zu kurz. Dies ist ein weiterer Teil des schon länger anhaltenden Konzentrationsprozesses in diesem Bereich. 1999 gabe es noch acht große Ketten (Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe, Aldi, Metro,Tengelmann, Wal Mart und Spar), die 70% der Umsätze in Deutschland ausmachten. Durch die Übernahme von Spar und Plus durch Edeka und das Ausscheiden von Wal Mart hat sich die Anbieterstruktur noch weiter verkleinert bei einem nun noch größeren Umsatzanteil von 85%. Auch der Markanteil von TK ist unter diesem Gesichtpunkt nicht wirklich "verschwindend gering" und die Aktion des Kartellamtes kein Selbstzweck...
Das setzt voraus, dass der Konzentrationsprozess schädlich sei. Für Verbraucher oder Hersteller. Darüber sind sich auch die Experten nicht einig. Der Konzentrationsprozess betrifft schließlich auch die Herstellerseite.
Aber mal so gefragt: Glaubt jemand allen Ernstes, dass der Konzentrationsprozess durch Verbot von Fusionen oder ähnlicher Eingriffe aufgehalten werden kann? Das halte ich für sehr naiv. So ist z.B. Kaisers/Tengelmann demnächst weg vom Markt, egal welche Lösung am Ende gefunden wird.
SilverER
15-07-2016, 16:37
Das setzt voraus, dass der Konzentrationsprozess schädlich sei. Für Verbraucher oder Hersteller. Darüber sind sich auch die Experten nicht einig. Der Konzentrationsprozess betrifft schließlich auch die Herstellerseite.
Ja, das ist die Annahme.
Wenn wenige Unternehmen eine so große Marktmacht haben, ist es leichter Preisabsprachen oder ähnliche Strategien durchzusetzen. Das wird für den Verbraucher dann teurer...
Aber mal so gefragt: Glaubt jemand allen Ernstes, dass der Konzentrationsprozess durch Verbot von Fusionen oder ähnlicher Eingriffe aufgehalten werden kann? Das halte ich für sehr naiv. So ist z.B. Kaisers/Tengelmann demnächst weg vom Markt, egal welche Lösung am Ende gefunden wird.
Nach dieser Argumentation kann man bei vielen Dingen gleich die Hände in den Schoß legen...
So kann z.B. KT an regionale kleinere Anbieter veräußert werden mit wahrscheinlich positiven Wettbewerbseffekten, wie es das Kartellamt auch schon in seiner Analyse dargelegt hat...
SilverER
21-07-2016, 13:39
Die Tengelmann-Filialen verteilen sich vor allem auf das westliche Nordrhein-Westfalen, auf Berlin samt dem brandenburgischen Umland sowie auf München und Teile Oberbayerns. An den süddeutschen Märkten ist die Schweizer Handelsgruppe Migros schon länger interessiert; sie könnte nach der endgültigen Entscheidung des OLG Düsseldorf zum Zug kommen. Die Coop-Gruppe aus Kiel, zu der die Sky-Supermärkte in Norddeutschland gehören, bestätigte nun gegenüber der ZEIT ihren Appetit auf Filialen im Berliner Umland. "Wir sind weiterhin stark an Expansionsstandorten in und um Berlin interessiert", sagte eine Firmensprecherin.
ZON (http://www.zeit.de/2016/31/sigmar-gabriel-ministererlaubnis-ceta-kanzerlkandidatur/komplettansicht)
Andere Verkaufsoptionen als EDEKA, die evtl eher mit dem Kartellamt in Einklang zu bringen sind, sind durchaus immer noch vorhanden...
Das setzt voraus, dass der Konzentrationsprozess schädlich sei. Für Verbraucher oder Hersteller. Darüber sind sich auch die Experten nicht einig. Der Konzentrationsprozess betrifft schließlich auch die Herstellerseite.
Aber mal so gefragt: Glaubt jemand allen Ernstes, dass der Konzentrationsprozess durch Verbot von Fusionen oder ähnlicher Eingriffe aufgehalten werden kann? Das halte ich für sehr naiv. So ist z.B. Kaisers/Tengelmann demnächst weg vom Markt, egal welche Lösung am Ende gefunden wird.
