Ein Mietvertrag, der eine solche Klausel beinhaltet, wäre als Gesamtergebnis ungültig und dann würden auch alle anderen Vereinbarung nicht mehr gelten.
Und letztendlich kann nichts und niemanden deinen Mieter daran hindern, vier Wochen nach dem Unterschreiben des Mietvertrages ein eigenes Schloss einzubauen.
Übrigens brauche ich dazu kein Schlüsseldienst und auch kein sonst was. Ich gehe in den Baumarkt, kaufe ein Schloss und dann baue ich das Ding zu Hause ein.
Ich bin auf keinem "falschen Dampfer" weil ich gar nichts davon geschrieben habe, dass der Vermieter alleine und ohne Wissen des Mieters in die Wohnung darf.
Und wem geholfen sein soll, wenn ein Mietvertrag "als Gesamtergebnis ungültig" sein soll, ist auch noch so eine Frage.
Ich hatte schon mehrere Wohnungen, wo der Vermieter einen Schlüssel zur seiner und auch meiner Sicherheit einbehalten hat. Ich hatte damit noch nie ein Problem und es ist auch noch kein Vermieter auf die Idee gekommen meine Wohnung heimlich zu betreten. Dafür muss man als Vermieter auch schon sehr schräg drauf sein.
Siehst du und ich hätte damit sehr wohl ein Problem.
Wenn du das nicht hast, dann ist das für dich und dein Vermieter wunderbar.
Der Vermieter darf es nicht und das alleine reicht mir.
Und die Schlüssel gehören auch nicht dem Vermieter, sondern mir. Nur wenn ich die Wohnung nach Kündigung verlasse, dann gehören die Schlüssel wieder ihm.
Beziehungsweise das Originalschloss, das ich dann natürlich wieder einbaue.
Du kannst mit deinem Vermieter absprechen was du möchtest. Ist komplett deine Sache. Aber wenn ein Mieter das nicht will, kann der Vermieter nicht darauf bestehen einen Schlüssel zu bekommen.
Und wie Null Drei Null schon schrieb, selbst wenn die Klausel im Mietvertrag steht, ist sie trotzdem ungültig.
Ich verstehe mich mit meinem Vermieter sehr gut und trotzdem hat er keinen Schlüssel von uns. Wenn Handwerker kommen und wir keine Zeit haben, drücken wir ihm den Schlüssel in die Hand. Das Vertrauen ist also schon da, aber danach bekommen wir ihn wieder.
Ist für alle Beteiligten ok so
Wir haben keine Schlüssel für unsere vermieteten Objekte. Die gehen immer 1 zu 1 an die Mieter über und ehrlich, was will ich damit auch?
Ebenso kann ich jeden Mieter verstehen, der das Schloss auswechselt beim Einzug und Auszug. Auch das steht jedem frei.
Naja... wie will der vermieter auch herausfinden, ob sein schlüssel noch passt? Das kann er nur, wenn er es ausprobiert, was er nicht darf... naja... also es ist natürlich nicht verboten in seinem Eigentum Schlüssel in schlösser zu stecken, aber öffnen darf er es nicht.
Und wenn er es doch tut, was stellt er mit dem wissen an?
„Ich hab zufällig einen schlüssel ausprobiert... haben sie ein neues schloss? Das glänzt so schick...“
Ich tausche schon alleine deswegen die schlösser, weil ich keine ahnung habe, wieviele kopien die vormieter vielleicht noch haben!
Und die sind vielleicht nicht ganz so integer wie der vermieter...
Was ist eigentlich das erste Wort in dieser unsäglichen Gabalier-Buttermilch-Werbung?
Do san ma!
Do samma!
Wenn schon, denn schon
Ansonsten schalte ich den Knilch, sofern ich schnell genug bin, eh weg... nicht, dass mir mein Essen hochkommt!
Ist Ösi, nicht Bayer.
Böse Zungen behaupten, er wäre Schweizer.
Ich sag nix.
Gnadenloses Suppenhuhn
Den behaltet mal schön.
Mir hat schon der kurze Clip auf YouTube gereicht.