Gibt es eigentlich auch online ein Verzeichnis, in dem von Gaunern die Häuser gekennzeichnet sind? So wie Google Maps.
Gibt es eigentlich auch online ein Verzeichnis, in dem von Gaunern die Häuser gekennzeichnet sind? So wie Google Maps.
Ein Verzeichnis mit Adressen an denen schon eingebrochen wurde wäre ganz interessant. Ich fürchte das würde die Leute zutiefst verstören.
Übrigens ist die Wahrscheinlichkeit für einen Einbruch verurteilt zu werden ungefähr 2%.
Also D ist eigentlich ein Selbstbedienungsladen mit geringem Restrisiko.
und ich dachte bei dir werden noch immer die Spuren von Raschnis letztem Besuch beseitigt.
Ist das denn dann nicht wieder über Google Maps zu leicht entdeckbar?
Da beißt einem die Maus wieder in den Faden!
Bevor hier jemand einen neuen Job erwägt: Ganz so risikolos ist es doch nicht:
http://www.polizei-beratung.de/theme...bstahl/fakten/Im Jahr 2016 sind die Fallzahlen beim Wohnungseinbruch erstmals wieder gesunken. Insgesamt wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 151.265 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche erfasst, 2015 waren es 167.136. Dennoch bewegen sich die Zahlen immer noch auf einem hohen Niveau. Die Aufklärungsquote lag bei 16,9 Prozent.
[QUOTE=Labersack;46672586]Bevor hier jemand einen neuen Job erwägt: Ganz so risikolos ist es doch nicht:
Aufklärung bedeutet nicht Verurteilung. Ich hab die Zahl, das lediglich bei 2 Prozent der Wohungseinbrüche am Ende eine Verurteilung steht. Quelle ist der örtliche Kripobeamte mit dem wir zum Thema Einbruchschutz zusammenarbeiten.Im Jahr 2016 sind die Fallzahlen beim Wohnungseinbruch erstmals wieder gesunken. Insgesamt wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 151.265 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche erfasst, 2015 waren es 167.136. Dennoch bewegen sich die Zahlen immer noch auf einem hohen Niveau. Die Aufklärungsquote lag bei 16,9 Prozent.
Hier sieht mans ähnlich
http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1090105.html
Irrtum 8: Einbrüche sind aufgeklärt, wenn Täter verurteilt wurden
Die Polizei macht es sich einfach. Ein Einbruch gilt als aufgeklärt, wenn die Beamten einen Tatverdächtigen ermittelt haben. Ob es wirklich der Täter war, ob es je einen Prozess gibt - das interessiert für die PKS nicht.
Diese Praxis kann bedeuten: Beamte haben Indizien dafür, dass ein auf frischer Tat geschnappter Ganove für 20 weitere Einbrüche verantwortlich sein könnte - dann sind im Nu 21 Fälle gelöst.