Grundsätzlich bedeuten solche Konsolidierungsprozesse, daß es zu Marktversagen kommen kann & das ist im Sinne der Marktwirtschaft schädlich. Die Idee der Marktwirtschaft ist es, daß sich abhängig von Angebot und Nachfrage ein Gleichgewichtspreis einstellt. Man spricht in diesem Zusammenhang im Sinne der Wohlfahrtsökonomik auch von einer optimalen Allokation von Ressourcen. Zudem führt ein hoher Wettbewerb zu höherer Qualität und niedrigeren Preisen.
Oligopole hingegen haben ähnliche Effekte wie Monopole. Es stellt sich kein Gleichgewichtspreis ein und durch den fehlenden Wettbewerb besteht kein Innovations- und Kostensenkungsdruck. Im Extremfall kommt es zu Marktversagen, d.h. die von mir oben beschriebenen Mechanismen und Effekte sind ausgehebelt. Der Monopolist kann Mengen, Preise, Qualität usw. ganz frei bestimmen & der Konsument muß das hinnehmen, da er keine Alternative hat.
Ordnungspolitische Eingriffe sind dazu da, Marktversagen zu verhindern. Aus Sicht der neoklassischen Theorie sind sie allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn sie tatsächlich zur Optimierung der Allokation führen. Der Ordoliberalismus, auf dem unsere soziale Marktwirtschaft basiert, ging dabei noch einen kleinen Schritt weiter und sah die Ordnungspolitik immer dann gerechtfertigt, wenn Marktversagen drohte* bzw. im Bereich Arbeitsmarkt/Lohn kam etwa das Kriterium Existenzminimum dazu.
Meiner Meinung nach haben Politiker wie Gabriel keine Kompetenz, die Situation adäquat beurteilen zu können & diese Problemstellungen wären auch weit unproblematischer und könnten zielführender gelöst werden, wenn nach ökonomischer Räson und nicht gemäß politischen Interessen entschieden werden würde.
*Das ist so ein bißchen ungenau. Es hängt gemäß der Ordoliberalisten durchaus auch von der konkreten Situation, Branche etc. ab. Sie haben sich im Gegensatz zu der Neoklassik jedoch nicht nur auf die optimale Ressourcenallokation beschränkt, die Aspekte wie z.B. die gerechte Einkommensverteilung außer acht läßt.
Zur 2. Frage: das kommt immer darauf an, was die Gründe für die Konsolidierungen sind. Diese werden aus Sicht großer Unternehmen natürlich immer angestrebt. Wenn der Markt aus volkswirtschaftlicher Sicht funktioniert, besteht aber immer Wettbewerb und es kommt nicht dazu. Dabei ist es nicht das Thema, ein bestimmtes Unternehmen oder Arbeitsplätze zu retten. Wettbewerb aus dem Ausland (gerne EU) wäre aus Sicht der Konsumenten z.B. auch ok. Es kommt halt immer auf die Gesamtsicht an & die muß langfristig angelegt sein.
Lieb-Ellchen
21-07-2016, 23:11
Ja, das ist die Annahme.
Wenn wenige Unternehmen eine so große Marktmacht haben, ist es leichter Preisabsprachen oder ähnliche Strategien durchzusetzen. Das wird für den Verbraucher dann teurer...
Preisabsprachen dürften bei der Vielzahl der Produkte und Marken ausgesprochen schwierig sein. Das Kartellamt bemängelt auch eher eine teilweise sektorale Marktbeherrschung und Marktmacht auf der Nachfrageseite.
Da auch Düsseldorf zu den angeblich kritischen Städten gehörte, habe ich versucht, die Argumentation des Kartellamtes nachzuvollziehen. Gelungen ist es mir nicht. Die haben halt Daten gesammelt, in Listen gepackt und alle Bezirke mit einem KT Edeka Rewe Anteil von über 50 % als wettbewerbsschädlich eingestuft.
Auf die Idee, dass der Düsseldorfer durchaus in der Lage ist, zum Einkaufen seinen Stadtbezirk zu verlassen, kommen die nicht. Es sah mir nicht so aus, als hätten die eine Analyse gemacht, wo die Einwohner der Stadtbezirke ihre Einkäufe tätigen.
Nach dieser Argumentation kann man bei vielen Dingen gleich die Hände in den Schoß legen...
In dieser Angelegenheit hätte ich das für besser empfunden.
Das Kartellamt sollte sich auf Großfusionen beschränken. Preisabsprachen und andere Verstöße könnten sofort an ordentliche Gerichte verwiesen werden.
