Sie wollen einen Aufschub, weil sie keinen No Deal Brexit wollen.
Allmählich bin ich soweit, dass ich mir wünsche, dass irgendein EU-Staat (Malta? Luxemburg? Estland?) gegen eine Verlängerung um der Verlängerung willen votiert. Es reicht mir langsam.
Über den Grund kann man dann nächste Woche abstimmen.
Ist doch noch Zeit.
Der Grund wird dann irgendwas sein wie: "Durch ein späteres Austrittsdatum kommen wir der EU entgegen, die durch den Brexit zum geplanten Zeitpunkt sonst zu große Nachteile hätte."
Als Gegenleistung wird man aus Brüssel sicher ein paar Zugeständnisse erwarten.
Geändert von Trellomfer (14-03-2019 um 18:31 Uhr)
Laut dem hier wurde mit 412 Ja-Stimmen beschlossen daß May die EU nach ner Verzögerung fragen soll:
https://www.bbc.com/news/uk-politics-47576813
Also doch kein Brexit Ende März
"We have just folded space from Ix...Many machines on Ix. New machines"
Doch doch doch, werden sie, ganz sicher. Man wird irgend einen fadenscheinigen "Grund" für die Öffentlichkeit erschaffen, und dann wird erst mal wieder zwei Monate plus x so getan, als würde man mit Frau May über einen "Deal" "verhandeln". In der Zwischenzeit mehrt sich die Anzahl der britischen Abgeordneten, die entdecken, dass sie doch eher für ein neues Referendum sind.
Wo steht eigentlich das die einen Grund für eine Verlängerung brauchen ?
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...EX%3A12012M050
Da steht nix von einem Wir brauen einen Grund Artikel 50(3)
3. The Treaties shall cease to apply to the State in question from the date of entry into force of the withdrawal agreement or, failing that, two years after the notification referred to in paragraph 2, unless the European Council, in agreement with the Member State concerned, unanimously decides to extend this period.
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
Geändert von bughunter (14-03-2019 um 19:13 Uhr)