Schwieriger finde ich die Formulierung bzgl. des Urheberrechtes, hier: Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Was zum Kuckuck soll die Formulierung unter b) bedeuten? Darunter kann ich mir überhaupt nichts vorstellen.
Es tauchen weitere Fragen auf, wenn man die folgenden Sätze liest:
Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.
Ob der Nutzer die mögliche Rechtsverletzung zu vetreten hat, dürfte sich doch erst im Laufe eines etwaigen Gerichtsverfahrens entscheiden. Oder es wird zwischen zwei Parteien in Vergleichsverhandlungen ausgemacht, wer denn Schuld haben soll. Wann entsteht denn dann der Mitwirkungs- wann der Freistellungsanspruch?
In dieser Klausel steht nichts davon, dass auch der Anbieter den Nutzer bei einer etwaigen Rechtsverteidigung mit Unterlagen und Informationen versorgen muss. Es könne so leicht zu finanziellen Schäden bei den Forennutzern kommen, wenn auf Seiten des Anbieters dem Verlangen von Dritten vorschnell nachgegeben wird, ohne dass dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Rechte zu wahren.
Beispiel: Finchen postet sehr gern im Bilderthread. Natürlich nimmt sie das Urheberrecht ernst. Sie findet auf einer Seite, auf der Bilder frei zugänglich angeboten werden, ein schönes Motiv und stellt es ins Forum. Ein Jahr später, sie hat den Vorgang längst vergessen, tritt A an den Forenbetreiber heran und verlangt Schadenersatz, weil er als Dritter die Rechte an Finchens Bild hat. Der Forenbetreiber mandatiert einen Anwalt, der lässt sich einen Nachweis zuschicken. Es stellt sich heraus, dass A Recht hat. Es ist sein Bild. Der Forenbetreiber schließt mit A einen Vergleich, verzichtet auf Wartefristen und Rechtsmittel und zahlt. Natürlich zieht sich der Vorgang eine Weile. Währenddessen bekommt der Hoster, der das Bild unrechtmäßig ins Netz gestellt hatte mit, dass es Ärger gibt, denn A ist nicht nur an Finchens Forenbetreiber herangetreten. Er nimmt seine Seite vom Netz. Ohnehin wäre er schwer auszumachen gewesen, war ihm doch klar, dass er Verbotenes tat. Es sind Wochen und Monate vergangen, als der Forenbetreiber an das völlig überraschte Finchen herantritt. Finchen weiß nicht mehr, wo sie das Bild fand. Sie ist nicht im Ansatz in der Lage zu beweisen, dass sie nicht die Schuld an dem, was geschah, trägt. Hätte man sie gleich ins Boot geholt, wäre die Website, von der sie das Bild hatte, noch dagewesen, dann hätte sie beweisen können, dass sie einem Betrüger aufgesessen ist. Jetzt wäre ein solcher Versuch, wäre er überhaupt noch möglich, mit unmäßigem Aufwand verbunden. Der Forenbetreiber hatte natürlich überhaupt kein Intersse daran, dass Finchen ihre Unschuld beweisen kann. Er hätte so oder so an A zahlen müssen, jetzt will er sich das Geld bei Finchen wiederholen.
Langer Rede kurzer Sinn: Die Verpflichtung, den Vertragspartner mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen, sollte doch zumindest beidseitig festgelegt werden, denn der Dritte wird immer zuerst an den Betreiber herantreten, weil er ja den Nutzer gar nicht ausfindig machen kann.
Im schlimmsten Fall kann aus so etwas ein Geschäftsmodell werden. Wie bei dem berühmten Kochbuch, bei dem die eine eine Internetplattform innehatte, auf der Rezepte kostenlos angeboten wurden, deren Partner, de die mit Fotos von Gerichten gemacht hatte, aber die Rechte an den Bildern hielt und Geld forderte, wenn er seine Fotos , auf irgendwelchen anderen Websites fand.