... aber jedes Grauen hat irgendwann mal ein Ende! Hoch lebe meine Fernbedienung!
(Zitat aus dem Buch "Nörgeln für Gold - Olympia wie ich es nicht haben möchte")
Nur gut, dass ich privat hier bin und keine Bäckerei besitze #Rio2016#Sommerspiele#Olympia#....
Die Substanzen, die das IOC konsumiert stehen doch auf der Dopingliste
Sommer?
Spiele?
Muss die Sportbild sich jetzt Spochtbild nennen?
Entweder ist das ein (guter) Scherz oder Auftakt für viele belustigende Stunden für Anwälte.
Es ist doch schön zu sehen, dass das IOC im Moment anscheinend keine anderen Probleme hat.
Kann man Wörter wie Sommer oder Spiele bei Twitter einfach markenrechtlich schützen lassen für eine bestimmte Zeit?
Darf dann der DFB zum Beispiel dann nicht mehr beim DFB Pokal Spiel auf Twitter schreiben "Die Spiele VfB Lübeck - FC St. Pauli und FV Ravensburg - FC Augsburg wurden angepfiffen"
Oder irgendwelche Urlaubsunternehmen können dann auch nicht mehr schreiben "Ab in den Sommer für nur...."
Geändert von Ornox (29-07-2016 um 03:31 Uhr)
Also langsam haben die vom IOC echt einen an der Schüssel
... aber jedes Grauen hat irgendwann mal ein Ende! Hoch lebe meine Fernbedienung!
(Zitat aus dem Buch "Nörgeln für Gold - Olympia wie ich es nicht haben möchte")
Ich glaube kaum, daß es dabei um Twitter oder sonstige private Nutzung geht. Das ist so wie bei der FIFA, die versucht, alle möglichen Begriffe um die Fußball WM schützen zu lassen, damit nur die offiziellen Sponsoren damit werben dürfen.
Hab mir das gerade mal teilweise durchgelesen. Ich glaube kaum, daß der DOSB bei vermeintlich widerrechtlicher Nutzung des Hashtags #rio2016 tatsächlich vor Gericht ziehen würde, um den Anspruch durchzusetzen. Da wäre die Gefahr zu groß, daß sie verlieren.
Wenn sie damit keinen Zweck verfolgen würden, hätte das IOC diese Allmachtsphantasie nicht in den Leitfaden für die Olympischen Spiele Rio 2016 aufgenommen. Sie schaffen für alle freiberuflichen Journalisten, die via Social Media gerne mal kritisch über die Spiele berichten, eine Situation der Rechtsunsicherheit. Im Ernstfall würde dann das mächtige IOC gegen "Erwin Mustermann" klagen. Da hätte "Erwin Mustermann" ja super Aussichten den Prozess zu gewinnen
QuelleWas heißt das praktisch? Eine Firma (solange kein offizieller Sponsor des Teams, der Spiele oder eines Sportlers) und vermutlich auch ansonsten jede andere kommerzielle Entität, also auch Freiberufler etc., sollten in den kommenden fünf Wochen aus ihren Social-Media-Kanälen einfach mal eine Olympiafreie Zone machen.
Denn den DOSB-Tweet der gerade eine Medaille bejubelt, darf nicht retweetet werden. Auch auf Facebook dürfen solche Nachrichten von den offiziellen Accounts nicht geteilt werden. Aber auch von anderen Accounts dürfen diese Inhalte nicht weiterverbreitet werden. Selbst das offizielle Hashtag #Rio2016 darf nicht verwendet werden. Richtig gelesen, es gibt ein Hashtag-Zensur für alle Firmen die nicht offiziell irgendwie die Olympischen Spiele, den DOSB oder einzelne Sportler sponsern. Weitreichenden Schutz erhalten der DOSB und das IOC durch das eigene „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“. Dieses Oiympiaschutzgesetz geht noch weiter als das übliche Marken- und Urheberrecht. Hashtags sind darin explizit nicht aufgeführt und man sollte einmal gerichtlich klären lassen, ob das Hashtag-Verbot von IOC und DOSB nicht gegen §4 des Olympiaschutzgesetzes verstoßt, dort heißt es:..................
Zack, der erste wäre schon fällig #Rio2016
Geändert von Hannix (29-07-2016 um 09:49 Uhr)
Social-Media-Vorgaben zu Olympia: "Diese Regel ist natürlich absurd"
Wie ich's mir gedacht habe.Der Medienanwalt Carsten Ulbricht sagt SPIEGEL ONLINE: "Beschreibende Sätze bei Twitter wie 'Wir freuen uns auf #Rio2016' oder 'Unser Athlet hat Gold gewonnen bei den #OlympischenSpielen' können gesetzlich keine Markenverletzung sein", sagt der Anwalt. "Da kann der DOSB schreiben, was er will."
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Neben den Hashtag-Vorgaben sorgt auch ein angebliches Retweet-Verbot für Irritationen: Wer kein offizieller Olympia-Sponsor ist, darf laut des offiziellen Leitfadens des DOSB nicht einmal die Inhalte der offiziellen Olympia-Accounts verbreiten. In der Regel 40 der Olympischen Charta (PDF) heißt es: "Nicht-olympische Sponsoren dürfen keinesfalls Social-Media-Inhalte mit olympischem Bezug von IOC/OCOG RIO2016/DOSB/Deutsche Olympiamannschaft 'retweeten' oder 'teilen'."
Die meisten Juristen dagegen können auch dieses angebliche Retweet-Verbot kaum nachvollziehen. "Diese Regel ist natürlich absurd", sagt Anwalt Ulbricht. Der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung scheitere in aller Regel bereits daran, dass die Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke das Recht zum Teilen einräumen.