Zitat von
Claudia
Da hast du recht.
Aber es war eben eine freie Eintscheidung, die hoffentlich beide einvernehmlich getroffen haben.
Und wenn der Mann jahrelang gut verdient hat, weil die Frau ihm immer den Rücken freigehalten hat, und somit beide im Alter ein gutes Auskommen haben, dann muss ja nicht die Frau ohne Bedürftigkeitsprüfung noch zusätzlich eine Grundrente bekommen.
Daher meine Meinung: wenn Grundrente, dann nur mit Bedürftigkeitsprüfung einmal vor Rentenbeginn.
Eben weil gut funktionierende Modelle denkbar sind, in denen jemand nur eine kleine gesetzliche Rente bekommt, aufgrund anderer Einkünfte (private Altersvorsorge, vermietete Immobilien) jedoch nicht bedürftig ist.