Ein sehr sinnvoller Vorschlag. Wenn man ihn beachten und somit differenzieren würde, müsste man sich allerdings darauf beschränken, die Meinungsäußerung eines Users zu kritisieren und könnte nicht in einen großen Dramamodus verfallen und mit Begriffen wie Gesinnungsjustiz, Faschismus und innerer Emigration um sich werfen.
Wobei ja der FDP-Abgeordnete, der jetzt gemeinsam mit einem Fraktionskollegen Klage gegen das NetzDG beim Kölner Verwaltungsgericht einreicht, mit seiner Aussage es handle sich beim NetzDG um „Zensur in ihrer schlimmsten Form“ den hysterischen Ton schon vormacht.
Der Mann hat offensichtlich nicht besonders viel Ahnung davon, was Zensur und noch dazu in ihrer schlimmsten Form überhaupt bedeutet bzw. es interessiert ihn schlicht nicht.
Im oben zitierten FAZ-Artikel wird übrigens nochmal auf Voraussetzungen und Intention des NetzDG hingewiesen wird, die bei aller Aufregung gern mal vergessen bzw. unterschlagen wird.
http://www.faz.net/aktuell/politik/i...-15632476.html
Das ist doch nett von den beiden Parlamentariern, dass sie auch für Facebook in die Bresche springen. Um jetzt mal den Begriff des Lobbyismus zu vermeiden.Nicht unproblematisch ist freilich die Klagebefugnis der beiden FDP-Politiker. Denn Adressat des NetzDG sind die Anbieter sozialer Netzwerke. Sie unterliegen den Verpflichtungen des Gesetzes; sie müssen gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte der Nutzer löschen. Doch behaupten die Kläger, sie würden mittelbar in ihrer Meinungsfreiheit beeinträchtigt: Die bußgeldbewehrten Löschungspflichten griffen auf unverhältnismäßige Weise in die Rechte von Facebook und Co. ein – und somit sei auch eine Verletzung der Rechte der Nutzer zumindest möglich.
Und warum klagen die großen sozialen Netzwerke nicht selbst? Das hat dem Vernehmen nach politisch-taktische Gründe. Man will in der Öffentlichkeit nicht als Buhmann dastehen, der das NetzDG nicht akzeptiert. Die Klage der beiden FDP-Politiker dürfte aber auf Zustimmung der Konzerne stoßen.