So kann z.B. KT an regionale kleinere Anbieter veräußert werden mit wahrscheinlich positiven Wettbewerbseffekten, wie es das Kartellamt auch schon in seiner Analyse dargelegt hat...
Was zu beweisen wäre
ManOfTomorrow
28-07-2016, 14:55
Tengelmann-Übernahme: Gabriels geheime Treffen mit dem Edeka-Chef [spiegel.de] (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-tengelmann-sigmar-gabriel-gibt-weiteres-geheimtreffen-zu-a-1104857.html)
Sehr überraschend ... :zahn: :rolleyes:
SilverER
11-08-2016, 09:46
Gabriel überging Zweifel aus dem eigenen Hause
Sigmar Gabriel hat die Tengelmann-Übernahme erlaubt. Dabei ignorierte der Wirtschaftsminister nicht nur Bedenken im eigenen Haus. Das zeigen Dokumente, die der F.A.Z. vorliegen.
FAZ (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gabriel-ignoriert-verfassungsrechtliche-zweifel-14381631.html)
Robert1965
14-09-2016, 19:17
"Junge Welt":
Täglich neue Gerüchte (http://www.jungewelt.de/2016/09-15/022.php)
Tengelmann wird mittelfristig keine andere Wahl haben, als Filalen dicht zu machen. Ansonsten droht die Zahlungsunfähigkeit. Derzeit macht man 10 Mio Verlust, pro Monat.....
Krise bei Tengelmann spitzt sich weiter zu - Allein 2016 90 Mio Euro Verlust (http://www.tz.de/wirtschaft/lage-von-kaiser-s-tengelmann-krise-spitzt-sich-weiter-zu-zr-6757256.html)
Das dürfte den Verlust von mehren Tausend Jobs bedeuten, das kann keiner durchhalten.
Lisa Simpson
22-09-2016, 17:49
Krise bei Tengelmann spitzt sich weiter zu - Allein 2016 90 Mio Euro Verlust (http://www.tz.de/wirtschaft/lage-von-kaiser-s-tengelmann-krise-spitzt-sich-weiter-zu-zr-6757256.html)
Das dürfte den Verlust von mehren Tausend Jobs bedeuten, das kann keiner durchhalten.
Ja, hat der Siggi super gemacht. Von wegen Arbeitsplätze sichern. Mal sehen, wie das weitergeht und ab wann man von Insolvenzverschleppung spricht.
KT kommt aus dieser Abwärtsspirale doch nie mehr raus. Wenn sie sich rechtzeitig von Edeka hätten kaufen lassen, dann hätten sie zumindestens bessere EK-Preise nutzen können.
Heute Krisengipfel, könnte sein, das dann schon die Lichter ausgehen bei Tengelmann.
Lieb-Ellchen
26-09-2016, 09:42
Ja, hat der Siggi super gemacht. Von wegen Arbeitsplätze sichern. Mal sehen, wie das weitergeht und ab wann man von Insolvenzverschleppung spricht.
KT kommt aus dieser Abwärtsspirale doch nie mehr raus. Wenn sie sich rechtzeitig von Edeka hätten kaufen lassen, dann hätten sie zumindestens bessere EK-Preise nutzen können.
Der "Siggi", wie er gerne verächtlich genannt wird, hat es im Sinne der Arbeitnehmer versucht. Die Entscheidung des Gerichts, die Ministererlaubnis zu stoppen, kann man richtig finden, muss man aber nicht. Und über den Sinn der Einflussnahme des Kartellamtes, in den Prozess der Übernahme eines kränkelnden Unternehmens einzugreifen, hatten wir hier ja schon diskutiert.
Eine Insolvenz wäre die beste Lösung, denn dann würde der Insolvenzverwalter vor allem im Sinne der Gläubiger prüfen, in welcher Form das Unternehmen veräußert wird. Hierbei wäre einzig und alleine der Preis relevant. Und da der Erhalt des Unternehmens bzw. der Filialen bei einer Insolvenz Priorität hat, könnte es gut sein, dass Edeka das Rennen gemacht hätte. Allerdings wohl kaum mit den Zusatzbedingungen des Ministers.
Aber eine Insolvenz wäre wohl gar nicht möglich, da der Mutterkonzern, eine KG, für die Verbindlichkeiten der Kaisers Tengelmann GmbH einsteht. Das ergibt sich aus der Befreiung der GmbH von der Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Bilanz (§ 264 Abs. 3 HGB). Insofern kann es seitens der GmbH auch keine Insolvenzverschleppung geben. Also so lange die Konzernmutter die Verbindlichkeiten übernehmen kann. Würde diese Insolvenz anmelden, wäre die GmbH natürlich mit betroffen.
