dachte schon, du bist selbst amtsveterinär.
mein hund ist übrigens auch kastriert, der vorher war es nicht, weil er nicht so aktiv war.
mein jetziger hatte nach jedem waldgang 40 fieber, was nach 10 min. zu hause wieder herunter ging, er lief nur mit schnauze am boden durch den wald und hatte feuerrote augen. körperlich lag ansonsten keine medizinische indikation vor, aber mein ta hat ihn trotzdem kastriert und seitdem gehts ihm blendend. kastration ist zu vergleichen mit kupieren von ohren aus optischen gründen? ist klar...
auch hier - du hast keine ahnung. ich kenne allein 3 personen, die einen labradoodle/goldendoodle besitzen, eben weil sie allergisch auf hunde reagieren. komischerweise haben sie gar keine probleme mit ihren hunden, also scheint dann wohl etwas dran zu sein.
ja genau, dann darf er sich natürlich mit nem ast bewaffnen und zuschlagen, wenn ein hund vorbei kommt?
ich habe wirklich verständnis für menschen, die angst haben. wenn ich so etwas bemerke, oder es jemand sagt, leine ich meinen hund an und gehe vorbei. allerdings gibt es auch viele, die einfach hund nur hassen und deshalb zuschlagen würden.
so einen würde ich auch fotografieren und anzeigen.
*Solange andere über mich reden, scheint mein Leben interessanter als ihr eigenes zu sein*
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Das ist beängstigend und bedrückend - nur, soweit ich weiß, darf man nicht knipsen bzw. kann die Aufnahmen nur verwenden, wenn der darauf Abgebildete sein Einverständnis dazu gibt (ist z. B. leider so hinrissig, aber wahr - "Recht am eigenen Bild" soll ja unsere Persönlichkeitsrechte schützen.
Wenn Leute z. B. Videokameras installieren, um ihr Eigentum zu schützen - die Aufnahmen dürfen juristisch nicht verwendet werden, wenn die Diebe nicht damit nicht einverstanden sind.
(Entsprechend ist es bei akustischen Mitschnitten - Telefonaten oder anderen Gesprächen)
Im Fernsehen wurde mal berichtet von einem Bäcker, bei dem immer mehrere volle Brötchenkisten vor der Tür geklaut wurden.
Handfesten Ärger haben nicht irgendwelche Diebe bekommen - sondern der Besitzer, weil er, um sich bzw. sein Eigentum zu schützen, Aufnahmen gemacht hat und damit den Dieb suchen lassen wollte).
Höchstens, daß sich zwischenzeitlich rechtlich was geändert hat (was ja wünschenswert wäre).
Ich wollte nur sagen: Von daher braucht Ihr Euch aber nicht zu ärgern, daß Ihr nicht fotografiert (und ihn sonst vermutlich noch provoziert hättet).
Geändert von Cat-lin (23-02-2018 um 12:40 Uhr)
... bin kaum da, muß ich fort...
Morgen werde ich mit meiner Gassifreundin darüber sprechen. Ich ihr vorhin schon eine Whatsapp geschrieben und bin inzwischen fest entschlossen, das zu melden. Sie wird sicher einen direkten Ansprechpartner bei der Polizei haben, schließlich ist sie mit denen durchs Gebüsch gerobbt und hat Strychninhundefutter aufgesammelt.
Auch wenn ich überzeugt bin, dass mein Schäfchen im Hundefell absolut harmlos ist, nehme ich sie sofort an die Leine, wenn jemand ängstlich ist. Das Kommando „Seite Sitz“ ist bei mir eigentlich Standard, wenn uns jemand entgegen kommt. In Luft auflösen können wir uns aber nicht und letztlich haben wir ja genau so viel Recht die Wege zu benutzen, wie alle anderen auch.
Das, was ich gestern sah, war keine Angst. Das war purer Hass.
Ich hatte Angst, als ich den Gesichtsausdruck gesehen habe.
Sam, fragt auch gleich nach, wie ihr das am Besten zeitnah an der richtigen Stelle melden koennt, wenn ihr nochmal in so eine Situation kommt mit diesem Mann. Es bringt nichts, wenn die Polizei erst Stunden spaeter davon erfaehrt und gar keine Chance hat, den Mann zu finden, um mit ihm zu reden und die Sache zu klaeren.
Das (fett markierte) stimmt so nicht ganz:
Grundsätzlich gilt: Auf dem Privatgrundstück dürfen Sie eine Kamera zur Überwachung installieren. Es gibt jedoch Einschränkungen:
Die Kamera darf nur Bereiche des privaten Grundstückes filmen. Öffentliche Wege oder Nachbargrundstücke dürfen nicht überwacht werden. Ansonsten liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Passanten und Nachbarn vor.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beobachteten überwiegen. Zum Beispiel wenn der Eigentümer wiederholt Opfer von Straftaten war. So darf er beispielsweise sein Auto an der Straße überwachen, wenn es mehrfach mutwillig beschädigt wurde.
Ich habe gerade auf der Internetwache einen kleinen „Aufsatz“ geschrieben und den Vorfall geschildert. Dabei war mir beim Erinnern und Beschreiben schon wieder ganz mulmig.
Aber jetzt ist es gemeldet und ich bin überzeugt, dass das gut war.
@Sam Row: Natürlich war das gut.
Danke für den Hinweis!
Das ist ja schon mal gut zu wissen.
Ich meinte auch nicht, dass schon das bloße Aufnehmen verboten ist - aber kaum was bringt, da es eben nicht verwendet werden darf (sondern einem evtl. selbst eine Anzeige einbringen kann).
Bei dieser Bäcker und regelmäßiger Brötchendieb-Story war es ja leider so.
Vielleicht hat sich da mittlerweile auch geändert. was ja zu begrüßen wäre.
Alles Gute für Euch und Eure Vierbeiner, Sam!
... bin kaum da, muß ich fort...
@SamRow - es war definitiv richtig, das zu melden!
Mein Lemmy wird bald schon 9... Wie die Zeit vergeht... ein kleiner Rückblick...
Ganz am Anfang 2010
Das war so 2014/15
Und jetzt wird er schon weißschnäuzig (so langsam) Die Zeit rennt so dermaßen!
Seufz. Heute ist irgendwie eh so ein Seufz-Tag.
Du hast den besten Hund, den ich kenne. Und ich kenne einige.
Tolle Aufnahmen von meinem Lieblingslemmi!