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  1. #76
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Wenn man mit reisenden Händlern zu tun hat, kann ich das nachvollziehen.
    Aber bei Händlern vor Ort, oder bei ortsansässigen Privatleuten, nicht. Mein Sohn hat vor einiger Zeit einen Gebrauchtwagen von einem ortsansässigen Frauenarzt gekauft. Er hat den Frauenarzt in dessen Wohnung aufgesucht, die Probefahrt durchgeführt, in seiner Wohnküche die Kaufverhandlungen geführt und den Vertrag unterschrieben, einen Kaffee getrunken und am Vorabend der vereinbarten Übergabe den Betrag überwiesen. Die Bestätigung der Onlineüberweisung hat er ausgedruckt und mitgebracht.
    Der Frauenarzt hätte wohl auch Barzahlung akzeptiert, aber seine Patientinnen behandelt er ja auch auf Rechnung. Was soll das also?
    Gerade was in Gyn-Arztpraxen an Bargeld über den Tisch geht, da kommen im Monat schon ein paar Tausend EURO zusammen. IGEL lebe hoch. Klar werden Rechnungen geschrieben für die normalen Behandlungen, die bei den privaten Krankenversicherungen eingereicht werden, die Beträge werden auch oft per Überweisung reguliert, aber die IGEL Leistungen- da gibt es dann eine Quittung und gut ist. Ich gehe davon aus, dass alle Ärzte ehrlich sind und der Finanzverwaltung auch diese Einnahmen alle brav angeben.

  2. #77
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Doch.
    Nein. : pingpong:

    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Grenzen sind im Zahlungsverkehr erst dann relevant, wenn es die Außengrenzen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.
    Die Praxis widerlegt Dein Aufsagen des theorethischen Ist-Zustands, tut mir leid. Du kannst Dich gerne damit rausreden, dass es ja nicht an der technischen Umsetzung liegt, sondern von Banken anders verschuldet ist, aber unterm Strich reicht der von Dir behauptete Zeitraum bei vielen Überweisungen schlicht nicht aus.


    Edit: Gibt es noch eine Quelle zu Deiner Aussage bezüglich der Festgeldkonten? Wenn Du das Thema nicht weiter verfolgen möchtest ist das auch okay, eine dahingehende Rückmeldung wäre aber nett und höflich.
    Geändert von Üfli (03-02-2016 um 20:08 Uhr)
    Was darf
    Freiheit kosten?

  3. #78
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Was Limits beim Bargeld abheben angeht. Onlineüberweisungen sind doch ebenfalls durch Tageslimits gedeckelt. Oder habe ich nur ich so eine doofe Sparkasse, dass man nen größeren Betrag über mehrere Tage gestreckt verarbeiten muss?

    Edit: Okay, wieder was gelernt, das vorgegebene Limit könnte ich anpassen. Danke IOFF, das hilft beim nächsten Mal!
    Geändert von Üfli (03-02-2016 um 20:17 Uhr)
    Was darf
    Freiheit kosten?

  4. #79
    /watch?v=GTQnarzmTOc Avatar von Experte
    Ort: Siegerland
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Ein Millionär kann sich also in irgendeiner Dorf-Volksbank 5.000.000 EUR Cash auszahlen lassen?
    Zitat Zitat von Orbitoz Beitrag anzeigen
    Aber vermutlich (ziemlich sicher) nach Höhe abgestufte Tageslimiten - evtl. kombiniert mit einer zeitlichen Vorankündigung.
    Natürlich sollte man größere Summen vorher anmelden, weil natürlich nicht beliebig hohe Kassenbestände vorgehalten werden. Ein prinzipielles Limit gibt es aber nicht.

  5. #80
    /watch?v=GTQnarzmTOc Avatar von Experte
    Ort: Siegerland
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Zwei Tage.
    Und das nur, wenn du zu bequem bist, dich um die Cut-off-Zeiten zu kümmern und sie einzuhalten.
    Was willst du noch diskutieren? Die Barzahlung war sowohl für mich als auch für das Autohaus die einfachste und sicherste Zahlungsmethode.

  6. #81
    Zitat Zitat von Üfli Beitrag anzeigen
    Die Praxis widerlegt Dein Aufsagen des theorethischen Ist-Zustands, tut mir leid. Du kannst Dich gerne damit rausreden, dass es ja nicht an der technischen Umsetzung liegt, sondern von Banken anders verschuldet ist, aber unterm Strich reicht der von Dir behauptete Zeitraum bei vielen Überweisungen schlicht nicht aus.
    Die Ein-Tages-Frist ist nicht der theoretische, sondern der gesetzliche Ist-Zustand:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge

    (1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.

