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  1. #121
    Eisperlchen
    unregistriert
    @ Dost: Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind kann man doch nicht mit einem Autokauf vergleichen

  2. #122
    Good Session Avatar von kleineelfe
    Ort: bei Köln ums Eck
    Ich versteh das nun richtig.

    Mann und Frau sind ein Ehepaar, sie lassen im Laufe der Ehe befruchtete Eizellen einfrieren, weil es so nicht klappt oder der Zeitpunkt für Kinder nicht passt.

    Nun trennen sie sich und die Frau begeht mehrere Straftaten. Innerhalb davon wird sie schwanger und bekommt das Baby.

    Das der Mann rein für das Kind zahlen muss, verstehe ich. Der Wurm kann am wenigsten für seine Eltern.

    AAAAAAAAAAAAAAABER, zum einen würd ich die Mutter erstmal wegen den Straftaten belangen und zum anderen ihr das Sorgerecht entziehen. Denn ganz klar im Kopf scheint sie nicht zu sein. Und wenn nicht entziehen, dann aber unter engster Bewachung stellen.

    Und der Mann sollte die Praxis verklagen, aber nicht auf den Unterhalt, damit wird er nicht durchkommen, sondern wegen dem Versäumnis seine Kündigung des Vertrages zu dokumentieren und ebenfalls wegen Beteilung an einer Straftat. Klingt nun dämlich, aber im Grunde hat man ihn "zum Geschlechtsverkehr" gezwungen.
    Klein, frech, dreist, gemein, hab grundsätzlich Recht und immer das letzte Wort.

  3. #123
    Good Session Avatar von kleineelfe
    Ort: bei Köln ums Eck
    Zitat Zitat von FrauSchatz Beitrag anzeigen
    Stell dir vor, ein Mann piekst ein Loch ins Kondom und täuscht die Frau somit arglistig. Soll sie dann sagen: nö, ich komme für den Lebensunterhalt dieses Kindes nicht auf, ich habs nicht bestellt?!
    Das ist inzwischen auch eine Straftat. Loch ins Kondom piecken oder das Kondom heimlich ausziehen. Schimpft sich "Stealthing" und läuft unter dem §177 StGb

    https://www.zeit.de/campus/2018-01/s...e-opfer-taeter
    Klein, frech, dreist, gemein, hab grundsätzlich Recht und immer das letzte Wort.

  4. #124
    Dost
    unregistriert
    Zitat Zitat von Eisperlchen Beitrag anzeigen
    @ Dost: Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind kann man doch nicht mit einem Autokauf vergleichen
    Wieso nicht? Die Unterhaltspflicht sollte in einem solch krassen Fall zu 100% bei der Betrügerin liegen.
    Ansonsten habe ich über persönliche Haftung geschrieben, wenn man betrogen wird.

  5. #125
    Auffe Couch für den BVB Avatar von Jaspis I.O.F.F. Team
    Ort: Doatmund
    Dost,
    ein Auto ist eine Sache. Du kannst Mängel rügen, Wandlung verlangen, vom Kauf zurücktreten, Schadenersatz fordern.

    Ein Kind ist ein Mensch und steht zudem unter besonderem Schutz. Im beschriebenen Fall kann der Vater möglicherweise gegen die Praxis oder seine Exfrau vorgehen, aber nicht gegen das Kind, persönliches Gerechtigkeitsempfinden hin oder her.

  6. #126
    Dost
    unregistriert

    Wo schrieb ich denn er soll gegen das Kind vorgehen?
    Wie kann das, was ich geschrieben habe so interpretiert werden, dass ich die Aussage getätigt hätte ein Kind stehe nicht unter einem besonderen Schutz?

    Diese Aussagen habe ich nicht getätigt.

    Gehen wir ein mal davon aus, dass der Vater keinen Kontakt zum Kind will (kann natürlich auch ganz anders sein) und es auch so lebt. Dann geht es doch einzig um das Geld, oder?

    Und dann gibt es folgende Möglichkeiten:
    • Die Mutter kommt für den Unterhalt auf
    • Die Klinik kommt für den Unterhalt auf
    • Der Staat kommt für den Unterhalt auf
    • Der Vater kommt für den Unterhalt auf


    Wer für den Unterhalt aufkommt, ändert rein gar nichts an der Situation des Kindes, wenn dieses seinen Vater eh nicht sieht.

    Und in dieser - und nur in dieser speziellen Situation, wo jemand arglistig täuscht - bin ich der Meinung (fernab von Juristerei), dass die Frau für den Unterhalt aufkommen muss und falls das nicht geht ersatzweise die Klinik oder der Staat.

    Das Kind wird nicht glücklicher oder unglücklicher, wenn das Geld nicht von Vater kommt.

  7. #127
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Eine andere Möglichkeit wäre ja, dass sich der Vater jetzt aus Frust künstlich arm macht. Dann kommt mit Sicherheit jemand anderes für den Unterhalt auf.

