Immer mal wieder kommen auch hier im IOFF Anfragen, wie man sich verhalten soll, wenn einem plötzlich eine Rechnung, eine Mahnung oder gar ein Inkassoschreiben ins Haus flattert, weil man angeblich auf irgendeiner dubiosen Website einen Vertrag oder ein Abo abgeschlossen hat, wovon man gar nichts weiß. Die Panik ist meist groß, und es gibt nicht wenige, die auf diese Masche hereinfallen und unbesehen die (unrechtmäßige) Forderung bezahlen. Das Geld ist dann meist auch auf Nimmerwiedersehen weg.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jetzt eine Liste mit bekannten Abofallen veröffentlicht, und gibt Tipps und Ratschläge, wie man mit der Situation umgeht, wenn man in so etwas hineinstolpert. Zu allererst gilt: Ruhe bewahren - oder um es mit den Worten von Douglas Adams zu sagen:
DON'T PANIC!
Und dann sind vielleicht auch die folgenden Links hilfreich:
Verbraucherzentrale Hamburg - Abofallen im Internet (Verhaltenstipps)
Verbraucherzentrale Hamburg - Liste mit Abofallen (PDF)
Auf Abofalle reingefallen - Was dagegen unternehmen? (Tipps von gulli.com)
Die schwarze Liste des Internets (Artikel PC Welt)
Update 11.08.2010:
Abo-Fallen im Internet: Ignorieren bringt nichts
Also heißt es jetzt - entgegen früherer Ratschläge:Fiese Vertragsfallen lauern auf eigentlich harmlosen Internetseiten. Wer unwissentlich in ein solches Abo tappt, sollte sich unbedingt wehren, statt Mahnschreiben zu ignorieren.
Internet-Nutzern, die in einer versteckten Abo-Falle gelandet sind, droht zu allem Überfluss zusätzlicher Ärger: Neben dreisten Abkassier-Briefen dubioser Firmen kann jetzt auch ein negativer Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa dazukommen. Und zwar dann, wenn Angeschriebene nicht reagieren, wie Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt. Die Juristin rät daher eindringlich: Wer unberechtigte Zahlungsaufforderungen von Firmen wie der Mainzer Antassia GmbH oder der Frankfurter Premium Content GmbH am Hals hat, sollte sich schriftlich dagegen wehren – und zwar nachweislich. Gleiches gelte für Post von Inkassobüros sowie Anwälten.
Grund für die Umstände sei die im April beschlossene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, erklärt Dittrich. Demnach können Firmen säumige Zahler dann an Auskunfteien melden, wenn nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung keine Zahlung einging. Im Folgenden Tipps, wie Abkassier-Versuche ins Leere geleitet werden können.
Unbedingt und immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, widersprechen!
Update 15.11.2010:
Urteil gegen Abmahnanwältin:
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Update 22.10.2010:
Thema Telefonverträge und Cold Calling - neue Masche am Telefon. Dazu folgende Links:
Bundesnetzagentur: Formular zur Anzeige von Rufnummernmissbrauch
Stiftung Warentest:
Unerwünschte Werbeanrufe: Geldbußen für Cold Calling
Unerwünschte Werbeanrufe: Tipps
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Update 05.01.2011:
Mails im Umlauf, die auf eine Betrugsseite verlinken. Zur Zeit sind Click&Buy und Post-Packstation-Fakes bekannt. Keinesfalls den gemailten Link anklicken oder auf die genannte Seite surfen. Betrugsversuch, eventuell mit Malware verseucht!
Weitere hilfreiche Links und Tipps sind willkommen.