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Thema: ebay

  1. #4621
    Bastard Operator from Hell Avatar von Grizu I.O.F.F. Team
    Ich bin kein Anwalt, aber...
    Es gibt hier eine wichtige Unterscheidung, ob der Verkäufer privat oder gewerblich gehandelt hat. Ein gewerblicher Verkäufer trägt das Versandrisiko. So lange er nicht nachweisen kann, dass die Ware bei dir angekommen ist, ist er in der Haftung.

    Bei einem Privatverkauf liegt das Wegerisiko (oder wie auch immer man das nennt) aber bei dir. Jetzt kommt es also darauf an, was für den Versand in der Auktion vereinbart war. Sprich, Paket oder Päckchen. Päckchen sind generell unversichert, und ohne Nachweis unterwegs. Ist ein Versand als Packet vereinbart worden, ist das auch versichert. Hat der Verkäufer den Einlieferungsbeleg verbummelt, sollte das dann sein Problem sein, nicht deines. In dem Fall würde ich das Geld zurück fordern, und notfalls mit einer Strafanzeige wegen Betrug drohen.
    Alle Angaben ohne Gewähr.

  2. #4622
    Er ist angemeldet als privater Verkäufer, aber unter den Bewertungen steht, dass das kein privater sondern ein gewerblicher sein soll.
    Das ist auch meine Vermutung, denn er schrieb, dass er noch verschiedene Lampen hätte, die er mir stattdessen anbieten könnte.
    hört sich nach gewerblich an?


    Wie gesagt: 1 Euro + Porto. Ich könnte es verkraften.

    Wie lange kann der Kunde eigentlich einen Verkäufer bewerten?
    Vielleicht will er ja auch nur die ganze Sache hinauszögern, damit ich ihn nicht mehr (schlecht) bewerten kann?

  3. #4623
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Bis das Finanzamt oder ein Gericht was anderes festgestellt haben, gilt für Dich seine Angabe, dass er Privatverkäufer ist. Bewertungstexte haben da keine Rechtswirkung. Bewerten kannst Du ihn bis 60 Tage nach dem Auktionsende.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  4. #4624
    Endstand:
    Ich hatte dem Verkäufer eine Frist gesetzt, zu der er mir das eingezahlte Geld erstatten sollte. Das ist nicht geschehen.
    Ebay hatte mir vorhin geschrieben, dass sie den Fall geschlossen haben und ich habe meine Negativ-Bewertung abgeben können.
    Der Verkäufer hatte 25 Verkäufe und jetzt mindestens 5x die Ware nicht geliefert und das Geld nicht erstattet (konnte man aus den Bewertungen lesen).

    Hätte ich das vorher gelesen, hätte ich mir das Gebot vielleicht verkniffen.
    Aber das passiert mir nicht noch einmal.

    Danke für die ganzen obigen Tipps.

  5. #4625
    Zitat Zitat von Dodge Beitrag anzeigen
    Ich habe am 02. Dezember zwei Fernbedienungen fürs Garagentor gekauft. Händler in Holland, wollte keinen Chinamann (war wohl dennoch der Gleiche).
    Habe ein paar Tage später wieder geschaut, Händler ist nicht mehr bei ebay... Er hatte nur 160 Verkäufe, da hab Ich nicht drauf geachtet.
    Wie gehe Ich jetzt am Besten vor? Bei Paypal eine Rückzahlung einleiten? Bei ebay melden? Es geht um 16€.

    Übrigens gibt es die Fernbedienungen jetzt wieder bei einem Holländer zu kaufen. Hat noch 0 Verkäufe. Und beim Namen steht: Jemand aus China
    Letzte Woche hat Paypal mein Geld zurück überwiesen. Funktioniert

  6. #4626
    bücherlesendes F-Weib Avatar von Mangan254
    Ort: nicht mehr Chemnitz
    Die Leute auf ebay werden gefühlt auch immer dreister...

    Hatte einen Artikel drin. Wurde auch verkauft, also alles gut. Käufer zahlt sofort. Wenig später will er den Kauf auflösen. Ich hab nur zugestimmt, weil das nach Ö hätte gehen sollen und die Versandkosten fast doppelt so hoch waren wie angegeben (bin nur von Versand innerhalb D ausgegangen, es gab zwar eine Option für international, die aber nicht mal ansatzweise die Kosten deckt).

    Mache also dem unterlegen Bieter ein Angebot. Dieser "geht's vielleicht billiger?" ich so "ne, es zählt das letzte Gebot von dir". Darauf hin er "für [Preis der 5€ niedriger ist als sein letztes Gebot] nehm ich das" dann hab ich auf den Zustand des Artikels hingewiesen (OVP, ungeöffnet; das letzte Gebot war nur etwas mehr als die Hälfte vom eigentlichen Wert) und auf den Preis bestanden. Dann schreibt er rotzfrech, dass sein letztes Gebot ja das 5€ niedrigere gewesen sei... Zum Glück kann man ja einsehen, wer wann was geboten hat.... Naja. Hab ihm dann den Screenshot geschickt und gesagt ich bin nich auf das Geld angewiesen, also entweder der Preis oder Artikel wird an wen anders verkauft.

    Jetzt ist der Artikel wieder eingestellt (ich verkaufe den Artikel nur, weil es den als Zugabe zu ner Bestellung gab und ich dafür absolut keine Verwendung hab. Allerdings ist er zu schade zum wegwerfen, weil hochwertig und eigentlich so um die 65€. Aber deswegen muss ich den ja noch lange nicht irgendwem hinterher schmeißen ).

