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  1. #1

    Widerrufsrecht?

    Hallo!

    Ich bin reingefallen und hab jetzt ein Problem am Hals. An der Uni wurde mir folgendes Angebot unterbreitet: Man bekommt 2 Monate eine Zeitschrift nach Wahl kostenlos, wird dann angerufen und gefragt, ob man weiter abonnieren möchte, macht dann bei einer Umfrage mit (sollte dabei um die Lesegewohnheiten von Studenten gehen) und bekommt dafür 50€ oder einen Reisegutschein über 100€. So, alles klar dachte ich mir, gab meine Daten an, entschied mich für die 50€, gab meine Kontodaten dafür an, las das Kärtchen, auf dem alles notiert wurde ordentlich durch, fand keinen Haken und unterschrieb.
    So weit, so gut. Nun habe ich einen Brief daliegen, dass ich ein Zeitschriftenabo über 14 Monate abgeschlossen hätte, wobei ich nur 12 Monate bezahlen müsste, der entsprechende Betrag würde mir bei der ersten Berechnung abgezogen. Außerdem liegt dem Brief ein Reisegutschein bei.
    Na super, was mach ich denn jetzt? Von Kündigung oder Widerruf steht im ganzen Brief nix. Wenn ich da jetzt ne Kündigung hinschick, bringt das was? Und wie erfahr ich denn dann, dass die das auch akzeptieren?


  2. #2
    "Schu Schu" Avatar von Pinsel
    Ort: Schnüs Bett
    http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

    Und per Einschreiben abschicken!

    Es ist eh fraglich, ob da überhaupt ein gültiger Vertrag zustande kam, da müsste man genauer wissen, was du konkret unterschrieben hast.
    Geändert von Pinsel (24-01-2009 um 13:08 Uhr)

  3. #3
    Du hast normalerweise ne 14 tägige Widerrufsfrist.
    Am Ende feiern immer die Bayern! (Wurst-Uli)

  4. #4
    Zitat Zitat von Obihatka Knobi Beitrag anzeigen
    Du hast normalerweise ne 14 tägige Widerrufsfrist.
    Und wann beginnt die? Wenn die mit dem Tag der Unterschrift beginnt, ist sie schon längst abgelaufen...

  5. #5
    Zitat Zitat von Dreaming Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ich bin reingefallen und hab jetzt ein Problem am Hals. An der Uni wurde mir folgendes Angebot unterbreitet: Man bekommt 2 Monate eine Zeitschrift nach Wahl kostenlos, wird dann angerufen und gefragt, ob man weiter abonnieren möchte, macht dann bei einer Umfrage mit (sollte dabei um die Lesegewohnheiten von Studenten gehen) und bekommt dafür 50€ oder einen Reisegutschein über 100€. So, alles klar dachte ich mir, gab meine Daten an, entschied mich für die 50€, gab meine Kontodaten dafür an, las das Kärtchen, auf dem alles notiert wurde ordentlich durch, fand keinen Haken und unterschrieb.
    So weit, so gut. Nun habe ich einen Brief daliegen, dass ich ein Zeitschriftenabo über 14 Monate abgeschlossen hätte, wobei ich nur 12 Monate bezahlen müsste, der entsprechende Betrag würde mir bei der ersten Berechnung abgezogen. Außerdem liegt dem Brief ein Reisegutschein bei.
    Na super, was mach ich denn jetzt? Von Kündigung oder Widerruf steht im ganzen Brief nix. Wenn ich da jetzt ne Kündigung hinschick, bringt das was? Und wie erfahr ich denn dann, dass die das auch akzeptieren?

    bitte sie einfach, die kündigung anzunehmen. grund: materielle schwierigkeiten. viele machen das aus kulanzgründen. schreib dazu, wenn sich deine monitäre situation geändert hast, bist du gerne bereit, einen gültigen vertrag zu unterzeichnen.

    meistens funktioniert das. den reisegutschein sende zurück.

  6. #6
    Zitat Zitat von Dreaming Beitrag anzeigen
    Und wann beginnt die? Wenn die mit dem Tag der Unterschrift beginnt, ist sie schon längst abgelaufen...

    Was da passiert ist, nennt man ein Haustürgeschäft. Diese Haustürgeschäfte fallen unter das Fernabsatzgesetz.

    Demnach hast Du ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Du über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.

    Keine Belehrung -> kein Fristbeginn und somit auch kein Fristablauf.


    Wurdest Du also bei Vertragsschluss nicht über Dein Widerrufsrecht belehrt (geht auch schriftlich), dann hat die Frist noch nicht begonnen und ist ergo auch noch nciht abgelaufen.

    Dein Widerrufsrecht würde nach wie vor bestehen...

  7. #7
    "Schu Schu" Avatar von Pinsel
    Ort: Schnüs Bett
    Zitat Zitat von jerrylee Beitrag anzeigen
    bitte sie einfach, die kündigung anzunehmen. grund: materielle schwierigkeiten. viele machen das aus kulanzgründen. schreib dazu, wenn sich deine monitäre situation geändert hast, bist du gerne bereit, einen gültigen vertrag zu unterzeichnen.

    meistens funktioniert das. den reisegutschein sende zurück.
    Wenn da ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist, und da das alles nicht seriös klingt, wird das wohl eher wenig vielversprechend sein. Rechtlich kommt sie mit der Begründung nicht durch (es wird ja wohl kaum eine Privatinsolvenz angestrebt ).

  8. #8
    Shit happens Avatar von Spooky
    Ort: ...unterwegs
    Zitat Zitat von NJAS Beitrag anzeigen
    Was da passiert ist, nennt man ein Haustürgeschäft. Diese Haustürgeschäfte fallen unter das Fernabsatzgesetz.

