Geständnis / Chance auf Resozialisierung / geringe Selbstverantwortlichkeit / schwierige Kindheit[...] Bürgelin stellte in seiner Urteilsbegründung trotzdem fest: „Dennoch steht ihr die Chance auf Resozialisierung zu. Berrin T. hat nur zögernd und nicht von Anfang an umfänglich ausgesagt. Bei ihr ist eine Persönlichkeitsentwicklung mit geringer Selbstverantwortlichkeit festzustellen.“ [...]
https://www.bild.de/news/inland/kind...2506.bild.html
Dass in diesem spezifischen Fall nicht der maximale Strafrahmen ausgeschöpft wurde, ist unfassbar. Aber 15 Jahre wären für die Taten auch viel zu wenig gewesen ...
We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
(Kenny Chesney - "Rich And Miserable")
er hat ausgepackt und dadurch konnten die anderen beteiligten kerle belangt und verurteilt werden.
warum sie so gut davon kommt, ist mir auch ein rätsel.
einfach widerlich.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1222042.html
Lieber heimlich schlau, als unheimlich blöd.
Sagt mal, gehts noch?
Es gibt viele Menschen, die schwer traumatisiert wurden und sich - auch dank guter Behandlung - davon erholt haben. Der Junge hat sicherlich ein schlimmes Päckchen zu tragen, aber Tod für die bessere Lösung zu halten, ist schlicht falsch. Er ist übrigens zur Zeit mit seiner Pflegefamilie im Urlaub.
ich wünsche dem armen kleinen Kerl nur das Allerbeste -
was ich der Alten und den übrigen Beteiligten wünsche, schreibe ich besser nicht
Das resümierst du aus einem Halbsatz des Anwalts, der, als es in dem sehr kurzen Bericht in "heute" um Behördenversagen ging, "eingeschoben" wurde? "in die Schuhe schieben" hört sich an, als würde man die Schuld der Angeklagten leugnen bzw. relativieren. Das ging aus dem kurzen Satzteil nicht hervor.
Das Behördenversagen ist offensichtlich.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass man der Mutter 15 Jahre gegeben hat. Warum bekommt die Mutter keine Sicherheitsverwahrung? Bedarf es für die einer Wiederholungsgefahr?
Hell is empty and all the devils are here.
Ich finde es übrigens generell ganz schön dubios, wie Gutachter und Richter heute eine Wiederholungsgefahr einschätzen, die in 12 oder 15 Jahren oder wann auch immer vorliegen soll. Das hat was von Astrologie. Es wäre bestrafender solche Täter für wenigstens 20 Jahre, ohne Möglichkeit zur vorzeitigen Haftentlassung, einzusperren. Leider verfolgt die Rechtssprechung in der EU ("lebenslänglich" heißt z.B. in keinem EU-Land wirklich lebenslänglich, sofern keine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird) bei schweren Vergehen wie Missbrauch und Mord eine andere Linie, die meiner Meinung nach nur für Täter einen Sinn macht, die keine Gewalt an Menschen ausgeübt haben.
Laut einem Artikel zum Prozess in der taz war der Junge sichtbar "getrimmt darauf, zu funktionieren und nicht aufzufallen". ( Darin wird auch beschrieben, wie der Stiefvater, der jetzt seine Paraderole als "Aufklärer" gefunden zu haben scheint, behauptet, bei seinem ersten Ãœbergriff habe der Junge sich so schnell in seine Rolle gefügt, dass er vermutete, es hätte vorher schon Missbrauch stattgefunden. Das mag eine Schutzbehauptung sein.)
Ich weiss nicht, wie ein Jugendamt funktioniert. Bzw. wie genau es hinschaut, wenn ein Kind nach aussen normal zu agieren scheint. Ob es dann überhaupt körperliche, geschweige denn Untersuchungen im Intimbereich gibt.
In den Artikel wird auch beschrieben, der Stiefvater hätte die Mutter erst angefragt, ob er den Sohn missbrauchen kann. Diese habe ihm aber zuerst auf die dreijährige, behinderte Tochter einer Bekannten angeboten, auf die sie anscheinend regelmässig aufpasste. Deren Missbrauch kam ans Licht, weil eine Kitamitarbeiterin das sexualisierte Verhalten des Kindes meldete. Dass man selbst da nicht reagiert hat und das Wohl des Sohns ernsthaft in Gefahr sah, ist völlig unverständlich. Oder wurde der Sohn daraufhin erstmal aus der Familie genommen?
Geändert von Marone (09-08-2018 um 10:29 Uhr)