    Ein anderer Artikel von mir wurde verkauft, aber der Käufer hat sich seit fast einer Woche nicht gezuckt. Hab ihm geschrieben entweder bis Samstag Geld da oder Transaktion wird abgebrochen. Es sollte auch auf die Malediven gehen... Irgendwie habe ich wohl aktiviert, dass der Artikel weltweit zu sehen ist und jetzt weiß ich nicht, wie ich das wieder abstellen kann. Aber vielleicht hilft es auch, erstmal pauschal 50€ Versandkosten für international einzustellen
    Geändert von Mangan254 (22-01-2021 um 21:55 Uhr)

  7. #4627
    Habt ihr schon auf die neue Zahlungsabwicklung umgestellt?

    Soll man ja bis zum 15. Februar machen. Da ich so lange wie möglich mein Geld auf das paypal-Konto haben wollte, kümmer ich mich erst jetzt richtig drum.

    • Mir ist nicht so ganz klar, wer nach der neuen Methode für Mahnung und ggfs. Falleröffnung zuständig ist. Macht Ebay das, wenn das Geld nicht rankommt?

    • Wodurch weiß ich, dass der Kunde bezahlt hat bei Ebay? Vorher will ich die Ware nicht verschicken (Vorkasse), will aber auch ein reines Profil behalten, was den Versand in der vorgegebenen Zeit betrifft.

    • Wenn Ebay die fälligen Gebühren gleich vom Überweisungsbetrag an mich abzieht, bekomme ich dann noch eine Aufstellung über die angefallenen Gebühren? Ich will wissen, was da monatlich angefallen ist.
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  8. #4628
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    Bis morgen soll man irgendetwas umgestellt haben - um was geht es genau?
    Ich bin (im Schnitt) ca. alle zwei bis drei Jahre dort mal eingeloggt, ganz selten dass ich dort mal etwas nachschaue. Muß ich etwas machen, und wenn ja warum?

  9. #4629
    Die Zahlungen der Käufer landen jetzt nicht bei dir, sondern bei Ebay. Dafür stehen dir als Käufer erheblich mehr Zahlungswege zur Verfügung als vorher. Ebay überweist den Zahlungsbetrag dann abzüglich der Gebühren an den Verkäufer. Dafür muss dein Bankkonto verifiziert werden. Das ist die Umstellung.

    Mir ist das aus verschiedenen Gründen nicht sehr recht, aber ich gehör ja eh zur Fraktion: never change a running system.

    Ob man als ausschließlicher Käufer auch umstellen muss, weiß ich nicht.
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  10. #4630
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    aha, also wenn ich alle paar Jahre dort etwas einkaufe, muß ich gar nichts machen oder beachten?
    Also mit Ausnahme, dass ich jetzt wohl nicht mehr per Paypal zahlen kann, wie ich vorhin in den Google-Ergebnissen überflog? Das wiederum fände ich schade, gilt doch mit PP ein Artikel quasi als sofort bezahlt.

  11. #4631
    naja, ich habe am 11.2. was versteigert, wurde auch umgehend bezahlt. Das Geld ist immer noch in Bearbeitung, obwohl es ja innerhalb von 1 bis 2 Tagen weiterüberwiesen werden soll. So arbeitet Ebay mit meinem Geld... Und ich kann dann immer brav warten, bis ich es bekomme... Ich habe noch ein paar Dinge da, die ich in nächster Zeit einstellen will und ich denke, vielleicht liegt es am Neuen.... Sollte es so bleiben, dann war es das für mich mit ebay. Ok, es ist Wochenende. Aber dennoch will ich mein Geld (auch am Wochenende) umgehend weiterüberwiesen bekommen...

  12. #4632
    Nach dem, was ich mir vorhin angelesen habe, geht auch paypal. Mal gucken, ob ich das noch wiederfinde.

    Edit:
    Wer auch unlogisch, wenn nicht, weil paypal doch eine Ebay"tochter" ist, oder nicht?
    Geändert von Zartbitter (14-02-2021 um 14:06 Uhr)
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  13. #4633
    Akzeptierte Zahlungsmethoden

    Ihre Käufer können eine der folgenden Zahlungsmethoden auswählen:

    Visa
    PayPal
    Mastercard
    American Express
    Lastschrift
    Apple Pay (über die eBay-App auf dem iPhone/iPad und die mobile Website von eBay auf dem iPhone)
    Google Pay (über die eBay-App, die mobile Website von eBay und die Desktop-Version)
    Klarna Sofortüberweisung

    Diese Zahlungsmethoden werden automatisch zu Ihren Angeboten hinzugefügt und bei der Kaufabwicklung als Zahlungsoptionen angezeigt.
    Das Spektrum erweitert sich also deutlich. Bloß die normale Banküberweisung ist außen vor.
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  14. #4634
    Trellomfer
    unregistriert
    Zitat Zitat von Zartbitter Beitrag anzeigen
    Das Spektrum erweitert sich also deutlich. Bloß die normale Banküberweisung ist außen vor.
    Aber nur die Direktüberweisung an den Verkäufer. Über Klarna kannst Du immer noch ganz normal überweisen.

  15. #4635
    Zitat Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
    naja, ich habe am 11.2. was versteigert, wurde auch umgehend bezahlt. Das Geld ist immer noch in Bearbeitung, obwohl es ja innerhalb von 1 bis 2 Tagen weiterüberwiesen werden soll.
    Das scheint mir aber korrekt zu sein. Der 11.2. als Verkaufsdatum wird als Werktag nicht mitgerechnet. Schließlich kann ein Kauf auch 23:59 Uhr stattfinden. Dann ist Freitag der 1. Werktag. Samstag und Sonntag sind keine. Montag ist erst der 2. Werktag.
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