Sag ihm mal, dass er das nicht muss:
"Bestimmte Personengruppen können eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen – sich also komplett oder wenigstens teilweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Dazu zählen folgende Bürger:
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Altersgrundsicherung oder BAföG;
Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis den Vermerk „RF“ trägt;
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe;
sogenannte Härtefälle, als etwa Menschen, die keine staatlichen Sozialleistungen beziehen, weil ihr Einkommen nur
knapp über der Bedarfsgrenze liegt."
https://www.immobilienscout24.de/umz...befreiung.html
Die Live-Berichterstattung als der Amoklauf in München stattfand, war bei NTV alles andere als gut. Dort wurde sensationsgierig und panikschürend ein Gerücht nach dem anderen verbreitet, die sich später alle als unwahr herausgestellt haben.
Ich sehe einiges kritisch an den öffentlich-rechtlichen Sendern und gucke sie auch relativ wenig, aber insbesondere im Nachrichtenbereich möchte ich definitiv nicht auf sie verzichten.
Das ist schön, dass du es günstig hast.
Ich habe schon lange keinen Fernseher mehr. Da habe ich nur Radiogebühren bezahlt. Das war auch schön. Dann kroch mir das öffentlich-rechtliche Fernsehen bis ins Internet hinterher und verlangt jetzt Geld, weil ich nun wieder was gucken könnte. Das ist für mich weder günstig noch schön. Das ist teuer und scheiße.
Ich schreibe das nur, damit hinterher keiner sagen kann, er wusste nicht, wie der Staat seinen Bürgern auf die Nerven gegangen ist.
Schweizer halten an Rundfunkbeitrag fest
Die Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit gegen die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.
Schweizer halten an Rundfunkbeitrag fest
Die Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit gegen die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.
Klassisches Fernsehen schaue ich generell wenig, auch bei den Privaten. Ich streame inzwischen ziemlich viel und habe Sky.
Mir ist grad eingefallen, dass ich die Mediathek gerade was Dokus angeht, bei den öffentlich-rechtlichen recht gerne nutze. Auf die würde ich auch ungern verzichten.
1. Liegt der ALG 1 Satz unter dem ALG2 Satz, kann man mit ALG 2 aufstocken und 2. kann man sich - möchte man aus verschiedenen Gründen nicht aufstocken - auch an eine Sozialberatung wenden, die einem in punkto GEZ und Gebührenbefreiung weiterhelfen kann.