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  2. #92
    Ist es eigentlich normal, dass derart detailreich wie in diesem Fall berichtet wird? Mir ist das noch nie so aufgefallen. Warum muss denn die Öffentlichkeit über jedes noch so widerliche sexuelle Detail informiert werden? Ich erinnere mich an den Fall der Gefängnispsychlogin, die vor Jahren über Stunden von einem Insassen vergewaltigt wurde und sich leider später auch das Leben nahm. Jedenfalls wurde damals unter Hinweis auf Opferschutz nicht so detailreich berichtet. Was ich gut und richtig fand. Hier kann jeder in x Artikeln nachlesen, was der Junge alles über sich ergehen lassen musste.:traurig: Ich hoffe jedenfalls, er ist mit seiner Pflegefamilie an einem Ort, wo ihn keiner kennt und er somit nicht auch noch ständig komisch oder mitleidig anschaut wird. Er wird es schwer genug haben, das alles einigermaßen zu verarbeiten.

  3. #93
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Ich finde es übrigens generell ganz schön dubios, wie Gutachter und Richter heute eine Wiederholungsgefahr einschätzen, die in 12 oder 15 Jahren oder wann auch immer vorliegen soll. Das hat was von Astrologie. Es wäre bestrafender solche Täter für wenigstens 20 Jahre, ohne Möglichkeit zur vorzeitigen Haftentlassung, einzusperren. Leider verfolgt die Rechtssprechung in der EU ("lebenslänglich" heißt z.B. in keinem EU-Land wirklich lebenslänglich, sofern keine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird) bei schweren Vergehen wie Missbrauch und Mord eine andere Linie, die meiner Meinung nach nur für Täter einen Sinn macht, die keine Gewalt an Menschen ausgeübt haben.
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfolgt sicher nicht unter dubiosen Umständen. Es gibt da schon einen Paragraphen im StGB. Einfach mal googeln
    Die SV läuft außerhalb der eigentlichen Strafe und kann im Extremfall wirklich dauerhaft sein. Daher greift deine Kritik an den Strafen in der EU nicht. Was nutzen 20 Jahre ohne SV, wenn er dann doch rückfällig wird. Dann doch lieber 12 Jahre mit SV. Ob und wie lange die SV dann Jahre nach der Verurteilung zum Tragen kommt, wird ja nicht zum Zeitpunkt des Urteils getroffen sondern durch neue Gutachten zum Zeitpunkt der Beendigung der Haftstrafe.
    Natürlich ist auch das System nicht perfekt, denn der Täter in diesem Fall, hätte schon bei seiner Erstverurteilung eine SV bekommen können, das hatte die Richterin bei der Verurteilung jedoch abgelehnt. So musste er halt nach den voll verbüßten 4 Jahren entlassen werden.
    Übrigens war es gleiche Richterin, die das Kind Jahre später der Mutter zurückgab.

  4. #94
    blaues Wunder Avatar von Hibiskus
    Ort: ghost town

    Daumen hoch

    Zitat Zitat von Flavia16 Beitrag anzeigen
    Ist es eigentlich normal, dass derart detailreich wie in diesem Fall berichtet wird? Mir ist das noch nie so aufgefallen. Warum muss denn die Öffentlichkeit über jedes noch so widerliche sexuelle Detail informiert werden? Ich erinnere mich an den Fall der Gefängnispsychlogin, die vor Jahren über Stunden von einem Insassen vergewaltigt wurde und sich leider später auch das Leben nahm. Jedenfalls wurde damals unter Hinweis auf Opferschutz nicht so detailreich berichtet. Was ich gut und richtig fand. Hier kann jeder in x Artikeln nachlesen, was der Junge alles über sich ergehen lassen musste.:traurig: Ich hoffe jedenfalls, er ist mit seiner Pflegefamilie an einem Ort, wo ihn keiner kennt und er somit nicht auch noch ständig komisch oder mitleidig anschaut wird. Er wird es schwer genug haben, das alles einigermaßen zu verarbeiten.
    Es hat uns nicht bis ins letzte Detail zu interessieren. Wir sind nur Außenstehende. Die Exekutive hat ein Urteil zu fällen. Und nicht die Gier nach Sensationen! #
    so schlimm so auch daherkommen.
    Geändert von Hibiskus (09-08-2018 um 19:48 Uhr)

  5. #95
    Da wir keinen "Gewalt an Kindern" Thread haben, nehme ich mal diesen hier:

    Bundesgerichtshof: Strafmaß muss überprüft werden

    Die Schuldfrage ist geklärt, nur das Strafmaß muss neu festgelegt werden. Der 28-Jährige hatte den fünfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin mehrfach misshandelt. Im Oktober 2016 soll er Luca dann aus Eifersucht brutal getötet haben.
    Junge wurde besonders brutal misshandelt

    Wegen dieser Brutalität sah das Landgericht einen besonders schweren Fall des Totschlags und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Die sei nur bei Mord zulässig, meint der Bundesgerichtshof und ordnete die Neuverhandlung an
    https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...riger-100.html


    An dem Fall sieht man, wie ungerecht sich der "Mörderparagaph" auf manche Urteile auswirkt. Die brutale Misshandlung und Tötung eines wehrlosen Kindes kann nicht mit der Höchststrafe geahndet werden, weil die Tat nicht in das größtenteils von Nazis erdachte Mörderprofil passte. Es ist in 70 Jahren nicht gelungen, aus Mord und Totschlage eine Tat, nämlich Tötung, deren Bestrafung sich dann an diversen Kriterien zu orientieren hat, zu machen.
    Der letzte mir bekannte Versuch kam in der vorigen Legislaturperiode und wurde von den meisten Medien mit der Überschrift, dass Mord künftig nicht mehr automatisch mit lebenslanger Haft bestraft werden soll, in die Öffentlichkeit transportiert. Man braucht nicht viel Phantasie um zu erkennen, wie das in der Öffentlichkeit aufgenommen wurde.


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