Ich vermute, dass auf einem Fertigsalat kein MHD sondern ein Verbrauchsdatum steht.
QuelleGanz anders das Verbrauchdatum: wenn auf einem Produkt die Kennzeichnung „zu verbrauchen bis…“ angebracht ist, handelt es sich um ein leicht verderbliches Lebensmittel. Ist das Verbrauchsdatum erreicht, so kann dessen Verzehr gesundheitsschädlich sein. Unter leicht verderblichen Lebensmitteln werden solche verstanden, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderben und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Dazu gehören insbesondere rohes Fleisch, roher Fisch, ab er auch abgepackte frische Salate.
Daraus folgt: Lebensmittel, welche das MHD erreicht haben, sind unbedenklich zu verzehren, während jene, die das Verbrauchsdatum überschritten haben, eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen können. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist verboten. Ist also das Verbrauchsdatum auf frischem Fisch oder Hackfleisch abgelaufen, dürfen derartige Produkte nicht mehr verkauft werden.