"Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)
Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.
Naja, bei der CDU standen jetzt keine Vorstandswahlen an. Und was den Generalsekretär anbelangt, so heißt es in der Satzung ausdrücklich, dass dieser auf Vorschlag des Vorsitzenden (Singular!) vom Parteitag gewählt wird.
"Ausgeklüngelt" wird da nichts, das Vorschlagrecht wird dem Vorsitzenden von der Satzung zugewiesen. Da der Vorsitzende seinerseits demokratisch gewählt wurde, halte ich das nicht für undemokratisch.
Bei der SPD wurde ja das Vorgehen bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden kritisiert. Konkret: Dass der amtierende Vorsitzende (Singular!) seinen Nachfolger vorgeschlagen hat. Dazu steht in der SPD-Satzung:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumen...tatut_2018.pdfDie Wahl des Parteivorstandes erfolgt durch den Parteitag
in getrennten Wahlgängen in der Reihenfolge der Nennung
[...]
Der amtierende Vorstand soll zwei Wochen vor dem
Parteitag den Delegierten einen Vorschlag zur Wahl des Vorstandes
unterbreiten.
Auch hier sieht die Satzung also ein Vorschlagsrecht (oder sogar eine Vorschlagspflicht) vor. Dies gilt allerdings nicht für den Vorsitzenden, sondern für den Vorstand insgesamt, welcher bis zu 45 Personen umfassen kann.
Inwiefern Gabriel und Schulz nun gegen diese Regelung verstoßen haben, als sie ihren jeweiligen Nachfolger verkündeten, kann ich schlecht beurteilen. Aber offensichtlich ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass es sich bei den Vorschlägen um Alleingänge der jeweiligen Vorsitzenden gehandelt habe, was, wenn es so gewesen wäre, dann nicht ganz der Satzungsvorgabe entsprochen hätte.
Wenn ob dieses Vorgehens "Geschrei aufgebrandet" ist, dann liegt das allerdings wohl weniger daran, dass es nicht exakt den Vorgaben der Satzung folgte, sondern dass es vor dem Hintergrund des Mitgliederentscheids über die Koalition erfolgte. Es wirkt eben widersprüchlich, wenn der Vorstand eine Entscheidung so weit nach "unten" verlagert, wie es nur geht, und die andere Entscheidung (personeller Art) am liebsten persönlich trifft.
Die CDU hat mit keinen solchen Widersprüchen zu kämpfen. Die geht so vor, wie es in der Satzung steht (Generalsekretär) und/oder schon immer praktiziert wurde (Koalitionsvertrag). Das erspart Ärger und Misstrauen.
Geändert von JackB (26-02-2018 um 13:51 Uhr)
Das ist grober Unfug.
Die Delegierten des Parteitags werden nicht eingeladen, sondern, wie die Bezeichnung schon ausdrückt, delegiert (=abgeordnet, entsandt). Und zwar von den Kreis-, Bezirks- oder Landesparteitagen der Landesverbände.
https://www.cdu.de/system/tdf/media/...ere.pdf?file=1§ 28 (Zusammensetzung des Bundesparteitages)
(1) Der Bundesparteitag setzt sich zusammen aus 1000 Delegierten der Landesverbände, die
von den Kreis-, Bezirks- oder Landesparteitagen gewählt werden, den Delegierten der Auslandsverbände
und den Ehrenvorsitzenden. Von den 1000 Delegierten der Landesverbände werden
200 im Verhältnis der bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag für die einzelnen Landeslisten
der Christlich Demokratischen Union Deutschlands abgegebenen Zweitstimmen, 800
im Verhältnis der Mitgliederzahlen der einzelnen Landesverbände entsandt. Die Verteilung der
Delegierten auf die einzelnen Landesverbände erfolgt bei allen Bundesparteitagen im Höchstzahlverfahren
nach d’Hondt. Maßgeblich für die Verteilung der Delegiertensitze ist die Mitgliederzahl,
die nach § 22 dieses Statuts sechs Monate vor dem Bundesparteitag festgestellt wird.
klare Mehrheit für Koalitionsvertrag. Hatte hier nicht mal jemand bedenken, das das schief gehen wird für Frau Merkel.