Unter einem natürlichen Tod versteht man in der Rechtsmedizin den Tod augfrund einer krankhaften Ursache. Dabei kann ein natürlicher Tod auch unter außergewöhnlichen Umständen auftreten. Dies ist der Fall, wenn der Tod nicht auf den Verlauf einer bereits bekannten Krankheit zurückgeführt werden kann.
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"Nicht natürlich" sind dann Tode, die durch äussere Einflüsse verursacht oder ausgelöst wurden - wie Unfälle, Suizide und Gewaltanwendung. Darunter fallen aber auch medizinische Behandlungs- bzw. Dosierungsfehler.
Und dann gibt es noch den aussergewöhnlichen Todesfall - dessen Umstände sind eben aussergewöhnlich.