klugerweise sollte er an Punkt B halten. wenn er doch bis nach vorne fährt und auf seine Vorfahrt bestehen möchte, sollte er Blickkontakt zum LKW Fahrer suchen.
dass der Radfahrer juristisch aus dem Schneider ist wenn er an Punkt A hält, bei grün fährt und vom LKW überrollt wird, nutzt ihm dann leider nichts mehr. es ist mühselig mit dir jetzt darüber zu diskutieren, ob der Radfahrer, wenn er unschuldig tot ist, nichts falsch gemacht hat, obwohl er sehenden Auges und erfahrungsgemäß einer höchst brisanten Standardsituation, stur auf sein Recht gepocht hat.
der Radfahrer ist aber letzten Endes für die Konsequenzen seines Verhaltens selbst verantwortlich, ob er auf sein Recht besteht und sich überfahren lässt oder ob er sein Hirn nutzt. die Menschen im "dummen" Shuttlebus, sind dessen Simplizität ausgeliefert, außer sie steigen erst gar nicht ein.
ist so nicht vergleichbar da sich der rangierende LKW in "Aktion" befand, im Gegensatz zum stehenden LKW an der Ampel.Achtet der LKW-Fahrer beim Abbiegen nicht auf den Radfahrer und es kommt zu einem Unfall, trägt der Radfahrer dann eine Teilschuld, weil er dicht neben dem LKW stand?
vergleichbar wäre es, wenn der LKW schon beim Abbiegen wäre, der Radfahrer dann erst dazu kommt, bis auf wenige cm an den LKW heranfährt und durch das ungünstige Kurvenschnittverhalten des abbiegenden LKW in einer 90° Kurve, vom LKW noch erfasst oder gestriffen wird. und natürlich hat der Radfahrer dann eine Teilschuld.
das liest sich meiner Meinung nach aber ganz anders:Eine besondere Sorgfaltspflicht des fließenden Verkehrs gegenüber rangierenden Fahrzeugen sieht die StVO nicht vor und ist auch nicht notwendigerweise aus §1 abzuleiten.
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
wenn die Lage offensichtlich war dass der andere dich nicht sieht, sein Fehlverhalten fortsetzt, du die Situation aber verschärfst, denke ich schon.
alleine schon weil es sowas wie eine Gefährdungshaftung gibt, dass man zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl man nicht grob verkehrswidrig gehandelt hat.
es ist in diesem Fall relativ einfach dem autonomen Bus nachzuweisen, dass der Unfall durch größere Sorgfalt abwendbar gewesen wäre.
sich bis auf 1m an einen rangierenden LKW und damit in den Schwenk- und Gefahrenbereich hineinzubegen, vielleicht sogar ignorant in einen toten Winkel förmlich "hineinschleicht" ist alles andere als größere Sorgfalt.
eigentlich kann man da schon von Fahrlässigkeit reden.
nein, ich verlange das nicht. mir geht es nur um die Mithaftung, wenn sich solch eine autonome Kiste dümmer anstellt als eine Scheibe Brot.Du verlangst von einem autonomen Fahrsystem, dass es menschliche Fehler immer und überall erkennt und "absorbiert". Das kann es zum jetzigen Entwicklungsstand nicht leisten.
natürlich können das nicht alle unbedingt mit Leichtigkeit, wie du selbst ja beweist wenn dir diese Vorstellung dermaßen fremd ist. dafür gibt es dann ja die Mithaftung, und darum geht es hier doch eigentlich.Das kann auch kein antizipierender Mensch. Die Annahme, dass ein Autofahrer die Situation in Las Vegas mit Bravour und Leichtigkeit gemeistert hätte ist die wahre Realitätsverweigerung.
du hast aber noch nicht auf die Frage reagiert, was du deinem kleinen Kind sagen würdest, wenn es anstelle des autonomen Bus mit seinem Fahrrädchen so nah am LKW gestanden hätte.
ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster und behaupte, dass du natürlich erklären würdest, warum es sowas nicht nochmal tun sollte.
du musst dir jetzt nur deinen eigenen Widerspruch auflösen, warum dein Kind mehr Abstand halten sollte, wenn es doch, wie der autonome Bus, nichts falsch gemacht hat.