An diesem Fall ist so vieles unbegreiflich und ungeheuerlich. Aber am allerwenigsten verstehe ich dies:
QuelleApril 2017
Berrin T. erhält die Auflage, nach der Rückkehr ihres Sohnes dafür zu sorgen, dass L. die gemeinsame Wohnung nicht mehr betritt. Auch wenn sie dabei ist, darf L. sich dem Jungen nicht nähern. Das Jugendamt beteuert, es habe bei dem Jungen keinerlei Anzeichen von Missbrauch gegeben. Berrin T. muss sich in psychiatrische Behandlung begeben.
Wie ist es möglich, dass das Jugendamt keinerlei Anzeichen für Missbrauch findet, obwohl dieser definitiv stattgefunden hat - über Monate? Da soll es weder körperliche noch verhaltensmäßige Anzeichen gegeben haben??? Das soll man allen Ernstes glauben? Zu diesem Zeitpunkt lebte der Lebensgefährte der Mutter schon ein halbes Jahr mit dem Kind gemeinsam in ihrer Wohnung und war seit anderthalb Jahren mit der mutter zusammen. Der Junge muss da also schon über etliche Monate übelst missbraucht und x-mal vergewaltigt worden sein. Und das merkt man nicht, obwohl man auf solche Fälle geschult ist??? Unfassbar.
@spector