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  1. #76
    Zitat Zitat von floehle Beitrag anzeigen
    ja.
    du hast sicher recht, zumal man davon ausgehen muss, dass dieses kind in teilen seiner seele und gefühlswelt getötet wurde.

    es ist - keine worte - aber das gesetz sieht nicht mehr als 15 jahre vor, für eine solche tat.
    Aber ich frage mich warum es keine 15 geworden sind, sondern 12. Das macht mich fassungslos. Das bei uns bei 15 Jahren sense ist, weiß ich ja, aber hier hätte zumindest imho die Höchststrafe her gemusst.

  2. #77
    Zitat Zitat von Felicious Beitrag anzeigen
    Aber ich frage mich warum es keine 15 geworden sind, sondern 12. Das macht mich fassungslos. Das bei uns bei 15 Jahren sense ist, weiß ich ja, aber hier hätte zumindest imho die Höchststrafe her gemusst.
    [...] Bürgelin stellte in seiner Urteilsbegründung trotzdem fest: „Dennoch steht ihr die Chance auf Resozialisierung zu. Berrin T. hat nur zögernd und nicht von Anfang an umfänglich ausgesagt. Bei ihr ist eine Persönlichkeitsentwicklung mit geringer Selbstverantwortlichkeit festzustellen.“ [...]

    https://www.bild.de/news/inland/kind...2506.bild.html
    Geständnis / Chance auf Resozialisierung / geringe Selbstverantwortlichkeit / schwierige Kindheit


    Dass in diesem spezifischen Fall nicht der maximale Strafrahmen ausgeschöpft wurde, ist unfassbar. Aber 15 Jahre wären für die Taten auch viel zu wenig gewesen ...
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  3. #78
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Geständnis / Chance auf Resozialisierung / geringe Selbstverantwortlichkeit / schwierige Kindheit


    Dass in diesem spezifischen Fall nicht der maximale Strafrahmen ausgeschöpft wurde, ist unfassbar. Aber 15 Jahre wären für die Taten auch viel zu wenig gewesen ...
    Und der Anwalt der Mutter schiebt die Schuld den Behörden in die Schuhe

    Grad bei heute gehört.

  4. #79
    ..l.. -_- ..l.. Avatar von floehle
    Ort: Goldische Domstadt
    Zitat Zitat von Felicious Beitrag anzeigen
    Aber ich frage mich warum es keine 15 geworden sind, sondern 12. Das macht mich fassungslos. Das bei uns bei 15 Jahren sense ist, weiß ich ja, aber hier hätte zumindest imho die Höchststrafe her gemusst.
    er hat ausgepackt und dadurch konnten die anderen beteiligten kerle belangt und verurteilt werden.
    warum sie so gut davon kommt, ist mir auch ein rätsel.

    einfach widerlich.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1222042.html
    Lieber heimlich schlau, als unheimlich blöd.

  5. #80
    Auffe Couch für den BVB Avatar von Jaspis I.O.F.F. Team
    Ort: Doatmund
    Sagt mal, gehts noch?
    Es gibt viele Menschen, die schwer traumatisiert wurden und sich - auch dank guter Behandlung - davon erholt haben. Der Junge hat sicherlich ein schlimmes Päckchen zu tragen, aber Tod für die bessere Lösung zu halten, ist schlicht falsch. Er ist übrigens zur Zeit mit seiner Pflegefamilie im Urlaub.

  6. #81
    nuni1
    unregistriert
    ich wünsche dem armen kleinen Kerl nur das Allerbeste -

    was ich der Alten und den übrigen Beteiligten wünsche, schreibe ich besser nicht

  7. #82
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Zitat Zitat von mobsi Beitrag anzeigen
    Und der Anwalt der Mutter schiebt die Schuld den Behörden in die Schuhe

    Grad bei heute gehört.


    Die Behörden hatten ihr den Jungen ja schon weggenommen, sie ist dagegen angegangen.
    .

  8. #83
    Zitat Zitat von mobsi Beitrag anzeigen
    Und der Anwalt der Mutter schiebt die Schuld den Behörden in die Schuhe

    Grad bei heute gehört.
    Das resümierst du aus einem Halbsatz des Anwalts, der, als es in dem sehr kurzen Bericht in "heute" um Behördenversagen ging, "eingeschoben" wurde? "in die Schuhe schieben" hört sich an, als würde man die Schuld der Angeklagten leugnen bzw. relativieren. Das ging aus dem kurzen Satzteil nicht hervor.


