Da habe ich mir auch keine Sorgen gemacht, magixx, ich wusste das ich sehr schnell etwas anderes habe, auch wenn ich sehr hohe Ansprüche stelle. Aber dafür gebe ich halt auch viel.
Ich mag meine Kollegin, ich mag sie wirklich.
Aber ihre Umständlichkeit und der Satz "Aber das haben wir immer so gemacht" gehen mir so langsam aber sicher richtig auf die Nerven.
Wie soll das gehen? Man kann niemanden mehr so einfach kündigen. (Edit: also nicht in D, in A/CH schon). Und man kann auch nicht darum bitten, dass man gekündigt wird. Okay, bitten kann man schon, aber gleiches Thema: mit welcher Begründung sollte er ihr kündigen können?
Geändert von ParadiseCity (14-07-2016 um 20:17 Uhr)
Man kann aber zB einen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen abschließen, dann bleibt einem die Sperre beim Arbeitslosengeld auch erspart. Erst diese Woche bei uns erlebt.
Einigen kann man sich immer. Aber wenn sie wartet, dass er ihr kündigt, dann kann ich nur fragen: wie sollte das gehen? Mit welcher Begründung, die vor einem Arbeitsgericht standhält, sollte er ihr kündigen können?
Geändert von ParadiseCity (14-07-2016 um 22:44 Uhr)
Krankschreibung für längere Zeit.
Ist nicht die feine Art, aber bei manchen AN hat es so geklappt mit der anvisierten Kündigung.
Arbeitsgericht geht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist auf Kleinbetriebe nicht anwendbar. Kleinbetrieb ist, wer weniger als 5 bzw. 10 Mitarbeiter hat. Davon gehe ich in magixx Fall aus.
Ergo: keine Kündigungsschutzklage möglich
Davon abgesehen sind abgesprochene Kündigungen durch den AG absolut nicht ungewöhnlich. Auch nicht bei größeren Betrieben.
@magixx: Das mit der Exceltabelle war selbstverständlich ein Scherz
Mindestens 3 x in der Woche macht sich eine Kollegin in unserer Küche eine weitriechendes Frühstück. Mit überbackenem Toast und so weiter. Und jedesmal riecht die halbe Etage danach. Ich würde das gerne unterbinden, aber dann bin ich wieder die Zicke Selbst wenn ich sie nur darum bitte, die Tür in der Küche zuzumachen, wenn sie so was zubereitet. Mann ey.
Es kommt wohl auf die Art des Aufhebungsvertrages an. Deswegen hat mein Kollege diesem Aufhebungsvertrag auch zugestimmt, weil es keine Sperre beim Arbeitsamt mit sich bringt. Er wollte nämlich von sich aus kündigen und hätte diese Sperre auch in Kauf genommen, der Arbeitgeber kam ihm dann aber mit diesem Aufhebungsvertrag entgegen.
Sein Vertrag wäre Ende September eh ausgelaufen. Denke, dass genau das der Grund sein wird, dass er keine Sperre befürchten muß.