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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stalking: Bundeskabinett billigt Referentenentwurf zur Änderung des § 238 StGB


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Tzerberus
13-07-2016, 08:14
In meinen Augen ist der Referentenentwurf (Referentenentwurf) (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Stalking.pdf?__blob=publicationFile&v=1) zur Änderung des § 238 StGB (Stalking) ziemlich gelungen.

Anbei die offizielle Verlautbarung des Bundesjustizministeriums (Verlautbarung BMJV) (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Stalking.html):

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
§ 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 354) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert.

Auch die Presse urteilt positiv (Spiegelbericht) (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/stalking-justizminister-heiko-maas-will-opfer-besser-schuetzen-a-1102301.html):


Der Gesetzentwurf von Maas sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen. Taten müssen lediglich "objektiv geeignet" sein, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen. Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person in dieser Weise unbefugt und beharrlich nachstellt - also etwa ständig vor der Wohnung steht, anruft, mailt oder auf andere Weise Kontakt herzustellen versucht.

Auch an anderer Stelle ist eine Änderung geplant. Bislang werden Verfahren oft eingestellt, der Staatsanwalt verweist dann auf den Weg der Privatklage. "Will das Opfer die Tat weiter verfolgen, muss es bisher dann selbst als Ankläger vor Gericht auftreten und auch das Kostenrisiko tragen", sagte Maas. "Das wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Staatsanwaltschaft muss dann alle diese Verfahren führen und zu einem Ergebnis bringen."

Mit ein paar kleinen Änderungen in den juristischen Formulierungen kann man nicht nur den Opfern, sondern auch den Strafverfolgungsbehörden das Leben erheblich vereinfachen.

Einziger Kritikpunkt von mir: Wieso erst jetzt?

ManOfTomorrow
13-07-2016, 08:52
Einziger Kritikpunkt von mir: Wieso erst jetzt?
Grundsätzlich :d:

ABER: das Gesetz bedeutet natürlich mehr Arbeit für Staatsanwaltschaften und Polizei. Wenn dort nicht endlich zusätzliche/neue Stellen geschaffen werden, wird die Ausführung des Gesetzes die Institutionen weiter lähmen ...

Emotions
13-07-2016, 14:24
Ich habe es im Morgenmagazin mitbekommen was Frauen da teilweise erleben, Psychoterror, Morddrohungen und ständige Todesangst, dann kommt nach Ewigkeiten mal der Mann vor Gericht, nur um ein paar Monate auf Bewährung zu bekommen...

Selbst wenn man so einen Mann mal vorrübergehend in den Knast steckt, es verändert ihn ja nicht, man müßte Stalker theraphieren die so ausflippen, der Normalfall ist man(n) akzeptiert eine Trennung/Scheidung, nicht normal sind Stalking und schlimmstenfalls "erweiterte Selbstmorde" von ganzen Familien.