https://elections.europa.eu/de/how-to-vote/de/Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen.
Die Wahlvorschläge in Form von Listen für ein Land bzw. einer gemeinsamen Liste für alle Länder müssen bis Montag, den 18. März 2024, 18:00 Uhr (83. Tag vor der Wahl) bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden. Der Bundeswahlausschuss entscheidet dann, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.
Die Bundeswahlleiterin muss die zugelassenen Listen für einzelne Länder bzw. gemeinsamen Listen für alle Länder bis spätestens Montag, den 22. April 2024 (48. Tag vor der Wahl) veröffentlichen.
weitere infos https://www.bundeswahlleiterin.de/eu...hlen/2024.htmlIn Deutschland ist wahlberechtigt, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet sein)
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger)