Am besten wendest du dich direkt an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:
http://www.bundespruefstelle.de/
Ob ein bestimmtes Träger- oder Telemedium (Online-Angebot) bereits indiziert ist und in die öffentliche/nichtöffentliche Liste aufgenommen wurde, kann durch eine E-mail an
[email protected] abgefragt werden.
Denn: Aus Gründen des Jugendschutzes erfolgt keine Bereitstellung der amtlichen Indizierungsdaten im Internet.
Darüber hinaus:
Die BPjM gibt darüber hinaus alle drei Monate das „BPjM-Aktuell” heraus. Es enthält die Liste aller indizierten Trägermedien und eine Auflistung aller Medien, die beschlagnahmt oder eingezogen worden sind sowie einen redaktionellen Teil. In den Monaten, in denen das „BPjM-Aktuell” nicht in seinem Gesamtumfang erscheint, informiert die Bundesprüfstelle über die Neuindizierungen, die in einem Kurzinfo zusammengefasst sind.
Eine kostenfreie Einsicht in das „BPjM-Aktuell” ist in zahlreichen öffentlichen Bibliotheken möglich. Die BPjM beliefert dazu auf Anfrage Bibliotheken über den Freiverteiler.