Das stimmt nicht.
Ich weiss das absolut sicher, weil ich nicht nur selbst dort geheiratet, sondern auch zum Thema studiert habe.
Nach § 11 I 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Ehe, die von zwei Deutschen im Ausland geschlossen wurde, rechtskräftig, wenn sie nach den Vorschriften des Ortes der Heirat wirksam ist.
In Deutschland muss die Ehe dann nur noch angezeigt, also erklärt werden. Der Gang zum Standesamt und der damit erfolgende Eintrag in das Stammbuch haben nur deklaratorische, also rechtserklärende Wirkung, keine konstitutive, also rechtserzeugende Wirkung.
Wenn man also aus "Spaß" in Las Vegas heiratet, ist man auch in Deutschland rechtsgültig verheiratet, auch ohne eine Eintragung im Standesamt - auch wenn die meisten denken dass das nicht stimmt. Und man muss sich dementsprechend auch wieder scheiden lassen.
Für den Eintrag in D braucht man dann eine Apostille aus dem Heiratsland, also sozusagen eine international Beglaubigung, die das schon eingetretenen Rechtszustand mitteilt.
Übrigens, wer erneut heiratet, weil er denkt "das gilt ja hier gar nicht", macht sich nach § 172 strafbar (Doppelehe).
Volkstümliche Irrtümer aus dem Familienrecht:
https://community.beck.de/2010/09/08...milienrecht-ix