    Demnach hast Du ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Du über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.

    Keine Belehrung -> kein Fristbeginn und somit auch kein Fristablauf.

    Wurdest Du also bei Vertragsschluss nicht über Dein Widerrufsrecht belehrt (geht auch schriftlich), dann hat die Frist noch nicht begonnen und ist ergo auch noch nciht abgelaufen.

    Dein Widerrufsrecht würde nach wie vor bestehen...
    Nun wird der Verkäufer natürlich behaupten, dass er den Käufer über sein Widerrufsrecht informiert hat. Oftmals steht in Klammern unter dem Unterschriftsfeld dass man über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Demnach gilt also das Datum der Vertragsunterschrift.

    Fazit: Dumm gelaufen, zahlen bitte und better luck next time. Vielleicht kannst Du der Sache beim einlösen des Reisegutscheines noch eine lustige Seite abgewinnen.

  9. #9
    Aber selbst wenn auf der Karte, wo ich unterschrieben habe, irgendwas wegen dem Widerrufsrecht draufstand - kann ich das auch jetzt erst in Anspruch nehmen, weil ich erst seit dem Brief weiß, WAS für einen Vertrag ich da angeblich abgeschlossen habe?
    Ein weiteres Problem, das noch aufgetaucht ist: Wohin schicke ich den Widerruf? Auf dem Brief steht einerseits eine Adresse von nem Verlag Service und eine von der Pressevertriebszentrale, die den Kundenservice übernimmt. Mit wem hab ich denn jetzt diesen blöden Vertrag, wer kriegt den Brief?
    Und was schreib ich da überhaupt rein? Dass ich mein Widerspruchsrecht in Anspruch nehme? Dass der Vertrag unter Vortäuschung falscher Bedingungen zustande kam? Direkt mit dem Anwalt drohen?

    Man man, das ärgert mich so

  10. #10
    Shit happens Avatar von Spooky
    Ort: ...unterwegs
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du irgendwann ein Formular unterschrieben. Das ist der Vorvertrag und der ist rechtskräftig. Mit dem Datum das auf diesem Vorvertrag steht, beginnt die Frist für das Widerrufsrecht.

    Ich glaube Dir, dass Dich das ärgert. Ändern kannst Du es aber jetzt nicht mehr. Natürlich kannst Du Dich auf einen Rechtsstreit einlassen, dass ist aber oftmals nur mit ner Menge Stress verbunden. Evtl. kannst Du auch die Kulanznummer fahren, vergiss aber bitte nicht dass die Leute die diese Verträge anbieten es auf junge, unerfahrene Menschen wie Dich abgesehen haben um Geld zu verdienen. Warum sollten sie also freundlich oder gar kulant sein???

    Wie gesagt...aus meiner Sicht ist die Messe gesungen.

  11. #11
    "Schu Schu" Avatar von Pinsel
    Ort: Schnüs Bett
    Zitat Zitat von Dreaming Beitrag anzeigen
    Dass der Vertrag unter Vortäuschung falscher Bedingungen zustande kam? Direkt mit dem Anwalt drohen?
    Arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund (ich würde aber erst mal prüfen, ob der Vertrag wirklich rechtsgültig ist).

    Wende dich doch mal an die Verbraucherzentrale. Ich glaube, die führen auch eine Rechtsberatung durch. Die werden dir auf jeden Fall eher helfen können als wir, da wir ja gar nicht wissen, was genau du jetzt unterschrieben hast und ob das rechtsgültig ist.
    Wenn du z.B. angegeben hast, dass du den Geldgutschein willst, aber den Reisegutschein bekommst, liegt ein Sachmangel vor. Also alleine dagegen kannst du angehen (was aber nicht automatisch bedeutet, dass der Vertrag aufgelöst wird. Aber du hast ein Recht darauf, den Geldgutschein zu bekommen, wenn das Teil der Vereinbarung war. Wären schon mal 50 Euro Verlust weniger).
    Arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund, sollte das tatsächlich der Fall sein, kannst du also auch das Probieren, um aus dem Vertrag rauszukommen.

    Wenn du da wirklich beschissen wurdest, würde ich nicht einfach so zahlen. Ich denke mal, das Geld wird auch nicht massig vorhanden sein, wenn du noch studierst. Lieber erst mal zügig von der Verbraucherzentrale beraten lassen.

  12. #12
    Naja, ich hab das Formular ja auch nicht mehr, das ich unterschrieben habe, das haben die ja behalten.

    Aber der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist gut, vielen Dank!

  13. #13
    Sunshinehunter Avatar von Pithlit
    Ort: Barefoot Route 202?
    Darf ich nach dem Titel o. Verlag der Zeitschrift fragen?
    Wenn Du einen Traum begräbst, dann solltest Du tief graben, sehr tief!

  14. #14
    Naja, die Zeitschrift ist der Focus und an sich sicher nicht verwerflich
    Der Vertrieb nennt sich "Lieferservice frei Haus"

  15. #15
    Lux Lisbon
    unregistriert
    Zitat Zitat von Dreaming Beitrag anzeigen
    Naja, ich hab das Formular ja auch nicht mehr, das ich unterschrieben habe, das haben die ja behalten.

    Aber der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist gut, vielen Dank!
    Die haben Dir keinen Durchschlag des Vertrages mit Deiner Unterschrift gegeben?
    Den würde ich als erstes verlangen, dann kannst Du auch nochmal die allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen und Deine Angaben, die Du gemacht hast. Und dann ab zur Verbraucherzentrale.
    Viel Glück.

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