in dem Fall war es aber weder hinten aufgefahren noch rückwärts angefahren, sondern die E-Karre hat sich dermaßen nah in den Schwenkbereich der Vorderachse des LKW begeben, dass ein weiteres rangieren unmöglich war.
wenn man es eng sieht, kann man es sogar als Nötigung eines einparkenden Fahrzeugs betrachten.
analog dazu der klassische Fall beim rückwärts einparken. der nachfolgende Verkehr muss entweder solange warten, und zwar in einem ausreichenden Abstand um den Einparkenden nicht zu behindern, oder in ausreichendem Sicherheitsabstand überholen.
wenn es da kracht weil man sich nur wenige cm am einparkenden Fahrzeug vorbei quetscht, während dieses sich schon im aktiven Vorgang des Rangierens befindet, bekommt man ganz einfach eine Mitschuld.
wem man die Antizipation einer Verkehrslage unterstellen kann, aber trotz dieser Antizipation keine angemessene Reaktion folgt, bekommt zumindest eine Teilschuld. Sowas nennt sich auch "angepasste Fahrweise"Kein Widerspruch, weil antizipieren und reagieren zwei unterschiedliche Vorgänge sind. Antizipieren bedeutet ein künftiges Ereignis zu erkennen. Es bedeutet aber nicht auch angemessen zu Handeln
lernst du in der Fahrschule alles noch.