Ich bin kein Anwalt, aber...
Es gibt hier eine wichtige Unterscheidung, ob der Verkäufer privat oder gewerblich gehandelt hat. Ein gewerblicher Verkäufer trägt das Versandrisiko. So lange er nicht nachweisen kann, dass die Ware bei dir angekommen ist, ist er in der Haftung.
Bei einem Privatverkauf liegt das Wegerisiko (oder wie auch immer man das nennt) aber bei dir. Jetzt kommt es also darauf an, was für den Versand in der Auktion vereinbart war. Sprich, Paket oder Päckchen. Päckchen sind generell unversichert, und ohne Nachweis unterwegs. Ist ein Versand als Packet vereinbart worden, ist das auch versichert. Hat der Verkäufer den Einlieferungsbeleg verbummelt, sollte das dann sein Problem sein, nicht deines. In dem Fall würde ich das Geld zurück fordern, und notfalls mit einer Strafanzeige wegen Betrug drohen.
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