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  1. #1

    Recht auf ein Arbeitszeugnis?

    Hallo

    Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema Arbeitsrecht aus.
    Folgendes: Mein Partner war zwei Jahre lang angestellt und ist vor gut drei Monaten nach langen Problemen ausgeschieden und hat die Arbeitsstelle gewechselt. Was noch immer fehlt von der alten Arbeitsstelle ist das Zeugnis.

    Seit Monaten versuchen wir telefonisch und schriftlich dieses Zeugnis zu erwirken. Bislang ohne Erfolg.
    Nun braucht mein Partner dieses Zeugnis wirklich dringend für eine Bewerbung.
    ich habe schon gelesen, dass man als Arbeitnehmer ein recht auf ein angemessenes Zeugnis hat und dieses auch einklagen kann. Nun haben wir weder eine Rechtsschutzversicherung noch Zeit für eine Klage.
    Ich habe gestern im Büro der alten Arbeit angerufen und um Rückruf des Chefs gebeten. Nichts ist bislang passiert
    Was können wir denn jetzt noch machen? Telefonterror? Drohen? Betteln?
    Ich muss dazu schreiben das der alte Chef eine echte Arschgeige ist
    Querstreifen machen dick!
    Anderseits...

    wer isst schon Querstreifen?

  2. #2
    Zitat Zitat von PeppermintPatty Beitrag anzeigen
    Hallo

    Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema Arbeitsrecht aus.
    Folgendes: Mein Partner war zwei Jahre lang angestellt und ist vor gut drei Monaten nach langen Problemen ausgeschieden und hat die Arbeitsstelle gewechselt. Was noch immer fehlt von der alten Arbeitsstelle ist das Zeugnis.

    Seit Monaten versuchen wir telefonisch und schriftlich dieses Zeugnis zu erwirken. Bislang ohne Erfolg.
    Nun braucht mein Partner dieses Zeugnis wirklich dringend für eine Bewerbung.
    ich habe schon gelesen, dass man als Arbeitnehmer ein recht auf ein angemessenes Zeugnis hat und dieses auch einklagen kann. Nun haben wir weder eine Rechtsschutzversicherung noch Zeit für eine Klage.
    Ich habe gestern im Büro der alten Arbeit angerufen und um Rückruf des Chefs gebeten. Nichts ist bislang passiert
    Was können wir denn jetzt noch machen? Telefonterror? Drohen? Betteln?
    Ich muss dazu schreiben das der alte Chef eine echte Arschgeige ist
    du wirst um rechtliche Schritte vermutlich nicht drum rumkommen.
    bei einer freundin hat auch schon ein 'freundliches' schreiben ihres rechtsanwaltes gereicht
    lasst ein schriftstück im rechtsanwalts büro aufsetzen und wartet, das ist auch kostengünstiger als gleich eine klage einzureichen.

  3. #3
    Kaan
    unregistriert
    Wie kann denn ein erzwungenes Zeugnis bestenfalls aussehen? Kann man dies überhaupt nutzen?

  4. #4
    Hat er denn kein altes Arbeitszeugnis, welches er einreichen könnte?

    Irgendwie bezweifele ich, dass das Zeugnis von diesem Arschgeigen-Chef gut sein wird ("Erledigte pflichtgemäß alle seine Aufgaben"), so dass er es für eine Bewerbung nutzen könnte....

  5. #5
    btw:
    sollte er ein schlechtes zeugnis ausstellen, kann man dies auch anfechten.

  6. #6
    Es war nach der Ausbildung seine erste Stelle. Deshalb hat er keinerlei andere Zeugnisse. Ich weiß nicht wie das Zeugnis dann aussieht, fakt ist das wir es leider brauchen
    Querstreifen machen dick!
    Anderseits...

    wer isst schon Querstreifen?

