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  1. #1
    Ghostrider
    unregistriert

    wichtig Abzocke & Abofallen im Internet - Don't panic!

    Immer mal wieder kommen auch hier im IOFF Anfragen, wie man sich verhalten soll, wenn einem plötzlich eine Rechnung, eine Mahnung oder gar ein Inkassoschreiben ins Haus flattert, weil man angeblich auf irgendeiner dubiosen Website einen Vertrag oder ein Abo abgeschlossen hat, wovon man gar nichts weiß. Die Panik ist meist groß, und es gibt nicht wenige, die auf diese Masche hereinfallen und unbesehen die (unrechtmäßige) Forderung bezahlen. Das Geld ist dann meist auch auf Nimmerwiedersehen weg.

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jetzt eine Liste mit bekannten Abofallen veröffentlicht, und gibt Tipps und Ratschläge, wie man mit der Situation umgeht, wenn man in so etwas hineinstolpert. Zu allererst gilt: Ruhe bewahren - oder um es mit den Worten von Douglas Adams zu sagen:

    DON'T PANIC!


    Und dann sind vielleicht auch die folgenden Links hilfreich:

    Verbraucherzentrale Hamburg - Abofallen im Internet (Verhaltenstipps)

    Verbraucherzentrale Hamburg - Liste mit Abofallen (PDF)

    Auf Abofalle reingefallen - Was dagegen unternehmen? (Tipps von gulli.com)

    Die schwarze Liste des Internets (Artikel PC Welt)


    Update 11.08.2010:

    Abo-Fallen im Internet: Ignorieren bringt nichts

    Fiese Vertragsfallen lauern auf eigentlich harmlosen Internetseiten. Wer unwissentlich in ein solches Abo tappt, sollte sich unbedingt wehren, statt Mahnschreiben zu ignorieren.

    Internet-Nutzern, die in einer versteckten Abo-Falle gelandet sind, droht zu allem Überfluss zusätzlicher Ärger: Neben dreisten Abkassier-Briefen dubioser Firmen kann jetzt auch ein negativer Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa dazukommen. Und zwar dann, wenn Angeschriebene nicht reagieren, wie Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt. Die Juristin rät daher eindringlich: Wer unberechtigte Zahlungsaufforderungen von Firmen wie der Mainzer Antassia GmbH oder der Frankfurter Premium Content GmbH am Hals hat, sollte sich schriftlich dagegen wehren – und zwar nachweislich. Gleiches gelte für Post von Inkassobüros sowie Anwälten.

    Grund für die Umstände sei die im April beschlossene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, erklärt Dittrich. Demnach können Firmen säumige Zahler dann an Auskunfteien melden, wenn nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung keine Zahlung einging. Im Folgenden Tipps, wie Abkassier-Versuche ins Leere geleitet werden können.
    Also heißt es jetzt - entgegen früherer Ratschläge:
    Unbedingt und immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, widersprechen!


    Update 15.11.2010:

    Urteil gegen Abmahnanwältin:


    ------------------------------------------------------------------------------------------

    Update 22.10.2010:

    Thema Telefonverträge und Cold Calling - neue Masche am Telefon. Dazu folgende Links:

    Bundesnetzagentur: Formular zur Anzeige von Rufnummernmissbrauch

    Stiftung Warentest:

    Unerwünschte Werbeanrufe: Geldbußen für Cold Calling


    Unerwünschte Werbeanrufe: Tipps

    -------------------------------------------------------------------

    Update 05.01.2011:

    Mails im Umlauf, die auf eine Betrugsseite verlinken. Zur Zeit sind Click&Buy und Post-Packstation-Fakes bekannt. Keinesfalls den gemailten Link anklicken oder auf die genannte Seite surfen. Betrugsversuch, eventuell mit Malware verseucht!



    Weitere hilfreiche Links und Tipps sind willkommen.
    Geändert von Ghostrider (11-07-2011 um 18:55 Uhr) Grund: Links zur vzhh im EP aktualisiert

  2. #2
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    ich hab das mal oben angepinnt

  3. #3
    Ghostrider
    unregistriert
    Danke Dir.

  4. #4
    Tanzt den Gangnam Style Avatar von MikeRohsoft
    Ort: Hölle
    Home Shopping ist wie Kaffeefahrt nur ohne Bus.
    Verstehen, wie das Internet Funktioniert: Unbezahlbar!
    “Vergesst Privatsphäre. Der nächste Kampf geht darum, wer deine Identität kontrolliert”

  5. #5
    Eine Firma namens Vendoria Ltd. ist zur Zeit in den Schlagzeilen.
    Hier wurden von hunderten (oder noch mehr?) Konten 29,70 EUR abgebucht für eine 3-monatige Mitgliedschaft von Leuten, die sich nie auf einer Seite dieser Firma angemeldet haben.
    Wie es aussieht, wurden gestohlene Kontonummern dafür verwendet.

    Wer betroffen ist, sollte den Betrag umgehend von seiner Bank rückbuchen lassen.
    Näheres dazu unter:
    http://www.payment-news.de/?p=256
    Küchenpraktikantin Elisabeth aus Bayern

  6. #6
    Ghostrider
    unregistriert
    Linkliste im EP aktualisiert und erweitert:

    Update 11.08.2010:

    Abo-Fallen im Internet: Ignorieren bringt nichts

    Da hat unsere oberste "Verbraucherschützerin" Frau Aigner anscheinend gepennt. Statt den Abzockern einen wirksamen Riegel vorzuschieben, liefert sie ihnen zusätzliche Munition zur Erpressung von verunsicherten Verbrauchern.

  7. #7
    Ghostrider
    unregistriert
    <<veralteten Link entfernt>>
    Geändert von Ghostrider (03-12-2011 um 01:16 Uhr)

  8. #8
    Zitat Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen

    Also heißt es jetzt - entgegen früherer Ratschläge:
    Unbedingt und immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, widersprechen!


    nein, muss man auch weiterhin nicht unbedingt machen, landet meist eh in einem verwaisten Briefkasten
    siehe dazu auch das Kapitel auf computerbetrug.de

    "Inkasso mit Rechnung, Mahnung und Drohungen

    Wer seine Daten erst einmal auf einer Internetseite mit versteckten Kostenangaben eingegeben hat (bzw. dessen Daten automatisiert eingetragen wurden), ist in den Fängen der Betreiber gelandet. Denn die versuchen nun, an das Geld für ihre "Dienste" zu kommen. Das beginnt mit dem Versand einer Rechnung, kostengünstig per Mail. Wer darauf nicht reagiert, erhält die erste Mahnung, oft die zweite und die dritte auch noch. Der Ton wird dabei immer schärfer, die Rede ist von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen, sogar Strafanzeigen stünden angeblich ins Haus.

    Im Bemühen, das Geld einzutreiben, werden in aller Regel auch willfährige Anwälte und Inkassofirmen eingesetzt. Was dabei verschwiegen wird: Anwälte und Inkassofirmen haben in diesem Fall auch keine anderen Befugnisse als jede Privatperson auch. Trotz klangvoller Namen.
    Widerstand lohnt - wann die Täter aufgeben

    Nach einer gewissen Zeit, in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr, hören die Einschüchterungsversuche allerdings auf. Die Täter sehen ein, dass ihre Drohbriefe nichts bringen und sehen von der weiteren Inkassotätigkeit ab. Kein Wunder: Da sie zumeist in einer rechtlichen Grauzone agieren können sie es sich nicht leisten, vor Gericht zu ziehen (auch wenn sie das Gegenteil behaupten). Die Richter würden ihnen ihr Geschäftsmodell um die Ohren hauen. "
    http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/
    <-click

  9. #9
    Ghostrider
    unregistriert
    Vielleicht befasst Du Dich noch mal mit dem verlinkten Artikel und dem Audiokommentar: Es gibt seit April eine Gesetzesnovelle, die es den sogenannten Gläubigern erlaubt, nach zweimaliger erfolgloser Rechnungsstellung und/oder Mahnung eine Meldung an die Schufa und andere Kreditauskunftsfirmen darüber zu geben, und damit einen negativen Eintrag für den "Schuldner" zu verursachen. Probleme wirst Du spätestens dann bekommen, wenn Du versuchst, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen, eine Wohnung zu mieten oder einen Kredit aufzunehmen.

    Der Artikel auf computerbetrug.de ist also überholt, weil er davon ausgeht, dass Auskunfteien keine Einträge vornehmen, wenn einer der Abzocker die nicht beglichenen Forderungen meldet. Genau das kann nämlich inzwischen passieren, und deswegen sollte man unbedingt solchen Rechnungen und Drohbriefen widersprechen. Dazu zwei Absätze aus dem verlinkten Artikel (der im Übrigen auch Tipps zum weiteren Umgang mit solchen Geschichten und Links zu Musterbriefen enthält):

    Zitat:
    Internet-Nutzern, die in einer versteckten Abo-Falle gelandet sind, droht zu allem Überfluss zusätzlicher Ärger: Neben dreisten Abkassier-Briefen dubioser Firmen kann jetzt auch ein negativer Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa dazukommen. Und zwar dann, wenn Angeschriebene nicht reagieren, wie Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt. Die Juristin rät daher eindringlich: Wer unberechtigte Zahlungsaufforderungen von Firmen wie der Mainzer Antassia GmbH oder der Frankfurter Premium Content GmbH am Hals hat, sollte sich schriftlich dagegen wehren – und zwar nachweislich. Gleiches gelte für Post von Inkassobüros sowie Anwälten.

    Grund für die Umstände sei die im April beschlossene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, erklärt Dittrich. Demnach können Firmen säumige Zahler dann an Auskunfteien melden, wenn nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung keine Zahlung einging. [...]

    [...] Wenn die Mahnungen nicht enden:

    Wurde mindestens einmal nachweislich widersprochen, können neue Ankündigungen von Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Bankkonten-, Lohn- und Rentenpfändung oder Schufa-Einträgen in der Regel beiseite gelegt werden, erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch dann, wenn darauf in dicken Lettern gleich „Gerichtliches Mahnverfahren“ oder „Gericht und Pfändung stehen bevor“ prangt, wie seit neustem üblich. Unseriöse Firmen geben nach einer Weile auf, weil sie für den nächsten Schritt – den gerichtlichen Mahnbescheid – finanziell in Vorleistung gehen müssten. Wer will, könne aber damit drohen, die Geldforderung juristisch prüfen zu lassen. Die Anwaltskosten dafür müsste die Gegenseite übernehmen. „Das wirkt oft Wunder“, sagt Castello. [...]
    [Quelle]

  10. #10
    Zitat Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
    Vielleicht befasst Du Dich noch mal mit dem verlinkten Artikel und dem Audiokommentar: Es gibt seit April eine Gesetzesnovelle, die es den sogenannten Gläubigern erlaubt, nach zweimaliger erfolgloser Rechnungsstellung und/oder Mahnung eine Meldung an die Schufa und andere Kreditauskunftsfirmen darüber zu geben, und damit einen negativen Eintrag für den "Schuldner" zu verursachen. Probleme wirst Du spätestens dann bekommen, wenn Du versuchst, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen, eine Wohnung zu mieten oder einen Kredit aufzunehmen.
    moment... mal für ganz doofe:

    jemand kann bei der schufa aufschlagen, behaupten, er hätte mir bereits zwei mahnungen geschickt und die schufa verpasst mir nen eintrag?

    da klemmt doch was!

    zumal ja immer wieder mal gerne die "mahnungen" per email versandt werden... wenn überhaupt, es wird ja auch gerne mal direkt die zweite mahnung bzw letzte zahlungaufforderung verschickt...
    Die einzig relevante Werte-Einteilung in der Postmoderne: Witzig oder Nicht-witzig!

  11. #11
    Ghostrider
    unregistriert
    Ich hab das bis vor ein paar Tagen auch nicht gewusst, bis ich auf den Artikel in der HNA aufmerksam gemacht worden bin. Der WDR2-Beitrag beschäftigt sich ebenfalls damit. Da hat unser toller Gesetzgeber im April anscheinend einen ziemlichen Bock geschossen.

    Natürlich ist das letztlich nur eine theoretische Möglichkeit - allerdings muss man damit rechnen, dass ein paar der Abzocker tatsächlich von der Möglichkeit der Schufa-Meldung Gebrauch machen werden, nur um ihre "Kunden" unter Druck zu setzen. Wer sich dann ins Bockshorn jagen lässt, wird womöglich nur deswegen zahlen, um den Eintrag wieder los zu werden. Und wenn sich das erst mal rumspricht, werden das sicher auch andere Betrüger versuchen.

  12. #12
    Zitat Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen

    Natürlich ist das letztlich nur eine theoretische Möglichkeit - allerdings muss man damit rechnen, dass ein paar der Abzocker tatsächlich von der Möglichkeit der Schufa-Meldung Gebrauch machen werden, nur um ihre "Kunden" unter Druck zu setzen. Wer sich dann ins Bockshorn jagen lässt, wird womöglich nur deswegen zahlen, um den Eintrag wieder los zu werden. Und wenn sich das erst mal rumspricht, werden das sicher auch andere Betrüger versuchen.

    kann ich mir eg. eher nicht vorstellen, denn das wäre für die abzocker nur unnötige mehrarbeit. Wenn überhaupt verständigen die inhaber eher frau Günther ode herrn Tank
    <-click

  13. #13
    Lazarus
    unregistriert
    Der wirksamste Schutz ist immernoch, das man einfach darauf achtet, wo man seine Daten hinterlässt.

  14. #14
    hmmm...

    also... mal angenommen, ich wäre ein streitbarer geist und hätte einiges an persönlichen daten eines gegenspielers...

    dann könnte ich "ihn" eigentlich in einem internetcafe bei sämtlichen abzockern für irgendwelche dienste anbieten und mich danach genüsslich zurücklehnen und mir ansehen, wie die schufa-einträge purzeln (könnten)?

    ich kann und will nicht glauben, das der gesetzgeber diese lücke, so groß, das man nen airbus durchjonglieren könnte, gelassen hat...

    der schufa ist es gestattet, einträge von solcher tragweite (und die finanzielle zukunft durch zb einen abgelehnten kredit HAT tragweite und gewicht!) ungeprüft und ohne rücksprache mit dem betroffenen zu machen?

    theoretisch könnte also gar jeder nen eintrag haben und weiss nichtmal davon?
    Die einzig relevante Werte-Einteilung in der Postmoderne: Witzig oder Nicht-witzig!

  15. #15
    Ghostrider
    unregistriert
    Ich kenne die neue Gesetzeslage auch nur aus den Berichten und Kommentaren, die ich hier verlinkt habe - ich war selbst ziemlich überrascht. Wenn dem aber so ist - und davon gehe ich aus, die Dame von der Verbraucherzentrale Sachsen ist schließlich Juristin und sollte sich mit der Materie auskennen - dann wäre es zumindestens eine Verlockung für die Abzocker, mit negativen Schufa-Einträgen zu drohen, und wenn sie ganz penetrant sind, sie auch zu beantragen, um potentielle "Kunden" damit aktiv einschüchtern zu können. Ich gehe mal davon aus, dass man die Möglichkeit hat, unberechtigte negative Einträge auch wieder löschen zu lassen, aber das dürfte mit einigem Aufwand verbunden sein, weil man wahrscheinlich nachweisen müsste, dass die Forderung unberechtigt ist - und das wiederum ließe sich nur auf dem Klageweg gegen den Abzocker bewerkstelligen. Zudem müsste man auch erst einmal wissen, dass man einen negativen Eintrag verpasst bekommen hat. Es gibt ja jetzt die Möglichkeit für Privatpersonen, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa zu beantragen, aber wer macht das schon ohne zwingenden Grund?

    Ich denke, ein aktiver Widerspruch und die Androhung rechtlicher Schritte ist der sicherere Weg, zumindestens so lange diese blödsinnige Regelung Bestand hat.

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