  8. #128
    hat dann eigentlich dieser vater auch, so er denn unterhalt zahlt, ein umgangsrecht? ist ja sein kind, daher ist er doch sicherlich auch erziehungsberechtigt...
    Die einzig relevante Werte-Einteilung in der Postmoderne: Witzig oder Nicht-witzig!

  9. #129
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Eigentlich hat Umgangsrecht nichts mit dem zahlen von Unterhalt oder nicht, zu tun.

  10. #130
    Dost
    unregistriert
    Zitat Zitat von tanakin Beitrag anzeigen
    hat dann eigentlich dieser vater auch, so er denn unterhalt zahlt, ein umgangsrecht? ist ja sein kind, daher ist er doch sicherlich auch erziehungsberechtigt...
    Ist besser geworden für unverheiratete Väter als früher, aber einfach - wenn die Frau das Kind negativ gegen dich beeinflusst - ist was Anderes, Netpapa.

    Das Kindeswohl steht über allem. Wenn die Frau ein Arsch ist und das Kind gegen dich aufbringt, es dem Kind aber ansonsten gut bei ihr geht, kann das Gericht durchaus entscheiden - auch wenn der Vater nichts böses macht - dass der Umgang nicht gut für das Kindeswohl ist und deinen Umgang einschränken.

    Grundsätzlich hast du aber auch als unverheirateter Vater mittlerweile starke Umgangsrechte. Aber Theorie und Praxis.

    In diesem Fall würde ich als Vater von Anfang an drauf drängen, dass mir das vollständige Umgangsrecht zugesprochen wird. Später könnte schwierig werden, wegen Bindung/Kindeswohl.

  11. #131
    Sehender Avatar von Willipruefer
    Ort: einst hinter den 7 Bäumen
    Auf jeden Fall war bei der Zeugung dieses Kindes eine Menge krimineller Energie dabei.
    Das Geheimnis des Könnens ist Wollen.
    Lächel mal wieder, auch wenn's saumäßig schwerfällt.

  12. #132
    Scheixxe von der Frau, an ihrer Stelle würd ich mich unter einem Stein verkriechen und alles alleine wuppen und mich schämen... rein vom moralischen Standpunkt aus gesehen.

  13. #133
    Sehender Avatar von Willipruefer
    Ort: einst hinter den 7 Bäumen
    Wenn ich das richtig sehe, waren bei der Zeugung drei Parteien beteiligt, der Vater, die Klinik und die Mutter.

    Jeder hat in unterschiedlich starker Weise zur Entstehung des Kindes beigetragen, der Vater durch seinen Samen und evtl. dadurch, daß er der Weiterverwendung des Samens nicht deutlich genug widersprochen hatte, der Klinik durch die Insamination ohne gewissenhafte Prüfung der gefälschten Unterschrift und schließlich die Mutter mit der zweifachen Unterschriftsfälschung.

    Wenn ich Richter wäre und in der Rechtsprechung die anteilige Schuldzuweisung üblich, so würde ich dem Vater 1/6, der Klinik 2/6 und der Mutter 3/6 der Unterhaltskostenzahlungen auferlegen.
    Das Geheimnis des Könnens ist Wollen.
    Lächel mal wieder, auch wenn's saumäßig schwerfällt.

  14. #134
    Elina²
    unregistriert
    Zitat Zitat von Eisperlchen Beitrag anzeigen
    Nach Ansicht der Richter hat der Mann aber seine Einwilligung nicht eindeutig genug widerrufen und die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt,die Echtheit anzuzweifeln.
    Nur ein Zitat vom Anfang zur Situation, also bitte nicht nur dich angesprochen fühlen, Eisperlchen...

    Wenn eine Unterschrift notwendig ist, dann ist es traurig das nicht beide Parteien für die Unterschrift anwesend sein müssen. Ehepaar oder Nicht-Ehepaar hin oder her. Widerspruch hin oder her. Jede Bank ist da sensibler bzgl. Unterschriften in Abwesenheit und da geht es ja nur um Geld während es hier um ein Leben geht.
    Ich sehe hier das Versagen ganz klar bei der Klinik. Und dann erst beim Vater bzgl. des Widerspruchs.


    Zitat Zitat von Tasmanische Teufelin Beitrag anzeigen
    Man könnte das Kind beim Vater aufwachsen lassen, dann hat er was für sein Geld und die Mutter das Nachsehen.

  15. #135
    Eisperlchen
    unregistriert
    OT:

    Von dir fühle ich mich generell nicht angesprochen Elina <- Igno



    Sicherlich wird die Praxis sich jetzt die Unterschriften doppelt und dreifach geben lassen,aber "der Kas is bissen",das Kind auf der Welt und der Ex-Ehemann als biologischer Vater unterhaltspflichtig.
    Und wir werden sehen/lesen,ob der Vater beim OLG Berufung einlegt oder nicht.
    Leidtragender ist auf jeden Fall das Kind,das mit ca. 5 oder 6 Jahren ja auch schon einiges mitbekommt


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