(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
was ist, wenn das opfer überlebt?
ist das immer noch totschlag?
ich kapier das nicht so ganz, aber es interessiert mich.
und nee, ich wars nicht..
hintergrund:
kirmes, jugendliche besoffene, streit, wortgefechte...
plötzlich zieht einer ein messer und sticht seinem kontrahenten
von hinten (und er saß wieder auf seiner bank im festzelt)
2x in den rücken.
das opfer überlebt knapp.
die anklage, die verhandelt wird, lautet auf totschlag..
juristisch versierte hier, die das genauer erläutern könnten?
für mich wäre das ja eher versuchter mord (heimtücke, weil von hinten..arglistig..)