so ist es.
Kinder - egal welchen Alters - dürfen lt. JSchG zu jeder Tages- und Nachtzeit auf der Straße rumlaufen.
also ein 14jähriger darf um 3 Uhr nachts einfach einen Stadtbummel machen.
Das JSchG sagt da kein Wort zu.
Die Polizei, die ihn aufgreift und nach hause fährt - (wird sie wohl tun) - kann die Eltern nur dann wegen Aufsichtspflichtverletzung anzeigen, wenn die nichts davon wussten und ihr Kind schlafend im bett wähnten.
wenn die sagen: nachts um 3 spaziern gehen halten wir für sinnvoll und wir wissen das und er soll das bitte weiter machen - und das Kind am nächsten morgen pünktlich in der Schule ist - kann man nicht viel machen.
beispiel ist überzogen - aber da gibts soviel unwissen drüber.
Leute die glauben, jeder unter 16 darf ab 22 Uhr gar nicht mehr unterwegs sein