    § 675t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen

    (1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist. Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält.
    Zur Frage nach der Überweisung vom Festgeldkonto:

    Im Gabler Wirtschaftslexikon ist eine Überweisung definiert als:

    Zahlungsinstrument, mit dem ein Kontoinhaber über seine Bank zulasten seines Kontoguthabens bzw. seiner vereinbarten Kreditlinie dem Begünstigten einen bestimmten Betrag auf dessen Konto zur Verfügung stellt
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/...erweisung.html

    Es ist also allgemein von einem "Kontoguthaben" die Rede, ohne Festlegung oder Beschränkung auf Girokonten oder dgl.

  7. #82
    Zitat Zitat von Experte Beitrag anzeigen
    Wie so oft wird der Terrorismus als Deckmantel genutzt, um eine politische Schweinerei durchzuboxen.
    Leider wahr...

  8. #83
    Zitat Zitat von Experte Beitrag anzeigen
    Die Barzahlung war sowohl für mich als auch für das Autohaus die einfachste und sicherste Zahlungsmethode.
    Auch unter Berücksichtigung der für dich neuen Information, dass du das Geld auch innerhalb weniger als 24 Stunden mit einem einzigen Zahlungsvorgang hättest überweisen können?
    Bisher war es so, als ob du hinsichtlich der Kompliziertheit des Überweisungsvorgangs von falschen Voraussetzungen ausgingst.

  9. #84
    Experte, nochmal meine Frage:

    Vorab: Bargeld abzuschaffen lehne ich vollkommen und von ganzem Herzen und Verstand ab. Das wird auch so bleiben, keine Partei, die das mal fordert, könnte erwarten, dass ich ihr keinen Widerstand leiste.

    Die 5.000 €-Grenze sehe ich sachlich nicht als Problem an. Den emotionalen Part verstehe ich total, es ist ein schönes Gefühl, eine sehr hohe Rechnung bar auch den Tisch zu zahlen. Aber ist dieser Part so wichtig, die Grenze total abzulehnen?

  10. #85
    Zitat Zitat von blaupause Beitrag anzeigen
    Ja, am Automaten. Gehst du persönlich hin hast du eigentlich ein Recht auf dein Geld (de facto musst du höhere Summen aber vorbestellen).
    Bei einer Onlinebank kann man gar nicht persönlich hingehen. Wohin auch?
    Und auch bei einer "klassischen" Bank ist doch der Aufwand, zur Filiale zu gehen, das Geld auszahlen zu lassen, bei größeren Beträgen die Bank besser vorher avisieren, größer als der, einen Online-Auftrag zu erteilen.
    Und auch das Autohaus wird das Geld wahrscheinlich nicht im Tresor bunkern, sondern baldmöglichst zur Bank bringen. Möglicherweise zur gleichen, bei der der Kunde es ein paar Stunden zuvor abgehoben hat.

    Zitat Zitat von blaupause Beitrag anzeigen
    Ich hab meins auch bar bezahlt,
    Darf ich frage warum? Gab es einen praktischen Grund?

  11. #86
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Die Ein-Tages-Frist ist nicht der theoretische, sondern der gesetzliche Ist-Zustand:
    Richtig, der gesetzliche Ist-Zustand... ist das der gleiche gesetzliche Ist-Zustand wie in "alle zahlen ihre Steuern"? Und was mache ich nun mit den Fällen, wo es länger als einen Tag dauert? Auf dem Boden stampfen und sagen "Aber der gesetzliche Ist-Zustand..."



    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Zur Frage nach der Überweisung vom Festgeldkonto:
    Genau. Dazu scheint leider nichts zu kommen. Es ging um die Frage von welchem Festgeldkonto Du nun an ein fremdes Konto überweisen wolltest. Vermutlich hast Du da nur Begriffe durcheinander gebracht, kann aber ja mal passieren.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  12. #87
    Zitat Zitat von Üfli Beitrag anzeigen
    Richtig, der gesetzliche Ist-Zustand... ist das der gleiche gesetzliche Ist-Zustand wie in "alle zahlen ihre Steuern"? Und was mache ich nun mit den Fällen, wo es länger als einen Tag dauert? Auf dem Boden stampfen und sagen "Aber der gesetzliche Ist-Zustand..."
    Wenn dein Vertragspartner (deine Bank) seine Vertragspflichten nicht erfüllt, ist er schadensersatzpflichtig.
    Natürlich nur, wenn dir aus der Vertragsverletzung Schaden entsteht.

