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  1. #346
    Sollte man so wesentliche und auch kurzfristige Änderungen, ähnlich wie die Diskussion zur Privatsphäre, auf die auf der Startseite verwiesen wird, nicht über die Startseite oder jedenfalls an prominenter Stelle verlinken?

  2. #347
    eher lesend Avatar von FrauSchatz
    Ort: mal hier, mal da
    Bei mir ist die Ankündigung oben angepinnt, wenn ich z.B. Lounge oder MGM aufrufe

  3. #348
    Zitat Zitat von FrauSchatz Beitrag anzeigen
    Bei mir ist die Ankündigung oben angepinnt, wenn ich z.B. Lounge oder MGM aufrufe
    Es wurde geändert. Ich sehe die Ankündigung vom 26.11. jetzt z.B. auch, wenn ich das MTT aufrufe. Das war vorhin nicht der Fall.

  4. #349
    Stimmt, usern die das IOFF nur über das Benutzerkontrollzentrum und die Abos betreten wird es kaum auffallen. Sobald man aber ein Unterforum (egal welches) öffnet, ist es oben angepinnt.

  5. #350
    Folgendes ist mir unverständlich: In der Ankündigung steht:

    "Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Regeln mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird der Anbieter Ihnen vorher Änderungen an den Regeln mitteilen und Sie dabei darauf hinweisen, dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen den Änderungen widersprechen, oder sobald Sie den Dienst erneut nutzen. Über Änderungen dieser Regeln oder sonstige Angelegenheiten können wir Sie auch dadurch informieren, dass wir Hinweise oder Links in unserem Angebot veröffentlichen.

    Die neuen Regeln treten im Laufe des 2. Dezembers 2018 in Kraft und müssen dann durch Euch bestätigt werden, um weiter am Forum teilnehmen zu können."

    Ich habe der Anwendung der neuen Regeln ja nun widersprochen und möchte den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen. Diese sehen die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor, schon gar nicht einer fristlosen Kündigung.
    In der Ankündigung steht jedoch, dass die neuen Regeln bestätigt werden müssen, um weiter am Forum teilnehmen zu können.
    Was soll denn da bestätig werden? Die bloße Kenntnisnahme der neuen Regeln oder die Akzeptanz dieser Regeln?
    Wenn letzeres der Fall sein sollte: Wie wird gewährleistet, dass Nutzer ihr Widerspruchsrecht ausüben und trotzdem weiter am Forum teilnehmen können?

    Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Ich möchte weiter teilnehmen, widerspreche jedoch der Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Admin und mir.

    Übrigens verwirrt mich noch ein weiterer Punkt: Ich fand in den alten Regeln, die ich mir bei dieser Gelegenheit noch einmal durchlas, unter 9) Sanktionen, diesen Absatz:

    "Nicht jeder Regelverstoß ist gleich zu bewerten, die Beurteilung des Regelverstoßes und damit auch die Festlegung der Sanktion ist daher individuell.

    Verwarnungen haben generell unterschiedliche Level. Der Normale Level ist "1". Es gibt aber auch Verwarnungen mit "2" oder "3", je nach "Schwere" des Fehlverhaltens. So kann es durchaus sein, dass sofort eine Zeitsperre ausgelöst wird.
    Wenn ab sofort das jeweilige Mod-Team einstimmig der Meinung ist, dass ein User durch sein Verhalten in der Mehrheit kontraproduktiv für das Forum ist, kann dieser auch mit geringerem Verwarnungslevel dauerhaft gesperrt werden.
    Die unbefristete Sperre kann in eine befristete Sperre umgewandelt werden, wenn das Team zu der Ansicht gelangt, dass bei dem Member die entsprechende Einsicht vorhanden ist."

    Seit wann steht dieser Absatz dort?

  6. #351
    I'm walking Avatar von Kim
    Ort: Hamburg
    Bei uns kann keiner kaufen, der den aktuellen AGBs nicht zustimmt.

  7. #352
    Zitat Zitat von Kim Beitrag anzeigen
    Bei uns kann keiner kaufen, der den aktuellen AGBs nicht zustimmt.
    Das ist ja auch etwas anderes. Kaufst du einen Gegenstand, schließt du einen neuen Vertrag ab.

    Die Änderung eines laufenden Vertrages ist damit nicht vergleichbar. Wenn z.B. deine Bank ihre AGB ändert, schickt sie dir einen Brief und gibt dir die Gelegenheit, den neuen Vertragsbedingungen zu widersprechen.
    Geändert von Mausophon (27-11-2018 um 16:39 Uhr)

  8. #353
    I'm walking Avatar von Kim
    Ort: Hamburg
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Ich möchte als lanjähriges Forenmitglied das Ioff weiter nach den Regeln der alten AGB nutzen und widerspreche der Anwendung der neuen AGB.
    Insbesondere erkläre ich mich nicht mit der Änderung unter v) einverstanden die vorsieht, dass der Vertrag über die Nutzung des Forums fristlos ordentlich gekündigt werden kann. Ich verweise auf einschlägige Rechtsprechung zum Thema.

    An welche Stelle, außer der Bekanntmachung an dieser Stelle muss ich meinen Widerspruch gegen die Anwendung der neuen AGB senden?
    Bedeutet die neue AGB, dass man nicht nur gesperrt werden darf, sondern auch Hausverbot bekommen kann?

    Oder bedeutet es, dass Scotty bis in alle Ewigkeit das IOFF weiterbetreiben muß?

  9. #354
    skipper's delight Avatar von GrauerSchwan
    Ort: im Grünen
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch etwas anderes. Kaufst du einen Gegenstand, schließt du einen neuen Vertrag ab.

