Aberkannt werden kann einem Hartz IV bzw. ALG II nicht. ALG II ist auch eher eine Grundsicherung und kein Einkommen.
Man kann einen Einstellungs-, Ablehnungs- oder auch Versagungsbescheid erhalten. Gegen so einem Bescheid kann man i.d.R. innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und seiner Mitwirkungspflicht nachkommen.
Bei solchen Schicksalsschlägen sollte man seinen Arbeitsvermittler und Leistungssachbearbeiter einfach entsprechend informieren und um Verständnis bitten. Termine einfach zu "verpassen" hilft halt niemandem weiter. Die Jobcenter können auch nicht hellsehen.
In dem Fall stellt sich auch die Frage nach Erbschaften und entsprechend einzureichenden Nachweisen, was dein Freund womöglich auch verpasst hat.