    Zitat Zitat von Üfli Beitrag anzeigen
    c
    Genau. Dazu scheint leider nichts zu kommen. Es ging um die Frage von welchem Festgeldkonto Du nun an ein fremdes Konto überweisen wolltest. Vermutlich hast Du da nur Begriffe durcheinander gebracht, kann aber ja mal passieren.
    Nein, es ging um diese Frage von dir:

    Gibt es noch eine Quelle zu Deiner Aussage bezüglich der Festgeldkonten?
    Und meine "Aussage bezüglich der Festgeldkonten" war diese:

    Bedeutet überweisen nicht grundsätzlich "von Konto zu Konto"?
    Nicht unbedingt vom Girokonto, kann auch vom Spar- oder Festgeldkonto sein, aber auf irgendeinem Konto muss das Geld doch sein. Das ist doch keine neue Regelung.
    Es ging also um die Definition einer Überweisung. Davon, dass ich was von einem Festgeldkonto überweisen wollte, hatte ich nichts geschrieben. Ich habe gar kein Festgeldkonto mehr. Aber der FC Bayern hat eins, und der überweist von dort anscheinend hin und wieder achtstellige Beträge an andere Clubs. Oder reist doch jemand mit einem Geldköfferchen durch die Welt?
    Geändert von JackB (04-02-2016 um 00:16 Uhr)

  13. #88
    /watch?v=GTQnarzmTOc Avatar von Experte
    Ort: Siegerland
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Auch unter Berücksichtigung der für dich neuen Information, dass du das Geld auch innerhalb weniger als 24 Stunden mit einem einzigen Zahlungsvorgang hättest überweisen können?
    Bisher war es so, als ob du hinsichtlich der Kompliziertheit des Überweisungsvorgangs von falschen Voraussetzungen ausgingst.
    Nichts von dem was du hier schreibst sind für mich neue Informationen.

  14. #89
    /watch?v=GTQnarzmTOc Avatar von Experte
    Ort: Siegerland
    Zitat Zitat von tanguy Beitrag anzeigen
    Experte, nochmal meine Frage:

    Vorab: Bargeld abzuschaffen lehne ich vollkommen und von ganzem Herzen und Verstand ab. Das wird auch so bleiben, keine Partei, die das mal fordert, könnte erwarten, dass ich ihr keinen Widerstand leiste.

    Die 5.000 €-Grenze sehe ich sachlich nicht als Problem an. Den emotionalen Part verstehe ich total, es ist ein schönes Gefühl, eine sehr hohe Rechnung bar auch den Tisch zu zahlen. Aber ist dieser Part so wichtig, die Grenze total abzulehnen?
    Bargeld ist das gesetzliche Zahlungsmittel. Die Grenze ist ein erster (bzw. eigentlich nur ein weiterer) Schritt, Bargeld abzuschaffen oder zumindest weitgehend die Bargeldnutzung einzuschränken. Ziel ist es, immer mehr Kontrolle und Überwachung über sämtliche Zahlungsströme zu erlangen. Das ist mir zuwider.

  15. #90
    fraktal
    unregistriert
    Das vorgebliche Ziel damit kriminelle Aktivitäten zu unterbinden ist lächerlich.
    Evtl. behindert es Kleinkriminelle (glaub ich nicht)

    Einen Steuerbetrüger wie Hoeness wird sowas nicht jucken.

    Es ist einfach eine weitere Einschränkung und Gängelung der Bürger.
    Das es gerade unter den Bürgern ettliche gibt die dem zustimmen lässt tief blicken.

    Jedem seine Hölle

    Im Vorzeigeland Schweden ist man da schon weiter, da hat man es wirklich fast geschafft Bargeld abzuschaffen.
    Auch dagegen regt sich dort mittlerweile Widerstand.

    Für Regierende scheint ein frei handelnder und handlungsfähiger Bürger das Schlimste zu sein was man sich vorstellen kann.

    Und nie vergessen: Unser Finanzminister hat seine ganz eigene Geschichte mit einem Koffer voller Bargeld.

    https://www.youtube.com/watch?v=XaWE8K2nRVs

    Da brauchte es einen Holländer um zu fragen, die deutschen hochleistungs Journalisten konnten das nicht.
    Geändert von fraktal (04-02-2016 um 06:13 Uhr)


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