die mit der schriftlichen Anordnung - bist du dir sicher, dass die keinen Test hatten?
ich denke, eine schriftliche Anordnung kann es nur geben, wenn du
a) positiv getestet wurdest
b) nachweislich Kontat zu einem positiv getesteten hattest
c) aus einem Hochrisikogebiet eingereist bist
das sind die von mir geschilderten fälle ja nicht - die fallen einfach durch das Raster.
hängt sicher auch vom GS ab - wie überlastet das ist.
hier ist es völlig überlastet.