  7. #7
    liebt den Frühling. Avatar von Hatsche
    Ort: Zu Hause.
    Geht in jedem Fall zum Arbeitsgericht!! Ihr bekommt Recht (und vorherige Beratung).
    Falls Ihr einen RA nehmen wollt, erkundigt Euch beim für Euch zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein (falls Dein Mann noch zu Hause ist).
    Ihr könnt es aber auch ohne RA durchziehen, und zwar so lange, bis das Zeugnis in Ordnung ist.
    (Arbeitsgerichte sind immer auf der Seite der Arbeitnehmer. )

    Er hat ein Recht auf ein "Wohl wollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis".
    Geändert von Hatsche (17-09-2008 um 14:26 Uhr)

  8. #8
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Ist er in der Gewerkschaft ? Da kann er dann auch um Rat fragen.

  9. #9
    Notfalls Arbeitszeugniss selber schreiben und Ex-Chef unterschreiben lassen, sofern er die rechtlichen Schritte vermeiden möchte (hat ein Ex-Kollege gemacht, nachdem er ewig auf sein Zeugnis gewartet hat).

  10. #10
    Nordish by nature Avatar von Yarzinthe
    Ort: S-H/HH
    11. Der Arbeitgeber will kein Zeugnis ausstellen. Was kann man tun?

    Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
    Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen (ein Musteranschreiben für eine Zeugnisanforderung finden Sie hier).
    Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar 2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis erteilt hat.

    Viele Arbeitgeber fühlen sich von der Zeugniserstellung allerdings überfordert, sei es in organisatorischer oder sprachlicher Hinsicht. Daher beschleunigt des den Vorgang erfahrungsgemäß, wenn ein Eigenentwurf eingereicht wird. Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe.

    Sollte auch das Einreichen eines Eigenentwurfes keinen Erfolg bringen, folgt die Klage vor dem Arbeitsgericht. Urteilt das Gericht darauf, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis zu erstellen hat, und leistet er diesem Urteil nicht Folge, drohen Zwangsmaßnahmen. Um den Arbeitgeber im Wege der Zwangsvollstreckung dazu anzuhalten, ein schriftliche Zeugnis zu erstellen, kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers ein Zwangsgeld verhängen. Als ultima ratio könnte das Gericht sogar zur Zwangshaft greifen, um das Zeugnis zu erzwingen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Diese bemessen sich am Streitwert, in der Regel wird man hier ein Brutto-Monatsgehalt ansetzen. Da kommen sehr schnell 500 bis 1000 Euro zusammen. Zusätzlich fallen für den Verlierer die Gerichtskosten an. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

    http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

  11. #11
    Nee, er ist nicht in der Gewerkschaft.
    Mensch ist das alles Mist
    Das mit dem freundlichen Anwaltsbrief find ich ganz gut. Das klingt nach einem mittelschwerem Geschütz. Ich werd mich mal erkundigen was das kostet.
    Querstreifen machen dick!
    Anderseits...

    wer isst schon Querstreifen?

  12. #12
    Risika
    unregistriert
    Zitat Zitat von PeppermintPatty Beitrag anzeigen
    Nee, er ist nicht in der Gewerkschaft.
    Mensch ist das alles Mist
    Das mit dem freundlichen Anwaltsbrief find ich ganz gut. Das klingt nach einem mittelschwerem Geschütz. Ich werd mich mal erkundigen was das kostet.
    Habt ihr keine Rechtsschutz? Der kostet nun nicht so viel und ist in der heutigen Zeit ganz sinnvoll.

  13. #13
    Zitat Zitat von Risika Beitrag anzeigen
    Habt ihr keine Rechtsschutz? Der kostet nun nicht so viel und ist in der heutigen Zeit ganz sinnvoll.
    nein, leider nicht
    Querstreifen machen dick!
    Anderseits...

    wer isst schon Querstreifen?

  14. #14
    Risika
    unregistriert
    Zitat Zitat von PeppermintPatty Beitrag anzeigen
    nein, leider nicht
    na dann aber husch husch. heutzutage kannst du sowas schneller brauchen, als dir lieb ist

  15. #15
    Wird aber in diesem speziellen Fall nicht greifen, da man bei den meisten RSV mindestens 3 Monate versichert sein muß, ehe die Versicherung eingreift. Aber für die Zukunft kann es nie schaden

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