    Die Änderung eines laufenden Vertrages ist damit nicht vergleichbar. Wenn z.B. deine Bank ihre AGB ändert, schickt sie dir einen Brief und gibt dir die Gelegenheit, den neuen Vertragsbedingungen zu widersprechen.
    Nirgends steht geschrieben, dass einem Widerspruch stattgegeben werden muss.

    Wenn die Bank, was sie in aller Regel tun wird, auf den neuen AGB beharrt, bleiben dir zwei Möglichkeiten: AGB akzeptieren oder Bank wechseln. Das ist hier kaum anders.

    AGB sind nun mal eine einseitige Sache, nämlich die vom Anbieter gesetzten Bedingungen, zu denen du zum Anbieter eine Beziehung aufbauen bzw. nach Änderungen und Akzeptanz der Änderungen fortsetzen kannst.

  10. #355
    Zitat Zitat von Kim Beitrag anzeigen
    Bedeutet die neue AGB, dass man nicht nur gesperrt werden darf, sondern auch Hausverbot bekommen kann?

    Oder bedeutet es, dass Scotty bis in alle Ewigkeit das IOFF weiterbetreiben muß?
    Es bedeutet natürlich nicht, dass scotty das Ioff noch ewig betreiben muss. Wer oder was sollte ihn dazu verpflichten können?

    Zum virtuellen Hausrecht hatte ich mich ja an anderer Stelle schon geäußert.

    Das Problem, das durch die neuen Regeln, insbesondere die Möglichkeit der ordentlichen fristlosten Kündigung entsteht ist, dass jedeN UserIN innerhalb von 24 Stunden ohne besondere Gründe ausgeschlossen werden kann. Wenn du also Standpunkte vertrittst, die Mods und Admin nicht goutieren, heißt es womöglich ganz schnell "Ciao Kakao".

  11. #356
    Zitat Zitat von GrauerSchwan Beitrag anzeigen
    Nirgends steht geschrieben, dass einem Widerspruch stattgegeben werden muss.

    Wenn die Bank, was sie in aller Regel tun wird, auf den neuen AGB beharrt, bleiben dir zwei Möglichkeiten: AGB akzeptieren oder Bank wechseln. Das ist hier kaum anders.

    AGB sind nun mal eine einseitige Sache, nämlich die vom Anbieter gesetzten Bedingungen, zu denen du zum Anbieter eine Beziehung aufbauen bzw. nach Änderungen und Akzeptanz der Änderungen fortsetzen kannst.
    Du übersiehst etwas: Pacta sunt servanda. Nach deiner Lesart käme jeder aus Verträgen, auf die er keinen Bock mehr hat, in nullkommanix heraus, weil er die AGB in einer Weise ändert, die für den anderen bedeutet, dass der an dem Vertrag entweder gar kein Interesse mehr hat oder hilflos nach der Pfeife des Vertragspartners tanzen muss. Es gibt eine Menger gesetzlicher Regelungen, die das verhindern.

  12. #357
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Das Problem, das durch die neuen Regeln, insbesondere die Möglichkeit der ordentlichen fristlosten Kündigung entsteht ist, dass jedeN UserIN innerhalb von 24 Stunden ohne besondere Gründe ausgeschlossen werden kann. Wenn du also Standpunkte vertrittst, die Mods und Admin nicht goutieren, heißt es womöglich ganz schnell "Ciao Kakao".
    Hmm, ist das nicht sowieso so?
    Hat man ein Anrecht darauf, in einem Forum zu sein?
    Scotty kann ja auch jetzt einfach, weil ihm meine Nase nicht gefällt, mich löschen?
    Oder weil er alle User mit A am Ende löschen möchte?


    Widersprechen und mit alten Regeln teilnehmen geht nicht.
    Entweder nimmst du mit den neuen Regeln teil oder du gehst.

  13. #358
    Zitat Zitat von Sabuha Beitrag anzeigen
    Hat man ein Anrecht darauf, in einem Forum zu sein?
    Ja.

    Zitat Zitat von Sabuha Beitrag anzeigen
    Scotty kann ja auch jetzt einfach, weil ihm meine Nase nicht gefällt, mich löschen?
    Oder weil er alle User mit A am Ende löschen möchte?
    Nein.

  14. #359
    Gräfin Nati Tildsley Mimimiton von IOFFburgh Avatar von Nati
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Ja.
    Dann verweise doch mal bitte nicht nur auf die aktuelle Rechtssprechung, sondern verlinke sie auch.
    Dieses hier ist ein privat betriebenes Forum und kein öffentlicher Raum.
    Wieso sollte es also eine rechtliche Grundlage geben mich hier dulden zu müssen?

  15. #360
    skipper's delight Avatar von GrauerSchwan
    Ort: im Grünen
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Du übersiehst etwas: Pacta sunt servanda. Nach deiner Lesart käme jeder aus Verträgen, auf die er keinen Bock mehr hat, in nullkommanix heraus, weil er die AGB in einer Weise ändert, die für den anderen bedeutet, dass der an dem Vertrag entweder gar kein Interesse mehr hat oder hilflos nach der Pfeife des Vertragspartners tanzen muss. Es gibt eine Menger gesetzlicher Regelungen, die das verhindern.
    Du hängst die Sache dermaßen hoch auf, dass du selber nicht mehr drankommst.

    Was soll das denn für ein Vertrag sein? Man hat dich hier mal als Mitschreiber reingelassen. Schon damals hast du Regeln akzeptiert, in denen schon stand, dass sie ggf. eine Anpassung erfahren können. So wie jetzt, wo gesetzliche Vorschriften und Urteile das nötig machen. Das kannst du hinnehmen oder für dich einen Schlussstrich ziehen.

    Der FC Bayern kann auch nicht daherkommen und verlangen, dass nur für ihn noch die Fußballregeln von 1970 gelten sollen.


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