Zitat von
Voltaire
Vielleicht kommt da auch die tätige Beihilfe der Justiz zur Sprache.
Es genügt ja i.A., das Wort "Schimmel" halbwegs fehlerfrei auszusprechen und schon hat der Vermieter verloren.
Wie beweist ein Vermieter, dass die Toilettentür bei der Übergabe einen Schlüssel hatte?
Wie beweist ein Vermieter, dass in dem Einschreiben am Jahresende tatsächlich die Abrechnung war?
Wie beweist ein Vermieter, dass die Mülltonnen nicht kurz bevor der Mieter seinen Müll rausbringen wollte, von anderen Mieter voll gemacht wurde?
Alles Gründe, die den Richter dazu veranlassen, dem Vermieter vorzuschlagen, seine Klage doch lieber zurückzunehmen um das Verfahren zu seinen Lasten nicht noch teurer zu machen.
ps: Ich bin übrigens nicht der Vermieter, sondern wurde gerade vom Mieter(!) im 13.(!) Prozess als Zeuge benannt, dass die Wohnung angeblich unbewohnbar war, obwohl ich sie zum ersten Mal gesehen habe, als er sie mit dem sprichwörtlichen stinkenden Käse im ausgeschalteten Kühlschrank verlassen hat. Derzeit fordert er 14.000,- Schadensersatz vom Vermieter, dass er in der Wohnung wohnen musste.