    Das Behördenversagen ist offensichtlich.

  9. #84
    Zitat Zitat von ganzblau Beitrag anzeigen
    Das Recht auf eine Anwaltschaft vor Gericht steht jeder Person zu. Ungeachtet ihres Vergehens.

    Wikipedia reference-linkPflichtverteidiger
    Als Anwalt würde / könnte ich es trotzdem nicht.

  10. #85
    Zitat Zitat von Claudia Beitrag anzeigen


    Die Behörden hatten ihr den Jungen ja schon weggenommen, sie ist dagegen angegangen.
    Das Gericht hat den Jungen der Mutter unter Auflagen zurück gegeben. Das Urteil war schon mehr als fragwürdig und die Auflagen waren letztlich nur bedrucktes Papier, weil sie niemand wirklich überprüft hat.

  11. #86
    Who watches the watchmen? Avatar von silk_spectre
    Ort: King's Landing
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass man der Mutter 15 Jahre gegeben hat. Warum bekommt die Mutter keine Sicherheitsverwahrung? Bedarf es für die einer Wiederholungsgefahr?
    Hell is empty and all the devils are here.

  12. #87
    Zitat Zitat von silk_spectre Beitrag anzeigen
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass man der Mutter 15 Jahre gegeben hat. Warum bekommt die Mutter keine Sicherheitsverwahrung? Bedarf es für die einer Wiederholungsgefahr?
    Ja, der bedarf es.

  13. #88
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Ich finde es übrigens generell ganz schön dubios, wie Gutachter und Richter heute eine Wiederholungsgefahr einschätzen, die in 12 oder 15 Jahren oder wann auch immer vorliegen soll. Das hat was von Astrologie. Es wäre bestrafender solche Täter für wenigstens 20 Jahre, ohne Möglichkeit zur vorzeitigen Haftentlassung, einzusperren. Leider verfolgt die Rechtssprechung in der EU ("lebenslänglich" heißt z.B. in keinem EU-Land wirklich lebenslänglich, sofern keine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird) bei schweren Vergehen wie Missbrauch und Mord eine andere Linie, die meiner Meinung nach nur für Täter einen Sinn macht, die keine Gewalt an Menschen ausgeübt haben.

  14. #89
    Zitat Zitat von silk_spectre Beitrag anzeigen
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass man der Mutter 15 Jahre gegeben hat. Warum bekommt die Mutter keine Sicherheitsverwahrung? Bedarf es für die einer Wiederholungsgefahr?
    Ja, deshalb bekam der Mann 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung.
    Die Mutter ist im Gegensatz zum Freund nicht vorbestraft.

  15. #90
    Zitat Zitat von chatte03 Beitrag anzeigen
    Wie ist es möglich, dass das Jugendamt keinerlei Anzeichen für Missbrauch findet, obwohl dieser definitiv stattgefunden hat - über Monate? Da soll es weder körperliche noch verhaltensmässige Anzeichen gegeben haben??? Das soll man allen Ernstes glauben?
    Laut einem Artikel zum Prozess in der taz war der Junge sichtbar "getrimmt darauf, zu funktionieren und nicht aufzufallen". ( Darin wird auch beschrieben, wie der Stiefvater, der jetzt seine Paraderole als "Aufklärer" gefunden zu haben scheint, behauptet, bei seinem ersten Ãœbergriff habe der Junge sich so schnell in seine Rolle gefügt, dass er vermutete, es hätte vorher schon Missbrauch stattgefunden. Das mag eine Schutzbehauptung sein.)

    Ich weiss nicht, wie ein Jugendamt funktioniert. Bzw. wie genau es hinschaut, wenn ein Kind nach aussen normal zu agieren scheint. Ob es dann überhaupt körperliche, geschweige denn Untersuchungen im Intimbereich gibt.

    In den Artikel wird auch beschrieben, der Stiefvater hätte die Mutter erst angefragt, ob er den Sohn missbrauchen kann. Diese habe ihm aber zuerst auf die dreijährige, behinderte Tochter einer Bekannten angeboten, auf die sie anscheinend regelmässig aufpasste. Deren Missbrauch kam ans Licht, weil eine Kitamitarbeiterin das sexualisierte Verhalten des Kindes meldete. Dass man selbst da nicht reagiert hat und das Wohl des Sohns ernsthaft in Gefahr sah, ist völlig unverständlich. Oder wurde der Sohn daraufhin erstmal aus der Familie genommen?
    Geändert von Marone (09-08-2018 um 10:29 Uhr)


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