[...]Muss man die Rechnungen, die derzeit massenhaft für mega-downloads.net verschickt werden, nun tatsächlich bezahlen? Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint nein.
„Wie schon bei anderen Vertragsfallen im Internet empfehlen wir den betroffenen Verbrauchern, die Zahlung der Rechung zu verweigern und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen", so die Expertin. "In den uns vorliegenden Fällen gibt es keine Zahlungspflicht gegenüber dem in den Arabischen Emiraten ansässigen Anbieter BlueByte.“
Die Verbraucherzentrale hält für Interessierte einen
Musterbrief bereit, mit dem sie sich gegen die Forderungen des Anbieters wehren können. Er kann im Internet unter
www.vz-bw.de/megadownloads heruntergeladen werden.
Wer der Forderung widerspricht, muss - wie in solchen Fällen üblich - damit rechnen, dass die Täter trotzdem weiter auf Bezahlung bestehen und Mahnungen und Drohbriefe verschicken.
Echte Konsequenzen dürfte eine Zahlungsverweigerung nicht haben. Denn dann müssten die Drahtzieher beweisen, dass ihren Opfer bei der Anmeldung bewusst war, auf was sie sich einlassen. Und das dürfte ihnen schwer fallen.