Welcher Mutternkonzern bitteschön?
Lieb-Ellchen
27-09-2016, 00:04
Welcher Mutternkonzern bitteschön?
Meinst du das Wort oder wie darf ich die Frage verstehen?
Man kann es auch Mutterunternehmen nennen.
Meinst du das Wort oder wie darf ich die Frage verstehen?
Man kann es auch Mutterunternehmen nennen.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, das es sich dabei um einen selbstständiges Unternehmen handelt. Kann mich aber auch täuschen.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, das es sich dabei um einen selbstständiges Unternehmen handelt. Kann mich aber auch täuschen.
Ein kurzer Blick auf Wiki hilft.
+++++ BREAKING NEWS++++++++
Supermarkt Chefs einigen sich auf Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka.
+++++ BREAKING NEWS++++++++
Supermarkt Chefs einigen sich auf Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka.
und gabriel wird dann nach der wahlniederlage der SPD im nächsten jahr "berater" bei edeka :teufel::D
Naja, mal abwarten, was das jetzt wirklich bedeutet. Würde mich nicht wundern, wenn Edeka nur die Filetstücke behält und die restlichen Läden einfach dicht macht.
OuterRange
06-10-2016, 20:14
In den Nachrichten haben sie gesagt, dass die Ministerialerlass wieder gilt und der sieht doch die fünfjährige Galgenfrist vor oder?
Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann soll nun offenbar doch zerschlagen werden. Eigentümer Karl-Erivan Haub will die knapp 15.500 Mitarbeiter am Freitag über den Schritt informieren.
http://www.focus.de/finanzen/news/medienbericht-eigentuemer-kuendigt-zerschlagung-von-kaisers-tengelmann-an_id_6069277.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-finanzen&fbc=facebook-focus-online-finanzen&ts=201610131745
das ist doch schrecklich, es klang doch die Tage so ,als man habe sich einigen können. :(
Jetzt will Rewe Tengelmann komplett.:dada: Korrupte Bande.
Der BR berichtet gerade, das Tengelmann endgültig zerschlagen wird. Die Verhandlungen sind gescheitert.
hockeyfan
13-10-2016, 23:24
Jetzt will Rewe Tengelmann komplett.:dada: Korrupte Bande.
Besteht aber eine höhere Chance das es für die Arbeitnehmer mit nem blauen Auge abgeht.
EDEKA will sich doch komplett aus dem Regiegeführten Marktsegment verabschieden hin zum reinen Partnerkaufmannmodell und was da seit einiger Zeit los ist lässt für die Kaisers nix gutes vermuten. Wenn du in der LH-Einzelhandelsbranche etwas drin bist konntest über das Gewese um die Erhaltung der Arbeitsplätze eigentlich lächeln, wenn es nicht so beschissen ernst wäre.:mauer:
Besteht aber eine höhere Chance das es für die Arbeitnehmer mit nem blauen Auge abgeht.
EDEKA will sich doch komplett aus dem Regiegeführten Marktsegment verabschieden hin zum reinen Partnerkaufmannmodell und was da seit einiger Zeit los ist lässt für die Kaisers nix gutes vermuten. Wenn du in der LH-Einzelhandelsbranche etwas drin bist konntest über das Gewese um die Erhaltung der Arbeitsplätze eigentlich lächeln, wenn es nicht so beschissen ernst wäre.:mauer:
Du glaubst doch nicht wirklich, das Edeka es zulässt, das Rewe Tengelmann komplett in die Finger bekommt? Damit würde die die Spitze an Rewe verlieren. Nie macht man da mit...
hockeyfan
13-10-2016, 23:52
Glaub ich auch nicht nur war das Argument mit den Arbeitsplätzten aus den Fingern von EDEKA so als ob Dolly Buster sagen würde sie kennt keinen Schönheitsdoktor.
Kathy1975
14-10-2016, 12:29
Jetzt will Rewe Tengelmann komplett.:dada: Korrupte Bande.
Jetzt in den Nachrichten haben die gesagt das Kaiser's/Tengelmann höchstwahrscheinlich zerschlagen wird. :ko: Ich hoffe das Edeka doch irgendwie übernimmt. Rewe ist mir jetzt unsympathisch. :schmoll: