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  1. #46
    Bayern de Munchen Avatar von Nightwish
    Ort: Tour de France
    Ich bin vor einiger Zeit in die Antassia Falle getappt.

    War auch unsicher was ich machen soll und habe mich an einen Rechtsanwalt gewandt, der gegen diese Firma vorgeht. Thomas Meier heißt er.
    Er hat mir geraten auf die Mahnungs Mails nicht zu reagieren und mich wieder bei ihm zu melden, wenn ich etwas schriftliches von denen bekommen sollte.
    Ist schon ein dreiviertel Jahr her und außer einer Mahnung kam garnichts mehr.

  2. #47
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von A@J Beitrag anzeigen
    äähm, wie funktioniert das?
    sorry, kann mir darunter nichts vorstellen!
    ich vermute, das klappt genauso, als würde man 0900er-nummern oder irgendwelchen precalldings benutzen.
    da steht dann auf der telefonrechnung irgendwas in der art ''fremdleistungen'' oder so und der telefonanbieter zieht die kosten für den fremdanbieter zusammen mit der eigenen rechnung ein und leitet sie weiter.

    also, ich weiß es nicht genau, aber ich nehme es einfach mal an.

    ich habe nochmal nachgedacht und versucht, mich genau zu erinnern. der anrufer wollte, dass ich mein geburtsdatum angebe und meine telefonnummer. während des gesprächs gab es zeitweise ein ziemliches rauschen in der leitung. wäre ja denkbar, dass es absichtlich rauschte und zu dem zeitpunkt der satz fiel ''sie ermächtigen uns, wöchentlich 9,90 € einzuziehen. bitte nennen sie jetzt die telefonnummer für diesen service''. irgendwas in der art halt.

  3. #48
    GiGi_Ganter
    unregistriert
    @dracena;
    Ist sowas in Deutschland nicht verboten?
    Auch wenn eine Beweisführung anhand eines Mitschnittes angegeben wird - der kann doch dann nicht rechtsgültig sein?

    Ich frage jetzt, weil ich mir das nicht vorstellen kann
    aber lernen mußte, daß auch der unverlangte Erhalt einer Mehrwert-SMS abgerechnet wird

  4. #49
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    abofallen sind auch verboten.
    und ich bin mir ja auch nicht sicher, wie das abläuft. das habe ich doch geschrieben.

    diesen abzockern geht es doch darum, leute zu finden, die sie einschüchtern können und die keine ahnung von der rechtlichen handhabe haben.
    das sind diejenigen, die angst vor dem inkassobüro oder den drohungen von dubiosen anwälten haben und deshalb lieber bezahlen. und wenn das nur 3 % der angeschriebenen sind, machen die abzocker immer noch jede menge gewinn.

    meine polnische kollegin bzw ihr 13jähriger sohn ist auch auf sowas wie die von nightwish erwähnte antassia reingefallen. meine kollegin kam geradezu angstschlotternd an, weil sie panik hatte und gedanklich schon den gerichtsvollzieher vor der tür sah.
    ich habe sie überreden müssen, eben nicht zu zahlen, weil sie einfach nur angst hatte, mit dem gesetz in konflikt zu geraten. die hätte von sich aus lieber die 96 € bezahlt als sich zu wehren bzw den mist eben einfach auszusitzen. wir haben dann zusammen einen im internet gefundenen formbrief an diese firma geschrieben und sie hörte nie wieder was von denen.
    aber es gibt einfach immer noch genug leute, die auf diese betrüger reinfallen. und davon leben die ganz bestimmt ziemlich gut.

  5. #50
    GiGi_Ganter
    unregistriert
    Das ist mir soweit klar
    Bei uns in Österreich ist es auch verboten, und trotzdem verdienen die Telefongesellschaften mit, weil sie die Mehrwert-SMS verrechnen, und Beschwerden/Rückbuchungen nur über die rtr.at möglich sind.
    Abhilfe: Den Empfang ausschalten lassen/unterbinden lassen.
    Nicht zahlen bringt da nichts, da ansonsten die Telefongesellschaft die Leitung schließt - wegen Nichtbezahlung

    Ich frage deshalb, weil ich einen Anruf von meiner Hausbank bekam,
    die ja alle Daten von mir hat
    und es einähnliches Frage/Antwortspiel war: Sind sie der und der, dann und dort geboren blabla
    und ob ich nicht das und das Paket haben will, und ob ich meine e-mail-adi aktualisieren will.

    Das kam mir spanisch vor, weil meine Betreuerin weiß, das Kto. und Anlage vorhanden ist, und ich Elektronicbanking bzw. e-mail verabscheue, und ich 2-3 Tage vorher in der Bank war.

    Und gerade in Zeiten wo "Geschäfte" das Telefonieren Outsourcen
    bin ich doppelt vorsichtig
    auch weil ich schon Anrufe aus D bekam, ob ich nicht bei der S-D-klassenlotteriemitmachen will usw.

    Ich kann mich immer nur auf den Passus berufen: Unterdrückte Nummern usw,. sind bei Strafe verboten
    und die entgegnen mir: Ja, aber nur in Deutschland

    Und ich kenn mich auf dem Gebiet gar nicht aus und daher die Frage: Ob das mittlerweile nicht EU-weit verboten ist

    Wie es technisch klappt, ja, das weiß ich dann noch weniger

  6. #51
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    ich weiß nicht, ob sowas EU-weit verboten ist.
    aber grundsätzlich vermute ich, das interesse des staates bzw der meisten staaten liegt nicht soooooo stark auf dem schutz der bürger...

    ich bin ja auch eher vorsichtig, mache keine verträge am telefon und käme nie auf die idee, irgendeinem anrufer meine bankverbindungsdaten mitzuteilen. aber nun, die betrüger werden auch schlauer und suchen sich neue wege.

  7. #52
    Tanzt den Gangnam Style Avatar von MikeRohsoft
    Ort: Hölle
    Home Shopping ist wie Kaffeefahrt nur ohne Bus.
    Verstehen, wie das Internet Funktioniert: Unbezahlbar!
    “Vergesst Privatsphäre. Der nächste Kampf geht darum, wer deine Identität kontrolliert”

  8. #53
    homo novus Avatar von caesar
    Ort: milchstrasse
    wenn jeder betroffene diese 50 euro fordern würde, wäre schon ein erster schritt getan, um diese abzocker zu bestrafen.

    und sei es auch nur der papierkrieg durch diese klagen.
    das melken eines leeren euters bewirkt nur,
    das man vom melkstuhl gestossen wird.

    rise and rise again until the lambs become to lions.

  9. #54
    Das Urteil gefällt mir. Der eine Abmahner ist ja tot und nun kommen die nächsten und wollen die "Kunden" abzocken
    Küchenpraktikantin Elisabeth aus Bayern

  10. #55
    Ghostrider
    unregistriert
    Das Urteil dürfte wirklich richtungsweisend sein. Wurde auch Zeit.

  11. #56
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    sehr gut

    (meine telefonrechnung war ''sauber'', die betrüger haben nichts abgebucht. entweder habe ich den hörer wirklich noch früh genug aufgelegt oder die leute haben kapiert, dass ich mich nicht ausnehmen lasse. was die bundesnetzagentur sagt, weiß ich noch nicht. die haben den fall aufgenommen und brauchten allein dafür schon 5 tage. mal schauen.)

  12. #57
    vorgestern kamen welche an meine tür wegen spenden für east timor.
    wollten bankeinzugsdaten!! geht natürlich gar nicht.
    Das Netz hat keine Obergrenze.. Das Schöne: Im Netz ist jede Aussage wahr. -- Nur die Fragen, die im Prinzip unentscheidbar sind, können wir entscheiden. (Heinz von Foerster)
    http://www.antiquealive.com/Blogs/Ha...ean_House.html

  13. #58
    Better Call Saul! Avatar von emily
    Ort: Liberty + Berlin City
    Auf Versicherungsjournal.de wird heute vor einer neuen Abzockmasche mittels .pdf-Dateien gewarnt.

    Zwei Ratschläge von Usern aus einem anderen Forum lauteten u.a., sich entweder immer die neuesten Acrobat Reader Versionen herunterzuladen, da diese recht schnell bekannt gewordene Sicherheitslücken schliessen, oder sich eine tatsächlich bestehende .pdf-Reader-Alternative zu besorgen, den Foxit Reader, den es als Freeware gibt.

    Fuchs musste sein... net Förster!

  14. #59
    Noch etwas besser als Foxit-Reader soll der hier sein (den benutze ich seit einigen Wochen):
    PDF X-Change Viewer
    Küchenpraktikantin Elisabeth aus Bayern

  15. #60
    ein Hoch auf die Toleranz Avatar von Malou
    Ich möchte vor www.top-of-software.de, ein Portal zum Downloaden von Programmen, warnen. Wer u.a. auf dieser Webseite surft, sollte sich im Klaren darüber sein, dass bereits die Anmeldung kostenpflichtig ist und sich nicht gedankenlos registrieren lassen.

    Ich habe nach etwas Bestimmten auf dieser Seite gesucht. Üblicherweise bieten die Hersteller ihre Software im Internet ja kostenlos an und ich bin somit erwartungsgemäß davon ausgegangen, dass die Anmeldung bzw. das Herunterladen kostenlos ist. Es hätte (hätte hätte Fahrradkette..) mich eigentlich stutzig machen müssen, dass Anmeldedaten gefordert werden, aber das hat mich in dem Moment nicht argwöhnisch gemacht. Die Seite enthält auch einen unscheinbaren Hinweis auf Kosten und Laufzeit von zwei Jahren, der mir im Eifer und vermutllich vielen anderen auch gar nicht aufgefallen ist.

    Danach ist eine gewisse Zeit verstrichen und bei mir die Registrierung in Vergessenheit geraten bis ich wiederholt Rechnungen per E-Mail und mittlerweile bereits eine Mahnung erhalten habe. Damit ist der Absender bei mir an der richtigen Adresse gelandet. Bislang habe ich einmal kurz und bündig darauf geantwortet, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.

    An und für sich ist mir die Angelegenheit keine Zeile wert, denn für mich ist klar: Ich zahle natürlich nicht und da ich keinen weiteren Handlungsbedarf sehe, ignoriere ich zukünftig diese Schreiben.
    Dann habe ich jedoch an diesen Thread in diesem Forum gedacht, der für solche Fälle extra vorgesehen ist und möchte daher möglichst viele Leute warnen, so dass sie nicht auf diese Masche hereinfallen und sogar die unberechtigte Forderung begleichen. Leider gibt es noch viel zu viele Leute, die sich von solchen Schreiben tatsächlich einschüchtern lassen und das Geld widerstandslos zahlen.

    Übrigens, auch die Verbraucherzentrale gibt Warnung vor dieser Seite!

    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor einem weiteren Fall von dreister Abzocke im Internet: Das Internetportal top-of-software.de der Antassia GmbH bittet Nutzer für ein Abonnement zur Kasse, das angeblich durch die Registrierung auf der Seite abgeschlossen wurde.

    Kostenlose Programme im Abo

    Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Seitenbetreiber, unbedarfte Internetnutzer anzulocken, so die Verbraucherschützer. Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht und kamen nach mehreren Klicks zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten befinde sich dort auch ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr.

    Diese Klausel hätten die meisten Nutzer übersehen, da sie davon ausgingen, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig. Die Rechnung und auch die Mahnung werden per E-Mail zugestellt, auf die nicht geantwortet werden könne. Der nach Angaben der Verbraucherzentrale seit Jahren bekannte und für diverse dubiose Firmen tätige Rechtsanwalt Olaf Tank mahne im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an.

    Nicht einschüchtern lassen

    Betroffene sollen sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Unter www.vz-rlp.de/muster stellt die Verbraucherzentrale Musterschreiben zum Download bereit, mit denen diesen Forderungen widersprochen werden kann. Außerdem stehen die Beratungsstellen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.
    http://www.onlinekosten.de/news/arti...of-software-de

    Es gibt auch eine Liste von der Verbraucherzentrale, die Abofallen im Internet zusammenfasst.


    Das Bundesjustizministerium hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dass Verbraucher zukünftig mit der sogenannten "Button-Lösung" per Mausklick ausdrücklich bestätigen sollen, dass sie die Abo-Gebühren akzeptieren.

    Das Bundesjustiz-ministerium (BMJ) favorisiert nun die sog. "Buttonlösung" und stellte einen Referentenentwurf vor.
    Nach dem vom BMJ vorgestellten Referentenentwurf bestimmt ein neuer § 312e Abs. 2 BGB, dass ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur wirksam ist, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über die Gesamtkosten informiert wurde und wenn der Verbraucher diesen Hinweis durch eine gesonderte Erklärung bestätigt hat, bevor er die Bestellung aufgibt. Der Verbraucher soll die erforderliche Bestätigung beispielsweise durch Anklicken eines Buttons (einer Schaltfläche) oder durch Setzen eines Häkchens abgeben können.
    http://blog.mein-recht-im-netz.de/673.aspx


    Ich möchte in diesem Zusammenhang auch vor der Schlüsselfigur Olaf Tank, einem Rechtsanwalt aus Osnabrück warnen, der dann ins Spiel kommt, wenn das Geld eingefordert werden soll und der an dem Inkassogeschäft ganz ordentlich mitverdient. Gegen ihn liegen bereits tausendfache Anzeigen wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung und Nötigung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor!

    3800 Strafanzeigen gegen Olaf Tank liegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. In Worten: Dreitausendachthundert! Wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, Nötigung. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, kann die Zahl aus dem Stand nennen. Kein Wunder: Olaf Tank hat inzwischen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Rechtsanwalt, der für die abgebrühten Abzocker aus der Internetwelt das Geld eintreibt. Er ist der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich an arglosen Internetnutzern bereichert. Und er verdient offenbar gut dabei.
    Die Anwaltskammer hat scheinbar keine wirksame Handhabe gegen den Anwalt.

    Die Anwaltskammer schaut dem Geschäftsgebaren des Kollegen murrend, aber machtlos zu. Die Standesorganisation könnte nur eingreifen, wenn Tank einer Straftat überführt würde. Doch das ist schwierig. Tank müsste nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich unberechtigte Forderungen erhebt. In der Grauzone des Internet-Geschäftes ist dieser Nachweis schwer zu führen.
    In zivilrechtlicher Hinsicht erhalten Betroffene zumindest ihre Anwaltskosten zurück.

    Zivilrechtlich scheint Olaf Tank allerdings in die Defensive zu geraten. Immer mehr Betroffene, die einen Anwalt zurate zogen, fordern von Tank ihre Anwaltskosten von 46 Euro zurück. Mehrere Amtsgerichte – darunter auch das Amtsgericht Osnabrück in einer Entscheidung am gestrigen Freitag – erkennen diese Rückzahlungsforderung an. Tank muss demnach die Gebühren erstatten. Die Osnabrücker Zivilkammer wirft Tank „Beihilfe zum versuchten Betrug“ vor. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
    Zudem weigern sich zunehmend Banken Olaf Tank ein Konto zur Verfügung zu stellen, weil sie um ihren Ruf bangen.

    Ein schwerer Schlag für die Nutzlos-Branche war die Kündigung von Konten. Banken wollten sich nicht mitschuldig machen, auch die Sparkasse Osnabrück nicht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab der Sparkasse recht: Sie kann Tank ein Konto verweigern. Eine Tätigkeit für Tank wäre rufschädigend für die Sparkasse, stellten die Richter fest.

    Der vollständige Bericht: http://www.noz.de/artikel/49404211/a...egen-olaf-tank

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