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März 2017
Das Jugendamt nimmt Berrin T.s Sohn in seine Obhut. Gegen L. läuft ein Ermittlungsverfahren, weil ein Kriminalpolizist das Amt darauf aufmerksam gemacht hat, dass er bei T. wohnt. Der Junge bleibt vier Wochen in einer Stelle der Bereitschaftspflege, dann wird er zurückgeschickt, weil seine Mutter der Maßnahme widersprochen hat.
April 2017
Berrin T. erhält die Auflage, nach der Rückkehr ihres Sohnes dafür zu sorgen, dass L. die gemeinsame Wohnung nicht mehr betritt. Auch wenn sie dabei ist, darf L. sich dem Jungen nicht nähern. Das Jugendamt beteuert, es habe bei dem Jungen keinerlei Anzeichen von Missbrauch gegeben. Berrin T. muss sich in psychiatrische Behandlung begeben.
Juni 2017
Christian L. wird zum dritten Mal verurteilt. Wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen soll er vier Monate in Haft, L. legt Berufung ein, das Urteil wird nicht rechtskräftig. Trotz weiterhin bestehenden Kontaktverbots lebt L. mit Berrin T. und deren Sohn zusammen.
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