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  1. #1

    Rechnung von mega-downloads.net

    hab ne rechnung von denen bekommen und weiß überhaupt nicht, was das ist

    habe mich auch nirgends angemeldet und kann das so gar nicht einordnen.

    sie schreiben hier etwas von zwei wochen widerrufsrecht. ist das so überhaupt in ordnung oder hat man da länger zeit? sonst widerrufe ich das einfach und dann ist ruhe

  2. #2
    Heippas Zeisig.... Avatar von lovelettergirl
    Ort: Lonesome Town
    Zitat Zitat von timira Beitrag anzeigen
    hab ne rechnung von denen bekommen und weiß überhaupt nicht, was das ist

    habe mich auch nirgends angemeldet und kann das so gar nicht einordnen.

    sie schreiben hier etwas von zwei wochen widerrufsrecht. ist das so überhaupt in ordnung oder hat man da länger zeit? sonst widerrufe ich das einfach und dann ist ruhe
    ha! die rechnung hab ich auch bekommen
    angeblich hab ich antivir bei denen runter geladen (das hab ich in dem angegebenen zeitraum tatsächlich mal geladen)
    schau mal genau nach ob du nicht noch ne ältere mail von denen hast
    ich hab ihnen dann erst mal geschrieben das ich nicht zahle-bis jetzt ist ruhe aber ich hab angst
    wollen die auch für 2 jahre 98€ von dir
    T.B.-R.I.P.

  3. #3
    Was haste mit den Emiraten am Hut?
    Naja, würde nichts zahlen und auch nicht widerrufen, sonst haste die dann wirklich am Hals.
    Beim Verbraucherschutz nachfragen?

  4. #4
    Zitat Zitat von lovelettergirl Beitrag anzeigen
    wollen die auch für 2 jahre 98€ von dir
    ja

    das ging an eine mail adresse, die ganz selten nutze.
    die mail war von ende august und ich hab das eben erst gesehen.

  5. #5
    a one woman riot Avatar von Lesley
    Ort: Hamburg City
    computerbetrug.de:

    mega-downloads.net: Neuer Musterbrief für Opfer

    [...]Muss man die Rechnungen, die derzeit massenhaft für mega-downloads.net verschickt werden, nun tatsächlich bezahlen? Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint nein. „Wie schon bei anderen Vertragsfallen im Internet empfehlen wir den betroffenen Verbrauchern, die Zahlung der Rechung zu verweigern und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen", so die Expertin. "In den uns vorliegenden Fällen gibt es keine Zahlungspflicht gegenüber dem in den Arabischen Emiraten ansässigen Anbieter BlueByte.“

    Die Verbraucherzentrale hält für Interessierte einen Musterbrief bereit, mit dem sie sich gegen die Forderungen des Anbieters wehren können. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/megadownloads heruntergeladen werden.

    Wer der Forderung widerspricht, muss - wie in solchen Fällen üblich - damit rechnen, dass die Täter trotzdem weiter auf Bezahlung bestehen und Mahnungen und Drohbriefe verschicken. Echte Konsequenzen dürfte eine Zahlungsverweigerung nicht haben. Denn dann müssten die Drahtzieher beweisen, dass ihren Opfer bei der Anmeldung bewusst war, auf was sie sich einlassen. Und das dürfte ihnen schwer fallen.
    Hoffe, das hilft.

  6. #6
    danke lesley, dass hilft ja schon mal

  7. #7
    bitte

  8. #8
    Heippas Zeisig.... Avatar von lovelettergirl
    Ort: Lonesome Town
    ich hatte ja anfänglich schiss, das die eventuell doch im recht sind, eben weil ich zu dem zeitpunkt antivir geladen hatte
    ich hab dann wiederrufen (zu spät)
    und dann nochmal einen brief mit anwaltsdeutsch geschrieben
    nuja,das ist 2 monate her und bisher ist ruhe
    T.B.-R.I.P.

  9. #9
    so wie ich das datum auf der rechnung sehe und dann mit dem datum vergleiche, an dem die mail verschickt wurde, hat man gar keine chance mehr zu widerrufen, weil die zwei wochen da schon um waren.

  10. #10
    Heippas Zeisig.... Avatar von lovelettergirl
    Ort: Lonesome Town
    Zitat Zitat von timira Beitrag anzeigen
    so wie ich das datum auf der rechnung sehe und dann mit dem datum vergleiche, an dem die mail verschickt wurde, hat man gar keine chance mehr zu widerrufen, weil die zwei wochen da schon um waren.
    hm, war bei mir auch so
    ich hab die ja im web fach gehabt
    und dort waren sie bei bekannte aufgeführt
    da landet man doch nur wenn die adresse im adressbuch gespeichert ist
    T.B.-R.I.P.

  11. #11
    a one woman riot Avatar von Lesley
    Ort: Hamburg City
    Zitat Zitat von timira Beitrag anzeigen
    so wie ich das datum auf der rechnung sehe und dann mit dem datum vergleiche, an dem die mail verschickt wurde, hat man gar keine chance mehr zu widerrufen, weil die zwei wochen da schon um waren.

    Deswegen ist dieser Brief gut, den man im Link, den ich gepostet habe, runterladen kann.

    Da steht im schönen Juristendeutsch drin, dass man anfechtet, überhaupt einen Vertrag geschlossen zu haben.

    Zitat Zitat von Brief
    Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses An-gebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist.

    Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

  12. #12
    gesperrt Avatar von marble
    Ort: My Sleeping Karma
    Solange einem kein Mahnbescheid per Post ins Haus flattert, ist derartiger Schmonz eh am besten zu ignorieren. Lebenszeitverschwendung.

  13. #13
    Locker bleiben. Die bluffen doch nur. Einfach nichts machen, dann ist irgendwann wieder Ruhe.

  14. #14
    einfach nichts machen kann ich gut

    danke euch!

  15. #15
    Ö-Komantsche Avatar von dude
    Ort: Labbedudeland(Palz)
    Genau, alles ignorieren, die rechnen ja nur damit, dass ein Doofer aufsteht und aus Schreck und Unwissen bezahlt....

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